Rettungswagen

Rettungswagen

Rettungswagen bei der Rettmobil
Rettungswagen bei der Rettmobil

Fahrzeugdaten
Abkürzung: RTW
Besatzung: Deutschland:
Beifahrer/Transportführer: Rettungsassistent,
Fahrer/Maschinist: zum Teil nur eine „geeignete Person“ (z. B. in BW) im Normalfall mindestens Rettungshelfer oder Rettungssanitäter

Österreich:
Rettungssanitäter (Fahrer und Beifahrer), häufig Notfallsanitäter
Schweiz:
dipl. Rettungssanitäter (Fahrer), Beifahrer

Einsatz: akute Notfälle, Krankentransport
Ausstattung: DIN EN 17‌89 Typ C: Mobile Intensive Care Unit
Antrieb: Straße

Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Er wird benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine spezialisierte Klinik zu transportieren. Eine frühere, veraltete Bezeichnung ist die Abkürzung Sanka für Sanitätskraftwagen.

Vom RTW zu unterscheiden ist einerseits der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch in der Regel unkritischen Krankentransport vorgesehen ist, der Notarztwagen (NAW), der im Gegensatz zum Rettungswagen zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist, sowie der Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zur Verlegung von Patienten mit kritischem Gesundheitsstatus in ein anderes Krankenhaus gedacht ist.

In Österreich sind Notfallkrankenwagen (NKTW) weit verbreitet, die sowohl im Rettungsdienst als auch im Krankentransport eingesetzt werden. Sie entsprechen meist der DIN EN 1789 Typ B (Emergency Ambulance) und sind daher nicht so umfangreich für den Notfalleinsatz ausgerüstet wie ein RTW (DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit).

In Deutschland werden ebenfalls Notfallkrankenwagen eingesetzt, die am ehesten einem RTW mit Zusatzausstattung für den Krankentransport und dabei meist geringeren Innenmaßen entsprechen. Da diese Fahrzeuge im Mehrzweckfahrzeugsystem eingesetzt werden, werden sie oft einfach auch als Mehrzweckfahrzeug bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Normbezeichnung, sondern um einen im Rettungsdienst umgangssprachlichen Begriff. Nähere Informationen hierzu liefert der Artikel Notfallkrankenwagen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

RTW und NEF

Aufgaben des Rettungswagens sind:

Der Rettungswagen kommt bei allen Notfällen zum Einsatz, um Rettungsfachpersonal vor Ort zu bringen, das mit der Ausstattung aus dem Fahrzeug und seinen Fachkenntnissen schwere gesundheitliche Schäden abwenden oder lebensnotwendige Funktionen wiederherstellen bzw. aufrechterhalten soll.

Für Rückholdienste kommt er zum Einsatz, wenn der Transport die Ausstattung eines RTW erfordert; üblicherweise wird diese Art von Transporten durch KTWs abgedeckt.

Besatzung

Deutschland

Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist im Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ein Rettungsassistent und in der Regel ein Rettungssanitäter oder Rettungshelfer.

Vorausgesetzt wird ein Führerschein der Klasse C1. Dieser erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t.

Österreich

Ein Rettungswagen in Österreich muss mit mindestens zwei Rettungssanitätern besetzt werden, wobei immer häufiger zumindest ein Besatzungsmitglied die erweiterte Ausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat. In einigen Bundesländern wie Wien oder Vorarlberg ist die Ausbildung zum Notfallsanitäter mit Notkompetenz Kriterium für berufliche Mitarbeiter.

Schweiz

In der Schweiz besteht die Besatzung aus mindestens einem diplomierten Rettungssanitäter sowie einem weiteren Mitarbeiter mit einer Rettungsdienst-Zusatzausbildung.

Technik

Rettungswagen nehmen in Deutschland, wenn es der Zustand des Patienten verlangt, für ihre Einsätze häufig Sonderrechte und Wegerechte nach §§ 35 und 38 Straßenverkehrsordnung in Anspruch und sind entsprechend mit Sondersignalanlagen (blaue Rundumkennleuchte und Folgetonhorn) ausgestattet.

Aufgrund des hohen Stromverbrauchs der Sondersignalanlage und der eventuell vorhandenen Klimaanlage sowie der mitgeführten Medizintechnik verfügen viele Rettungswagen über eine Motorweiterlaufschaltung.

