Robert Heinrich Wagner

Robert Heinrich Wagner

Robert Wagner (* 13. Oktober 1895 als Robert Heinrich Backfisch in Lindach bei Eberbach am Neckar; † 14. August 1946 in Fort Ney, nördlich von Straßburg) war Gauleiter von Baden, „Chef der Zivilverwaltung“ im besetzten Elsass (ab 2. August 1940) und gehörte zu den mächtigsten NS-Funktionären während der Zeit des Nationalsozialismus.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

Robert Wagners Vater, Johann Peter Backfisch, war Landwirt. Die Familie war evangelisch. Wagner selbst war jedoch aus der evangelischen Landeskirche ausgetreten und bezeichnete sich ab Ende der 1930er Jahre als „gottgläubig“. 1921 nahm er den Geburtsnamen seiner Mutter, einer geborenen Wagner, an.

Im Ersten Weltkrieg

Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges brach Wagner seine Lehrerausbildung in Heidelberg ab und meldete sich als Freiwilliger. Wagner blieb zeitlebens ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Er kämpfte von 1914 bis 1918 in Flandern, in der Schlacht um Verdun, der Schlacht an der Somme, der Lorettoschlacht und in der Champagne und erlebte somit einige der berüchtigtsten Schlachten an der Westfront. Wohl aufgrund seiner Fähigkeit, Menschen zu führen, wurde er rasch befördert. Bei Kriegsende hatte er den Dienstgrad des Leutnants erreicht. Er erhielt mehrfach militärische Auszeichnungen. Die Kapitulation empfand er als „Dolchstoß“ in den Rücken durch die wankende Heimatfront. Zumindest aus seiner späteren Sicht bestärkte ihn dieses Erlebnis in seinem Hass auf „Novemberverbrecher“, Linke und Deserteure.

In der Weimarer Republik

Wagner schloss sich nach Ende des Krieges einem Freiwilligenbataillon seines Regiments an und beteiligte sich an der Niederschlagung revolutionärer Unruhen in Mannheim. In der Folgezeit stieß er wiederholt mit der Polizei zusammen. Vor den Folgen seines militärischen Ungehorsams, Waffen abzugeben, schützte ihn eine Intervention des Reichswehrministeriums. 1923 wurde er auf die Infanterieschule in München, die damals wichtigste Offiziersausbildungsstätte Deutschlands, kommandiert und lernte dort Hitler und Ludendorff kennen, die er alsbald verehrte.

Hitlerputsch

Wagner (ganz rechts) neben den anderen Angeklagten im Hitler-Prozess (1924), Aufnahme von Heinrich Hoffmann

Die Teilnahme am Hitlerputsch am 9. November 1923 brachte ihm eine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten Festungshaft ein, die er allerdings nicht absitzen musste, denn die nach Abzug der Untersuchungshaft von 2 Monaten und 3 Wochen verbleibende restliche Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seit dieser Zeit hatte Wagner beste Beziehungen zu Hitler und Goebbels. Hitler ließ ihn auch später frei gewähren und unterstützte ihn gemäß seinem allgemeinen Herrschaftsprinzip konkurrierender Machtzentren in Auseinandersetzungen mit den zentralen Regierungsinstanzen. Für seine „Verdienste“ im Jahre 1923 erhielt Wagner als „Alter Kämpfer“ 1934 das höchste Ehrenzeichen der NSDAP, den sogenannten Blutorden.

Der Propagandist

Wagner gelang es auch nach seiner Entlassung aus der Reichswehr im Mai 1924 nicht mehr, in der bürgerlichen Arbeitswelt Fuß zu fassen. Er gründete vielmehr 1925 den Gau Baden der NSDAP und betätigte sich intensiv als Organisator und Parteiredner. Den zeitweilig als Ersatzorganisation für die verbotene SA geschaffenen, nach Albert Leo Schlageter benannten Schlageterbund, in dem er auch die Reste der verbotenen NSDAP gesammelt hatte, führte er wieder in die SA über. Er sorgte dafür, dass Baden mit dem am 5. November 1927 erstmals erschienen Führer eine eigene Gauzeitung erhielt, die sich in der Folgezeit zu dem zentralen NS-Propagandaorgan in Baden entwickeln sollte. Zum Schriftleiter ernannte er Franz Moraller. 1928 wurde Wagner Gauleiter der Nationalsozialistischen Gesellschaft für deutsche Kultur.[1]

Die Behandlung durch Gerichte

Wagner wurde mehrfach wegen Beleidigung und schwerer Körperverletzung zu Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Dabei widerfuhr ihm teilweise eine sehr nachsichtige Beurteilung:

