Ritterkreuz zum EK

Ritterkreuz zum EK
Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes 1939
Eichenlaub mit Schwertern zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes in entnazifizierter Form (sog. 1957er Version)

Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ist eine Klasse des Eisernen Kreuzes, das zu Beginn des Polenfeldzuges am 1. September 1939 von Adolf Hitler neu gestiftet wurde. Das Ritterkreuz war die zweithöchste militärische Auszeichnung des Dritten Reiches. Darüber stand das Großkreuz des Eisernen Kreuzes, das jedoch während des Zweiten Weltkrieges nur einmal verliehen und noch vor Kriegsende wieder aberkannt wurde.[1] Das Ritterkreuz wird häufig mit dem bis 1918 verliehenen Orden Pour le Mérite verglichen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 wurde durch die „Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“ zwischen die bereits bekannten drei Stufen (EK II, EK I sowie dem Großkreuz) eine weitere Stufe eingeschoben, das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes.

Es folgte dem EK I und übernahm weitgehend die Stellung des bis 1918 verliehenen Ordens Pour le Mérite, der aber laut Stiftung nur an Offiziere hatte verliehen werden können. Dieser Gleichsetzung entspricht, dass Träger des Ritterkreuzes von allen (auch höheren) Diensträngen zuerst gegrüßt werden mussten und sie, wie die Träger des Pour le Mérite, einen Ehrensold erhalten sollten (beim RK in Form eines generellen Steuererlasses).

Insbesondere in den Anfangsjahren des Zweiten Weltkrieges, später aber nur noch bei den höheren Klassen wurde die Auszeichnung persönlich durch Adolf Hitler verliehen.

Gemeinsam mit der Ordensübergabe erhielt der jeweils Ausgezeichnete auch eine Verleihungsurkunde in Buchform. In den späteren Jahren des Krieges wurden die Verleihungsurkunden nicht mehr ausgegeben, sondern im Führerhauptquartier zurückgehalten. Sie sollten erst nach dem „Endsieg“ verteilt werden. Mit der Verleihung war auch das staatliche Vorhaben verknüpft, die Träger nach dem Krieg von sämtlichen Steuern zu entbinden. Da der Krieg länger dauerte als erwartet, wurde das Ritterkreuz sukzessive um drei Stufen erweitert. Zum Ende des Krieges wurde noch eine fünfte Stufe hinzugefügt, die jedoch nur einmal verliehen wurde.

Laut Ordensgesetz vom 26. Juli 1957 ist das Tragen des EK aus dem Zweiten Weltkrieg (in allen seinen Stufen) nur in einer Form ohne Hakenkreuz und mit Nachweis seines berechtigten Erwerbes erlaubt. Veteranen können sich hierzu „entnazifizierte“ Orden – auch als Miniatur – anfertigen lassen, auf denen das Hakenkreuz durch Eichenlaub ersetzt ist, wie es auch schon das erste Eiserne Kreuz von 1813 zierte.

Der Name Ritterkreuz für eine Halsdekoration ist ungewöhnlich. Bei allen europäischen Orden ist das Ritterkreuz die niedrigste, entweder die 4. oder 5. Stufe der Auszeichnung. Die einzige Ausnahme bilden die alten zumeist einstufigen geistlichen Ritterorden, bei denen das Ritterkreuz eine Halsdekoration ist.

Im damaligen Soldatenjargon wurde die Auszeichnung auch als Blechkrawatte oder Halseisen bezeichnet; Soldaten, die einen großen Ehrgeiz nach dem Ritterkreuz entwickelten, galten als halskrank bzw. hatten Halsschmerzen.

Als „Ritterkreuzauftrag“ wird in der heutigen Soldatensprache oftmals ein Auftrag oder Befehl bezeichnet, der den Soldaten vor eine besondere Herausforderung stellt. Dies ist nicht immer ganz ernst gemeint. Typische „Ritterkreuzaufträge“ sind z. B. als Offizieranwärter die Tochter des Kommandeurs zum Standortball auszuführen oder als Wehrpflichtiger mit dem inspizierenden General zu Mittag zu essen.

Günter Grass verwendet das Ritterkreuz in seiner Novelle Katz und Maus als Beispiel, wie Menschen versuchen, durch Medaillen ihre eigenen Schwächen oder körperlichen Gebrechen (hier: ein überdimensionierter Adamsapfel) zu überspielen.

Von den Offizieren des 20. Juli 1944 waren 13 Inhaber des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes. Knapp 780 Ritterkreuzträger dienten später in der Bundeswehr, 114 von ihnen wurden Generale; 41 dienten im Österreichischen Bundesheer, 17 im Bundesgrenzschutz und 8 in der NVA.[2]

Verleihungsbestimmungen

Der zu Beleihende musste vor der Verleihung des RK beide Klassen des Eisernen Kreuzes besitzen. Ein bereits verliehenes EK aus dem Ersten Weltkrieg wurde nicht angerechnet. Gemäß der „nationalsozialistischen Grundhaltung der neuen Wehrmacht“ erfolgte die Verleihung aller Stufen ohne Rücksicht auf den Dienstgrad, auch einfache Schützen konnten das Ritterkreuz erhalten.[3]

In einigen Fällen wurde das RK gleichzeitig mit dem EK II und I verliehen. Jeder Verleihung ging nicht nur die Tat, beziehungsweise die Taten, sondern auch ein Verleihungsvorschlag (VV) voraus. Vorgeschlagen werden durfte ab Kompanieebene, bei der Artillerie ab Batterie- und bei der Luftwaffe ab Staffelebene. Kommandeure durften sich jedoch nicht selbst vorschlagen, sondern mussten von Vorgesetzten vorgeschlagen werden. Soldaten die bereits Inhaber eines Ritterkreuzes waren und aufgrund einer weiteren Tat erneut vorgeschlagen wurden, erhielten nicht etwa weitere Ritterkreuze, sondern stattdessen die jeweils höhere Stufe, also „Eichenlaub zum RK“, „Schwerter zum Eichenlaub“, usw..

