Reservisten

Reservisten

Ein Reservist ist ein ehemaliger Soldat oder auch Ungedienter, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Entwicklung

Historisch gesehen hat in Mitteleuropa das Reservistenwesen erstmals nach der preußischen Niederlage in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt große Bedeutung erlangt. Napoleon I. zwang am 9. Juli 1807 in dem Friedensschluss von Tilsit Preußen neben größeren Gebietsabtretungen auch zu einer drastischen Reduzierung der Armeestärke. Die preußische Armee durfte nunmehr nicht stärker als 42.000 Mann sein.

Das Krümpersystem, das durch den Heeresreformer Scharnhorst in der preußischen Armee eingeführt wurde, sah eine Kurzausbildung der Rekruten vor, die im Kriegsfalle als Reservisten das Heer beträchtlich vergrößern konnten. Der Verringerung der Armeestärke war somit die gewünschte Wirkung vorenthalten und in den kommenden Kriegen konnte Preußen auf eine große Zahl ausgebildeter Soldaten zurückgreifen.

Schon im deutschen Kaiserreich wurden den Reservisten nach dem abgeleisteten Wehrdienst sogenannte Kriegsbeordungen ausgehändigt, die genaue Anweisungen für das Verhalten des Reservisten im Kriegsfalle auflisteten.

In der DDR war jeder männliche Wehrpflichtige Reservist der Armee, unabhängig davon, ob er einen aktiven Militärdienst geleistet hat. Hier wurde zwischen gedienten und ungedienten Reservisten unterschieden. Ungediente Reservisten wurden "je nach Lage" zum Militärdienst eingezogen.

Reservisten der Bundeswehr

Eine gesetzliche Definition des Begriffs Reservist gibt es in Deutschland nicht. Grundsätzlich ist jeder volljährige männliche Deutsche (Frauen nur als ehemalige Zeit- oder Berufssoldatinnen) bis Ende der Wehrüberwachung Reservist, d.h. freiwillig oder unfreiwillig, gedient oder ungedient, zu Wehrdienstleistungen heranziehbar, sofern keine Wehrdienstausnahmen nach Unterabschnitt 3 des Wehrpflichtgesetzes vorliegen.

Im Sinne der vom Bundesverteidigungsminister 2003 erlassenen Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr (KResBw) sind Reservisten:

  • alle früheren Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr, die aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung zu einem Wehrdienst herangezogen werden können, d.h.:
    • Wehrpflichtige, die in der Bundeswehr gedient haben (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Grundwehrdienst Leistende, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende, Wehrübende ohne Vordienstzeiten);
    • dienstpflichtige frühere Soldaten und Soldatinnen (Berufssoldaten nach Ablauf der Wehrpflicht, Berufssoldatinnen und Soldatinnen auf Zeit sowie Soldatinnen ohne Dienstzeit als Berufssoldatin und Soldatin auf Zeit, denen ein Dienstgrad nicht nur für die Dauer einer Verwendung verliehen worden ist);
    • nicht oder nicht mehr wehrpflichtige frühere Soldaten, die sich zu einem freiwilligen Wehrdienst verpflichten;
    • nicht dienstpflichtige frühere Soldatinnen, die sich zu einem freiwilligen Wehrdienst verpflichten (Frauen, die nicht als Berufsoldatinnen oder Soldatinnen auf Zeit in einem Wehrdienstverhältnis gestanden haben und denen ein Dienstgrad nur für die Dauer einer Verwendung verliehen wurde; Frauen, die vor dem 13. Dezember 1990 in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit berufen worden sind)
  • sowie darüber hinaus:
    • Ungediente, die sich zur freiwilligen Wehrdienstleistung bereit erklären, für die Verwendungsmöglichkeit in der Bundeswehr besteht und die keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten haben.