Am 18. Dezember 1929 hatte er anlässlich einer Treffens der internationalen Eisenbahnertarifkommission deren französische Mitglieder durch Absingen antifranzösischer Lieder provoziert. Einen Reichsbahnbeamten, der sich hiergegen verwahrte, beschimpfte Wagner als „Schwein, Pack, gemeiner Kerl, Lump“ und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Das Gericht verurteilte Wagner zu einer milden Geldstrafe von 100 RM, weil es dem Bahnbeamten vorwarf, er habe doch gewusst, dass er es mit Nationalsozialisten zu tun gehabt habe. Er müsse sich auch in Berücksichtigung der allgemein bekannten fanatischen Einstellung der Nationalsozialisten dem ehemals feindlichen Ausland gegenüber sagen lassen, dass die Nationalsozialisten in größte Erregung versetzt würden, wenn sie zu hören bekämen, dass wegen der Ausländer die Soldatenlieder nicht gesungen werden sollten.

Wagner als Parlamentarier

Die NSDAP erzielte ab 1927 auch in Baden verstärkt, bei den jeweiligen Reichstagswahlen sogar im Vergleich zu den übrigen Ländern überdurchschnittliche Erfolge. 1929 erhielt sie bei den Landtagswahlen 7% der Stimmen, was es Wagner ermöglichte, in den Landtag als dessen Mitglied einzuziehen und sich auf seine parlamentarische Immunität zu berufen. Mehrfach weigerte sich der Landtag, dem Antrag des Justizministeriums zu folgen und wegen der vielfachen strafrechtlichen Übergriffe Wagners Immunität aufzuheben.

An parlamentarischen Debatten beteiligte Wagner sich höchst selten. Es kam ihm und seiner Partei vielmehr darauf an, das parlamentarische System lächerlich zu machen und zu behindern. Wichtig waren ihm dagegen die mit seiner Stellung als Parlamentarier verbundenen Vorteile, nämlich Diäten und die Freifahrten mit der Reichsbahn.

Am 2. Juni 1932 erklärte Wagner in öffentlicher Sitzung des Badischen Landtags, es gelte den „wertezerstörenden“ Parlamentarismus abzubauen. „Wir Nationalsozialisten legen keinen Wert darauf, Parlamentarier zu sein“.

Bereits 1930 hatte er im Landtag durchaus klar und prophetisch dargelegt, die Weimarer Verfassung und die Badische Verfassung seien nur Weg zum Ziel. „Der Tag wird kommen, wo das Machwerk von Weimar mit Ihrem so genannten Staate in sich zusammenbricht“.

1932 wurde Wagner in die Reichsleitung der NSDAP berufen.

Im Nationalsozialismus

Am 9. März 1933 kehrte Wagner mit den von Reichsinnenminister Wilhelm Frick verliehenen Befugnissen der obersten Landesbehörde nach Baden zurück. Innerhalb weniger Tage war die „Machtergreifung“ im Land abgeschlossen. Wagner, seit dem 5. Mai 1933 mit dem Titel eines Reichsstatthalters und gleichzeitig einer der Gauleiter der NSDAP im Deutschen Reich, verkündete – dies als Zeichen in Richtung SA – das Ende der Revolution.

Der Antimarxist

Die Gegenwehr des SPD-Abgeordneten Daniel Nußbaum, der sich gegen seine Inhaftierung in Schutzhaft wehrte und die zwei festnehmenden Polizisten erschoss, nahm Wagner zum Vorwand, „mit aller brutalen Strenge“ die Landtags- und Reichstagsabgeordneten von KPD und SPD zu verhaften und in Konzentrationslager zu überführen. 1934 ließ Wagner Ludwig Marum, Jude im Sinne des nationalsozialistischen Rassebegriffs und langjähriger Fraktionsvorsitzender der SPD im badischen Landtag, ermorden.

Der Antisemit

Sofort nach der „Machtergreifung“ ordnete der glühende Antisemit Wagner, im Vorgriff auf das so genannte Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 und radikaler als jenes, die sofortige Suspendierung aller im öffentlichen Dienst stehenden Beamten „jüdischer Abstammung“ an.

Am 1. April 1933 verordnete das NS-Regime mit dem „Judenboykott“ in ganz Deutschland die ersten staatlich gebilligten Boykottaktionen gegen jüdische Geschäfte.

In der sogenannten Reichskristallnacht ließ Wagner zunächst dem NS-Pöbel freien Lauf und unterband auch persönlich Versuche, das Abbrennen der Karlsruher Synagoge zu verhindern. Dann zog er in für seinen Herrschaftsstil typischer Weise die Zügel wieder an und sorgte für die bürokratisch legalistische Abwicklung der „Arisierung“ jüdischer Geschäfte und Vermögenswerte.

Nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Frankreich konnte Wagner als Chef der Zivilverwaltung des Elsass seine antisemitischen Pläne verwirklichen und schob zusammen mit Josef Bürckel, dem Kollegen des eroberten Lothringen, mit der sogenannten Wagner-Bürckel-Aktion 6.500 badische und pfälzische Juden sowie 22.000 elsässische Juden in den unbesetzten Teil Frankreichs ab. Auch insoweit griff er der allgemeinen Entwicklung voraus; die planmäßige Deportation von Juden aus Deutschland begann im übrigen Reich nämlich erst Mitte Oktober 1941.

Die aus Baden und dem Elsass vertriebenen Juden wurden unter grausamen Bedingungen in dem am Fuße der Pyrenäen liegenden Internierungslager Gurs untergebracht. Von den 4.500 Juden aus Baden überlebten nur 750, 2.000 wurden 1942 in die Konzentrationslager Majdanek und Auschwitz verschleppt und ermordet. Gleiches geschah den in Baden zurückgebliebenen Juden. Das Elsass sei „judenfrei“, feierte die nationalsozialistische Propaganda.

Germanisierung des Elsass

Hitler hatte Wagner und Bürckel aufgetragen, „ihm in zehn Jahren zu melden, dass ihr Gebiet deutsch und zwar rein deutsch sei; er werde sie nicht danach fragen, welche Methoden sie dabei angewandt hätten“.

Wagners Versuch, das Elsass zu germanisieren, scheiterte, auch wenn er mindestens 100.000 Menschen auswies bzw. nicht mehr ins Elsass zurückkehren ließ. Ab 1942 besann sich die NS-Verwaltung eines anderen. Man wollte „deutsches Blut“ nicht mehr in das feindliche Ausland abwandern lassen. Vielmehr wurden insgesamt 17.000 Elsässer – meist politisch oder sonstwie als unzuverlässige eingeschätzte Personen, beispielsweise Personen und Familien, deren Angehörige sich dem Reichsarbeitsdienst oder der Einziehung als Soldat der Wehrmacht entzogen hatten – zwangsweise in die im Osten eroberten Gebiete verbracht. In Schelklingen bei Ulm waren für Elsässer spezielle Lager eingerichtet worden. Dort wurden sie dann in Arbeit „vermittelt“. Die weitergehenden viel umfangreicheren Umsiedlungspläne in die Distrikte Lublin und Zamosc wurden dagegen kriegsbedingt nicht mehr umgesetzt.

Städte- und Straßennamen wurden eingedeutscht. Aus „Fort-Louis“ wurde beispielsweise „Ludwigsfeste“. Die Bürger wurden durch Verordnung vom 15. Januar 1943 gezwungen, ihre Familiennamen in deutsch klingende umzuwandeln. Der Gebrauch der französischen Sprache wurde verboten. Wer dem zuwider handelte, konnte in dem sog. "Straflager Schirmeck", einem Todeslager und Außenlager des KZ Natzweiler-Struthof, landen.

Nur wenige Elsässer waren bereit, der NSDAP beizutreten. Freiwillig meldeten sich nur wenige, in die Wehrmacht oder die Waffen-SS einzutreten, so dass auf Wagners Initiative im August 1942 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und den elsässischen Rekruten gleichzeitig und völkerrechtswidrig die deutsche Staatsangehörigkeit aufgezwungen wurde. Viele jungen Elsässer der Jahrgänge 1908 bis 1910 wurden anstatt zur Wehrmacht zur Waffen-SS eingezogen. Im Januar 1944 vereinbarte Wagner mit Himmler – die Wehrmacht unter Keitel hatte sich insoweit geweigert –, die ehemaligen französischen Reserveoffiziere zur Waffen-SS einzuberufen. 42 Offiziere, die sich auch durch Druck nicht beeinflussen ließen, ließ er in das KZ Neuengamme einliefern; 22 verloren in dem Konzentrationslager ihr Leben.

Zur Abschreckung von Deserteuren führte Wagner die Sippenhaft ein.

Insgesamt betrug die Anzahl der Wehrpflichtigen aus den betreffenden Jahrgängen 200.000. 40.000 hiervon konnten sich der Einziehung entziehen. Rund 100.000 Elsässer mussten dem Deutschen Reich als Soldaten dienen. 20.000 dieser Soldaten fielen im Krieg, 22.000 mussten als vermisst gemeldet werden, 10.000 wurden im Feld schwer verwundet.