Ab der Stufe „mit Eichenlaub“ wurde die Verleihung nummeriert. So war beispielsweise Generalfeldmarschall Erwin Rommel der 6. Träger der Brillanten. Die Klassen „mit Brillanten“ und „mit goldenem Eichenlaub“ wurden dem Beliehenen in zweifacher Ausführung überreicht. Zum einen handelte es sich um eine Version mit Brillanten, die andere war mit Strass-Steinen besetzt.

In der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (RGBl. 1939 I. S. 1573)[4] hieß es:

Artikel 1
Das Eiserne Kreuz wird in folgender Abstufung und Reihenfolge verliehen:
Eisernes Kreuz 2. Klasse,
Eisernes Kreuz 1. Klasse,
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,
Großkreuz des Eisernen Kreuzes.
Artikel 2
Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind und für hervorragende Verdienste in der Truppenführung verliehen. Die Verleihung einer höheren Klasse setzt den Besitz der vorangehenden Klasse voraus.
Artikel 3
Die Verleihung des Großkreuzes behalte ich [Anm. Adolf Hitler] mir vor für überragende Taten, die den Verlauf der Kampfhandlungen entscheidend beeinflussen.

Artikel 1 erfuhr mehrere Erweiterungen in Form einer Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes, in denen weitere Klassen des Ritterkreuzes eingeführt wurden.

  • 3. Juni 1940 (RGBl. 1940 I. S. 849)[4]:
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub
  • 28. September 1941 (RGBl. 1941 I. S. 613)[4]:
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten
  • 29. Dezember 1944 (RGBl. 1945 I. S. 11)[4]:
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit goldenem Eichenlaub, Schwertern und Brillanten. Diese Auszeichnung wird nur an 12 bewährte Einzelkämpfer verliehen

In Hitlers Vorstellung hatte ein deutscher Soldat zu siegen oder zu sterben, Gefangenschaft war keine Option. Entsprechend verfügte er am 27. November 1944, „... daß an vermisste, kriegsgefangene und internierte Wehrmachtsangehörige Kriegsauszeichnungen nicht mehr verliehen werden dürfen. Dabei spielt die Tatsache, daß ein Verschulden an der Gefangennahme bzw. Internierung nicht vorliegt, keine Rolle.“.

Verleihungen nach dem Tode hingegen kamen vor.

Wurde das RK noch zu Beginn des Krieges überwiegend für Führungsaufgaben verliehen, so änderten sich die Anforderungen während des Verlaufs, was einen Anstieg der Verleihungszahlen zur Folge hatte und vermehrte Verleihungen an untere Dienstgrade. Kurz vor Kriegsende, am 7. März 1945 befahl Hitler, „daß jeder Soldat, der mit der Panzerfaust oder mit behelfsmäßigen Nahkampfmitteln 6 feindliche Panzer vernichtet, das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes erhält.“.

Rechtsunwirksame Verleihungen Die Masse der heute bekannten Ritterkreuzverleihungen ist zweifelsfrei belegbar. Erst gegen Ende des Krieges - bei der Luftwaffe ab März, bei Heer und Waffen-SS ab Mitte April, bei der Kriegsmarine ab Ende April 1945 - häuften sich die nicht nachweisbaren Fälle.[5]

Speziell gegen Ende des Krieges wurden vermehrt Ritterkreuze verliehen, um die Motivation und den Durchhaltewillen der Soldaten zu stärken; viele davon eigenmächtig von Kommandeuren, die dazu nicht autorisiert waren. Diese Verleihungen sind allesamt nicht rechtsgültig. Ebenfalls unwirksam sind alle Verleihungen, die nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 erfolgten, da sich ab diesem Zeitpunkt alle Angehörigen des deutschen Militärs de jure in Kriegsgefangenschaft befanden und der „Führererlass“ vom 27. September Verleihungen von Kriegsauszeichnungen an vermisste, internierte und kriegsgefangene Soldaten untersagte. Dessen ungeachtet finden sich viele dieser vermeintlichen Verleihungen in der einschlägigen Literatur.

Aberkannte Verleihungen im Zusammenhang mit 20. Juli 1944

Auszeichnungen konnten nicht nur verliehen, sondern unter bestimmten Umständen auch wieder aberkannt werden. Im Zusammenhang mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde unter anderem auch mehreren Ritterkreuzträgern die Wehrwürdigkeit abgesprochen, was den Verlust aller Orden und Ehrenzeichen zur Folge hatte.

