Reserve (Militärwesen)

Reserve (Militärwesen)

Als Reserve werden beim Militär Truppenteile oder Personalpools verfügbarer Reservisten bezeichnet, die den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den planmäßig für den Einsatz vorgesehenen Einheiten bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Inhaltsverzeichnis

Reserven im Frieden

Im Frieden zählen zur Reserve die Personen, die wehrpflichtig und wehrfähig sind. In Deutschland gehören dazu neben den ehemaligen Soldaten und Soldatinnen auch ungediente, wehrdiensttaugliche Männer. Im Falle einer Mobilmachung treten diese Personen zu Reserve-Truppenteilen. In den meisten Ländern bestehen die Reserve-Truppenteile auch im Frieden in unterschiedlichen Bereitschaftsgraden.

Als Beispiel umfassender Planung kann die Reserve-Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in den 1980er Jahren gelten:

  • Aufwuchsbataillone, die zum größeren Teil aus aktiven Soldaten bestanden und nur ergänzt werden mussten (nach der Endziffer sog. 1er Bataillone der Brigaden)
  • Mobilmachungs-Reserve 1 aus ausgebildeten Soldaten, die ständig an den periodischen Wehrübungen teilnahmen und fest in Mobilmachungstruppenteilen eingeplant waren. Das Material der Verbände (Waffen, Fahrzeuge, Munition usw.) lag eingelagert bereit und konnte sofort ausgegeben werden, eine Einkleidung war nicht erforderlich, da alle so Eingeplanten ihre Bekleidung schon zu Hause hatten.
  • Mobilmachungs-Reserve 2 aus ausgebildeten Soldaten, die seit einigen Jahren keine Wehrübungen mehr gemacht hatten. Nach Einberufung wurden diese Reservisten zunächst in Feldausbildungstruppenteilen eingekleidet und nachgeschult, um danach entweder als Personalersatz für Ausfälle in aktive oder Reserve-Truppenteile nachgeführt zu werden.
  • Ersatz-Reserve aus nicht ausgebildeten wehrpflichtigen Männern, die zunächst in Feldausbildungstruppenteilen ausgebildet werden sollten.

Im weiteren Sinne werden zu den nationalen Reserven auch Rohstoff- und Gütervorräte gezählt, die die Importabhängigkeit im Kriege mildern sollen.

Strategische und operative Reserve

Je nach Deutung des Begriffs Strategie werden darunter die oben erwähnten personellen und materiellen Reserven verstanden, die schon in Friedenszeiten angelegt und gepflegt werden, oder aktive, verwendungsfähige Truppenteile, die keiner Front oder keinem Kriegsschauplatz zugeführt werden. Von der Bildung oder Zurückbehaltung einer strategischen Reserve im zweitgenannten Sinne wurde in der klassischen strategischen Literatur (z. B. Moltke) dringend abgeraten, da "...man für die Entscheidung nie zu stark sein kann." Dem liegt jedoch ein anderes Kriegsbild zugrunde als in der Realität des beginnenden 21. Jahrhunderts (z. B. USA - Irak).

Operative Reserven werden von Heeresgruppen, Armeen oder vergleichbaren Truppenkörpern, seltener auch von Korps gebildet. In ihnen werden einsatzbereite Truppenteile für den Einsatz als Reserve zurückgehalten. In operativen Reserven befinden sich gewöhnlich Verbände ab Regimentsebene aufwärts in ihrer normalen Gliederung, also mit allen Unterstützungskomponenten wie Artillerie, Pionieren usw.

Grundsätze für Reserven

Die Bildung von Reserven im oder für den Kampf ist eine allgemeine taktische Forderung. Ab Bataillonsebene aufwärts sind stets Reserven zu bilden. Kompanien können Reserven zurückhalten. Unterhalb Kompanieebene werden keine Reserven gebildet. Im Gegensatz zur operativen Reserve gehören zur taktischen Reserve grundsätzlich keine Unterstützungswaffen (wie Panzerjäger, Artillerie, Heeresflieger, Pioniere usw.), sondern ausschließlich Kampftruppen. Als Faustregel für die Größenordnung der Reserve werden ein Viertel bis ein Drittel der jeweiligen Truppe genannt.

