Richterprivileg

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Ein Justizirrtum ist ein Fehler der Justiz, der in einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss, Verfügung) Niederschlag gefunden hat und auf einer Fehlvorstellung beruht. Im Unterschied zur Rechtsbeugung, die ein Tatbestand des Strafgesetzbuchs (StGB) ist (§ 339 StGB) und vorsätzliches Handeln voraussetzt, setzt der Justizirrtum als Irrtum eine Fehlvorstellung des oder der Entscheidenden über die Wirklichkeit voraus. Die Fehlvorstellung kann in rechtlicher oder tatsächlich Hinsicht, also entweder im Hinblick auf das anzuwendende Recht oder bezüglich der gerichtlich festgestellten Tatsachen bestehen. Justizirrtümer sind auf allen Feldern der Justiz (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) denkbar.

Eine Schwierigkeit zur Abgrenzung von Justizirrtümern ergibt sich daraus, dass das Recht als Maßstab der Entscheidung notwendigerweise eine gewisse Unschärfe (Unbestimmtheit) aufweist, die bei seiner Anwendung (auch in der Feststellung eines Sachverhaltes mit Hilfe des Beweisrechts) sich noch vergrößert: Wenn der rechtliche Gehalt einer Regel feststeht, ist es häufig noch eine Frage der Anwendung durch die Entscheider, ob und welche Folgen die Regel für einen Fall hat. Zwischen dem Justizirrtum als Fehler und einer richtigen Entscheidung ergibt sich deshalb eine Grauzone.

Die Hinrichtung eines irrtümlich zum Tode Verurteilten wird von Kritikern der Todesstrafe gelegentlich als Justizmord bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Fehlerkorrektur in der Justiz

Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel (Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.

Im Beweisrecht, in der Begrenzung von Rechtsbehelfen, im Recht der Wiederaufnahme und im Recht der Entschädigung sind Grenzen erkennbar, die sich auch eine zur Einsicht in die Fehlbarkeit ihrer Justiz bereite Gesellschaft wahrscheinlich auferlegen muss. So wird im Beweisrecht mit höchstrichterlicher Billigung für die richterliche Überzeugung und damit die Feststellung eines Sachverhaltes nur der sogenannte Maßstab der praktischen Vernunft angelegt. Theoretische Zweifel müssen außer acht bleiben. Bei den Rechtsbehelfen können und dürfen viele Entscheidungen nicht überprüft werden, weil z. B. Fristen versäumt wurden, Beschwergrenzen nicht erreicht werden oder sogar (z. B. im Ordnungswidrigkeitenrecht) "nur" eine Einzelfall-Fehlentscheidung vorliegt. Im Recht der Wiederaufnahme muss die Rechtskraft von Entscheidungen geschützt werden, weil ansonsten ein Anknüpfen an frühere Entscheidungen nicht möglich wäre. Und schließlich wird dem einzelnen im Entschädigungsrecht ein Opfer an die Gemeinschaft zugemutet, weil die vollumfängliche Entschädigung aller Fehler (etwa nach dem Prinzip der Totalreparation gem. § 249 BGB) die öffentliche Hand überfordern würde.

Wissenschaftliche Behandlung von Justizirrtümern

Die wissenschaftliche Behandlung von Justizirrtümern ist durch die Schwierigkeit der Abgrenzung von Fehlern und richtigen Entscheidungen behindert. Im Bereich des Strafprozessrechts hat in Deutschland eine Untersuchung von Peters, Fehlerquellen im Strafprozess, erheblichen Einfluss gehabt. Intensiv wird auch an der Validierung von Beweismitteln geforscht (Glaubwürdigkeitsforschung zur Zeugenaussage). Die Einführung von objektiven Beweismitteln (im Gemeinen Recht waren nur Beweise und Geständnis zulässige Beweismittel) bis hin zur DNA-Analyse ist vom Bemühen um die Vermeidung von Fehlern oder Aufdeckung von Fehlern gezeichnet (vgl. Todesstrafe).

Schließlich haben statistische Untersuchungen zur Aufhellung von Fehlern beigetragen (Häufigkeit der Verurteilung zum Tode in Abhängigkeit von der Hautfarbe usw.).

Strafvollzug und Justizirrtümer

Im deutschen Strafvollzug wird von der Richtigkeit des Urteils ausgegangen und somit werden auch die gegebenen Fakten nicht erneut überprüft. Dadurch kann es so aussehen, als erlitten Betroffene besondere Benachteiligungen, denn wer eine schwere Straftat nicht gesteht und damit auch nicht an den dazu führenden Problemen arbeitet, der wird in der Regel keine Vollzugslockerungen und auch keine vorzeitige Entlassung erreichen.

Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Justizirrtum vorliegt, so erhalten die Betroffen abhängig von der Haftdauer eine Entschädigung für die Haftzeit. Von dieser Summe wird eine Pauschale für die tägliche Verpflegung abgezogen. Die Entschädigung betrug 2001 z.B. 20 DM pro Hafttag.

