Regelstudienzeit

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Sie war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universität befürchten zu müssen.

Inhaltsverzeichnis

Länge der Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit wird durch die Prüfungsordnung vorgegeben, wird aber weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung geregelt.

Magister und Diplom

Bei Magister- und universitären Diplom-Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre 8 Semester, in Geisteswissenschaften meist 9 Semester und in Ingenieur- und Naturwissenschaften meist 10 Semester. [1]

In Nordrhein-Westfalen gibt es gestufte Diplomstudiengänge an ehemaligen Gesamthochschulen, d.h. man kann nach 7 Semestern mit dem Diplom I oder nach 9 mit dem Diplom II abschließen. Das Kasseler Modell (Studium) verfolgt einen ähnlichen Ansatz (nach 7 Semester Diplom I, anschließend dreisemestriges Vertiefungsstudium).

Diplom-Studiengänge an Fachhochschulen haben meist eine Regelstudienzeit von 8 Semestern, wobei in der Regel mindestens ein Praxissemester enthalten ist.

Studiengänge an Berufsakademien haben meist eine Regelstudienzeit von 6 Semestern, wobei die Hälfte der Studienzeit im Unternehmen durchgeführt wird.

Bachelor

Bachelorstudiengänge haben an deutschen Universitäten zumeist eine Regelstudiendauer von 6 Semestern, an Fachhochschulen meistens 7 Semester. Bachelorabschlüsse mit 8 Semestern sind ebenfalls zulässig[2]. An Fachhochschulen in den Niederlanden haben Bachelor-Studiengänge grundsätzlich eine Regelstudienzeit von 4 Jahren.[3]

Master

Masterstudiengänge setzen einen ersten Hochschulabschluss voraus und haben eine Regelstudiendauer von 2 bis 4 Semestern.[2]

Konsekutive Masterstudiengänge bilden zusammen mit einem entsprechenden Bachelor einen konsekutiven Studiengang. Sie verleihen einen konsekutiven Mastergrad (M.A., M.Sc., M.Eng., LL.M.) nach insgesamt 10 Semestern Regelstudienzeit (bzw. 300 ECTS-Punkten) mit dem vorausgehenden Bachelor. Das bedeutet, dass beispielsweise an einen sechssemestrigen Bachelor ein viersemestriger Master angeschlossen werden muss oder an einen siebensemestrigen Bachelor ein dreisemestriger Master.

Nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge basieren nicht auf einem vorangegangenen Bachelor und müssen andere Abschlussbezeichnungen als konsekutive Masterstudiengänge, verleihen, wenn sie nicht wie diese 10 Semester Gesamtregelstudienzeit erfordern. [2]

Promotion

Für Promotionstudiengänge gibt es in Deutschland meist keine Regelstudienzeit. Relevant für den Promovierenden sind eher die Vertragsdauer der Anstellung oder die Förderungsdauer eines Stipendiums. In Österreich beträgt die Regelstudienzeit für ein Doktoratsstudium 6 Semester (180 ECTS).

Studiendauer

Die Regelstudienzeit unterscheidet sich mitunter deutlich von der durchschnittlichen Studiendauer (vgl. Langzeitstudent). So wird zum Beispiel die Regelstudienzeit für den Diplom-Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln mit 9 Semestern angegeben - die durchschnittliche Zeit beträgt jedoch 15,8 Semester. Der Grund für diesen Unterschied liegt darin, dass bei der Regelstudienzeit von idealisierten Bedingungen ausgegangen wird, die dann in der Praxis häufig nicht gegeben sind. So sind Gründe für das Überschreiten der Regelstudienzeit z. B. überfüllte Seminare und Vorlesungen, gleichzeitige Termine von Pflichtveranstaltungen, der Ausfall von Kursen oder schlicht die Notwendigkeit eines (zeitaufwendigen) Nebenjobs zur Finanzierung des Studiums und des Lebens. Auch der Grad der Begabung und die Motivation eines Studenten kann erhebliche Auswirkungen auf die Studienzeit haben, wenn Prüfungen wiederholt werden müssen oder erst später angetreten werden. In der jüngeren Zeit wurde die Regelstudienzeit von einem Abwehrrecht des Studenten zu einem Geschwindigkeitsanspruch der Universität umgedeutet.

Quellen

  1. Vorgabe durch Rahmenprüfungsordnungen von HRK und KMK
  2. a b c Ländergemeinsame Strukturvorgaben / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i.d.F. vom 22. September 2005
  3. http://www.studieren-in-holland.de/13,1,allgemeines_zum_studium.html

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