Reserven halten sich gegen feindliche Aufklärung versteckt und gegen feindliche Waffenwirkung möglichst geschützt in Bereitstellungsräumen auf, die ihnen vom verantwortlichen militärischen Führer zugewiesen werden, und von denen aus sie ihre Einsatzräume schnell erreichen können. Sie dürfen nur auf Befehl des militärischen Führers eingesetzt werden, der ihre Bildung befohlen hat. Sobald eine Reserve eingesetzt wurde, ist möglichst schnell eine neue Reserve zu bilden.

Die Aufträge für eine Reserve können sein:

  • Gegenangriff gegen vordringenden oder in den ehemals eigenen Stellungen stehenden Feind.
  • Verstärkung einer bereits im Einsatz befindlichen Truppe, damit diese ihren Auftrag erfüllen kann. Dazu geht die Reserve in der Verteidigung zu der zu verstärkenden Truppe in die Stellungen. Im Angriff setzt sie sich zwischen oder neben die zu verstärkende Truppe.
  • Auffangen von in die Stellung eingebrochenen Feindteilen. Dazu besetzt die Reserve eine zuvor erkundete Verteidigungsstellung, die bislang noch nicht besetzt war.

Die Aufträge sind der Reserve rechtzeitig zu geben, damit diese noch vor dem Einsatz so vorbereitet werden können, dass sie auf ein Stichwort sofort ausgeführt werden können. Gewöhnlich hat eine Reserve mehrere dieser Aufträge gleichzeitig, die durch Stichwort "ausgelöst" werden. Andere Aufträge (als die bereits im Operationsplan vorgesehenen) sollen einer Reserve nicht erteilt werden.

Historische Entwicklung

Die Bildung von Reserven während der Schlacht in der Antike ist bis zu Alexander dem Großen nicht nachweisbar und erfolgt auch unter und nach ihm nur in Ausnahmefällen. Erst mit Einführung der Treffentaktik durch die Römer um 200 v. Chr. kann das Dritte Treffen einer Schlachtordnung regelmäßig als Schlachtreserve betrachtet werden. Von der Spätantike bis zur Neuzeit sind Reserven zumindest bei Heeren europäischer Prägung nur ausnahmsweise zu finden. Erst mit dem Wechsel von der Lineartaktik zur Kolonnentaktik werden allgemein Reserven für die Verwendung in der Schlacht gebildet. Wegbereiter und Beispiel dieser Praxis ist Napoleon, der häufig einen großen Teil seiner Kavallerie, sowie seine Garden bis zum letzten Moment (für seine Begleitung unerträglich lange) zurückhält.

In Preußen wurde die erste militärische Reserve nach 1807 gebildet, um die Heeresbeschränkung nach dem Frieden von Tilsit zu umgehen. Gleichzeitig wurde die Wehrpflicht eingeführt. Das Krümpersystem von General Scharnhorst sah den Kurzwehrdienst von Rekruten (Krümpern) vor, die im Kriegsfall einberufen werden konnten.[1]

Im Kaiserreich erhielten ausscheidende Soldaten eine Beorderung mit genauen Anweisungen für den Kriegsfall. Sie wurden zu regelmäßigen Wehrübungen einberufen. Das jährliche Herbstmanöver war eine feste Größe:

„Zum Herbstmanöver rücken an der Landwehr- und Reservemann. Es drückt der Helm, es schmerzt das Bein, o welche Lust, Soldat zu sein.“

Spruch zu Kaisers Zeiten

In den Ersten Weltkrieg zogen Hunderttausende Reservisten.[1]

Infolge des Versailler Vertrages verfügte die Reichswehr weder über Wehrpflichtige noch über Reservisten. Erst mit der Einführung der Wehrpflicht 1935 brachten die Streitkräfte wieder Reservisten hervor. Im Zweiten Weltkrieg waren sie das Rückgrat der Wehrmacht. Von 20 Millionen Soldaten waren die wenigsten Zeit- oder Berufssoldaten. Viele Verbände bestanden nur aus Reservisten. [1]