Es entsprach Hitlers ausdrücklichem Wunsch, die beteiligten Offiziere nicht von der für Militärpersonen zuständigen Militärjustiz verurteilen zu lassen, sondern sie in einem Schauprozess vor Freislers Volksgerichtshof zu stellen. Da der Volksgerichtshof für Militärangehörige nicht zuständig war, schuf Hitler ein „neues militärisches Gremium“, den sogenannten „Ehrenhof“, dessen Aufgabe einzig darin bestand, zu prüfen, „wer an dem Anschlag irgendwie beteiligt ist und aus dem Heer ausgestoßen werden soll“ und „wer als verdächtig zunächst zu entlassen sein wird.“ Die vom „Ehrenhof“ vorgeschlagenen Offiziere wurden am 4. August 1944 vom Oberbefehlshaber des Heeres, Adolf Hitler, persönlich aus der Armee ausgestoßen oder entlassen, und konnten so, da nun Zivilisten, dem Volksgerichtshof überstellt werden, wo sie zum Tode verurteilt wurden. Gleichzeitig wurde ihnen die Wehrwürdigkeit aberkannt, das schrieb das damalige Gesetz zwingend vor. Das war eine sogenannte „Ehrenstrafe“ nach § 30 des Militärstrafgesetzbuches und hatte den Verlust der Dienststelle und der damit verbundenen Auszeichnungen, den dauernden Verlust der Orden und Ehrenzeichen sowie die Unfähigkeit zum Wiedereintritt in die Wehrmacht zur Folge.

Aus dem Heer ausgeschlossen und vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt wurden:

  • Fritz Lindemann tauchte nach dem misslungenen Attentat unter. Auf Empfehlung des Ehrenhofes wurde er am 4. August 1944 unter Verlust der Wehrwürdgkeit aus dem Heer ausgestoßen. Er starb am 3. September an den Folgen einer schweren Schussverletzung.
  • Friedrich Olbricht wurde bereits der Nacht zum 21. Juli im Bendlerblock standrechtlich erschossen und zunächst in Uniform und mit seinen Orden bestattet. Auf Vorschlag des „Ehrenhofs“ wurde er am 4. August 1944 posthum unter Verlust aller Orden und Ehrenzeichen aus dem Heer ausgeschlossen. Seine sterblichen Überreste wurden auf Befehl Himmlers ausgegraben, verbrannt und die Asche verstreut.
  • Erich Hoepner war in die Attentatspläne eingeweiht und wurde deswegen vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Militärperson war er jedoch schon seit dem 8. Januar 1942 nicht mehr, nachdem er wegen „Feigheit und Ungehorsam“ unter Aberkennung des Rechtes zum Tragen der Uniform und der Auszeichnungen aus dem Heer ausgestoßen wurde.
  • Gustav Heisterman von Ziehlberg war nicht in das Attentat involviert. Sein 1. Generalstabsoffizier (Ia) Joachim Kuhn hatte ohne dessen Wissen den Sprengstoff für den Anschlag mitbeschafft, wie sich bei den Ermittlungen herausstellte. Auf höchsten Befehl hin sollte v. Ziehlberg seinen Ia verhaften und nach Berlin bringen lassen. V. Ziehlberg setzte Kuhn von dem Befehl in Kenntnis, ließ ihn aber nicht sofort verhaften. Kuhn nutzte die Gelegenheit und desertierte. Am 2. Oktober 1944 wurde v. Ziehlberg vom 1. Senat des Reichskriegsgerichts wegen „fahrlässigen Ungehorsams“ zu neun Monaten Haft verurteilt. Hitler erhob jedoch Einspruch gegen das Urteil. In einer neuen Verhandlung vor dem 3. Senat des Reichskriegsgerichts wurde v. Ziehlberg zum Tode und dem Verlust der Wehrwürdigkeit verurteilt.

Historische Forschung über die „Ritterkreuzträger“

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Unabhängige Forschung zum Thema existiert erst seit wenigen Jahren. Zuvor schrieben die „Ritterkreuzträger“ ihre Geschichte in weiten Teilen selbst. Wer „Ritterkreuzträger“ ist, legte die so genannte Ordenskommission der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger häufig anhand der Vereinspolitik oder persönlicher Präferenzen der jeweiligen Vorsitzenden fest. In den Publikationen aus ihrem Umfeld werden eine Reihe Verleihungen beschrieben, über die entweder keine Nachweise existieren, die rechtsunwirksam sind oder so unmöglich stattgefunden haben können.

Die Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger (OdR)

1952 gründete der ehemalige Jagdflieger und Eichenlaubträger Adolf Dickfeld die „Gemeinschaft der Ritterkreuzträger“ (GdR), in der sich viele der überlebenden Ritterkreuzträger organisierten. Die „Gemeinschaft“ wurde 1955 aufgelöst und am 24. November desselben Jahres unter Generaloberst a.D. Alfred Keller in Köln-Wahn neu gegründet, um sich „dem Ansehen und der Ehre deutschen Soldatentums, in dessen unwandelbaren Tugenden das Pflichtbewusstsein, die Opferbereitschaft und die Kameradschaft gewahrt sind“ zu widmen.

1958 übernahm Gerhard von Seemen die Geschäftsführung des Vereins, der sich 1960 in „Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger e.V.“ (OdR) umbenannte.

