Rheinprovinz

Rheinprovinz
Preußische Provinz
Rheinland
Flagge Wappen
Flagge der Rheinprovinz Wappen der Provinz Rheinprovinz
Lage in Preußen
Hellblau: Lage der Rheinprovinz
 
Bestehen 18221945
Provinzhauptstadt Koblenz
Fläche 26.995 km²
Einwohner 6.435.778 (1905)
Bevölkerungsdichte 238 Ew./km²
Verwaltung 6 Regierungsbezirke
Kfz-Kennzeichen I Y und I Z
Entstanden aus Provinz Jülich-Kleve-Berg
Provinz Großherzogtum Niederrhein
Aufgegangen in Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz
Heute Teil von Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Hessen
Saarland
Baden-Württemberg
Belgien (Eupen-Malmedy)
Karte
Karte der Rheinprovinz

Die Rheinprovinz (Rheinpreußen) war eine der Provinzen, die vom 22. Juni 1822 bis zur Auflösung nach dem Zweiten Weltkrieg den Staat Preußen bildeten und das Rheinland zwischen Bingen am Rhein und Kleve umfasste. Sitz des Oberpräsidenten und der anderen staatlichen Verwaltungsbehörden für die Rheinprovinz war Koblenz. Der Verwaltungssitz für den Provinzialverband Rheinprovinz, eine Selbstverwaltungskörperschaft für überkommunale Aufgaben mit den Hauptorganen Landeshauptmann und Provinziallandtag, war Düsseldorf. Der nördliche Teil dieser Provinz liegt heute im Land Nordrhein-Westfalen, der südliche in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Kleinere Teile gehören heute zu Hessen (ehemaliger Landkreis Wetzlar) und zu Belgien (ehemalige Kreise Eupen und Malmedy). Der ehemalige Regierungsbezirk Sigmaringen, Hohenzollernsche Lande, heute Baden-Württemberg, unterstand nur in Militärangelegenheiten dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet und Bevölkerung

Im Mai 1939 hatte die 24.477 km² große Provinz (ohne Hohenzollernsche Lande) 7.931.942 Einwohner.

Geschichte

Historisch ist das Rheinland vor allem durch das Römische Reich, die deutsch-französische Erbfeindschaft und die Industrialisierung geprägt worden. Am Ende der Napoleonischen Kriege wurden die Gebiete entlang des Rheins grundlegend neu geordnet. Die Basis für die Rheinprovinz bildete dabei die vorübergehend geschaffenen Generalgouvernements Mittelrhein, Niederrhein und Berg.

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt. Die zunächst gebildeten beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg mit Sitz in Köln und Großherzogtum Niederrhein mit Sitz in Koblenz wurden durch Kabinettsordre vom 22. Juni 1822 zu einer Provinz vereint, die dann ab 1829/30 Rheinprovinz genannt wurde.[1] Die Eingliederung blieb stets problematisch, da sowohl das Rheinland als auch Westfalen an dem Zivil- und Handelsrecht, den Handelskammern und der Gemeindeverfassung festhielten, die von den napoleonischen Franzosen eingeführt worden waren.

Die beiden Fürstentümer Sigmaringen und Hechingen wurden 1850 als Hohenzollernsche Lande vereinigt und gehörten als preußischer Regierungsbezirk Sigmaringen ebenfalls zur Rheinprovinz. Sitz des Oberpräsidenten dieser preußischen Provinz, also der Provinzialregierung, war Koblenz. Das Oberpräsidium hatte dort zunächst seinen Sitz im ehemaligen Kurfürstlichen Schloss und ab 1911 in einem neubarocken Gebäude an der heutigen Stresemannstraße (jetzt Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord). Die Rheinprovinz gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf (einschließlich des 1822 aufgelösten Kleve), Koblenz, Köln und Trier. Die Regierungsbezirke waren wiederum in Landkreise mit je etwa 30.000 bis 40.000 Einwohnern eingeteilt.