Verwendete Fahrzeugtypen

Weit verbreitet sind im Rettungsdienst Fahrzeuge mit geräumigen Kofferaufbauten aus Alu-Sandwich-Platten, Plywood-Aufbau, Aluminium-Skelettbauweise oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Das Fahrgestell bieten Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,49 t. Überwiegend werden der Mercedes-Benz Sprinter, je nach Region auch als Allrad, das fast baugleiche VW-Modell VW Crafter, der Iveco Daily, der Ford Transit, der Fiat Ducato und Opel-, Renault- oder Nissan-Fahrgestelle mit Kofferaufbau verwendet. Dieser Kofferaufbau wird meist von einem Anbieter für Sonderfahrzeuge hergestellt, der das Fahrzeug ausbaut und mit der gewünschten Ausstattung versieht. In der Regel wird darauf hingearbeitet, den Kofferaufbau mit seinem medizinischen Ausbau nach Verschleiß des Grundfahrzeugs auf ein neues geeignetes Fahrgestell umsetzen zu können, um so die Investitionskosten gering zu halten.

Zwischenzeitlich wenig genutzt wurde der MB Vario, der inzwischen wieder häufiger als Kasten- oder Kofferversion erhältlich ist. Der VW-Transporter darf nach aktueller Norm wegen seiner Innenmaße nicht mehr verwendet werden.

Normung

Rettungswagen sind so ausgelegt, dass ein Patient optimal versorgt werden kann. Ihre Abmessungen (sowohl Innenraum als auch außen) und die Ausstattung regelt DIN EN 1789 Typ C: „Mobile Intensive Care Unit (MICU)“.

Farbgebung

Als Grundfarben für Rettungsdienst-Fahrzeuge weit verbreitet sind Weiß, Rot und Schwefel- bzw. Eurogelb (RAL 1016). Das früher gebräuchliche Dunkelelfenbein (RAL 1014) wird heute aktuell nur für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes verwendet. Für die rote Farbe werden dabei verschiedene Farbtöne verwendet, Feuerrot (RAL 3000) oder Tagesleuchtrot (RAL 3024). Die Fahrzeuge werden durch eine entsprechende Aufschrift zumeist eindeutig als dem Rettungsdienst zugehörig gekennzeichnet, etwa Rettungsdienst oder Rettungswagen, bei von der Feuerwehr besetzten Fahrzeugen auch Feuerwehr. Nicht selten wird die Grundfarbe durch umlaufende andersfarbige Streifen oder andersfarbige Folien-Beklebung ergänzt. Reflexmaterial oder auch Konturmarkierungen ergänzen die passive Sicherheit. Manche Fahrzeuge sind mit einer stilisierten EKG-Linie „verziert“. Das Heck des Rettungswagens wird immer öfter mit einer Folienbeklebung entsprechend der Weisung des französischen Innenministers 273:2006 NIT[1] versehen. In Deutschland ist es bisher nicht gelungen, mit Ausnahme der Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern, die RTWs einheitlich zu gestalten. Eine europaweit einheitliche Grundfarbe wie Schwefel- oder Eurogelb wird immer wieder diskutiert.

Es ist üblich, Rettungswagen so zu beschriften (z. B. auf den Türen), dass eine einwandfreie Zuordnung des Fahrzeugs zu seinem Eigner und seiner Besatzung auch unabhängig vom Kfz-Kennzeichen erfolgen kann.

Geschichte

Räderbahre aus dem Jahre 1900
Rettungskutsche um 1900
Phänomen Granit 30 als Sanitätskraftwagen der Wehrmacht

Der Rettungswagen in seiner heutigen Form ist eine Fahrzeugart, deren Ursprünge in der späten zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu finden sind. Nach der Gründung ziviler Samaritervereine, die auf Anregung von Friedrich von Esmarch ab 1882 entstanden, von Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und anderer karitativer Vereine sowie der Übernahme von Krankenbeförderungen durch Feuerwehren kam es vermehrt dazu, dass Rädertragen, Kutschen und andere Gefährte planmäßig zum eiligen Transport verletzter oder schwer erkrankter Personen in Hospitäler oder zum Arzt genutzt wurden. Ende des 19. Jahrhunderts waren in allen deutschen Großstädten planmäßige Krankenbeförderungsdienste eingerichtet. Maßgebliche Aufgabe war dabei der Transport, nicht jedoch die heute selbstverständliche medizinische Hilfeleistung vor Ort zur Stabilisierung des Zustands vor dem Transport. Bereits aber auf dem 1. Internationalen Kongress für Rettungswesen 1908 in Frankfurt am Main formulierte der Leipziger Arzt Paul Streffer die Forderung nach einer allgemeinen ärztlichen Begleitung von Krankentransporten und des Einsatzes von Rettungsärzten zur medizinischen Erstversorgung vor Ort und während des Transportes.