Reservisten führen gemäß § 7 SLV einen von der Bundeswehr endgültig verliehenen Dienstgrad mit dem Zusatz "d.R." (der Reserve) außerhalb des aktiven Dienstes weiter; dabei spielt es keine Rolle, ob der Soldat beordert ist, also in einem Truppenteil eingeplant, oder nicht. Nur Berufssoldaten führen nach dem Dienstende die Bezeichnung "a.D." (außer Dienst), sofern sie noch beordert sind oder eine Wehrübung abgeleistet haben den Zusatz "a.D. d.R." (außer Dienst / der Reserve). Alle anderen (Soldaten auf Zeit (SaZ) und Wehrpflichtige) führen grundsätzlich bis zum Lebensende den Zusatz "d.R.".

Reservisten sind integraler Bestandteil der Bundeswehr. Sie sind die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte nicht nur im Verteidigungsfall, sondern bereits im Frieden

Verwendungskategorien von Reservisten

Die Reservisten werden folgenden Verwendungskategorien zugeordnet:

  • Die Verstärkungsreserve umfasst die Gesamtheit aller auf strukturgebundenen Dienstposten für Reservisten Beorderter. Bei der Beorderung wird Freiwilligen der Vorzug gegeben. Sie werden zur Herstellung der Einsatzbereitschaft von Truppenteilen und Dienststellen im Frieden sowie zur Erhaltung unverzichtbarer Fähigkeiten für die Rekonstitution benötigt. Die Verstärkungsreserve kann auch Spezialisten enthalten.
  • Die Personalreserve umfasst die Gesamtheit aller auf nicht strukturgebundenen Dienstposten für Reservisten Beorderter. Für die Beorderung kommen ausschließlich Freiwillige in Frage. Die Personalreserve ist eine planerische Vorsorge zur Kompensation von fehlendem Personal oder der Deckung temporär erhöhten Bedarfs zur Steigerung der Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit von Truppenteilen und Dienststellen, denen hierfür Reservisten zugeordnet werden. Sie trägt darüber hinaus zur Erhaltung der unverzichtbaren Fähigkeit zur Rekonstitution bei. Die Personalreserve besteht aus Offizieren, Unteroffizieren sowie den Anwärtern dieser Laufbahnen sowie im erforderlichen Umfang aus Mannschaften. Spezialisten werden vorrangig in der Personalreserve beordert.
  • Die Allgemeine Reserve umfasst die Gesamtheit der im Frieden nicht beorderten Reservisten, die für den Fall des Aufwuchses der Streitkräfte zur Landesverteidigung für eine Einberufung zur Verfügung stehen.

Beorderte Reservisten, die sich verpflichtet haben, innerhalb von drei Jahren mindestens 72 Tage Wehrdienst zu leisten, sind sogenannte Einsatzreservisten.

Reservisten können über ihre aktive Dienstzeit hinaus in der Bundeswehr aktiv sein. Dies geschieht durch (inzwischen überwiegend freiwillige) Wehrübungen (WÜb) oder Dienstliche Veranstaltungen (DVag). Außerhalb der Bundeswehr organisiert der Reservistenverband als besonders beauftragter Träger die "beorderungsunabhängige freiwillige Reservistenarbeit".

Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung (§ 24 WPflG). Diese endet bei Offizieren und bei Unteroffizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 45. Lebensjahr vollenden. Die Zusätze "a.D." und/oder "d.R." dürfen trotzdem weitergeführt werden. Ehemalige Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit unterliegen der Dienstleistungsüberwachung (§ 77 SG). Für sie gelten teilweise abweichende Fristen.

Für den Spannungs- oder den Verteidigungsfall ist die Festlegung einer einheitlichen Altersgrenze von 60. Lebensjahren vorgesehen.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ihren Zivildienst abgeleistet haben, gehören ebenfalls zur Reserve und werden im Verteidigungsfall zu den entsprechenden Aufgaben im zivilen Bereich, außerhalb der Bundeswehr, z.B. Rettungsdienst, Sanitätsversorgung, Wiederherstellung der zivilen Infrastruktur, herangezogen.

Alle ungedienten Wehrpflichtigen gehören dagegen zur Ersatzreserve, die nur im Verteidigungsfall zum Militärdienst eingezogen wird.