Das Gebiet der Rheinprovinz war nahezu geschlossen. Das Fürstentum Birkenfeld, später Kreis Birkenfeld, gehörte bis 1937 als Exklave zum Großherzogtum Oldenburg beziehungsweise Freistaat Oldenburg, bevor Birkenfeld im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes in die Rheinprovinz eingegliedert wurde. Eine weitere Enklave bildete von 1816 bis 1834 eine Exklave des Herzogtums Sachsen-Coburg, die 1819 zum Fürstentum Lichtenberg erhoben wurde. Lichtenberg wurde 1834 an Preußen verkauft, dem es seit 1830 in Zollunion verbunden war, und der Rheinprovinz eingegliedert. 1866 wurde das hessische Oberamt Meisenheim angegliedert. Die einzige Exklave der Rheinprovinz bildete bis 1932 der Landkreis Wetzlar.

Die politische und kulturelle Eingliederung der Rheinprovinz in den Staat Preußen war eine große Herausforderung. Schließlich war das Rheinland damals bereits sehr modern, was Industrie und Handel betraf, und das dortige Bürgertum war entsprechend selbstbewusst, während das übrige Preußen noch weitgehend agrarisch geprägt und der Vorrang des Adels noch unumstritten war. Außerdem war die Rheinprovinz mehrheitlich katholisch, was ebenfalls zu Vorbehalten gegenüber der neuen Obrigkeit führte.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Rheinland 1918 durch französische, belgische, britische sowie amerikanische Truppen besetzt; die letzten Besatzungstruppen räumten 1930 und damit fünf Jahre eher als der Friedensvertrag vorgesehen hatte, das Rheinland. Der südliche Teile der Rheinprovinz – zu den einzelnen Kreisen und Städten siehe Übersicht unten – wurde 1920 ausgegliedert und bildet mit dem ehemals bayerisch-pfälzischen Gebiet des Saarpfalz-Kreises das Saargebiet. Die Grenzziehung orientierte sich dabei an den Wohnorten der Bergleute, die in den Kohlegruben der Region arbeiteten. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes für 15 Jahre unter französische Verwaltung gestellt.

Mit dem Preußenschlag von 1932 wurde auch in der Rheinprovinz die Regierungsgewalt des Oberpräsidenten faktisch aufgehoben, was die folgende Gleichschaltung unter dem NS-Regime erleichterte. Als das Saargebiet 1935 wieder an Deutschland kam, wurden kleinere Gebiete wieder der Rheinprovinz angegliedert, während das Gros mit der bayerischen Pfalz vereinigt wurde. 1936 setzte Hitler mit der deutschen Rheinlandbesetzung die Remilitarisierung durch.

Wappen der Rheinprovinz ab 1927, heute Wappen des Landschaftsverbands Rheinland

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der nördliche Teil der Rheinprovinz, die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln zunächst als Nordrheinprovinz Teil der britischen Besatzungszone und schließlich durch die Verordnung Nr. 46 der Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ mit der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen zum Land Nordrhein-Westfalen vereinigt, um territoriale Fakten zu schaffen, da Frankreich nach dem Krieg die gesamte linke Rheinseite für sich beanspruchte.

Das südliche Gebiet mit den Regierungsbezirken Koblenz und Trier wurde Teil der französischen Besatzungszone. Es bildete für eine Übergangszeit zusammen mit den nassauischen Gebieten (Montabaur) die Provinz Rheinland-Hessen-Nassau, seit August 1946 Hauptbestandteil des Landes Rheinland-Pfalz. Noch im Juli waren über 100 Gemeinden – v.a. die Gegend beiderseits des unteren Saarlaufs – dem Saargebiet angegliedert worden, was bei dem Gebietstausch zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saargebiet am 8. Juni 1947 weitgehend rückgängig gemacht wurde.

In späteren Volksabstimmungen entschieden sich die Süd-Rheinländer und die ehemals bayerischen Pfälzer zum Erhalt des Status quo und damit für das Land Rheinland-Pfalz.

Die heutige Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz entspricht zufällig ziemlich genau der relativ scharfen Dialektgrenze, die die Ripuarischen und Niederfränkischen Dialekte im Norden sowie die Moselfränkischen Dialekte im Süden voneinander trennt.