Am 4. März 1999[6] untersagte der damalige Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, alle Kontakte zwischen Bundeswehr und der als revanchistisch eingestuften „Ordensgemeinschaft“, da die Gemeinschaft dem Rechtsradikalismus nahe stehe.[7][8] Die Ordensgemeinschaft werde von Leuten geführt, „die sehr nahe am Rechtsradikalismus sind, zum Teil direkt drin“, so Scharping.[9][10]

Gerhard von Seemen war es auch, der 1955 mit seinem Buch „Die Ritterkreuzträger 1939 - 1945“ den Grundstein für alle heute bekannten Publikationen über Ritterkreuzträger legte. Zuvor hatte er über Aufrufe in Zeitungen, Befragung anderer Traditionsverbände, Auswertung von Tageszeitungen, etc. eine Liste der Ritterkreuzträger erstellt. Zugriff auf die Unterlagen der ehemaligen deutschen Wehrmacht war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, weil diese sich noch im Gewahrsam der Siegermächte befanden. Nach der Rückgabe der erbeuteten Unterlagen an die Bundesrepublik wertete v. Seemen diese aus, überarbeitete sein Manuskript und veröffentlichte 1976 eine zweite Auflage.

Bereits seit Gründung der GdR gab es Probleme mit fehlenden Nachweisen, insbesondere für Verleihungen gegen Kriegsende. Zu Beginn der 80er Jahre machte sich der langjährige 2. Vorsitzende der OdR und Vorsitzender der vereinsinternen „Ordenskommision“, Walter-Peer Fellgiebel daran, das Werk des 1980 verstorbenen v. Seemen erneut zu überarbeiten und die darin enthaltenen Fehler zu korrigieren. 1986 erschien unter dem Titel „Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945“ eine überarbeitete Neuauflage, in der zwar über hundert Namen nicht mehr genannt wurden, dafür war aber eine größere Anzahl nicht oder nicht hinreichend belegter Verleihungen hinzugekommen. Der 1988 erschienene Ergänzungsband enthält weitere 1160 Korrekturen. Trotz seiner zahlreichen Fehler und unbelegten Verleihungen gilt „Die Ritterkreuzträger 1939 - 1945“ noch heute als Standardwerk:

  • Tonangebend in der Beantwortung der Frage „Wer ist Ritterkreuzträger und wer nicht?“ war stets die OdR. Das Standardwerk hierzu und das Vorgängerwerk wurden von OdR-Mitgliedern verfasst und ist unter Sammlern und Interessierten sakrosankt. Wer darin genannt ist, ist Ritterkreuzträger.[11]

Aus Sicht der aktuellen Forschung waren von Seemen und Fellgiebel als Vereinsmitglieder befangen und räumten Vereinsinteressen Vorrang vor der historischen Wahrheit ein. Über die Anerkennung als „Ritterkreuzträger“ konnten zudem auch persönliche Sympathie oder Antipathie entscheiden.

  • Näherte man sich dem Vorsitzenden in geziemender Form, so war offenbar so manches möglich. Ein von v. Seemen wegen Mangels an Beweisen nicht anerkannter SS-Obersturmbannführer a. D. probierte es bei Fellgiebel erneut. Er schrieb im Sommer 1974: „.... möchte ich mich beim Ritterkreuz allein Ihrer Entscheidung als dem Herrn Vorsitzenden der Ordenskommission und deren Mitgliedern einfach fügen. Daß ich im positiven Falle sofort meine Mitgliedschaft in der Ordensgemeinschaft beantragen würde, bedarf keiner Erörterung.“. Kurze Zeit später hatte die OdR ein neues Mitglied.[11]

Seine Entscheidungen begründete Fellgiebel in einem Brief an den Sachbuchautor Manfred Dörr: ... können wir als OdR genau wie jeder Karnickel-Verein sagen, den erkennen wir an und den nicht.[12] Auf Dörrs Vorwurf, das Buch sei kein offizielles Nachschlagewerk, sondern nur ein erweitertes Mitgliederverzeichnis der OdR entgegnete Fellgiebel: „Ich - oder die OdR - haben nie behauptet, daß dieses Buch ein "amtliches oder offizielles" Nachschlagewerk ist. Es ist natürlich ein Nachschlagewerk, aber wie gesagt ohne "amtlich u. offiziell"[11]

Bekanntestes Beispiel für die Vereinspolitik des Vereins ist der Fall des Rechtsextremisten und ehemaligen OdR-Mitgliedes Otto Riehs. Nachdem er Adressen von OdR-Mitgliedern an die Stasi weitergegeben haben soll und sich daraufhin mit der „Ordensgemeinschaft“ überwarf, verschwand sein Name Anfang der 90er Jahre aus zahlreichen Verzeichnissen mit Ritterkreuzträgern.[13]

Verleihungen nach dem 8. Mai 1945

Verleihungen ab einschließlich 12. Mai 1945

Am 12. Mai 1945 ordnete der damalige Oberbefehlshaber Karl Dönitz eine sofortige Sperre jeglicher Beförderungen und Auszeichnungen an, wobei er Rückdatierungen ausdrücklich für unzulässig erklärte.[14]

Verleihungen vom 9. bis 11. Mai 1945

Folgt man der Auffassung, dass mit der Kapitulation sämtliche hoheitlichen Funktionen innerhalb der Wehrmacht beendet waren, dann sind sämtliche danach erfolgten Verleihungen und Beförderungen absolut unwirksam.

