Römisch-Katholische Kirche

Römisch-Katholische Kirche
Dieser Artikel behandelt die gesamte, den Jurisdiktions-Primat des Papstes anerkennende katholische Kirche; sie besteht aus 23 Teilkirchen. Die Kirche des lateinischen Ritus, die wichtigste dieser Teilkirchen, die umgangssprachlich ebenfalls als (römisch-)katholische Kirche bezeichnet wird, wird separat unter Lateinische Kirche behandelt. Weitere Kirchen, deren Namen den Bestandteil katholisch aufweisen, werden in eigenen Artikeln beschrieben, siehe Katholische Kirche (Begriffsklärung).
Oberhaupt Kirchenflagge
Papst Benedikt XVI.
Basisdaten
Oberhaupt: Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger)
Mitglieder: 1.131.000.000 (Stand: 2008)
Priester: 407.262 (Stand: 2008)
Ordensleute: 815.237 (Stand: 2008)
Anschrift: Via della Conciliazione 54
SCV-00120 Vatikanstadt
Website: www.vatican.va

Die römisch-katholische Kirche (v. griech. καθολικός, katholikos: allgemein, über alles bzw. alle herabkommend, allgemeingültig) ist die größte religiöse Gruppierung der Welt, sowie die zahlenmäßig größte Kirche innerhalb des Christentums. Sie umfasst 23 Teilkirchen mit eigenem Ritus, darunter die nach Mitgliederzahl größte lateinische Kirche und die unierten Ostkirchen. Mit den anglikanischen, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche alle sieben Sakramente einschließlich des Weiheamtes, aufgegliedert in Bischof, Priester und Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des römischen Bischofs über die Gesamtkirche. Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,13 [1] Milliarden Mitglieder an.

Inhaltsverzeichnis

Zur Bezeichnung

Der Begriff „Römisch-katholische Kirche“ entstand im Gefolge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse. Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der römisch-katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, lehnt sie diese Bezeichnung ab. Gleichwohl weisen offizielle Dokumente im ökumenischen Dialog wohl aus Vereinfachungsgründen bisweilen die Bezeichnung „römisch-katholisch“ auf. Die Verwendung der Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ widerspricht jedoch nicht dem katholischen Glauben, da „römisch“ durchaus ein Merkmal der Kirche ist, nämlich die Leitung der Kirche durch den ersten Papst, den Nachfolger des in Rom begrabenen Petrus.

Der Petersdom ist eine der wichtigsten Pilgerstätten der römisch-katholischen Kirche.

In der Regel aber bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit „katholische Kirche“ oder theologisch gelegentlich ausführlich als „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Die Bezeichnung „lateinische Kirche“ bezieht sich auf die katholische Kirche des Abendlandes („Westkirche“) im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen. Daneben wird die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ sowohl in der Literatur als auch in Publikationen kirchlicher Stellen häufig als synonymer Ausdruck für „lateinische Kirche“ in der Gegenüberstellung zu den unierten katholischen Ostkirchen – entsprechend „griechisch-katholische Kirchen“, „syrisch-katholische Kirche“ usw. – verwandt; in diesem Sprachgebrauch bezieht sich „römisch“ auf den Ritus und gemeint ist nur die lateinische (westliche) Teilkirche.

Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen Ländern, werden die Bezeichnungen „katholische Kirche“ und „römisch-katholische Kirche“ in der Regel synonym verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung „katholisch“ namensrechtlich geschützt und darf ohne unterscheidenden Zusatz als Bezeichnung nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen Kirche benutzt werden.

Die katholische Kirche versteht sich auch theologisch als die katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur eine katholische, d. h. universelle Kirche Jesu Christi geben, und in ihr selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann.

Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von anderen Kirchen, die sich selbst als „katholisch“ verstehen, sei es, dass sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen Ausschließlichkeitsanspruch als die eine, wahre katholische Kirche sehen, sei es, dass sie sich als Teil einer weiter verstandenen katholischen Kirche sehen, die auch weitere konfessionell verfasste Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden in offiziellen Texten für die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“.

Im altkirchlichen Sprachgebrauch war die Selbstbezeichnung katholikos immer exklusiv gemeint und schloss konstitutiv die volle Sakramentsgemeinschaft ein.

