Rohholz

Rohholz
Sägerundholz – lang ausgehalten
Sägerundholz – kurz ausgehalten
Industrieholz – als Schichtholz ausgehalten

Als Rohholz wird in der Forstwirtschaft das geerntete und für den Verkauf angebotene Holz bezeichnet. Dies sind gefällte, entastete und entwipfelte Bäume, die keine weitere Bearbeitung erfahren haben, mit Ausnahme einer eventuellen Entrindung, Aufteilung in kürzere Stücke oder Aufspaltung zu Schichtholz. Rohholz ist also ein Rohstoff für die weitere Holzverwendung. Neben dem Rohholz fällt bei der Holzernte noch das Waldrestholz an.

Ein Synonym für Rohholz ist Rundholz, wenn auch nicht ganz korrekt, da Rohholz auch aufgespaltenes Schichtholz umfassen kann. Die Bezeichnung Rohholz wird hauptsächlich in der Verwaltungssprache und in der Fachliteratur benutzt, ansonsten ist Rundholz der weitaus gebräuchlichere Begriff.

Die bestimmenden Merkmale von Rohholz sind: Die Holzart, die Abmessungen, sowie die Holzgüte und der Entrindungszustand.

Inhaltsverzeichnis

Artverwandte Begriffe

Der Begriff "Rohholz" umfasst weder die komplette Holzmasse eines Baumes, noch ist er - streng genommen - bei "stehendem" Holz zutreffend. Im Laufe der administrativen Begleitung der Holz- und Forstwirtschaft wurden und werden in der Verwaltungssprache neben "Rohholz" auch andere Begriffe definiert und verwendet:

  • Derbholz: Die oberirdische Holzmasse ab 7cm Durchmesser in Rinde, mit Ausschluss des bei der Fällung am Stock verbleibenden Schaftholzes. Das Derbholz kann unterteilt werden in: Schaftderbholz, Astderbholz und Kronenderbholz. Die restliche Holzmasse entspricht dem Nichtderbholz. Dieses lässt sich wiederum unterteilen in Reisig, unterirdischen Wurzelstock und dem bei der Fällung am Stock verbleibendem Schaftholz. Die gesamte Biomasse eines Baumes besteht aus Derbholz, Nichtderbholz, Rinde und Laub oder Nadeln. Verwendung finden diese Begriffe beispielsweise in der "Rohholzbilanz der Bundesrepublik Deutschland" oder in wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Im forstbetrieblichem Gebrauch, beispielsweise bei der Holzernte oder beim Holzverkauf wird der Ausdruck Derbholz nicht benutzt.

Rohholzsorten

Um Rohholz einer wirtschaftlichen Verwendung zuführen zu können, wird es anhand seiner Merkmale in Rohholzsorten zusammengefasst. Die Bezeichnung der Rohholzsorte kann entweder den zugedachtem zukünftigen Verwendungszweck widerspiegeln oder die Eigenschaften, nach denen es klassifiziert wurde.

Es gibt eine Vielzahl von Bezeichnungen für Rohholzsorten, die sich teilweise in ihrer Bedeutung gegenseitig überschneiden und teils auch nur von regionaler Bedeutung sind. Die hauptsächlich vorkommenden Rohholzsortimente, die sich wiederum in weitere Untersorten aufgliedern, sind:

  • Industrieholz (regional unterschiedlich auch als Papier- Hack- oder Schleifholz bezeichnet) für den chemischen und/oder mechanischen Holzaufschluß zur Verwendung in der Zellstoff- oder Holzwerkstoff-Industrie
  • Energieholz zur Wärmeerzeugung. Rohholz kann neben der stofflichen Verwertung auch thermisch verwertet werden. Da Energieholz zusätzlich auch noch Waldrestholz enthalten kann liegt hier im strengen Sinne keine echte Rohholzsorte vor.

Daneben gibt es diverse Randsortimente, wie z. B. Furnierholz (zum Messern oder Schälen) Zaunholz, Stangenholz, Mastenholz, Schwellenholz oder Grubenholz, deren Mengenanfall jedoch insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, oder in manchen Fällen – wie beispielsweise das Grubenholz – vom Markt nicht oder kaum mehr benötigt werden.