Verwaltungsgliederung der Rheinprovinz

Heute noch existierende Kreise/Stadtkreise sind fett dargestellt.

Regierungsbezirk Aachen

Landkreise

  1. Landkreis Aachen (seit 21. Oktober 2009 Städteregion Aachen)
  2. Landkreis Düren
  3. Landkreis Erkelenz
  4. Landkreis Eupen (bis zum 31. Oktober 1922, ab dem 20. September 1920 „Restkreis“ genannt, anschließend Teil von Belgien, am 18. Mai 1940 wiedererrichtet, 1945 endgültig zu Belgien)
  5. Landkreis Geilenkirchen (bis zum 9. August 1933, anschließend Landkreis Geilenkirchen-Heinsberg)
  6. Landkreis Geilenkirchen-Heinsberg (ab dem 10. August 1933)
  7. Landkreis Heinsberg (bis zum 30. September 1932, anschließend zum Landkreis Geilenkirchen, der am 10. August 1933 in Landkreis Geilenkirchen-Heinsberg umbenannt wurde)
  8. Landkreis Jülich
  9. Landkreis Malmedy (bis zum 31. Oktober 1922, ab dem 20. September 1920 „Restkreis“ genannt, anschließend Teil des Staates Belgien, am 18. Mai 1940 wiedererrichtet, 1945 endgültig zu Belgien)
  10. Landkreis Montjoie (bis zum 31. Mai 1920, anschließend in Landkreis Monschau umbenannt)
  11. Landkreis Schleiden

Stadtkreis

  1. Stadt Aachen (seit 21. Oktober 2009 Städteregion Aachen)

Regierungsbezirk Düsseldorf

Landkreise

  1. Landkreis Dinslaken (ab dem 1. April 1909)
  2. Landkreis Duisburg (bis zum 23. Januar 1874, anschließend etliche Gemeinden in der Stadt Duisburg)
  3. Landkreis Düsseldorf (bis zum 31. Juli 1929, anschließend im Landkreis Düsseldorf-Mettmann)
  4. Landkreis Düsseldorf-Mettmann (ab dem 1. August 1929)
  5. Landkreis Elberfeld
  6. Landkreis Essen (bis zum 31. Juli 1929, anschließend die meisten Gemeinden in der Stadt Essen)
  7. Landkreis Geldern
  8. Landkreis Gladbach (bis zum 31. Juli 1929, jetzt überwiegend Stadt Mönchengladbach)
  9. Landkreis Grevenbroich (bis zum 31. Juli 1929, anschließend im Landkreis Grevenbroich-Neuß)
  10. Landkreis Grevenbroich-Neuß (ab dem 1. August 1929)
  11. Landkreis Kempen (bis zum 31. Juli 1929, anschließend im Landkreis Kempen-Krefeld)
  12. Landkreis Kempen-Krefeld (ab dem 1. August 1929)
  13. Landkreis Kleve (zwischenzeitliche Schreibweise Cleve)
  14. Landkreis Krefeld (zwischenzeitliche Schreibweise Crefeld, bis zum 31. Juli 1929, anschließend im Landkreis Kempen-Krefeld)
  15. Landkreis Lennep (bis zum 31. Juli 1929, anschließend im Landkreis Solingen-Lennep, der 1931 in Rhein-Wupper-Kreis umbenannt wurde)
  16. Landkreis Mettmann (bis zum 31. Juli 1929, anschließend im Landkreis Düsseldorf-Mettmann)
  17. Landkreis Moers
  18. Landkreis Mülheim an der Ruhr (ab dem 24. Januar 1874 bis zum 31. März 1910)
  19. Landkreis Neuß (bis zum 31. Juli 1929, anschließend im Landkreis Grevenbroich-Neuß)
  20. Landkreis Rees (seit 20 Mai 1842 Kreis Rees mit Sitz in Wesel)
  21. Rhein-Wupper-Kreis (ab 1931)
  22. Landkreis Ruhrort (ab dem 1. Juli 1887 bis zum 31. März 1909)
  23. Landkreis Solingen (bis zum 31. Juli 1929, anschließend im Landkreis Solingen-Lennep, der 1931 in Rhein-Wupper-Kreis umbenannt wurde)
  24. Landkreis Solingen-Lennep (ab dem 1. August 1929 bis zur Umbenennung in Rhein-Wupper-Kreis im Jahr 1931)

