Robinsonliste

Robinsonliste

Die Robinsonlisten sind Schutzlisten mit Kontaktdaten von Personen, die keine unaufgeforderte Werbung erhalten wollen. Sie dienen dem Verbraucherschutz vor unerwünschter Werbung. Es gibt diese Listen für Briefpost, E-Mail, Mobiltelefon, Festnetztelefon und Telefax. Der Eintrag in die Robinsonlisten ist grundsätzlich kostenlos. Diese Listen können von werbenden Unternehmen oder seitens des Verbraucherschutzes geführt werden. Die Unternehmen verpflichten sich, dem Wunsch der registrierten Verbraucher nach Werbefreiheit nachzukommen und in keiner Form kommerziell Kontakt zu ihnen aufzunehmen.

Der Name Robinsonliste ist im Anklang an die Geschichte der Romanfigur des Robinson Crusoe gewählt, der viele Jahre einsam auf einer abgelegenen Insel verbrachte, ohne Verbindung zur Außenwelt.

Inhaltsverzeichnis

Technische Umsetzung

Die technische Umsetzung in den Datenbanken der Firmensysteme erfolgt zumeist über ein sogenanntes Robinson-Flag, eine Boolesche Variable, der bei der weiteren Verarbeitung innerhalb von Marketing-Kampagnen abgefragt wird, ob der zugehörige Kunde von einer solchen Kampagne ausgeschlossen werden will.

Ländervergleiche

Schutzlisten gibt es in vielen Ländern und sie werden meist durch die Privatwirtschaft finanziert oder mitfinanziert.

Deutschland

Die Robinsonlisten werden in Deutschland sowohl von Verbraucherschutzvereinen als auch von Verbänden der Werbewirtschaft unterhalten. Ursprünglich nur von Firmen, die dem Allgemeinen Direktwerbe- und Direktmarketing Verband e.V. (ADV) angeschlossen waren.

Es gibt Robinsonlisten gegen unerwünschte Werbung durch

Die Robinsonlisten mit derzeit über 2 Mio. Einträgen (12/2008) (zum Vergleich: 1984: 125.000 Personen) gelten als bewährt; die Robinsonlisten für E-Mail und Telefon bewahren unter anderem Unternehmen davor, bei gekauften Adressen kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Die Logik dahinter: Wer nicht in der Robinsonliste steht, wird wohl auch nicht rechtlich gegen unerlaubte Werbung vorgehen. Robinsonlisten nutzen daher der werbetreibenden Industrie und den Verbrauchern.

Kritik

Die Wirkung von Robinsonlisten ist begrenzt: Nicht alle Werbeversender sind Mitglied der o.g. Institutionen oder halten sich an die freiwillige Verpflichtung, insbesondere nicht solche, die Spam-Nachrichten, Werbe-SMS und -faxe verbreiten oder die ihren Firmensitz im Ausland haben.

Sollte die Robinsonliste, etwa durch einen Fehler oder eine Indiskretion, öffentlich werden, könnte die Wirkung dem gewünschten Ziel direkt entgegengesetzt sein, und die gelisteten Adressen könnten gezielt zur Werbung benutzt werden.[5][6] Diese Gefahr ist für die beim Interessenverband Deutsches Internet geführten Listen (Mail/Mobilfunk/Telefon) vermindert, da hier alle Daten verschlüsselt sind und nur über ein spezielles Abgleichprogramm des Verbandes die Adressen ausgeworfen werden, die bereits im Datenbestand des Abgleichers vorhanden sind (und deaktiviert werden sollten). Gleiches gilt für die Postrobinsonliste-Online.