Unabhängig davon hatten nach allgemeiner Rechtsauffassung alle Angehörigen der deutschen Streitkräfte ab Inkrafttreten der Kapitulation am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr den Status von Kriegsgefangenen inne.[15][16] Zwar blieben die Vorgesetzten- und Untergebenenverhältnisse bestehen, allerdings ruhte die Befehlsgewalt soweit sie tatsächlich nicht ausgeübt werden konnte. Mit einem Erlass vom 22. März 1944 hatte das Oberkommando des Heeres über Auszeichnungen und Beförderungen entschieden, die in Kriegsgefangenschaft verliehen, bzw. ausgesprochen wurden. Demnach waren solche Auszeichnungen und Beförderungen rechtsunwirksam und nichtig.[17][18]

Auch das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1956 behandelt im Abschnitt „Besondere Vorschriften für früher verliehene Orden und Ehrenzeichen“ ausschließlich solche Auszeichnungen, die bis einschließlich 8. Mai 1945 verliehen wurden.[19]

Der „Dönitz-Erlass“

Der so genannte „Dönitz-Erlass“ bezeichnet eine in der einschlägigen Literatur kolportierte mündliche Anweisung, die der ehemalige Großadmiral Karl Dönitz getätigt haben soll und der die Welt eine ganze Reihe vermeintlicher „Ritterkreuzträger“ verdankt. Ihr zufolge seien alle bei Kriegsende in den Personalämtern liegenden Verleihungsvorschläge pauschal genehmigt worden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllten. Der einzige Hinweis darauf, dass eine solche Anordnung tatsächlich ergangen sein könnte, ist ein Schreiben des Ehrenmitglieds der OdR[20] Dönitz an die Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger vom 20. September 1970.

Erstmalig publiziert wurde dieser Brief 1976 in der zweiten Auflage von v. Seemens „Die Ritterkreuzträger 1939 - 1945“. Im Vorwort erwähnt v. Seemen die „Stellungsnahme des letzten Reichspräsidenten, Großadmiral Karl Dönitz“ und bezeichnet sie dort als „Dönitz-Erklärung“.

Die „Dönitz-Erklärung“[21]

Kurz vor Inkrafttreten der Kapitulation, wahrscheinlich am 7. Mai 1945, habe ich mündlich die folgende Anordnung gegeben:

Alle bis zum Inkrafttreten der Kapitulation beim Oberkommando der Wehrmacht-Wehrmachtsführungsstab - eingegangenen Vorschläge zur Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes und seiner höheren Stufen sind von mir genehmigt unter der Voraussetzung, daß die Vorschläge ordnungsgemäß von den Vorschlagsberechtigten der Wehrmachtteile, Heer einschließlich Waffen-SS, Kriegsmarine und Luftwaffe bis zur Ebene der Armee- und Heeresgruppenführer aufwärts befürwortet waren.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Dönitz

Weder ist klar, wem gegenüber Dönitz diese Äußerung getan haben will, noch wurde eine derartige Anordnung z. B. über das Mitteilungsblatt des Heeres verkündet. Für eine solche „Anordnung“ existiert keinerlei Hinweis oder Beleg, außer dem genannten Brief von Dönitz selbst. Trotzdem wird diese häufig als „Dönitz-Erlass“ bezeichnete mündliche Anweisung in der einschlägigen Literatur immer wieder herangezogen, wenn eine Verleihung nicht nachzuweisen ist, der Brief findet sich als Kopie oder Abschrift in den Publikationen z. B. von Fellgiebel, v. Seemen und Krätschmer.[22]
Der irreführende und juristisch falsche Terminus „Erlass“ tauchte erstmals 1986 in Fellgiebels „Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945“ auf.[23][24]

Selbst dann, wenn man annimmt, die „Anordnung“ sei tatsächlich ergangen, wirft sie eine Reihe Probleme auf, die Verleihungen über den „Dönitz-Erlass“ fraglich erscheinen lassen. Da wäre zunächst der Gültigkeitsbereich, den Dönitz als „Wehrmacht-Wehrmachtsausführungsstab“ angibt.

Aus den zusammengelegten Teilen des Wehrmachtführungsstabes und des Generalstabes des Heeres wurden die Führungsstäbe „A“ und „B“ gebildet. Der Führungsstab „A“ wurde am 22. April mit dem gesamten Stab OKW zusammengelegt und führte fortan als einziger Stab die Bezeichnung „Wehrmacht/Wehrmachtsausführungsstab“. Der größte Teil des Führungsstabes „B“ wurde am 3. Mai 1945 zwischen Berchtesgaden und Reichenhall von den Amerikanern überrollt, bis zum 7. Mai geriet auch der Rest in Gefangenschaft.

„Wehrmacht/Wehrmachtsausführungsstab“ bezeichnete also ausschließlich die Kommandobehörde in Flensburg, das heißt, dass sämtliche beim Heerespersonalamt (HPA) im Südraum eingegangenen Verleihungsvorschläge (VV) ohnehin nicht von dem zweifelhaften „Dönitz-Erlass“ betroffen wären. Dönitz' Anordnung, so sie denn tatsächlich erfolgte, deckte allenfalls jene Vorschläge ab, die bereits alle Dienststellen und Personalämter passiert hatten, von allen befürwortet wurden und bis zum Inkrafttreten der Kapitulation am 8. Mai 1945 unterschriftsreif vorlagen. Insgesamt wären durch die Anordnung lediglich elf Ritterkreuze und zwei mal Eichenlaub verliehen worden.[25] Nur diese wären durch den vermeintlichen „Dönitz-Erlass“ genehmigt.