Stadtkreise

  1. Stadt Barmen (ab dem 1. Juni 1861 bis zum 31. Juli 1929, anschließend Stadtteil der Stadt Barmen-Elberfeld, die am 25. Januar 1930 in Stadt Wuppertal umbenannt worden ist)
  2. Stadt Barmen-Elberfeld (ab dem 1. August 1929 bis zum 24. Januar 1930, anschließend Umbenennung in Stadt Wuppertal)
  3. Stadt Duisburg (ab dem 24. Januar 1874 bis zum 31. Juli 1929, anschließend Stadt Duisburg-Hamborn , ab dem 1. April 1935 wieder in Stadt Duisburg umbenannt)
  4. Stadt Duisburg-Hamborn (ab dem 1. August 1929 bis zum 31. März 1935, danach Umbenennung in Stadt Duisburg)
  5. Stadt Düsseldorf (ab dem 20. April 1872)
  6. Stadt Elberfeld (ab dem 1. Juni 1861 bis zum 31. Juli 1929, anschließend Stadtteil der Stadt Barmen-Elberfeld, die am 25. Januar 1930 in Stadt Wuppertal umbenannt worden ist)
  7. Stadt Essen (ab dem 28. Februar 1873)
  8. Stadt Gladbach-Rheydt (ab dem 1. August 1929, am 1. August 1933 Wiedererrichtung der Städte München-Gladbach und Rheydt)
  9. Stadt Hamborn (ab dem 1. Mai 1911 bis zum 31. Juli 1929, anschließend Stadt Duisburg-Hamborn, anschließend bis jetzt Stadtteil der Stadt Duisburg)
  10. Stadt Krefeld (ab dem 14. Oktober 1872 [zunächst in der Schreibweise Crefeld] bis zum 31. Juli 1929, anschließend Stadt Krefeld-Ürdingen, am 25. April 1940 wieder in Stadt Krefeld umbenannt)
  11. Stadt Krefeld-Ürdingen (ab dem 1. August 1929, am 25. April 1940 in Stadt Krefeld umbenannt)
  12. Stadt Mülheim an der Ruhr (ab dem 1. Januar 1904)
  13. Stadt München-Gladbach (ab dem 1. Januar 1888 bis zum 31. Juli 1929, anschließend Stadt Gladbach-Rheydt, ab dem 1. August 1933 wieder Stadt München-Gladbach [ohne die Stadt Rheydt], jetzt Mönchengladbach)
  14. Stadt Neuß (ab dem 1. April 1913)
  15. Stadt Oberhausen (ab dem 1. April 1901)
  16. Stadt Remscheid (ab dem 1. Januar 1888)
  17. Stadt Rheydt (ab dem 1. August 1929 bis zum 31. Juli 1933 Stadtteil der Stadt Gladbach-Rheydt)
  18. Stadt Solingen (ab dem 1. April 1896)
  19. Stadt Sterkrade (ab dem 1. Juli 1917 bis zum 31. Juli 1929, anschließend Eingliederung in die Stadt Oberhausen)
  20. Stadt Viersen (ab dem 1. August 1929)
  21. Stadt Wuppertal (ab dem 25. Januar 1930)

Regierungsbezirk Koblenz

(Verwaltungssitz: Preußisches Regierungsgebäude in Koblenz)