Eine andere Möglichkeit als die namentliche Sperre von einzelnen Konsumenten ist grundsätzlich nicht möglich, solange Direktwerbung nicht generell politisch beschränkt wird. Dies wäre nicht einem allgemeinen Werbeverbot gleichzusetzen und wäre damit auch nicht denselben Gegenargumenten ausgesetzt. Während es gesellschaftlich kaum möglich ist, ein allgemeines Werbeverbot durchzusetzen, ist es durchaus vorstellbar, dass die vom Bürger bereitgestellten Kommunikationskanäle nicht für unverlangte Werbung verwendet werden dürfen.

In Deutschland sind nach den §§ 3, 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ungebetene Telefonwerbung ohne vorherigen Kundenkontakt (sog. „cold calls“) sowie das Versenden von Werbefaxen und Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verboten. Ein weitergehendes „Anti-Spam“-Gesetz wird gelegentlich in der Politik diskutiert. Problematisch ist allerdings die Durchsetzung solcher Verbote gegen Spammer, die aus dem Ausland operieren. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einer verdeckt gehaltenen Nummer des Anrufers im Normalfall der Störer nicht bestimmbar ist.

Die Aufnahme in die Brief-Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbandes (DDV) ist seit Juni 2010 nicht mehr nur telefonisch oder postalisch, sondern auch über ein Online-Formular auf der Website www.ichhabediewahl.de möglich. Die Aufnahme gilt für fünf Jahre, um Aktualität zu gewährleisten. Bei den Robinsonlisten für E-Mail, Telefon und Mobilfunk des I.D.I. sowie der Postrobinsonliste-Online (seit 11/2008) ist der Eintrag u. a. über Online-Verfahren möglich.

Großbritannien

Im Vereinigten Königreich wird der Mailing Preference Service (Briefdienstangaben) von der Direct Marketing Association (Verband Direktmarketing) unterhalten. Im Vereinigten Königreich ist darüber hinaus die Medienaufsichtsbehörde (Ofcom / Office of Communications) auch zuständig für die Überwachung der Werbewirtschaft, und finanziert zum Teil den Telephone Preference Service (Fernsprechdienstangaben). Angaben in diesen Datenbanken dienen zur Filterung von Adress- und Telefonlisten: die angeschlossenen Unternehmen verpflichten sich, die Eingetragenen nicht anzurufen oder anzuschreiben.

Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweden und Spanien

In Schweden heißt der Dienst Nix-Telefon, in den Niederlanden bel-me-niet . Dagegen werden in Belgien, Dänemark und Spanien die Listen wie im deutschsprachigen Raum als Robinsonlisten bezeichnet (De Robinson-lijst /Robinsonlisten / La liste Robinson / Servicio de Lista Robinson).

USA und Kanada

In den USA gibt es das National Do Not Call Registry (Nationales Ruft-Nicht-An-Meldeamt), das auf ein Bundesgesetz aus dem Jahr 2003 zurückgeht und von der Federal Trade Commission (der Verbraucherschutzbehörde) unterhalten wird.

In Kanada gibt es eine ähnlich organisierte National Do Not Call List (Nationale Ruft-Nicht-An-Liste), die von der Canadian Radio-television and Telecommunications Commission (der Medienaufsichtsbehörde) unterhalten wird.

Australien und Neuseeland

In Australien wurde 2006 die Einrichtung eines Do Not Call Register beschlossen, das durch die Australian Communications and Media Authority (die Medienaufsichtsbehörde) eingerichtet wird.

In Neuseeland wird die Dienstleistung der Robinsoliste durch den New Zealand Name Removal Service (Namenlöschdienst Neuseelands) erbracht, der von der Marketing Association of New Zealand (Verband der Werbewirtschaft Neuseelands) unterhalten wird.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Interessenverband Deutsches Internet e. V.
  2. Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.
  3. ADR Arbeitskreis Deutsche Robinsonlisten
  4. BITKOM e.V.
  5. c't vom 8. November 2001: IT-Verbände halten nichts von Robinson-Listen
  6. FOCUS Magazin Nr. 47 2001, 19. November 2001: Internet: Umstrittener Spam-Schutz

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