Einsätze und Verluste von Reservisten

Bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr sind regelmäßig auch Reservisten eingesetzt und nutzen dort meist in Spezialfunktionen ihre im Zivilleben erworbenen Kenntnisse. So waren im Dezember 2006 von rund 8400 Soldaten im Auslandseinsatz mehr als 500 Reservisten und weitere 716 sogenannte "Freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende". Reservisten sind z.B. als Sprachmittler, bei der Feldpost oder im Bereich der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit tätig.

Am 14. November 2005 kam in Kabul durch einen Selbstmordanschlag ein Oberstleutnant d.R. ums Leben. Am 19. Mai 2007 starben ein Hauptmann d.R., sowie zwei Oberfeldwebel d.R. in Kundus.

Zuständigkeiten

Innerhalb der Bundeswehr liegt die Zuständigkeit für Reservistenangelegenheiten bei den Territorialen Kommandobehörden:

  • Streitkräfteunterstützungskommando
  • Wehrbereichskommandos
  • Landeskommandos

Den Territorialen Kommandobehörden gegenüber ist in diesem Aufgabenbereich weisungsbefugt:

1. Das Streitkräfteamt - (SKA)
Im Streitkräfteamt bearbeitet das Dezernat Reservistenarbeit alle Grundsatzangelegenheiten in der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit der Bundeswehr. Dazu gehört die Herausgabe der Besonderen Anweisung (BesAnResArb), die fachliche Überwachung der Territorialen Kommandobehörden und die Unterstützung/Zuarbeit für das Fachreferat im BMVg. Das Dezernat untersteht fachlich dem Inspizienten für die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit, dem es auch tatkräftig zuarbeitet. Der Inspizient nimmt das Beobachtungsrecht des stellvertretenden Generalinspekteurs der Bundeswehr wahr, der gleichzeitig Beauftragter für die Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr ist (zurzeit: Generalleutnant Johann-Georg Dora). Er inspiziert sowohl die Arbeit der Landeskommandos, Wehrbereichskommandos wie auch den Reservistenverband, soweit er Zuwendungsmittel des Bundes verwendet.

2. Das Landeskommando (LKdo)
Das Landeskommando ist eine Kommandobehörde der Territorialen Wehrorganisation. Es erfüllt nationale territoriale Aufgaben in einem Bundesland. Die wesentliche Aufgabe ist die zivil-militärische Zusammenarbeit. In Friedenszeiten ist die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit ein wesentliches Aufgabenfeld. Mit seinem Fachpersonal - dem Stabsoffizier für Reservistenangelegenheiten (StOffzResAngel) und dem Feldwebel für Reservisten (FwRes) betreut es alle Reservisten, die sich engagieren möchten, und bietet deren Weiterbildung auf freiwilliger Basis an. Jeder nicht beorderte Reservist gehört zu dem Landeskommando, in welchem er seinen Hauptwohnsitz hat. Dieses ist sein Ansprechpartner und seine - soweit noch gewünscht - militärische Heimat. Das Landeskommando wird in diesem Aufgabenfeld in besonderer Weise von den Untergliederungen des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) unterstützt.

3. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw)
Dieser ist nach der Konzeption für die Reservisten der Bundeswehr und der Richtlinie des Generalinspekteurs besonders beauftragter Träger der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Die Arbeit des Verbandes beinhaltet Sicherheitspolitische Arbeit, Förderung militärischer Fähigkeiten und Betreuung. Unterstützungsleistung für die Bundeswehr wird zusätzlich durch den Verband angeboten.

Verbände

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw e.V.) ist der vom Deutschen Bundestag beauftragte Verband für die Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr und hat deutschlandweit mehr als 130.000 Mitglieder, die vor Ort in ca. 2500 Reservistenkameradschaften organisiert sind.

Der Bayerische Soldatenbund Bayerische Soldatenbund 1874 e.V. (BSB) vertritt vor allem bayerische Kriegerkameradenschaften und nun auch Reservisten der Bundeswehr.

Verweise

Quellen

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise


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