Landkreise

  1. Landkreis Adenau (bis zum 30. September 1932, aufgeteilt in die Landkreise Ahrweiler und Mayen)
  2. Landkreis Ahrweiler
  3. Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
  4. Landkreis Birkenfeld (ab dem 1. April 1937)
  5. Landkreis Cochem
  6. Landkreis Koblenz (Schreibweise bis 1926 Coblenz)
  7. Landkreis Kreuznach
  8. Kreis Linz (bis 1822)
  9. Landkreis Mayen
  10. Landkreis Meisenheim (bis zum 30. September 1932, anschließend im Landkreis Kreuznach)
  11. Landkreis Neuwied
  12. Landkreis Sankt Goar
  13. Landkreis Simmern
  14. Landkreis Wetzlar (bis zum 30. September 1932 [Exklave])
  15. Landkreis Zell (Mosel)

Stadtkreis

  1. Stadt Koblenz (ab dem 1. Oktober 1887, Schreibweise bis 1926 Coblenz)

Regierungsbezirk Köln

Landkreise

  1. Landkreis Bergheim a. d. Erft
  2. Landkreis Bonn
  3. Landkreis Euskirchen
  4. Landkreis Köln (ursprüngliche Schreibweise Cöln)
  5. Kreis Mülheim am Rhein (bis zum 30. September 1932, anschließend zum Rheinisch-Bergischen Kreis)
  6. Oberbergischer Kreis
  7. Kreis Rheinbach (bis zum 30. September 1932, anschließend zum Landkreis Euskirchen)
  8. Rheinisch-Bergischer Kreis
  9. Siegkreis
  10. Kreis Waldbröl (bis zum 30. September 1932, anschließend zum Oberbergischen Kreis)
  11. Kreis Wipperfürth (bis zum 30. September 1932, anschließend zum Rheinisch-Bergischen Kreis)

Stadtkreise

  1. Stadt Bonn (ab dem 1. Oktober 1887 als kreisfreie Stadt)
  2. Stadt Köln (ursprüngliche Schreibweise Cöln)
  3. Stadt Mülheim am Rhein (ab dem 1. Mai 1901 bis zum 31. März 1914, anschließend Stadtteil von Köln)

Regierungsbezirk Trier

Landkreise

  1. Landkreis Bernkastel
  2. Landkreis Bitburg
  3. Landkreis Daun (bis zum 31. Dezember 2006, anschließend in gleichem Umfang als Landkreis Vulkaneifel)
  1. Landkreis Merzig (bis zum 30. September 1920, anschließend teilweise im Saargebiet und im Restkreis Merzig-Wadern, ab 1935 mit dem aus dem Saargebiet ausgegliederten Stammkreis Merzig wieder als Landkreis Merzig neu gebildet)
  2. Restkreis Merzig-Wadern (ab dem 1. Oktober 1920 bis 1935)
  3. Landkreis Ottweiler (bis zum 30. September 1920, anschließend im Saargebiet)
  4. Landkreis Prüm
  5. Landkreis Saarbrücken (bis zum 30. September 1920, anschließend im Saargebiet)
  6. Landkreis Saarburg
  7. Landkreis Saarlouis (bis zum 30. September 1920, anschließend im Saargebiet)
  8. Landkreis St. Wendel (bis zum 30. September 1920, anschließend teilweise im Saargebiet und im Restkreis St. Wendel-Baumholder)
  9. Restkreis St. Wendel-Baumholder (ab dem 1. Oktober 1920 bis zum 31. März 1937, anschließend im Landkreis Birkenfeld)
  10. Landkreis Trier
  11. Landkreis Wittlich

Stadtkreise

  1. Stadt Saarbrücken (ab dem 7. September 1909 bis zum 30. September 1920, anschließend im Saargebiet)
  2. Stadt Trier

Weitere bedeutende Städte im Nordrheinland

Weitere bedeutende Städte im Südrheinland

Politik

Oberpräsidenten

Das ehem. Gebäude des Oberpräsidiums der Rheinprovinz in Koblenz

(Dienstsitz: Oberpräsidium der Rheinprovinz in Koblenz)

Landeshauptmann (1875–1933)

In der Provinz war der Landeshauptmann (bis 1897: "Landesdirektor")ein seit 1875 vom rheinpreußischen Provinziallandtag gewählter Beamte. Er leitete die provinziale Selbstverwaltung und war auf mindestens sechs und höchstens zwölf Jahre zu wählen. Es standen ihm als Hilfsorgane der Landesrat und technische Beamte, insbesondere für das Bauwesen, zur Seite. Er hatte seinen Sitz in Düsseldorf.