Siehe auch: katholisch

Gründung

Die römisch-katholische Kirche beruft sich traditionell auf die Gründung durch Jesus Christus selbst, insbesondere auf das so genannte „Felsenwort“ an den Apostel Petrus (Mt 16,18 EU). Ob man historisch tatsächlich von einem eigentlichen Kirchengründungsakt Jesu Christi ausgehen kann, ist allerdings auch unter römisch-katholischen Theologen umstritten. Meist wird in heutiger Ekklesiologie ein Zusammenwirken von vorösterlichen Wurzeln (Jesu endzeitliche Sammlung des Gottesvolkes), einem österlichen Impuls (Kirche als Gemeinschaft derer, die dem auferstandenen Jesus Christus nachfolgen) und pfingstlicher Geistgabe (Kirche als Gemeinschaft, in der der Heilige Geist gegenwärtig ist) als Ursprung der Kirche angesehen.

Um die Jahre 30 bis 33 geht man daher von der Entstehung der ersten Gemeinden, also der Urkirche, aus. Die römisch-katholische Kirche betrachtet sich mit dieser Urkirche in ununterbrochener Kontinuität stehend und nimmt auch die direkte Gründung durch Jesus Christus in Anspruch. Sie sieht diesen Zusammenhang auch institutionell, insofern die christliche Gemeinde von Rom traditionell als Gründung des Apostels Petrus angesehen wird, und der Papst als Bischof von Rom direkter Nachfolger Petri ist.

Das Selbstverständnis als mit der Urkirche in ununterbrochener Tradition stehend ist keine römisch-katholische Besonderheit, auch andere christliche Konfessionen berufen sich auf diese Tradition. Inwiefern dieses Selbstverständnis berechtigt ist oder nicht, war lange Zeit Gegenstand polemischer Kontroversen unter den Konfessionen und ist heute ein wesentlicher Punkt des ökumenischen Dialogs.

Geschichtliche Herleitung der Struktur

Siehe auch: Geschichte der römisch-katholischen Kirche

Ein Bischof (v. griech. ἐπίσκοπος „Hüter, Aufseher“) ist seit circa 100 n. Chr. Vorsteher der katholischen Gemeinde in einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Der Bereich eines Bischofs heißt Bistum oder Diözese (v. griech. διοίκησις „Verwaltung“), die Stadt ist der Bischofssitz. Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als beispielsweise in Italien, wo es schon in der Antike größere Städte gab.

In den ersten 3 Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, der Vorsteher heißt Metropolit. Im Deutschen nennt man ihn normalerweise Erzbischof und diejenige Diözese, deren Bischof der Erzbischof ist, heißt auch Erzbistum. Der Sitz eines Erzbischofs ist die Metropole (v. griech. Μητρόπολις „Mutterstadt“). In der römisch-katholischen Kirche haben die Metropoliten an Bedeutung verloren. Es ist heute mehr ein formaler Vorrang.

Bis 451 n. Chr. wurden die fünf „wichtigsten“ Metropoliten Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem zu Patriarchen. Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich von der östlichen (orthodoxen) trennte.

Heute gibt es über 10 Patriarchate, wichtig ist vor allem Konstantinopel. Im Westen gab es nur den römischen Patriarchen, der sehr viele Rechte auf Rom konzentrierte, während die Patriarchate im Osten wesentlich selbständiger blieben. Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist unter dem Einfluss weltlicher Herrscher wie etwa in Siebenbürgen, in der Ukraine u. a. Bis auf die syro-maronitische und die italo-albanische Kirche lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oder orientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und werden entsprechend bezeichnet. So heißen beispielsweise Kirchen, deren byzantinischer Ritus auf die griechische Kultur des antiken oströmischen Reiches zurückgeht, „griechisch-katholisch“.

Gliederung in Kirchen

Die katholische Kirche besteht aus 23 Teilkirchen, deren weitaus größte die Lateinische ist. Die übrigen 22 Teilkirchen erstrecken sich auf die anderen Ritenfamilien; es sind andere Kirchen oder deren Teile, die sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten haben. Die Maroniten besitzen einen eigenständigen Ritus und sind als Ganze mit Rom uniert.

Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, d. h. der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit abweichender Jurisdiktion.