Reserve der Bundeswehr

Entwicklung 1955 bis 2002

Die Bundeswehr unterschied von Anfang an bei der Reserve mehrere Arten. In den Anfangsjahren der Bundeswehr gab es die Stufen

  • Reserve I: Reservisten, die auf einem V-STAN-Dienstposten eingeplant sind und im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum zeitlich unbegrenzten Wehrdienst einberufen werden (sogenannte „mob-eingeplante Reservisten“)
  • Reserve II: alle ausgebildeten, aber nicht mob-eingeplanten Reservisten,
  • Ersatzreserve I: alle tauglich gemusterten Wehrpflichtigen,
  • Ersatzreserve II: alle noch nicht gemusterten Wehrpflichtigen.

Diese Einteilung wurde später ersetzt durch

  • Alarmreserve: alle mob-eingeplanten Reservisten,
(Reservisten der Alarmreserve waren im Besitz eines so gekennzeichneten Einberufungsbescheides und mussten sich nach Verkündigung des Verteidigungsfalles unverzüglich bei ihrem Truppenteil melden.)
  • Führerreserve: Ersatz für ausgefallenes Führungspersonal ab Bataillonskommandeur aufwärts,
  • Personalreserve: alle ausgebildeten, aber nicht mob-eingeplanten Reservisten,
(Sofern diese Reservisten im Besitz eines Einberufungsbescheides mit einem Stichwort waren, mussten sie sich erst dann bei ihrem Truppenteil melden, wenn die Bundesregierung durch Aufruf in den Massenmedien das Stichwort bekanntgab.)
  • Ersatzreserve: alle nicht ausgebildeten Wehrpflichtige.

und nach beginnender Auflösung der nichtaktiven Truppenteile zu Beginn der 1990er Jahre ergänzt durch

  • Beorderungsreserve: Personal, dessen bisherige Beorderung (= Einplanung auf einem Dienstposten für Reservisten) weggefallen war und das zu einer neuen Einplanung bereit war.

Die Bundeswehr hätte im Kalten Krieg auf 2,3 Millionen Reservisten zurückgreifen können. Am 3. Oktober 1990 hatte sie einen Verteidigungsumfang von 1,3 Millionen Soldaten, von denen etwa 800.000 mob-beorderte Reservisten waren.

Aktuelle Struktur

Die "Reservistenkonzeption 2003" des Bundesverteidigungsministers unterscheidet aktuell die drei Verwendungskategorien Verstärkungsreserve, Personalreserve und Allgemeine Reserve. Bei der Verwendung in der Verstärkungs- oder Personalreserve spricht man von einer Beorderung; d.h. dem Reservisten wird durch sein Kreiswehrersatzamt formell ein ausgeschriebener Reservedienstposten (mit konkretem Truppenteil und konkreter Funktion) übertragen.
Verfügt ein Reservist über keine aktuelle Beorderung (d.h. keinen festen Reservedienstposten), gehört er (bei Wehrtauglichkeit und bis zum Erreichen der Altersgrenze) automatisch zur Allgemeinen Reserve (Frauen jedoch nur, wenn sie Zeitsoldat oder Berufssoldat waren).

Verwendungskategorien von Reservisten

Verstärkungsreserve

Zur Verstärkungsreserve gehören alle Reservisten, die in den Streitkräften auf für Reservisten ausgewiesenen STAN-Dienstposten beordert sind. Diese sog. strukturgebundenen Dienstposten für Reservisten sind in den Ergänzungstruppenteilen des Heeres sowie den Bezirks- und Kreisverbindungskommandos der Streitkräftebasis angesiedelt und sollen bevorzugt mit Freiwilligen besetzt werden. Verstärkungsreservisten werden für die Einsatzbereitschaft von Truppenteilen und Dienststellen im Frieden und für die Herstellung der Verteidigungsbereitschaft benötigt. Die beorderten Reservisten üben ihre Fähigkeiten in Wehrübungen.
Die Verstärkungsreserve umfasst derzeit (2010) 46000 Dienstposten.[2]