Gravierender als der eingeschränkte Gültigkeitsbereich ist der Umstand, dass eine derartige Anordnung nach Ansicht einer Reihe Experten rechtsunwirksam wäre. Manfred Dörr gab 1988 bei der Wehrmachtauskunftsstelle (WASt) ein Gutachten in Auftrag, das die Rechtswirksamkeit von Verleihungen nach dem 8. Mai 1945 zum Gegenstand hatte. Darin kommt die WASt zu dem Schluss, dass eine „Dönitz-Anordnung“ keine Rechtsgrundlage besitze, weil die Auszeichnung durch eine Verordnung gestiftet worden war. Eine nur mündlich gegebene Anordnung sei allenfalls ein Befehl und als solcher an damals geltendes Recht, also die Stiftungsverordnung gebunden:

  • Bei einer Anordnung in solcher Form, kann es sich nur um einen militärischen Befehl handeln. Ein militärischer Befehl unterliegt aber geltenden Rechtsnormen, er kann kein bestehendes Recht ändern.“ [..] „Die bestehende Verordnung hätte auch nach damaligem Recht nur durch eine gleichrangige (Verordnung) oder höherrangige (Gesetz) Rechtsnorm geändert werden dürfen

Die Stiftungsverordnung sah jedoch keinen Pauschalentscheid, sondern eine Einzelfallprüfung vor. Nach Ansicht des Gutachters hätte Dönitz also entweder jeden Verleihungsvorschlag (VV) einzeln prüfen, bzw. unterschreiben müssen, oder eine Änderungsverordnung erlassen. Da dies nicht geschah, sind selbst die oben genannten dreizehn Verleihungen unwirksam.[26][27]

Fellgiebel, der damalige Geschäftsführer der OdR, protestierte gegen das Gutachten und schrieb am 22. Dezember 1989 einen Brief an die WASt, in dem er die Kompetenz des Gutachters in Frage stellte:

  • ... Mit welchem Recht gibt Ihre Dienststelle ein derartiges Gutachten vorbehaltlos ab?“ [...] „... Ist Herr Gericke wirklich authorisiert eine wirklich derart historisch bedeutende Beurteilung allein unterschrieben "Im Auftrag" d.h. für Ihre Dienststelle außer Haus zu geben und damit einiges "auf den Kopf zu stellen"?[28]

Am 25. Januar 1990 beantwortete der damalige Leiter der WASt, Urs Veit, die Anfrage:

  • ... möchte ich bemerken, daß Herr Gericke als Leiter des Marinereferats der Deutschen Dienststelle (WASt) kompetent und zuständig für die Erteilung solcher gutachterlicher Stellungnahmen ist.[29]

Der „Dönitz-Erlass“ wurde von der OdR immer dann zur Anwendung gebracht, wenn eine Verleihung zwar nicht nachzuweisen war (in etlichen Fällen wurde sie sogar rechtskräftig abgelehnt!), die betreffende Person aber dennoch untergebracht werden sollte. Einem OdR-Mitglied beispielsweise, das 1985 vier Fälle zur Neuaufnahme vorschlug, obwohl deren Verleihungen amtlich nicht nachzuweisen waren, schrieb der Vorsitzende der „Ordenskommission“ der OdR, Walter-Peer Fellgiebel: „Zweifellos könnte man einige Herren "unter den Dönitz-Erlaß fallend" unterbringen.“.[30]

Fellgiebel wusste genau was er tat, basierend auf dem „Dönitz-Erlass“ bestimmte er:

  • Wenn Unterlagen im OKW/OKH PA oder gleichrangigen Dienststellen vorhanden und von allen Stellen befürwortet, aber keine echte Verleihung ausgesprochen - also Dönitz-Erlaß zur Anwendung kommen kann - führen wir den Betreffenden unter 8.5.1945. Wenn keine amtl. Vorschlagsunterlagen vorhanden, aber dennoch Einreichung durch andere Beweise bekannt oder ähnliche Umstände, dann Datum 9.5.1945, damit zumindest wir [Anm. Die OdR] unterscheiden können was ist so gut wie echt und bei welchen Namen sind zumindest Zweifel erlaubt! [...] denn am 8.5. oder auch 9.5. hat es keine echte Verleihung mehr gegeben ...[31]

Verleihungszahlen nach Angabe der OdR

Oberst: Rudel

In diesen Verleihungen enthalten sind auch die 40 Ritterkreuzträger der Streitkräfte der Achsenmächte und anderer verbündeter Nationen:

  • Rumänien (17 RK):
Generaloberst Petre Dumitrescu (mit EL)
Generalleutnant Mihail Lascar (mit EL)
Generalmajor Corneliu Teodorini (mit EL)
Marschall Ion Antonescu
Generalleutnant Corneliu Dragalina
Generalmajor Joan Dumitrache
Generalmajor Ermil Gheorghiu
Oberst Jon L. Hristea
Generalmajor Emanoil Jonescu
Oberst Radu Korne
General Gheorghe Manoliu
Generalmajor Leonhard Mociulschi
Major Joan Palaghita
General Mihali Racovita
General Edgar Rădulescu
Major Georghe Rascanescu
Generalleutnant Nicolai Tataranu
  • Italien (9 RK):
General Ugo de Carolis
Generaloberst Graf Ugo Cavallero
Fregattenkapitän Carlo Conte Fecia di Cassato
Generaloberst Italo Gariboldi
Korvettenkapitän Gianfranco Gazzana Priaroggia
Generalleutnant Fidele di Georgio
Fregattenkapitän Enzo Grossi
General Giulio Martinat
General Giovanni Messe
  • Ungarn (8 RK):
Admiral Miklós Horthy
Feldmarschallleutnant Josef Vitez Heszlenyi
Feldmarschallleutnant Mihaly von Ibranyi
Generaloberst Gustav Vitez Jany
Generaloberst Géza Lakatos
Generaloberst Dezö Vitez Laszlo
Feldmarschallleutnant Bela Vitez Miklos
Oberst Zoltan Vitez Szugyi
  • Japan (2 RK):
Großadmiral Yamamoto Isoroku (mit EL und Schwertern)
Großadmiral Mineichi Koga (mit EL)
  • Finnland (2 RK):
Feldmarschall Carl Gustav Emil Mannerheim (mit EL)
General Axel Erik Heinrichs
  • Slowakei (2 RK):
Generalmajor Augustin Malar
Generalmajor Joseph Turanec