Nach dem Annuario Pontificio 2008 gibt es in der katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen:

Lateinischer Ritus

  1. Lateinische Kirche

Alexandrinischer Ritus

  1. Koptisch-katholische Kirche
  2. Äthiopisch-Katholische Kirche

Antiochenischer oder Westsyrischer Ritus

  1. Maroniten
  2. Syrisch-katholische Kirche
  3. Syro-Malankara Katholische Kirche

Armenischer Ritus

  1. Armenisch-katholische Kirche

Chaldäischer oder Ostsyrischer Ritus

  1. Chaldäisch-katholische Kirche
  2. Syro-Malabarische Kirche

Konstantinopolitanischer oder Byzantinischer Ritus

  1. Albanisch-katholische Kirche
  2. Bulgarisch-katholische Kirche
  3. Griechische griechisch-katholische Kirche
  4. Italo-albanische Kirche
  5. Kirche der Byzantiner der Eparchie Križevci (Kroatien, etc.)
  6. Mazedonisch-katholische Kirche
  7. Melkitische griechisch-katholische Kirche
  8. Rumänische griechisch-katholische Kirche
  9. Russische griechisch-katholische Kirche
  10. Ruthenisch griechisch-katholische Kirche
  11. Slowakische griechisch-katholische Kirche
  12. Ukrainische griechisch-katholische Kirche
  13. Ungarische griechisch-katholische Kirche
  14. Weißrussische griechisch-katholische Kirche

Hierarchie

Peter Paul Rubens: Petrus als Papst mit den „Schlüsseln des Himmelreiches“

Als unverzichtbares Strukturelement wird das Petrusamt mit seinem Primatsanspruch angesehen, das gemäß katholischer Lehre von Petrus (Mt 16,18 EU) auf alle seine Nachfolger im römischen Bischofsamt übergeht. Die katholische Kirche ist hierarchisch strukturiert; unter „Hierarchie“ versteht man dabei die feste Struktur, gemäß der die Kirche durch geweihte Amtsträger (nach can. 1024 Männer) geführt wird. Der Ortsbischof, der als örtlich verantwortlicher Teil der Hierarchie in den Ostkirchen denn auch „Hierarch“ heißt, hat dabei für seinen Bereich die Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt. An allen drei Gewalten sind Kleriker sowie in eingeschränktem Maße besonders beauftragte Laien beteiligt.

Der Katholizismus unterscheidet sich objektiv feststellbar dadurch von allen anderen christlichen Konfessionen, dass gemäß dem „petrinischen Prinzip“ an einer Überordnung der Kirche über Politik, Staats- und Gesellschaftsordnung festgehalten wird. Die Religion ist nicht Privatsache, sondern dem Christentum kommt ein öffentlicher Autoritätsanspruch zu, der sich im Papsttum manifestiert. Unmittelbare Privilegien in Staat und Gesellschaft beansprucht die katholische Kirche jedoch seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil von 1962 bis 1965 ausdrücklich nicht mehr. Sie hat in ihrer Erklärung zur Religionsfreiheit das Vorrecht jeder einzelnen menschlichen Person vor dem Durchsetzungsanspruch einer institutionell objektivierten Religiosität anerkannt, ohne jedoch ihr Selbstverständnis, dass die wahre Kirche Christi in der sichtbaren Gestalt der katholischen Kirche subsistiert, aufzugeben.

Papst

Der Papst ist Haupt des Bischofskollegiums und übt höchste, volle, unmittelbare und universale Jurisdiktion über die ganze Kirche aus. In seiner Rechtsausübung ist er nicht beschränkt (can. 331 CIC). Diese Gewalt wird auch als Primatialgewalt bezeichnet. Der Papst wird in seinen Aufgaben von der Bischofssynode und dem Kardinalskollegium beraten. Daneben existiert die Kurie als maßgebliches Organ für die Regierung der Kirche.

Bischofskollegium

Das Kollegium aller Bischöfe ist Rechtssubjekt[2]. Nach neuerem Kirchenrecht ist es immer, also nicht nur während eines Ökumenischen Konzils Träger von Leitungsgewalt. Das Zweite Vatikanische Konzil und der CIC von 1983 schreiben dem Bischofskollegium höchste und volle Gewalt im Hinblick auf die ganze Kirche zu, die es gemeinsam mit dem Papst als dem Haupt des Bischofskollegiums ausübt. Eine Ausübung der Gewalt gegen den Papst ist dagegen nicht möglich.

