Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums

Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums

Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (Kürzel: RKF, auch RKFDV) war die vom Reichsführer SS bei der Erledigung der ihm von Adolf Hitler im „Erlass zur Festigung des deutschen Volkstums“ vom 7. Oktober 1939 übertragenen Aufgaben geführte Amtsbezeichnung. Diese Aufgaben umfassten die Rückführung zur „endgültigen Heimkehr in das Reich“ von Reichs- und Volksdeutschen aus dem Ausland, die „Ausschaltung des schädigenden Einflusses“ von „volksfremden Bevölkerungsteilen auf Reich und deutsche Volksgemeinschaft“ und „die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung“.

Anlass für diesen Auftrag war die im Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag am 28. September 1939 vereinbarte Umsiedlung der Deutschen östlich der neugezogenen Grenze, was über 100 000 Personen betraf. Bereits vorher waren einige organisatorische Strukturen zu ähnlichen Zwecken geschaffen worden, zuletzt für die mit Italien beabsichtigte und bereits länger verhandelte Optionsregelung. Diese Strukturen wurden nun erheblich erweitert, da wegen Hitlers Plänen für den Angriff auf die Sowjetunion hier nun Eile geboten war. Letztendliches Ziel des Auftrags jedoch, dem auch eben dieser Angriff dienen sollte, war die Umsetzung des zentralen nationalsozialistischen Gedankens vom Lebensraum im Osten.

Deutsche und Eindeutschungsfähige aus dem Ausland (ca. 1 Mio.) wurden ins Reich, einschließlich der annektierten Gebiete, und Fremdvölkische aus diesen Gebieten ins Generalgouvernement umgesiedelt. Bei darüber hinaus gehenden Maßnahmen führten unterschiedliche Prioritäten zu Konflikten innerhalb der deutschen Verwaltung. Während Zivilverwaltung und Militär die Ansicht vertraten, dass kriegswirtschaftlichen Erwägungen absoluter Vorrang einzuräumen sei, hielten der Reichsführer SS Heinrich Himmler als der verantwortliche Reichskommissar und letztlich auch Hitler an der ideologisch motivierten Politik fest, die eine Ausrottung wesentlicher Bevölkerungsteile bedeutete. Die polnische Bevölkerung war als Arbeitsreservoir für die Ausführung von untergeordneten Arbeiten vorgesehen, die physische Vernichtung der Juden und der polnischen Intelligenz, was beides sehr weit gefasst wurde, hatte jedoch Vorrang.

Weitere Schritte ging Himmler mit der von ihm beauftragten Erstellung des Generalplanes Ost für Osteuropa, der u. a. die deutschen Siedlungsgebiete Ingermanland südlich von Leningrad und Gotengau an der Krim vorsah, der geplanten und begonnenen Erstellung eines Generalsiedlungsplanes für ganz Europa sowie dem ersten Versuch zur Umsetzung des Generalplanes im Generalgouvernement mit der Aktion Zamość.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Zur Durchführung seiner Aufgaben hatte der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums im Wesentlichen auf bestehende Dienststellen zurückzugreifen. Im Rahmen dieser Aufgaben konnte er dabei auf praktisch alle Behörden im Reich zugreifen. Tatsächlich siedelte Heinrich Himmler als Reichsführer SS aber die Mehrheit der wichtigen Dienststellen innerhalb der Behördenstruktur der SS an bzw. griff auf dort bestehende Dienststellen zurück. Eine erhebliche Ausweitung der gesamten Organisation trat mit Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion im Juni 1941 ein.

Dienststelle/Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums

Die „Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums wurde Mitte Oktober 1939 aus der „Leitstelle für Ein- und Rückwanderung“ gebildet, die bereits im Juni 1939 für die Umsiedlung der Südtiroler gebildet worden war. Sie erfüllte die zentralen Aufgaben eines Führungsstabes. 1941 wurde die Dienststelle aufgewertet zum „Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums“. Leiter war SS-Obergruppenführer Ulrich Greifelt. Leiter der Planungsabteilung sowie der Hauptabteilung Planung und Boden war Konrad Meyer, hauptverantwortlich für die Erarbeitung des Generalplanes Ost. Eine Unterabteilung der „Hauptabteilung Planung“ war die am 3. Mai 1940 gegründete „Abteilung Raumplanung und Städtebau“, zuständig für die (polnischen) Städte; Leiter war Josef Umlauf.

Unterstellte Dienstellen

  • Amtsgruppe A
    • Amt Z - Zentralamt
    • Amt I - Umsiedlung und Volkstum
    • Amt II - Arbeitseinsatz
  • Amtsgruppe B
    • Amt III - Wirtschaft
    • Amt IV - Landwirtschaft
    • Amt V - Finanzverwaltung
  • Amtsgruppe C
    • Amt VI - Planung
    • Amt VII - Bauten
    • Amt VIII - Zentralbodenamt