sowie 32 Träger aus den Reihen der freiwilligen Waffen-SS- bzw. Heeres-Verbände und Legionen:

  • Lettland (12 RK):
Legion-Untersturmführer Miervaldis Adamsons
Waffen-Untersturmführer Roberts Ancans
Waffen-Hauptscharführer Zanis Ansons
Waffen-Obersturmbannführer Karlis Aperats
Waffen-Unterscharfuhrer Karlis Sensbergs
Waffen-Hauptsturmführer Zanis Butkus
SS-Obersturmführer Andrejs Freimanis
Waffen-Obersturmführer Roberts Gaigals
Waffen-Obersturmbannführer Nikolajs Galdins
Waffen-Sturmbannführer Voldemars Reinholds
SS-Unterscharführer Alfreds Riekstins
Waffen-Standartenführer Voldemars Veiss
  • Belgien (4 RK):
SS-Sturmbannführer Léon Degrelle (mit EL)
SS-Unterscharführer Remy Schrijnen
SS-Untersturmführer Léon Gillis
SS-Untersturmführer Jacques Leroy
  • Estland (4 RK):
SS-Sturmbannführer Alfons Rebane
SS-Hauptsturmführer Paul Maitla
Waffen-Unterscharführer Harald Nugiseks
SS-Obersturmbannführer Haraldt Riipalu
  • Niederlande (4 RK):
SS-Rottenführer Derk-Elsko Bruins
SS-Sturmmann Gerardus Mooijman
SS-Unterscharführer Kaspar Sporck
SS-Untersturmführer Hans Havik
  • Dänemark (3 RK):
SS-Unterscharführer Egon Christopherson
SS-Untersturmführer Sören Kam
SS-Obersturmführer Johannes Hellmers
  • Frankreich (3 RK):
SS-Hauptsturmführer Henri-Josef Fenet
Legion-Unterscharführer Francois Apollat
Legion-Unterscharführer Eugene Vaulot
  • Spanien (2 RK):
Generalleutnant Agustín Muñoz Grandes (mit EL)
Generalleutnant Emilio Esteban Infantes

Bei allen Verleihungen sind Offiziere überrepräsentiert. Sie wurden zwar grundsätzlich nicht bevorzugt ausgezeichnet, kamen aber auf Grund ihrer Führungspositionen eher für eine Verleihung in Frage. Statistisch gesehen erhielten die absolut meisten Soldaten das Ritterkreuz im Dienstgrad Hauptmann (d. h. als Kompanie-/ Batteriechef bzw. Staffelkapitän). Für ausschließliche Kampftaten existierte eine Vielzahl anderer, damals zum Teil ebenso hoch angesehener Waffen- und Kampfabzeichen: das Deutsche Kreuz in Gold (auch „Spiegelei“ genannt), die Nahkampfspange (Bronze, Silber, Gold), die Ehrenblatt- bzw. (Marine) Ehrentafelspange, das Infanterie-Sturmabzeichen, das Allgemeine Sturmabzeichen, das Abzeichen für die eigenhändige Vernichtung von Feindpanzern usw..

Insignie

Das Ritterkreuz entspricht im Aussehen dem Eisernen Kreuz I. Klasse, unterscheidet sich aber dadurch, dass es

  • etwas größer ist
  • als Halsorden am Band in den Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot getragen wird.

Es greift damit die Form und Trageweise des Großkreuzes des EK auf, ist aber nicht, wie dieses, mit einer vergoldeten, sondern einer silbernen Fassung des Eisenkernes versehen. Träger des Ritterkreuzes durften den Mantelkragen offen tragen, damit die Auszeichnung sichtbar war.

Die Klassen des Ritterkreuzes sind aufsteigend:

  1. Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes
  2. Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub (ab 3. Juni 1940)
  3. Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern (ab 28. September 1941)
  4. Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten (ab 28. September 1941)
  5. Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit goldenem Eichenlaub, Schwertern und Brillanten (ab 29. Dezember 1944)

Die Verleihungsurkunden/Verleihungsbücher zeichneten sich wie folgt aus:

  • Ritterkreuz: Roter Einband mit goldgeprägtem Reichsadler auf der Außenseite.
  • Ritterkreuz mit Eichenlaub: Weißer Einband mit goldgeprägtem Reichsadler auf der Außenseite
  • Ritterkreuz mit Eichenlaub und Schwertern: Weißer Einband mit umlaufender breiter goldener Verzierungsleiste und einem goldgeprägten Reichsadler auf der Außenseite.
  • Ritterkreuz mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten: Dunkelblauer/schwarzer Einband mit umlaufender breiter goldener Verzierungsleiste und einem goldgeprägten Reichsadler auf der Außenseite.
  • Ritterkreuz mit goldenem Eichenlaub, Schwertern und Brillanten: wie vorige Stufe, jedoch mit goldenem statt silbernem (bzw. eisenfarbigem) Eichenlaub.