Ökumenisches Konzil

Das Ökumenische Konzil ist eine Versammlung, auf der das Bischofskollegium seine Gewalt über die ganze Kirche in feierlicher Weise ausübt (can. 337 CIC). Ökumenische Konzilien müssen vom Papst einberufen werden, der auch das Präsidialrecht ausübt. Zudem brauchen die Beschlüsse die Zustimmung des Papstes, um gültig zu sein. Teilnahmeberechtigt sind in ordentlicher Weise alle, die die Bischofsweihe empfangen haben. Daneben sind in außerordentlicher Weise teilnahmeberechtigt jene, die von der höchsten Autorität zum Konzil berufen werden[3]. Die Berechtigung verpflichtet gleichzeitig auch zur Teilnahme.

„Fernkonzil“

Die höchste und volle Gewalt des Bischofskollegiums kommt nach can. 337 § 2 CIC auch durch kollegiale Beschlussfassung der an ihrem Ort verbliebenen Bischöfe zum Ausdruck. Auch hier sind die Beschlüsse nur wirksam, wenn sie anschließend vom Papst promulgiert wurden. Im Gegensatz zum Ökumenischen Konzil ist jedoch keine Initiative des Papstes notwendig.

Teilkirchenverbände

Teilkirchenverbände sind im Verfassungsrecht der Kirche vorgesehene Zusammenschlüsse von Teilkirchen (v.a. Diözesen). Sie dienen als Ausdruck der Communio Ecclesiarum dem Verhältnis von Gesamtkirche und Teilkirche[4].

Das Kirchenrecht behandelt unter den Kanones 432 bis 434 nur die Kirchenprovinz und die Kirchenregion, da nur diese Einrichtungen Rechtspersönlichkeit besitzen. Darüber steht jedoch die Bischofskonferenz, deren Gebiet jedoch nicht über Rechtspersönlichkeit verfügt.

Bischofskonferenz

Die Bischofskonferenz ist eine ständige Einrichtung der Bischöfe einer Nation, in der diese besondere Aufgaben gemeinsamen beraten und beschließen. Für diese Ebene der Kirchenverfassung ist zudem die Einberufung eines Plenarkonzils möglich. Die Orientalischen Teilkirchen verfügen nicht über eine solche Einrichtung[5].

Kirchenregion

Die Kirchenregion ist eine mögliche Zwischengliederung zwischen dem Gebiet einer Bischofskonferenz und einer Kirchenprovinz (can. 433 § 1 CIC). Auch diese Form ist im Recht der orientalischen Teilkirchen nicht vorgesehen.

Kirchenprovinz

Die Kirchenprovinz ist ein mehrere Teilkirchen umfassender Verband, dem ein Metropolit vorsteht. Auf der Ebene einer Kirchenprovinz kann ein Provinzialkonzil einberufen werden. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Teilkirchen auch in Kirchenprovinzen zusammengefasst. Befugnisse über die Teilkirchen besitzt der Metropolit jedoch nur in sehr eingeschränkter Weise.

Teilkirchen

Teilkirchen sind vor allem die Diözesen, aber auch deren Ersatzformen wie die Gebietsprälatur, die Territorialabtei, das Apostolische Vikariat, die Apostolische Präfektur und die Apostolische Administratur. Daneben kann es personal umschriebene Teilkirchen geben, etwa solche für die Mitglieder eines bestimmten Ritus.

Bischof

Jeder Diözese steht ein Bischof vor, der als solcher Nachfolger der Apostel ist. Ihm kommt über seine Teilkirche die ganze Gewalt zu mit Ausnahme dessen, was von der höchsten kirchlichen Autorität einer übergeordneten Instanz zugewiesen wurde[6]. Die Amtsgewalt der Bischöfe leitet sich nach can. 381 § 1 nicht vom Papst ab, die Bischöfe sind also nicht bloß örtliche Vertreter des Papstes sondern eigenberichtigte Leiter ihrer Teilkirche.

Die bischöflichen Leiter einer Diözese werden auch präzisierend als Diözesanbischöfe bezeichnet, im Unterschied zu all jenen, die nur die Bischofsweihe empfangen haben, nicht aber eine Diözese leiten. Diese werden als Titularbischöfe bezeichnet.

Den Diözesanbischöfen rechtlich gleichgestellt ist jeder andere ordentliche Vorsteher einer Teilkirche, also alle Territorialäbte, Apostolische Vikare, Apostolische Präfekten und Apostolische Administratoren.