Zur politischen Erziehung ließ Wagner in Straßburg ein Sondergericht einrichten. Nur der Todesstrafe komme Abschreckungswirkung zu – so Wagner –, und so verhängte dieses Sondergericht besonders viele Todesurteile. Wagner nahm vor den Sitzungen des Sondergerichts Einsicht in die Ermittlungsakten und pflegte mit dem Präsidenten des Gerichts, Huber, und dem Staatsanwalt, Simon, das Strafmaß festzulegen.

Bereits 1940 hatte Wagner „für elsässische Dickköpfe“ ein Konzentrationslager bei Schirmeck errichten lassen, über welches er trotz einiger Versuche der SS, das Lager in das System der Konzentrationslager einzugliedern, die Oberaufsicht behielt. Dieses Lager hatte im August 1941 650 Insassen. Im September 1942 war es mit etwa 1.000 Männern und 400 Frauen belegt.

Daneben wurden im elsässischen Konzentrationslager Struthof, das von der SS betrieben wurde, mehrere tausend Kriegsgefangene, politische Gegner und Widerstandskämpfer ermordet.

Der Kirchenfeind

Wagner hatte zunächst mit der katholischen Kirche unter dem Freiburger Erzbischof Conrad Gröber ein eher geordnetes Verhältnis, weil jener den eigentlichen Feind im Bolschewismus sah und den neuen NS-Staat bejahen wollte. Dies änderte sich mit der Zeit, da Wagner entschiedener Gegner der Kirchen war und ihren Einfluss entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie zurückdrängen wollte. Seine Versuche, auch insoweit der allgemeinen Entwicklung vorzugreifen, und Gröber 1940 wegen seiner Silvesterpredigt zu verurteilen und wegen seines Hirtenbriefes vom 12. Februar 1941 einzusperren, scheiterten an Hitlers Veto, der sich den Kirchenkampf auf die Zeit nach dem „Endsieg“ aufsparen wollte.

Mit der evangelischen Kirche hatte Wagner dagegen im Unterschied beispielsweise zu Württemberg weniger Schwierigkeiten. Er selbst nämlich sorgte für den Zusammenschluss junger nationalsozialistischer Pfarrer zum „NS-Pfarrerbund“, der sich 1933 der Glaubensbewegung Deutsche Christen anschloss.

Das Ende

Dem Vormarsch der Alliierten im November 1944 entzog sich Wagner durch Flucht über den Rhein. Bis zum Schluss versuchte er, ihnen militärischen Widerstand entgegenzusetzen. Allen führenden Männern der „Bewegung“ drohte er mit der Todesstrafe, wenn sie versuchen sollten, zu fliehen. Noch am 31. März 1945 drohte er allen „verbrecherischen Elementen“ mit Standgerichten, wenn sie bei „Annäherung des Feindes weiße Fahnen zeigen würden“. Mit Ende des Krieges tauchte er zunächst als Knecht auf einem Bauernhof unter. Nachdem er vom Tod seiner Frau erfahren hatte, stellte er sich den Amerikanern in Stuttgart, die ihn den Franzosen auslieferten.

Am 3. Mai 1946 verurteilte ihn das Straßburger Militärgericht wegen seiner im Elsass begangenen Verbrechen zum Tod. Grund der Verurteilung waren die Massenausweisungen von 20.000 Menschen 1940, die Einrichtung des Lagers Schirmeck und die Einflussnahmen auf das Sondergericht Straßburg mit seinen vielen Todesurteilen.

Wagner glaubte bis zuletzt an Hitler. Die Strafe wurde am 14. August 1946 vollzogen.

Literatur

  • Wolfgang Hug: Geschichte Badens 2. A. 1998, ISBN 3-8062-1022-5 S. 326-357.
  • Lothar Kettenacker: Nationalsozialistische Volkstumspolitik im Elsaß 1973 ISBN 3-421-01621-6
  • Eugène Riedweg: 1939-1945 Strasbourg: ville occupée 1982 ISBN 2-86339-009-0
  • Ludger Syré Der Führer vom Oberrhein in: Michael Kißener & Joachim Scholtyseck, Die Führer der Provinz 1997 ISBN 3-87940-679-0 S. 733-780
  • Gerhard J. Teschner: Die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden am 22. Oktober 1940. Vorgeschichte und Durchführung der Deportation und das weitere Schicksal der Deportierten bis zum Kriegsende im Kontext der deutschen und französischen Judenpolitik Peter Lang, Frankfurt 2002 ISBN 3631395094

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 651.

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