Die weitreichende Etablierung motorisierter Kraftfahrzeuge vor allem nach Ende des Ersten Weltkrieges führte einerseits zur Indienststellung vieler motorisierter „Krankenkraftwagen“ in den Städten und schließlich auch auf dem flachen Land, andererseits auch zu den ersten schweren Verkehrsunfällen. An der Maxime des schnellen Patiententransports zum (Unfall-)Arzt änderte sich bis weit in die 1960er Jahre nichts.

Erst ab 1954 begannen in Heidelberg Chirurgen mit der Entwicklung von so genannten „Operationswagen“. Diesen lag die im Zweiten Weltkrieg gewonnene Erfahrung zu Grunde, dass eine frühestmögliche Versorgung die Überlebenschancen von Verletzten deutlich erhöhte. In diesem Sinne ist auch die Aussage des oft zum geistigen Vater des Rettungsdienstes stilisierten Heidelberger Professors für Chirurgie, Martin Kirschner, auf der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 1938 zu verstehen, der Arzt müsse zum Verletzten und nicht der Verletzte zum Arzt kommen. Kirschner sprach nie vom zivilen Patienten, sondern von verwundeten Soldaten, wie sein für die Front konzipierter Operationswagen beweist.[2]

Kirschners Nachfolger auf dem Heidelberger Lehrstuhl, Karl Heinrich Bauer, übernahm diese wehrmedizinische Idee in den Bereich des Zivilen, als er 1957 sein „Klinomobil“ in einem Heidelberger Modellversuch auf die Straße brachte. Dieses schwerfällige Omnibusgefährt blieb aber der Militärmedizin zu sehr verhaftet und war für eine großstädtische Unfallversorgung auf Dauer zu kostspielig. Ein zeitgleich von dem Kölner Chirurgen Engelbert Friedhoff entwickeltes Modell, der „Notfallarztwagen“, konnte sich letztlich durchsetzen. Auf Grund fehlender gesetzlicher Regelungen blieb der Rettungsdienst aber noch bis in die 1970er Jahre von reiner Transporttätigkeit geprägt.[3]

Engelbert Friedhoff, von 1959 bis 1986 Chefarzt der Chirurgischen Abteilung und Ärztlicher Direktor am St. Antonius Krankenhaus in Köln, hat in Anerkennung seines Einsatzes im Rettungswesen und als einer der Pioniere des Notarztwesens von der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverdienstkreuz im Jahre 1999 verliehen bekommen.

Entsprechend blieb es auch in dem nicht ärztlich unterstützten üblichen Krankentransportwesen bei der „Rückspiegelrettung“: Diese umgangssprachliche Bezeichnung bedeutet die Beobachtung des Zustands des Patienten im hinteren Fahrzeugteil mittels des Rückspiegels durch den Fahrer des Krankenwagens – weil niemand sonst zur Besatzung zählte. Eine eventuell für den Fahrer sichtbare Verschlechterung des Zustandes führte denn auch nicht zu einer sofortigen Behandlung, sondern vielmehr zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit zwecks schnellen Erreichens der Klinik.

Die modernen Vordenker des heutigen präklinischen Rettungswesens kamen aus den Hilfsorganisationen, Kliniken und auch sich bildenden Organisationen wie etwa der Björn-Steiger-Stiftung. Bei dem Versuch, eine bessere Ausrüstung der Krankenkraftfahrzeuge zu erreichen, stießen sie zunächst vielerorts auf taube Ohren.

VW Typ 2B Krankenwagen

Die ersten Innovationen, darunter die Einführung von Fahrzeugfunk, einer Zwei-Mann-Besatzung mit Sanitäter-Ausbildung, die Möglichkeit der Heranziehung eines Notarztes zur Einsatzstelle und die Maxime der Erstversorgung zur Herstellung einer sicheren Transportfähigkeit fielen zumeist in die 1970er Jahre.