Provinziallandtag

Die ersten Provinziallandtage im Königreich Preußen wurden zunächst unter dem Namen "Provinzialstände" am 5. Juni 1823 in Preußen angeordnet und in den Jahren 1824 bis 1827 in den acht Provinzen als provinzielle Vertretungskörperschaften auf ständischer Grundlage eingerichtet. Der Provinziallandtag der Rheinprovinz tagte zwischen 1826 und 1933 und hatte seinen Sitz in Düsseldorf. Das dortige Vertretungsrecht besaßen lediglich Grundbesitzer. So stellten die adligen Großgrundbesitzer jeweils die Hälfte, die städtischen Grundbesitzer ein Drittel und die großbäuerlichen Grundbesitzer ein Sechstel der Deputierten. Der Provinziallandtag sollte bei Gesetzen über Personen- und Eigentumsrechten sowie Steuern die Regierungen durch Gutachten beraten. Nur in provinziellen Kommunalfragen hatte er legislative Befugnisse. Seine Tagungsorte waren von 1826 bis 1843 die alte Kanzlei am Markt, heute Teil des Düsseldorfer Rathauses, von 1843 bis 1851 das ehemalige Statthalterpalais an der Mühlenstraße, von 1851 bis 1872 das ehemalige kurfürstliche Düsseldorfer Schloss am Burgplatz, zwischen 1872 und 1879 die Aula der städtischen Realschule an der Klosterstraße und schließlich zwischen 1880 und 1933 das eigens errichtete Ständehaus am Schwanenspiegel.

1921
Partei  % Sitze
Zentrum 45,9 73
SPD 16,4 26
DVP 12,0 19
KPD 8,9 14
DNVP 8,7 14
USPD 3,8 6
DDP 3,1 5
CVP 0,6 1
Parteilos 0,6 1
1925
Partei  % Sitze
Zentrum 43,9 72
SPD 14,1 23
KPD 12,4 21
DNVP 9,8 16
DVP 9,4 16
WP 3,4 6
DDP 2,2 4
Rheinische Bauern
und Winzer
1,2 2
Sparerbund 1,1 2
BAA 0,3 1
1929
Partei  % Sitze
Zentrum 39,2 64
SPD 14,8 25
KPD 12,7 21
DVP 8,0 14
DNVP 7,1 12
WP 6,6 11
NSDAP 3,2 6
DDP 2,0 4
CSVD 1,8 3
CNBL 1,4 3
1933
Partei  % Sitze
NSDAP 38,0 62
Zentrum 32,2 53
KPD 11,2 19
SPD 9,5 16
DNVP 7,1 13

An 100 % fehlende Sitze = Nicht im Provinziallandtag vertretenden Wahlvorschläge

Wahlen zum Reichstag

Die Rheinprovinz war für die Wahlen zum Reichstag der Weimarer Republik folgenden Wahlkreisen zugeordnet

  • Wahlkreis 20 Köln-Aachen
  • Wahlkreis 21 Koblenz-Trier
  • Wahlkreis 22 Düsseldorf-Ost
  • Wahlkreis 23 Düsseldorf-West
  • Exklave Wetzlar zum Wahlkreis 19 Hessen-Nassau
  • Exklave Sigmaringen zum Wahlkreis 31 Württemberg

Infrastruktur

Preußischer Meilenstein im Mittelrheintal nahe Brey

Nachdem die Rheinprovinz als preußisches Gebiet hinzugekommen war, wurde vom preußischen Staat ein Straßenbauprogramm größeren Ausmaßes zur Verbesserung von Infrastruktur und Wirtschaft aufgelegt. So wurde beispielsweise entlang des Rheins eine neue durchgehende Uferstraße gebaut. Ein Teilstück zwischen Bingen und Koblenz wurde bereits zuvor von den Franzosen fertiggestellt. Zur Entfernungsanzeige wurden dabei preußische Meilensteine aufgestellt, die größtenteils auch heute noch erhalten geblieben sind.