Untergliederungen der Teilkirche

Jede Teilkirche muss in Pfarreien untergliedert sein (can. 374 § 1 CIC). Ihr ist ein Pfarrer als Leiter zuzuordnen. Neben territorial abgegrenzten Pfarreien gibt es in begrenzter Form auch Personalpfarreien, so etwa die Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache. Hinzu kommt die Kategorialseelsorge, also die Tätigkeit in Krankenhäusern, Schulen, Militärseelsorge, Jugendarbeit, Gefängnissen, Kurseelsorge.

Ein Verband von Pfarreien kann zu einem Dekanat zusammengefasst sein, dessen Vorsteher Dechant (auch: Dekan, Erzpriester) heißt. Der Dechant ist meistens ein Pfarrer des Dekanats, kirchenrechtlich muss er nur Priester sein. Er wird in der Regel durch den Ortsbischof und auf Zeit ernannt.

Volk Gottes

Heilige Messe an Bord der USS Reagan

Alle Stände und Gemeinschaften der Kirche bilden gemeinsam das Gottesvolk. In diese Gemeinschaft wird man durch die Taufe aufgenommen, die nach Lehre der Kirche dem Täufling ein unauslöschliches Siegel einprägt. Jeder Katholik hat durch Taufe und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat, vgl. Zweites Vatikanisches Konzil).

Wie die Kirche selbst hat auch die Heilige Messe eine bestimmte Struktur, so dass es dem Katholiken möglich ist, an jeder Heiligen Messe des gleichen Ritus' auch im Ausland teilzunehmen. Auch die Hochfeste, Feste und Gedenktage des Kirchenjahres kehren immer wieder.

Kirchliche Vereinigungen

Orden und andere Formen des geweihten Lebens

Ebenfalls vertreten sind die verschiedenen kirchenrechtlich anerkannten Formen des geweihten Lebens, von Ordensgemeinschaften und Säkularinstituten bis zu den sogenannten anderen Formen des geweihten Lebens, nämlich Eremiten und Anachoreten (CIC, Can. 603) und Jungfrauen (Can. 604). Abgesehen von Priester-Mönchen gehören die Mitglieder der verschiedenen Formen des geweihten Lebens nicht der Hierarchie an und werden trotz häufiger gegensätzlicher Behauptung in keiner Weise von der Kirche finanziell unterhalten.

Laiengemeinschaften

Innerhalb der römisch-katholischen Kirche gibt es zahlreiche Laiengemeinschaften, die vom Päpstlichen Rat für die Laien betreut werden. Hierzu zählen vor allem die zahlreichen Geistliche Gemeinschaften, wie beispielsweise die Fokolar-Bewegung und die Schönstatt-Bewegung, sowie der Neokatechumenale Weg. Ebenso finden sich zahlreiche Jugendverbände wie die Katholische Hochschulgemeinde; in Deutschland sind die meisten davon im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) organisiert.


Zahlen zur römisch-katholischen Kirche
Land Jahr der Statistik Mitglieder (in Klammern Anteil an Gesamtbevölkerung) Besucher der Heiligen Messe (in Klammern Anteil an der Gesamtzahl der Mitglieder)
Deutschland 2007 25.461.000 (31,0 %) sonntags: rund 3.492.000 (13,7 %)
Österreich [7] 2006 5.631.587 (68 %) sonntags: 753.701 (13,3 %)
Schweiz [8] 2000 3.047.887 (41,8 %) k.A. (k.A.)
Niederlande 2006 4.350.000 (26,6 %) wöchentlich: rund 350.000 (7,8 %); davon sonntags schätzungsweise: 250.000 (5,6 %)
Liechtenstein k.A. 26.122 (78,4 %) k.A. (k.A.)

Zölibat

Für alle drei Weihestufen des Klerus – Bischof, Priester und Diakon – ist in der lateinischen Kirche der Zölibat regelmäßig vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet der Ständige Diakonat, der nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wiedereingeführt wurde. Eine Heirat ist jedoch nur vor der Weihe zum Ständigen Diakon möglich.

In den unierten Kirchen gelten zum Teil andere Regelungen. Für das Bischofsamt wird auch dort der Zölibat verlangt, so dass Bischöfe zumeist dem Mönchsstand entstammen.