Die einsetzende rapide Entwicklung der Notfallmedizin beschleunigte die großen Erfolge in der Verringerung der Patientenletalität vor allem bis zum Eintreffen im Krankenhaus. In diesem Zuge wurden dann auch die Standards der Ausrüstung entwickelt, mit denen unter Berücksichtigung des begrenzten Platzangebots im Fahrzeug bestmögliche Erstversorgungen durchführbar waren. Insbesondere die Möglichkeit der Mitführung und Applikation von Medikamenten, die Ausstattung mit EKG und externen Defibrillatoren, die Möglichkeit der differenzierten und hygienischen Beatmung durch Beatmungsgeräte sowie die Ausrichtung der Fahrzeuge auf möglichst schonenden Patiententransport sind als Meilensteine in der Entwicklung heutiger Rettungswagen-Standards zu nennen.

An der Entwicklung der technischen Auslegung und Ausstattung dieser Fahrzeugart zum Transport von Notfallpatienten lässt sich so erkennen, welche bedeutsamen Entwicklungen der Notfallmedizin zu grundlegenden taktischen Änderungen im präklinischen Rettungsdienst geführt haben.

Im Jahre 2006 wurden allein für gesetzlich krankenversicherte Patienten 8.656.294 Rettungs- bzw. Krankentransportfahrten unternommen. Davon entfällt ein Großteil der Transporte in Deutschland auf Krankentransportwagen (4.333.093 Fälle), Rettungswagen (2.689.601 Fälle) und Notarztwagen (1.570.190 Fälle).[4]

Medizinische Ausstattung

Deutschland

Der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland obliegt gemäß der föderalen Staatsordnung den Bundesländern. So gibt es in Deutschland 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze, -verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Musterdienstanweisungen.

Eine allgemein gültige Beschreibung eines Rettungswagens ist trotz einheitlicher Normung nicht möglich, verschiedene Rettungsdienstbetreiber statten ihre Fahrzeuge unterschiedlich aus, teils zusätzlich zum in der Norm geforderten Umfang. Dieser Eintrag versucht dennoch, trotz dieser Einschränkung so allgemeingültig wie möglich zu sein.

Beispielhafte Innenansicht eines Rettungswagens (Blick zu Fahrerkabine):
1: EKG mit Defibrillator; 2: Spritzenpumpen; 3: Absaugpumpe; 4: spezielles Beatmungsgerät; 5, 6, Medikamentenschrank; 7, 8: Schränke und Schubfächer für weitere Ausstattung (Medikamente, Ge-, Verbrauchsmaterial; 9: Einmalhandschuhe; 10: Krankentrage; 12: Beatmungsgerät; 13: Notfallkoffer

In einem Rettungswagen werden alle Medikamente und Geräte vorgehalten, die zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und zum Abwenden schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Erreichen der Klinik notwendig sind. Ebenso werden Schmerzmittel auf einem Rettungswagen vorgehalten.

Zur leichteren Versorgung des Patienten direkt am Notfallort ist ein Teil der medizinischen Ausrüstung transportabel im gesondert genormten Notfallkoffer bzw. -rucksack untergebracht.

Diagnose 
Stethoskop, Blutdruckmessgerät, Pupillenleuchte, Reflexhammer, Blutzuckermessgerät bzw. -messstreifen, (digitales) Fieberthermometer, Pulsoximeter, Kapnometer
Kreislauf 
Infusionslösungen, Geräte und Material für die Zufuhr sowie zum Aufwärmen von Infusionen, Spritzenpumpe, EKG-Gerät mit Defibrillator- und Herzschrittmacher-Funktion
Atmung 
Sauerstoffflaschen, Beatmungsgerät mit Sauerstoffinhalationsfunktion, Intubationsbesteck, Tuben, Beatmungsbeutel, Absaugpumpe
Sonstiges 
Medikamente, Set für Vergiftungsnotfälle, Verbandmaterial, Set zur Brandwundenversorgung, notfallchirurgisches Besteck, Schienen zur Ruhigstellung der Gliedmaßen, Vakuummatratze oder Spineboard zur Ganzkörper-Immobilisation, Rettungskorsett, HWS-Schienen zur Ruhigstellung der Halswirbelsäule, Material zur Amputatversorgung, Koniotomieset, Schaufeltrage, Trage mit Fahrgestell, Tragestuhl. Außerdem ist nach der Norm DIN EN 1789 ein Multifunktionswerkzeug auf Rettungswagen vorgeschrieben.

