Richtlinie 2003/88/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder

Richtlinie 2003/88/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
Flagge der Eurpäischen Union
Basisdaten der
EG-Richtlinie 2006/125/EG
Titel: Richtlinie 2006/125/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
Kurztitel:
(nicht amtlich)
Rechtsnatur: EG-Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie:
Veröffentlichung:
Inkrafttreten: 26. Dezember 2006
In nationales Recht
umzusetzen bis:
Umgesetzt durch:
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Richtlinie 2006/125/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder ist eine Richtlinie der europäischen Gemeinschaft, die die Säuglings- und Kleinkindernährung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes regelt.

Die Richtlinie ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Europäische Richtlinien haben nur mittelbar, über eine Umsetzung in nationales Recht, eine Wirkung auf die Rechtslage in den Mitgliedsstaaten.

Inhalt der Richtlinie

Die Richtlinie betrifft Lebensmittel für die Ernährung gesunder Säuglinge (unter 12 Monaten) und Kleinkinder (von ein bis drei Jahren) außer Milch für Kleinkinder. Sie schreibt vor, wieviel Vitamine, Mineralien und andere Nährstoffe in Beikost enthalten müssen, insbesondere in Getreidebeikost. Außerdem ist festgelegt, dass in Getreidebeikost und anderer Beikost der Anteil an Rückständen einzelner Schädlingsbekämpfungsmittel, mit Ausnahme bestimmter Stoffe, unter 0,01 mg/kg liegen muss.

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