Dem Stabshauptamt unterstanden außerdem die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand GmbH (DUT; vermögensrechtliche Betreuung der Umsiedler), die Siedler Wirtschaftsgemeinschaft (SWG) Zamosc GmbH (wirtschaftliche Betreuung der Umsiedler im Generalgouvernement; Versorgung mit Geräten, Gütern, Entgegennahme der bäuerlichen Produkte, siehe auch Aktion Zamosc) und die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft (DAG; ursprünglich eine Gründung des Rasse- und Siedlungshauptamtes; die den enteigneten Besitz übernahm und für die Neusiedler bereithielt). Der Amtsgruppe C/Hauptabteilung „Planung und Boden“ des Stabshauptamtes unterstand das SS-Zentralbodenamt (Aufgaben: Registrierung und Bestandsaufnahme des gesamten Grund und Bodens, Sicherstellung des ehemaligen polnischen und jüdischen Besitzes und Mitwirkung bei der Regelung des ländlichen Grundstücksverkehrs), mit Bodenämtern in Danzig-Westpreußen, Zichenau, Schlesien, Posen (mit deren 32 Außenstellen), sowie in den West- und Südgebieten (in Metz für den Gau Westmark, in Straßburg für das Elsaß, in Marburg an der Drau (heute Maribor) für die Untersteiermark und in Veldes (heute Bled) für Kärnten und Krain).

Einer der sogenannten Beauftragten des RKF und Leiter der Außenstelle Oberschlesien war Fritz Arlt. Er hatte unter anderem die Funktion der Koordination der Vertreibungsaktionen in Oświęcim (Auschwitz) und den umliegenden Orten. Weitere Beauftragte waren z.B. der Reichsstatthalter und Gauleiter Siegfried Uiberreither in Graz (Leiter des Umsiedlungsstabes Untersteiermark in Marburg an der Drau).

Volksdeutsche Mittelstelle

Mit der Einsetzung des Reichsführers SS als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums wurde ihm auch die bis dahin Adolf Hitler direkt unterstellte Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi) zugewiesen. Aufgabe der Volksdeutschen Mittelstelle war vor allem die Abwicklung der Umsiedlungen deutscher Bevölkerung. Unter ihrem Leiter Werner Lorenz wurden zahlreiche weitere Institutionen geschaffen, so dass es bald zu Kompetenzstreitigkeiten mit dem Stabshauptamt kam. Neben der Anordnung des Reichsführers SS vom 28.11.41 über „den Aufbau der Volkstumsarbeit der NSDAP und die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Hauptämter der SS“ kam es daher am 9.9.1942 zu einer Vereinbarung über die Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle und dem Stabshauptamt durch die Chefs der beiden Hauptämter.

Rasse- und Siedlungshauptamt

Das Rasse- und Siedlungshauptamt führte unter anderem die „rassischen Überprüfungen“ durch.

Reichssicherheitshauptamt

Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD errichtete am 11. Oktober 1939 im ihm unterstellten Reichssicherheitshauptamt die Einwandererzentralstelle, eine Sammelbehörde mit teilweise mobilen Dienststellen, in der Mitarbeiter aller für die behördliche Einbürgerung von ausländischen Staatsbürgern deutscher Volkszugehörigkeit zuständigen Stellen zusammengefasst wurden. Die am Sitz des Führungsstabes der Einwandererzentralstelle sowie bei den Einwanderernebenstellen und den fliegenden Kommissionen bestehenden Schleusungsstellen hatten folgende Zusammensetzung:

  1. Meldestelle (Chef der Ordnungspolizei)
  2. Ausweisstelle (Chef der Sicherheitspolizei)
  3. Lichtbildstelle (Chef der Sicherheitspolizei)
  4. Gesundheitsstelle (Reichsgesundheitsführer)
  5. Rasse- und Siedlungsstelle (Rasse- und Siedlungshauptamt)
  6. Staatsangehörigkeitsstelle (Reichsministerium des Innern, Abt. I)
  7. Berufseinsatzstelle (Reichsarbeitsministerium)
  8. HJ-Stelle (Reichsjugendführung)
  9. Vermögensstelle (Reichsfinanzministerium)

Die beiden letztgenannten Stellen wurden später gestrichen. Die Dienstellen der Einwandererzentralstelle trafen nach Kriterien der politischen Zuverlässigkeit und der Rassen- und Erbbiologie auch die so genannte Ansatzentscheidung. Es wurden A-, O- und S-Fälle unterschieden, was, geschlossen für so genannte Sippen, eine Ansiedlung im Altreich, in den eingegliederten Ostgebieten oder den Verbleib im bzw. Rückführung ins Herkunftsland bedeutete.

Die Umwandererzentralstelle, errichtet am 11. Dezember 1939 als Amt für Aussiedlung von Polen und Juden, hatte eine ähnliche Funktion bei der Umsiedlung von Polen und Juden aus den eingegliederten Gebieten nach Osten.

Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD war insbesondere auch zuständig für die als Absiedlung bezeichnete Deportation von so genannter fremdvölkischer Bevölkerung.

Insbesondere die polnische Bevölkerung wurde zunehmend zum zwangsweisen Arbeitseinsatz im Altreich oder im Generalgouvernement (AA, AG) deportiert.

Literatur

  • Peter Widmann: Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, In: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Hrsg. Wolfgang Benz, u.a., München, 3. Aufl. 1998, S. 677
  • Piotr Setkiewicz: The expulsion of Polish civilians from the area around the Auschwitz camp, 1940-1941.
  • Bruno Wasser: Himmlers Raumplanung im Osten. Der Generalplan Ost in Polen 1940 - 1944, Basel, Berlin, Boston 1993

Weblinks

Einzelnachweise


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