Glaubensinhalte

  • Dreifaltigkeit: Gott ist in drei Personen einer: Jesus Christus ist als Sohn Gottes eines Wesens mit Gott, dem Vater und Schöpfer der Welt, und wird mit ihm zusammen und dem Heiligen Geist als ein Gott angebetet und verherrlicht (siehe Menschwerdung Gottes). Durch den Tod am Kreuz und seine Auferstehung hat die zweite göttliche Person, der Sohn Gottes, die Sünden der Welt auf sich genommen und den Weg der Erlösung aus Sünde und Tod für alle Menschen geöffnet.
  • Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein (Erlösungshandeln); sein Wirken ist gemäß der Theodizee-Frage jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar.
  • Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel, deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese Tradition der Kirche, deren wichtigster und deshalb eigenständig genannter („die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift“), aber nicht einziger Teil die Bibel ist, bildet ihre Lehrgrundlage. Die apostolische Sukzession ist der Garant für die Apostolizität der Kirche sowie für die Bewahrung der Tradition. Sie besagt, dass die Bischöfe durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen in der Nachfolge der Apostel stehen.
  • Sakramente:
    Die Jungfrau Maria mit Engeln, Gemälde von William Adolphe Bouguereau
    Gott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das Heil durch die Sakramente. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Beichte, Krankensalbung, Weihesakrament, und Ehe. Mit Ausnahme der Taufe, die in Todesgefahr von jedem Menschen, der beabsichtigt, das zu tun, was die Kirche tut, gespendet werden kann, können die Sakramente nur in der und durch die Kirche vermittelt werden.
  • Endgericht und Leben nach dem Tod (Eschatologie): Die katholische Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das Gericht über alle Menschen. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die nach dem Maß der Gaben verwirklichten guten Werke sein. Die Erlösten empfangen ewiges Leben in Gottesnähe („Schau“ Gottes von Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Jedem Menschen droht bei der Abkehr von Gott die ewige Verdammnis in der Hölle.
  • Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ihr Leben auf Christus hin geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Unter den Heiligen dient besonders die Gottesmutter Maria als Vorbild, sie wird u. a. als „Urbild der Kirche“ verehrt. Die Heiligen gelten als Fürsprecher bei Gott, da man davon ausgeht, dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern unterstrichen. Die Prozesse der Selig- und Heiligsprechung der katholischen Kirche sind sehr umfangreich und können mehrere Jahrzehnte dauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Christus-, Marien- und Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsorte gründen.
  • In der katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich. Verstorbenen, die sich noch im Läuterungszustand des Fegefeuers (Purgatorium) befinden, soll hiermit geholfen werden. Auch Ablassgewinnung, nicht nur für die Verstorbenen, gehört deshalb zur religiösen Praxis.

Morallehre

Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und manchmal sogar Begründung für Abspaltungen der Montanisten, Novatianisten, Donatisten, Katharer und Waldenser. Heute entzündet sich die Kirchenkritik meist an zu hohen und schwierigen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, so zum Beispiel in Bezug auf Sexualität, aber auch auf eklektische und inkonsistente Auslegung der Bibel in Bezug auf Moral sowie inkohärente Anwendung dessen, was als Morallehre der katholischen Kirche bezeichnet wird.

Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Treue, Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.

Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit.

Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae Vitae zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, künstliche Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität ausgesprochen.

Noch größere Bedeutung kommt dem Lebensschutz zu, weshalb Abtreibung, Sterbehilfe, Klonen, Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg abgelehnt werden.

Einige Dogmen und Doktrinen der Kirche sind aber auch innerkirchlich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen, sondern dessen letzter und höchster Ausdruck seien. Diesen naturrechtlichen Ansatz und die kirchliche Lesart der im Neuen Testament grundgelegten Moral zu vermitteln, gelingt der Kirche jedoch mit steigender Schwierigkeit in einer immer pluraler werdenden Welt.

Ökumene

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stand die römisch-katholische Kirche der entstehenden ökumenischen Bewegung ablehnend gegenüber, so etwa in der Enzyklika Mortalium animos von Papst Pius XI. aus dem Jahr 1928. Kirchliche Einheit wurde im Sinne einer Rückkehr-Ökumene als Konversion der anderskonfessionellen Menschen zur römisch-katholischen Mutterkirche verstanden. Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gab es sowohl Bestrebungen, diese Haltung weiter zu stärken - so etwa die Enzyklika Mystici corporis von Papst Pius XII. aus dem Jahr 1943 -, als auch Tendenzen zur ökumenischen Öffnung. Mit der Errichtung des Sekretariates zur Förderung der Einheit der Christen und der Berufung von Augustin Bea zu dessen Präsidenten erreichte Papst Johannes XXIII., dass das ökumenische Anliegen auf dem Vatikanum II zu einem wichtigen Thema wurde. Das Ökumenismusdekret Unitatis redintegratio des Konzils bildet eine Abkehr von der Rückkehr-Ökumene und schafft die Grundlage für eine Beteiligung der römisch-katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung.