Berühmte Justizirrtümer oder bis heute fragliche Entscheidungen

  • Johann Heinrich Waser wurde wegen einer Presseveröffentlichung und wegen Bücherdiebstahls 1780 in Zürich hingerichtet.
  • Alfred Dreyfus wurde für einen von Major Walsin-Esterhazy begangenen Geheimnisverrat zur lebenslänglichen Verbannung auf der Teufelsinsel verurteilt. Sein Prozess führte zur Dreyfus-Affäre.
  • Adolph Beck verbrachte zwischen 1896 und 1904 mehrere Jahre für vom Trickbetrüger John Smith begangene Straftaten im Gefängnis.
  • George Edalji wurde 1903 verurteilt, ein Pferd verstümmelt und lebensgefährlich verletzt zu haben. Er verbrachte drei Jahre unschuldig im Zuchthaus.
  • Der Pole Josef Jakubowski wurde 1926 in Deutschland für einen Mord hingerichtet, den er nicht begangen hatte. Der wirkliche Täter legte zwei Jahre später ein Geständnis ab.
  • Die italoamerikanischen Arbeiter Sacco und Vanzetti wurden 1927 für einen doppelten Raubmord hingerichtet. Das Urteil ist bis in die Gegenwart umstritten.
  • Philippe Halsman wurde 1928 trotz fragwürdiger Beweislage wegen angeblicher Tötung seines Vaters zu zehn Jahren Kerker verurteilt.
  • Timothy Evans wurde 1950 irrtümlich für einen vom Serienmörder John Christie begangenen Mord hingerichtet.
  • Derek Bentley wurde 1953 für einen von einem Komplizen begangenen Mord an einem Polizisten hingerichtet.
  • Caryl Chessman wurde für mehrere Raubüberfälle und Vergewaltigungen zum Tode verurteilt und 1960 nach 12 Jahren in der Todeszelle hingerichtet, obwohl seine Schuld stark umstritten war.
  • Sam Sheppard wurde 1954 für den Mord an seiner schwangeren Frau verurteilt und verbrachte 10 Jahre im Gefängnis, obwohl ein Einbrecher den Mord begangen hatte.
  • Hans Hetzel saß 14 Jahre für einen angeblich begangenen Mord unschuldig im Gefängnis, ehe er 1969 freigesprochen wurde.
  • James Hanratty wurde 1962 für einen Mord an Michel Gregsten hingerichtet, obwohl es im Prozess zu widersprüchlichen Zeugenaussagen gekommen war und starke Zweifel an seiner Schuld bestanden.
  • Steven Truscott wurde 1959 im Alter von 14 Jahren als Jüngster in der kanadischen Justizgeschichte zum Tod verurteilt, nach 10 Jahren Haft freigelassen und 2007 nachträglich freigesprochen. Sein Fall trug maßgeblich zur Abschaffung der Todesstrafe in Kanada bei.
  • Pierre Jaccoud wurde 1960 wegen Mordes an Charles Zumbach zu 7 Jahren Haft verurteilt, obwohl nie eindeutige Beweise dafür vorlagen.
  • Vera Brühne wurde 1962 trotz sehr schwacher Indizienlage mit ihrem Mitangeklagten Johann Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes an dem in Geheimdienstaktivitäten verwickelten Münchener Arzt Dr. Praun und seiner Haushälterin zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt und erst 1979 von Franz-Josef Strauß unter der Bedingung begnadigt, dass die Hintergrundrecherchen eines Journalisten zunächst nicht veröffentlicht würden, um einen politischen Skandal zu vermeiden.
  • Die Guildford Four (Paul Hill, Gerry Conlon, Patrick (Paddy) Armstrong und Carole Richardson) wurden 1975 für IRA-Bombenanschläge, die sie nicht begangen hatten, zu jeweils mindestens 30 Jahren Haft verurteilt. Die Urteile wurden 1989 schließlich aufgehoben. Der britische Premierminister Tony Blair rang sich im Jahr 2005 zu einer offiziellen Entschuldigung für das Fehlurteil durch. Die Geschichte der Guildford Four wurde unter dem Titel Im Namen des Vaters verfilmt.
  • Christian Ranucci wurde 1976 für einen Mord hingerichtet. Das Urteil ist umstritten, da die Untersuchung des Falles heute mangelhaft erscheinen muss.
  • Stefan Kiszko wurde 1976 fälschlicherweise wegen Mordes an der 11-jährigen Lesley Molseed verurteilt. Das Urteil wurde erst 1992 revidiert, Kiszko starb kurz nach seiner Entlassung aus der Haft. Der Fall wurde 1998 in A Life for a Life verfilmt. 2007 wurde Ronald Castree für dieses Verbrechen verurteilt.
  • Mumia Abu-Jamal wurde 1982 wegen Mord zum Tode verurteilt, dieses Urteil ist bis heute umstritten und wird weiter juristisch umkämpft. Die Todesstrafe wurde 2008 aufgehoben.
  • John Demjanjuk wurde für seine angebliche Tätigkeit im KZ Treblinka 1988 zum Tode verurteilt und später begnadigt, da die Beweise für seine Schuld umstritten waren.
  • Donald Stellwag saß acht Jahre zu Unrecht wegen eines 1991 in Nürnberg stattgefundenen Bankraubes mit Geiselnahme im Gefängnis.
  • Thomas Mooney saß auch nach dem Erweis seiner Unschuld noch 23 Jahre im Gefängnis und starb kurz nach seiner Haftentlassung.

Literatur

Weblinks

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