Mengeneinheiten von Rohholz

Die Menge des Holzes wird üblicherweise durch das ermittelte Volumen aus Länge und Mittendurchmesser festgestellt. Je geringer der Wert des Holzes, desto geringer ist auch die Bereitschaft einen allzu großen Meßaufwand zu betreiben. Deshalb kann im Industrieholz- und insbesondere im Energieholzbereich die Menge auch anhand des Gewichts und der Holzfeuchte ermittelt werden.

Die Art der Volumenermittlung orientiert sich an Handelsgebräuchen. Da Holz ursprünglich im Wald mit einfachen Instrumenten vermessen wurde, entwickelten sich Meßregeln die das tatsächliche Stammvolumen nur näherungsweise ermitteln, jedoch zu eindeutigen, reproduzierbaren Ergebnissen führen. Auch wenn moderne Technik mittlerweile eine genaue Bestimmung des Volumens ermöglicht, wird Rundholz fast immer im Einklang mit den althergebrachten Meßregeln vermessen.

Festmeter (Fm)

Der bei weitem größte Anteil des anfallenden Rohholzes wird in Festmeter vermessen. Aus der Stammlänge und dem Mittendurchmesser (Durchmesser in der Mitte der Stammlänge) wird das Volumen berechnet, welches der Stamm im entrindeten Zustand aufweist. Der ermittelte Mittendurchmesser wird – entgegen der Rundungsregel – grundsätzlich auf ganze Zentimeter abgerundet. Wurde der Stamm im unentrindeten Zustand gemessen, so muss zur Volumenberechnung noch ein so genannter „Rindenabzug“ anhand einer Tabelle erfolgen. Die ermittelte Stammlänge wird auf ganze, halbe oder Dezimeter abgerundet. Zusätzlich muss die Stammlänge ein Übermaß aufweisen, welches bei der Messung nicht berücksichtigt wird. Je nach vereinbarter Messregel kann ein Stamm, der beispielsweise eine tatsächliche Stammlänge von 9,90 m aufweist, eine „Verrechnungslänge“ von 9,0 m, 9,5 m oder 9,8 m aufweisen.

Raummeter (Rm)

Hier wird nicht der einzelne Stamm vermessen, sondern das gesamte Volumen einschließlich aller Leerräume, welches ein aufgeschichteter Holzstapel – sogenanntes Schichtholz – umfasst. Dabei muss das Schichtholz immer gleich lang sein, meist 1 m oder 2 m. Das ehemalige deutsche Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz gab vor, Schichtholz mit einem Übermaß von 4% aufzusetzen. In Deutschland ist es deshalb im industriellen Warenverkehr handelsüblich vom ermittelten Volumen 4% abzuziehen, um die Verrechnungseinheit „Raummeter“ zu erhalten. Im Gegensatz zur Volumeneinheit „Festmeter“ kann beim „Raummeter“ das Volumen der Rinde enthalten sein.


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Sortierung nach Abmessung und Gütemerkmal

Rohholz wird praktisch immer anhand seiner Abmessungen und Gütemerkmale in Handelsklassen eingeteilt bzw. klassifiziert. Dementsprechend spricht man von Stärkenklasse und Güteklasse. In Deutschland war das Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz maßgebend. Dieses – im Jahr 2009 ersatzlos abgeschaffte – Gesetz und dessen gesetzliche Vorläufer geben den groben Rahmen vor, nach welcher Methode Rohholz in Handelsklassen eingeteilt wird. Darüber hinaus gab es immer schon – meist regional begrenzt – spezifische Werksvorschriften einzelner Rohholzabnehmer.

Für die Einteilung in Stärkenklassen ist fast nur noch die "Mittenstärkensortierung" anzutreffen. Hier wird das Rohholz anhand des Mittendurchmessers in Stärkenklassen einteilt. Andere Abmessungssortierungen, wie z. B. die sogenannte Heilbronner Sortierung, bei der neben dem Mittendurchmesser auch die Stammlänge und der Zopfdurchmesser zu beachten sind, werden praktisch nicht mehr angewendet und sind nur noch von historischer Bedeutung. Ebenfalls überholt ist die jeder Stärkenklasse zugeordnete Grundmeßzahl, anhand derer und der im Rahmen der Preisfindung vereinbarten Meßzahlprozente eine Preisbestimmung möglich war, ohne für jede einzelne Stärkeklasse einen eigenen Preis vereinbaren zu müssen.