Personalreserve

Zur Personalreserve gehören alle für eine Doppelbesetzung (so genannte Spiegeldienstposten als planerische Vorsorge zur Kompensation eines zeitlich begrenzten, höheren Personalbedarfs) von Dienstposten eingeplanten Reservisten. Hier sollen ausschließlich Freiwillige beordert werden, insbesondere Offiziere, Unteroffiziere, Führungsnachwuchs und Spezialisten. Ein Spiegeldienstposten für Reservisten spiegelt genau einen identischen Dienstposten eines aktiven Soldaten mit denselben Anforderungen und Fähigkeiten wider, so dass der Reservist den aktiven Soldaten im Bedarfsfall (zum Beispiel beim Auslandseinsatz des Dienstposteninhabers) vollwertig vertreten kann. Dafür übt der Reservist möglichst regelmäßig in der Wehrübung - oft an der Seite des aktiven Soldaten, den er vertreten können soll.
Die Personalreserve umfasst derzeit (2010) 49000 Mann.[2]

Allgemeine Reserve

Zur Allgemeinen Reserve gehören alle im Frieden nicht beorderten Wehrpflichtigen, die im Spannungs- oder Verteidigungsfall für den Aufwuchs der Bundeswehr zur Verfügung stehen, d.h. alle wehrfähigen Reservisten und ungedienten männlichen Deutschen im Alter von 18 bis 60 Jahren. Da es bei der Bundeswehr seit Ende des kalten Krieges jedoch keine Mobilmachungspläne mehr gibt, ist der Einsatz der Allgemeinen Reserve sehr unwahrscheinlich und dient sie vor allem als Personalpool zum Besetzen der Dienstposten der Personal- und Verstärkungsreserve.
Die Allgemeine Reserve umfasst derzeit (2010) rund 1,2 Mill. Gediente[2] (von insgesamt rund 36,5 Mill. männlichen Deutschen).[3]

Ehemalige Soldaten können auch ohne Beorderung auf Wunsch militärisch aktiv bleiben in der sog. beorderungsunabhängigen freiwilligen Reservistenarbeit. Dazu werden sie einerseits durch ihr Landeskommando und den dort angesiedelten Stabsoffizier für Reservistenangelegenheiten (StOffzResAngel) und dessen Feldwebel für Reservistenangelegenheiten (FwRes), andererseits durch den staatlich dazu beauftragten Reservistenverband betreut.
Die Fortbildung der Reservisten erfolgt im Rahmen von Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) oder Kurzwehrübungen des Landeskommandos (StOffzResAngel/FwRes) bei hoheitlichen Maßnahmen (z.B. Handhabung von vollautomatischen Schusswaffen) oder (nichthoheitliche, nichtdienstliche) Verbandsveranstaltungen (VVag) des Reservistenverbandes (z.B. sicherheitspolitische Veranstaltungen), die mit Uniformtrageerlaubnis oder in zivil durchgeführt werden.

Verweise

Siehe auch

Literatur

  • Hans Delbrük: Geschichte der Kriegskunst. Die Neuzeit, Nachdruck der Neuausgabe, Walter de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-937872-42-6
  • Hein: Das kleine Buch vom Deutschen Heere, Nachdruck, Weltbild-Verlag, Augsburg, 1998, ISBN 3-8289-0271-5
  • Jan Heitmann: Reaktion auf Tilsit 1807. Um Heeresbeschränkung zu umgehen, wurde die Reserve erfunden. Preußische Allgemeine Zeitung, 28. November 2009

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Reserve – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b c Jan Heitmann: Reaktion auf Tilsit 1807. Um Heeresbeschränkung zu umgehen, wurde die Reserve erfunden. Preußische Allgemeine Zeitung, 28. November 2009
  2. a b c Y - Das Magazin der Bundeswehr 09/2010, S. 55
  3. http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Bevoelkerungsstand.psml

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