Heute wird die Verständigung und der Austausch mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften gesucht und gepflegt, insbesondere mit den östlich-orthodoxen Kirchen, den anglikanischen und alt-katholischen Kirchen sowie den evangelischen Kirchen und Gemeinschaften. Die römisch-katholische Kirche ist zwar nicht Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), seit 1965 gibt es aber eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Außerdem arbeitet sie in der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung als Vollmitglied mit und steht der Kommission für Weltmission und Evangelisation beratend zur Seite. Auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene ist die römisch-katholische Kirche Mitglied in zahlreichen ökumenischen Organisationen.

Man setzt auch auf den Dialog mit anderen Religionen, wie weltweite religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des Vatikan zurückgehen.

Aufgrund ihres Kirchen-, Amts- und insbesondere Eucharistieverständnisses ist die römisch-katholische Kirche gegen Interzelebration und Interkommunion (siehe auch: Lima-Erklärung des ÖRK). Nach dem ökumenischen Kirchentag 2003 gab es Sanktionen gegen Pfarrer Bernhard Kroll, der am 31. Mai 2003 in der Berliner Gethsemanekirche am evangelischen Abendmahl teilgenommen hatte. Gotthold Hasenhüttl wurde vom Dienst suspendiert, nachdem er am 29. Mai 2003 in der gleichen Kirche evangelischen Christen die heilige Kommunion gespendet hatte. Nach katholischer Lehre ist im gewandelten Brot und Wein Jesus Christus mit seinem Leib und Blut wahrhaft gegenwärtig. Diese Auffassung vertreten in unterschiedlicher Ausprägung auch Orthodoxe, Anglikaner, Altkatholiken, Lutheraner und Methodisten. Die Reformierten lehnen die Realpräsenz ab und sehen im Abendmahl ausschließlich einen symbolischen Erinnerungsakt. Während sich einige dieser Kirchen trotz dieser unterschiedlichen Auffassungen gegenseitig zum Abendmahl einladen bzw. die Eucharistie an alle Getauften, die an seine Gegenwart in den konsekrierten Gaben glauben, austeilen, verpflichtet die römisch-katholische Kirche ihre Mitglieder dazu, die Eucharistie nur innerhalb der eigenen Kirche zu empfangen und erlaubt den Kommunionsempfang von Angehörigen getrennter Konfessionen nur unter besonderen Umständen. Bei bestehender Lebensgefahr darf ein katholischer Priester die Sterbesakramente auch Mitgliedern anderer Denominationen spenden. 2004 hob Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia noch einmal die Bedeutung der Eucharistie als zentrales Glaubensgeheimnis der römisch-katholischen Kirche und für die mit ihr in Glaubens-, Gebets- und Sakramentengemeinschaft stehenden katholischen Kirchen hervor und rief dazu auf, jedem Missbrauch vorzubeugen.[9]

Verbreitung

Verbreitung der katholischen Kirche

Die Katholische Kirche ist in weiten Teilen verbreitet:

Weltweit gibt es 1,13 Milliarden römisch-katholische Christen, der jährliche Zuwachs 2006 entsprach dem allgemeinen Zuwachs der Weltbevölkerung. Der Anteil der Katholiken an der Weltbevölkerung beträgt 17,2 Prozent.[10] 2006 gab es 4.898 Bischöfe und 407.262 Ordens- und Diözesanpriester.[11] Die Katholische Kirche ist zudem mit etwa 1,2 Millionen Angestellten weltweit einer der größten Arbeitgeber.