Schulwesen

1828 gab es in der Rheinprovinz 17 Gymnasien (in Klammern das Jahr der preußischen Anerkennung): Königliches Gymnasium zu Aachen (1814/16), Königlich-Preußisches Gymnasium Bonn (1814/16), Stiftisches Gymnasium Duisburg (1821), Stiftisches Gymnasium Düren (1826), Königliches Katholisches Gymnasium Düsseldorf (1815), Evangelisches Gymnasium Elberfeld (1824), Königliches Gymnasium zu Essen (1819/24), Königliches Gymnasium zu Cleve (1782/1817), Königliches Gymnasium Coblenz (1814/20), Königliches Katholisches Gymnasium an Marzellen (1815) und Königliches Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Cöln (1825; Name seit 1830, vorher Karmeliter-Kollegium), Königliches Gymnasium Kreuznach (1819), Königliches Gymnasium zu Münstereifel (1825/31), Königliches Gymnasium zu Saarbrücken (1818/22), Gymnasium zu Trier (1815), Gelehrtenschule und höhere Bürgerschule Wesel (1613 bzw. 1823/25) und Königliches Gymnasium zu Wetzlar (1817).

In Brühl, Neuwied, Moers und Trier, später in Kempen und Bacharach bestanden Lehrerseminare.

1861 gab es in der Rheinprovinz

An den öffentlichen Schulen, in denen 520.940 Kinder beschult wurden, waren 2.512 Lehrer und 840 Lehrerinnen angestellt. 12.312 Kinder besuchten Privatschulen. Die Schulaufsicht wurde durch Schul- und Kirchenräte bei den Bezirksregierungen wahrgenommen.

Von der Gründerzeit an wuchs die Zahl der weiterbildenden Schulen in der Rheinprovinz beträchtlich. Um 1900 bestanden 45 Gymnasien, 15 Realgymnasien, 10 Oberrealschulen, 17 Progymnasien, 20 Realschulen, 3 Realprogymnasien sowie Handwerker- und Kunstgewerbeschulen bzw. Fachschulen. Es gab eine Universität in Bonn (1818), eine Technische Hochschule in Aachen (1870), eine Handelshochschule in Köln (1901), eine Landwirtschaftliche Akademie in Bonn-Poppelsdorf (1847), eine Kadettenanstalt in Bensberg (1840), eine Kunstakademie in Düsseldorf (1819) und 10 Lehrerseminare.

Siehe auch

Literatur

  • Ludwig Adolf Wiese: Das höhere Schulwesen in Preussen. Historisch-statistische Darstellung, Berlin: Wiegand und Grieben 1864
  • Gustav Croon: Der Rheinische Provinziallandtag bis zum Jahre 1874; Köln/Bonn 1974 (Nachdruck von 1918)
  • Max Bär: Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815; Bonn 1919
  • Horst Romeyk: Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914–1945; Düsseldorf 1985
  • Dieter Kastner, Vera Torunsky: Kleine Rheinische Geschichte, 1815–1986; Köln 1987
  • Die Rheinprovinz der preussischen Monarchie, oder die Beschreibung der systematischen Einteilung in Regierungsbezirke: ein historisch-geographisch-statistisches Handbuch zum Gebrauch aller Stände. Werbrunn, Düsseldorf 1833. Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
  • Verhandlungen des … Rheinischen Provinzial-Landtages. Düsseldorf, 6.1841 - 80.1933 (Digitalisierte Ausgabe)
  • Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des … Rheinischen Provinzial-Landtages. Düsseldorf, 17.1864 - 80.1933 (Digitalisierte Ausgabe)

Weblinks

 Commons: Rheinprovinz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Landesarchiv NRW Rheinland: Übergangsbehörden Anfang 19. Jahrhundert
  2. 1900 als „Preußische Höhere Fachschule für die Textilindustrie“ nach M. Gladbach verlegt.

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