Österreich

Jede Organisation beschafft ihre NKTWs selbst und stattet sie selbst aus.

Der Rettungsdienst in Österreich obliegt laut Verfassung den Gemeinden, diese können (und taten dies auch) gemäß dem Grundsatz mittelbarer Verwaltung die Kompetenz an die Bundesländer abgeben. Das letzte Bundesland, welches diesen Schritt gemacht hat, war Tirol im Jahre 2009[5]. Die Bundesländer haben ihrerseits Verträge mit den einzelnen Anbietern (Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund, MA70 etc.) zur Übernahme des Rettungs- und Krankentransportdienstes geschlossen. Die Fahrzeugauswahl und -beschaffung obliegt den Anbietern selbst, es wird lediglich eine Mindestausstattung vorgegeben.[6]

Mindestausstattung (Auszug):

  • Trage
  • Tragsessel
  • Schaufeltrage
  • Vakuummatratze
  • Notarztkoffer
  • Geburtenkoffer
  • Sanitätskoffer
  • Beatmungseinheit (Beatmungsbeutel)
  • Sauerstoffeinheit (fix und tragbar)
  • Absauggerät
  • Schienungsmaterial (inkl. Halswirbelsäule)
  • Harnflasche/Leibschüssel
  • Augenspülflasche
  • Halbautomatischer Defibrillator (nicht vorgeschrieben, aber auf jedem RTW)

Häufige Ausstattungen:

  • EKG-Monitor-Einheit (häufig auch mit Möglichkeit zur 12-Kanal-Ableitung)
  • Sauerstoffsättigungsmessgerät
  • Notkompetenztasche
  • KED
  • Beatmungsmaschine
  • Spineboard
  • Blutzuckermessgerät

Die österreichischen RTWs entsprechen also der Norm DIN EN 1789 Typ B (Notfallkrankenwagen (NKTW) – Emergency Ambulance) und sind keine RTWs im Sinne der DIN EN 1789 Typ C (Rettungstransportwagen – Mobile Intensive Care Unit). Nicht nur die medizinische Ausstattung, sondern auch die Fahrzeugmodelle unterscheiden sich in Österreich von Bundesland zu Bundesland und von Organisation zu Organisation sehr stark. In einigen Bundesländern wie Vorarlberg werden fast ausschließlich Großraumfahrzeuge (meistens VW Crafter, Mercedes Sprinter etc.) beschafft, in anderen Bundesländern wie Tirol fast ausschließlich kleinere Fahrzeuge (meistens VW Transporter).

Literatur

  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen – DIN-Taschenbuch 257. 2. Auflage, Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2000, ISBN 3-410-14558-3
  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen – DIN-Taschenbuch 257. Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2004, ISBN 3-410-15843-X (CD-ROM)
  • Wolfgang Jendsch: Fachbuch/Bildband Einsatzfahrzeuge der Sanitäts- und Rettungsdienste – Motorbuch Verlag, Stuttgart, 1. Auflage 2009, ISBN 978-3-613-03099-2.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Rettungswagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Rettungswagen – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Weisung des französischen Innenministers „NOTE D’INFORMATION TECHIQUE NIT 273:2006 - SIGNALISATION COMPLEMENTAIRE DES VEHICULES D'INCENDIE ET DE SECOURS“ Bessere Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen durch äußere Farbgestaltung nach der neuen DIN 14502-3, Michael Behrens, Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
  2. Kirschner, M.: Die fahrbare chirurgische Klinik, in: Der Chirurg, 10. Jg., 1938, H. 20, S. 713–715.
  3. Nils Kessel: Geschichte des Rettungsdienstes 1945–1990. Vom „Volk von Lebensrettern“ zum Berufsbild „Rettungsassistent/in“, Frankfurt: Peter Lang Verlag 2008. ISBN 978-3-631-56910-8, S. 65–72.
  4. Kosten des Gesundheitswesens 2006
  5. http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/politik/landesgesetzblatt/downloads/2009/lgbl312009.pdf
  6. http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2005085/LRNI_2005085.pdf
Dies ist ein als lesenswert ausgezeichneter Artikel.
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