Die katholische Kirche und ihre jeweilige Landesentwicklung

Literatur

  • Joseph Ratzinger: Salz der Erde: Christentum und katholische Kirche im neuen Jahrtausend. Ein Gespräch mit Peter Seewald; München 2004; ISBN 3-453-87942-2
  • Medard Kehl: Die Kirche. Eine katholische Ekklesiologie; Würzburg 2001; ISBN 3-429-01454-9
  • Constitutio Dogmatica de Ecclesia / Dogmatische Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium); Text lateinisch-deutsch und Kommentar von Gérard Philips, Aloys Grillmeier, Karl Rahner, Herbert Vorgrimler, Ferdinand Klostermann, Friedrich Wulf und Otto Semmelroth; in: LThK2 12, S. 137–347; Freiburg, Basel, Wien: Herder, 1966 (=1986; ISBN 3-451-20756-7)
  • Constitutio Dogmatica de Ecclesia (Lumen Gentium); in: Acta Apostolicae Sedis 57 (1965), S. 5–75
  • Joachim Drumm, Walter Kasper: Artikel Kirche II. Theologie- und dogmengeschichtlich; in: LThK3 5, Sp. 1458–1466; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9
  • Walter Kasper: Artikel Kirche III. Systematisch-theologisch; in: LThK3 5, Sp. 1466–1474; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9
  • Winfried Aymans: Artikel Kirche VI. Kirchenrechtlich; in: LThK3 5, Sp. 1478–1479; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9

Weblinks

Kirche

Online-Literatur

Personen

Referenzen

  1. Zenit: Aktuelle Kirchenstatistik: Der „Annuario Pontificio“ 2008 wurde Papst Benedikt XVI. vorgestellt 29. Februar 2008
  2. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 216
  3. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 222
  4. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 271
  5. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 274
  6. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 342
  7. katholisch.at: Statistik der kath. Kirche
  8. Bundesamt für Statistik (der Schweiz): Religionszugehörigkeit
  9. vgl.Ecclesia de Eucharistia, auf Deutsch
  10. Radio Vatikan: Die neuesten Zahlen zur Weltkirche 12. Februar 2007
  11. Kath.net: Priesterbestand steigt weltweit seit Jahren konstant 1. März 2008


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  • Römisch-Katholische Kirche — Römisch Katholische Kirche. Schon in den ersten christlichen Jahrhunderten sprachen die Kirchenväter von einer Katholischen Kirche u. dachten sich darunter im Gegensatz zu den häretischen Richtungen die große, allgemeine, auf den apostolischen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Römisch-katholische Kirche — Römisch katholische Kirche, die nach der Glaubensspaltung von 1054 (s. Griechische Kirche, S. 320) entstandene Bezeichnung der katholischen Kirche des Abendlandes im Gegensatz zur griechisch katholischen Kirche, dann die katholische Kirche (s.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Römisch-katholische Kirche — Römisch katholische Kirche, die unter der Jurisdiktion des Papstes (s.d.) stehende abendländische Hälfte der Katholischen Kirche (s.d.), die nach der Trennung von der Griechischen Kirche (s.d.) die rechtmäßige Fortsetzung jener zu sein behauptet …   Kleines Konversations-Lexikon

  • römisch-katholische Kirche — römisch katholische Kirche,   katholische Kirche …   Universal-Lexikon

  • Römisch Katholische Kirche — Dieser Artikel behandelt die gesamte, den Jurisdiktions Primat des Papstes anerkennende katholische Kirche; sie besteht aus 23 Teilkirchen. Die Kirche des lateinischen Ritus, die wichtigste dieser Teilkirchen, die umgangssprachlich ebenfalls als… …   Deutsch Wikipedia

  • Römisch-katholische Kirche — Oberhaupt Papst Benedikt XVI. Basisdaten Oberhaupt: Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger) Mitglieder: 1.181.000.000 (Stand: 2009) …   Deutsch Wikipedia

  • Römisch-katholische Kirche in den Niederlanden — Römisch katholische Bistümer in den Niederlanden Die römisch katholische Kirche in den Niederlanden ist Teil der weltweiten römisch katholischen Kirche unter der geistlichen Führung des Papstes und der Kurie in Rom, sowie Dachverband dieser in… …   Deutsch Wikipedia

  • Römisch-katholische Kirche in Rumänien — (Volkszählung 2002) Die römisch katholische Kirche in Rumänien ist Teil der römisch katholischen Weltkirche mit Sitz in Bukarest. Circa eine Mio. Gläubige gehören der römisch katholischen Kirche in Rumänien an. Vorsitzender der Rumänischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Römisch-katholische Kirche in China — Römisch Katholische Kirche in Yunnan (spätes 19. Jahrhundert) Die römisch katholische Kirche in China hat eine lange und komplizierte Geschichte. Christlicher Glaube existierte in China in verschiedenen Formen bereits seit der Tang Dynastie, also …   Deutsch Wikipedia

  • Römisch-katholische Kirche in Namibia — Römisch katholische St. Marienkathedrale Windhoek: die Hauptkirche des Erzbistum Windhoek …   Deutsch Wikipedia

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