Allen Verleihungsurkunden/Verleihungsbüchern ist gemein, dass im Innenteil der Name und der zum Zeitpunkt aktuelle Dienstgrad des Beliehenen genannt wurden.

Literatur

  • Dietrich Maerz, Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, B&D Publishing 2007, ISBN 978-0-9797969-1-3
  • Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1
  • Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Ergänzungsband: Dokumente, Scherzers Militaer-Verlag, 2006, ISBN 3-938845-09-0
Von Autoren der OdR
  • Walther-Peer Fellgiebel: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945, Podzun-Pallas, ISBN 3-7909-0284-5
  • Gerhard von Seemen: Die Ritterkreuzträger, 1939-1945: Die Ritterkreuzträger sämtlicher Wehrmachtteile, Brillanten-, Schwerter- und Eichenlaubträger in der Reihenfolge der Verleihung. Podzun-Verlag 1955, ISBN 3-7909-0051-6
  • Franz Thomas und Günter Wegmann (Hrsg.): Die Ritterkreuzträger der Deutschen Wehrmacht 1939–1945. Biblio-Verlag, mehrbändige Reihe

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Und zwar an H. Göring, aberkannt April 1945
  2. Veit Scherzer: Ritterkreuzträger 1939-1945, 1. Aufl. 2005, ISBN 3-938845-03-1
  3. Walther-Peer Fellgiebel: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945, Podzun-Pallas, ISBN 3-7909-0284-5, S. 6
  4. a b c d nach: Walther-Peer Fellgiebel: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945, Podzun-Pallas, ISBN 3-7909-0284-5, S. 7
  5. Veit Scherzer: Ritterkreuzträger 1939-1945; Scherzers Militaire-Verlag, Ranis/Jena 2005, ISBN 3-938845-00-7, S. 22
  6. Information für die Truppe zum Umgang mit der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger (OdR); Bundesministerium der Verteidigung, Bonn, 5. März 1999
  7. Kurzbiographie von Rudolf Scharping im Deutschen historischen Museum
  8. Bundestagsdrucksache Drucksache 14/1485
  9. Nur tapfere Soldaten? junge Welt, 13. Oktober 2004
  10. Die Ritterkreuzträger von Hameln Spiegel online, 4. Oktober 2004
  11. a b c Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 9
  12. Unterstreichungen im Original von Dörr. Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 8
  13. Apabiz: Otto Riehs. Ein Leben für die Lüge
  14. Rudolf Absolon: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935-1945. Das Personalwesen der Wehrmacht, in Schriften des Bundesarchivs Band 5, Harald Bold Verlag 1960, S. 234
  15. Rudolf Absolon: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935-1945. Das Personalwesen der Wehrmacht, in Schriften des Bundesarchivs Band 5, Harald Bold Verlag 1960, S. 233f
  16. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 135
  17. Rudolf Absolon: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935-1945. Das Personalwesen der Wehrmacht, in Schriften des Bundesarchivs Band 5, Harald Bold Verlag 1960, S. 234
  18. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 135
  19. Besondere Vorschriften für früher verliehene Orden und Ehrenzeichen
  20. Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger des Eisernen Kreuzes (Hrsg.), Mitgliederverzeichnis. Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger des Eisernen Kreuzes e.V. und Orden vom Militärverdienstkreuz 1914-18 e.V., Freiburg 1980, S. 3 und S. 49
  21. Zu finden u. A. in Walther-Peer Fellgiebel: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945, Podzun-Pallas, ISBN 3-7909-0284-5, Letzte Seite im Anhang
  22. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 54
  23. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 55, Fußnote 164
  24. Walther-Peer Fellgiebel: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945, Podzun-Pallas, ISBN 3-7909-0284-5, S. 18
  25. Und zwar an: August Berzen, Heinz Fiebig, Ernst Hollmann, Nikodemus Kliemann, Heinz Lotze, Herbert Schnocks, Gustav Schiemann, Johann Stützle, Hans Turnwald, Gustav Walle sowie Heinz-Oskar Laebe und Hermann Plocher. Vgl. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 55
  26. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 55f und Gutachten im Anhang;
  27. Unabhängig von der WASt vertreten weitere Experten dieselbe Auffassung bezüglich der „Dönitz-Anordnung“: „Denn auch in der damaligen Zeit und nach damaligem Recht konnten durch mündliche Verlautbarungen (wem gegenüber?) zwar militärische Befehle erteilt, nicht aber geltende Rechtsnormen geändert werden; das damals geltende Recht sah aber - wie es dem Wesen einer Ordensverleihung entspricht - eine Willensentscheidung des Verleihungsberechtigten im Einzelfall vor.“; Aus: Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 134
  28. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 55f, Fußnote 167
  29. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 55f, Fußnote 167
  30. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 54, Fußnote 158
  31. Brief von Fellgiebel an Manfred Dörr, in: Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 55, Fußnote 163
  32. nach Fellgiebel, Walter-Peer: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes 1939 - 1945, Friedberg 1993, ISBN 3-7909-0284-5; dem folgt auch die OdR. Andere Quellen sprechen von 7.175 (Scherzer), 7.318 bzw. bis zu 7.361; darunter 73 Ausländer.

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