BDBOS

BDBOS

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts deren Aufgabe es sein soll, ein bundesweit einheitliches digitales BOS-Funksystem für die Sicherheitsbehörden aufzubauen und zu betreiben. Die BDBOS hat am 2. April 2007 in Berlin laut Mitteilung des Bundesinnenministeriums offiziell ihre Tätigkeit aufgenommen. Seit dem 16. Oktober 2007 ist Rolf Krost Präsident der BDBOS.

Das Gesetz zur Errichtung der BDBOS wurde am 1. Juli 2005 als letzte eingebrachte Vorlage vor der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Gerhard Schröder beschlossen. Nach Ablehnung durch den Bundesrat wurde das BDBOS-Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Diesen passierte es zwar, jedoch wurde es auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen am 18. September 2005 nicht wieder in den Bundestag eingebracht.

Die Große Koalition hält am Aufbau der BDBOS als zentrales Bund-Länder-Organ für die Einführung des Digitalfunks fest. Am 11. Mai 2006 brachte sie den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) zum zweiten Mal in den Bundestag ein (Bundestagsdrucksache 16/1364).

Ursprünglich hatte der frühere Bundesinnenminister Otto Schily den Auftrag für den Aufbau und Betrieb des digitalen Behördenfunknetzes ohne Ausschreibungsverfahren mittels einer sogenannten „freihändigen Vergabe“ an die DB-Telematik, eine Deutsche Bahn-Tochter, gegeben.

Nachdem mehrmonatige Verhandlungen zwischen Bahn und Bund beziehungsweise Ländern über Leistungsumfang und Kosten des Netzaufbaus im Dezember 2006 scheiterten, wollen nun Bund und Länder den Aufbau des Digitalfunks in Eigenregie vorantreiben. Die BDBOS soll den Netzaufbau koordinieren [1]. Zudem soll die BDBOS durch eine externe Projektsteuerung unterstützt werden, für die voraussichtlich im Frühjahr 2007 die Ausschreibung beginnen wird.

Inhaltsverzeichnis

Normung

Seid der PRM-Expo in Leipzig 2007 wird durch die BDBOS ihren Änderungskatalog Endgeräteanforderungen Teil B. In diesem werden in über 400 Punkten für das deutsche BOSNET die Änderungen gegenüber einem handelsüblichen Tetrafunkgerät festgeschrieben. Darin werden Vorgaben wie z.B. Punkt 434 : Es soll im Lieferumfang der Endgeräte das Endgerät selbst enthalten sein. Es werden aber keiner Anforderung an z.B. eine einheitliche Steckerbelegung festgeschrieben oder eine fehlende Anschaltung von Rundumtonkombination und die nicht Austauschbarkeit von Sprecharnituren bei Handfunkgeräten. Durch deutsche Insellösung BOSNET kosten Endgeräte wie schon beim aktuellen BOS-Funk ein vielfaches vergleichbarer Geräte des Weltmarktes.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung des BMI vom 15. März 2007

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