Bei der Einteilung in Güteklassen richtet sich der Markt vorwiegend an die Vorgaben der ehemals gesetzlichen Handelsklassensortierung für Rohholz. Die Hauptgüten werden mit A, B, C oder D bezeichnet, wobei das im Regelfall anfallende Holz von normaler Güte in die Güteklasse B eingestuft wird. Doch auch werksspezifische Gütesortierungen sind handelsüblich und gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Grundsätzlich gilt, dass die Art der Rohholzsortierung (wie auch die Art der Volumenermittlung) zwischen den Marktpartnern zu vereinbaren ist.

Begriffe rund um das Rohholz

Im Zusammenhang mit Rohholz werden weitere Begriffe benutzt, welche häufig – mangels einer umfassenden Normung – nicht eindeutig zu definieren sind und teils auch nur von regionaler Bedeutung sind.

Kurzholz – Langholz

Mit diesen Begriffen können zwei unterschiedliche Sachverhalte gemeint sein: Im Zusammenhang mit dem ehemaligen Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz wird als Kurzholz ein Holz bezeichnet, welches in Raummeter gemessen wird (in der Regel 1 m und 2 m) und als Langholz ein Holz, welches in Festmeter gemessen wird (ab 3 m).

Doch meist wird mit Kurzholz ein Holz mit einer Stammlänge von etwa 3 bis 5 m, bis maximal 7 m bezeichnet. Langholz beginnt bei etwa 6 m Stammlänge und endet aus Transportgründen bei maximal 22 m, wobei der häufigste Längenanteil etwa zwischen 16 und 21 m liegt. Dementsprechend werden die Holztransporte auf der Straße mit Langholztransportern oder Kurzholztransportern durchgeführt.

Bloche – Doppelbloche – Langholz

Diese Bezeichnungen sind in Österreich üblich. Dabei sind Bloche zwischen 3 und 5 m lang, jedoch in der Regel nicht unter 4 m. Doppelbloche liegen zwischen 6 und 10 m. Alles was länger ist, wird als Langholz bezeichnet. [1]

Starkholz – Schwachholz

Die Bedeutung dieser Begriffe ist abhängig von der Holzlänge Je länger ein Baumstamm ausgehalten wird, desto geringer kann sein Mittendurchmesser (im entrindetem Zustand) sein, um beispielsweise als Starkholz zu gelten. Daneben gibt es noch weitere Abstufungen wie z.B. „mittelstarkes“ Holz oder „überstarkes“ Holz. Als grobe Regel kann gelten, dass lange Baumstämme ab etwa 30 cm Mittendurchmesser als Starkholz bezeichnet werden können und kürzere Baumabschnitte ab etwa 35 cm. Im Wald gilt ein (stehender) Baum mit einem Brusthöhendurchmesser ab etwa 50 cm als Starkholz.

Erdstamm – Mittelstamm – Gipfelstück

Der Erdstamm ist das unterste Teilstück eines gefällten Baum. Mit Gipfelstück im Sinne von Rohholz ist nicht der eigentliche Gipfel des (stehenden) Baums gemeint, sondern das oberste Stück des gefällten und entwipfelten Baums.

Literatur

  • Ulf Lohmann und Autorenkollektiv: Holz-Lexikon. DRW-Verlag Weinbrenner, 4. Auflage, 1460 Seiten in 2 Bänden, Stuttgart 2003, ISBN 978-3-87181-355-9
  • Wolfgang Steuer: Vom Baum zum Holz. DRW-Verlag Weinbrenner , 2. Auflage, 256 Seiten, Stuttgart 1997. ISBN 978-3-87181-311-5

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schrift des österreichisches Bundesamts für Wald, Seite 13. PDF-Dokument. Abgerufen am 27. Juni 2011.

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