Sangiin

Sangiin
Der Sitzungssaal des Sangiin.

Das Sangiin (jap. 参議院, wörtlich: „Haus der Räte“; vereinzelt als Senat bezeichnet) ist das Oberhaus des Kokkai, des japanischen Parlaments. Es hat 242 Mitglieder, von denen alle drei Jahre die Hälfte neu gewählt wird. Das Sangiin ist dem Shūgiin, dem Unterhaus, untergeordnet, das den Ministerpräsidenten bestimmt und in der Gesetzgebung ein Übergewicht hat.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach der Meiji-Verfassung von 1889 wurde Japan nach preußischen und britischen Vorbildern konstitutionalisiert und ein Zweikammerparlament eingerichtet. Als Oberhaus wurde das Kizokuin (貴族院, Herrenhaus) geschaffen, dem wie im Vereinigten Königreich nur Mitglieder des Adels (Kazoku) angehören durften. In der Verfassung von 1947 wurde das Kizokuin abgeschafft und durch das gewählte Sangiin ersetzt.

Zusammensetzung und Wahl

Das Sangiin wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt, die Amtszeit der Abgeordneten liegt bei sechs Jahren. Nach Reformen im Jahr 2000 sitzen im Sangiin 242 Abgeordnete. Bei Sangiin-Wahlen werden 73 Abgeordnete direkt gewählt, wobei die 47 Präfekturen als Wahlkreise dienen. In jedem Wahlkreis werden bis zu fünf Abgeordnete durch einfache nicht-übertragbare Stimme gewählt – in den Einerwahlkreisen identisch mit einfachem Mehrheitswahlrecht. Die übrigen 48 Abgeordneten werden auf nationaler Ebene durch Verhältniswahl bestimmt. Seit der Wahl von 2001 haben die Wähler die Möglichkeit, durch die Angabe eines einzelnen Kandidaten einer Parteiliste Einfluss darauf zu nehmen, welche Kandidaten gewählt werden (ähnlich der Vorzugsstimme in Österreich, allerdings ohne Quorum: die Reihenfolge der Listenkandidaten, auch die potentieller Nachrücker, folgt ganz der Zahl der Vorzugsstimmen). Bis 1980 stand an der Stelle der Verhältniswahl ein das gesamte Land umfassender Wahlkreis, in dem ebenfalls Kandidaten und nicht Parteilisten gewählt wurden.

Vakanzen werden in den Wahlkreisen durch Nachwahlen im April oder Oktober, innerhalb von drei Monaten nach regulären Wahlen oder im Verhältniswahlkreis dagegen durch Nachrücker gefüllt. Fallen reguläre Sangiin-Wahlen mit einer Nachwahl für eine Vakanz in der nicht zur Wahl stehenden Hälfte der Kammer zusammen, so werden sie als eine gemeinsame Wahl durchgeführt: In einem regulären Zweimandatswahlkreis z.B. werden also drei Abgeordnete gewählt, wobei die zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen für sechs Jahre, der dritte nur für drei Jahre gewählt werden.

Die Anzahl der direkt gewählten Abgeordneten aus den Präfekturen, von denen pro Wahl die Hälfte gewählt wird, ist seit 2010 wie folgt:

Präfekturen Mandate
Tokio 10
Aichi, Chiba, Kanagawa, Ōsaka, Saitama 6
Fukuoka, Fukushima, Gifu, Hiroshima, Hokkaidō, Hyōgo, Ibaraki, Kyōto, Miyagi, Nagano, Niigata, Shizuoka 4
alle übrigen Präfekturen 2

Wählbar sind japanische Staatsbürger über 30 Jahren, die nicht für Wahlvergehen, Korruption oder schwere Straftaten verurteilt sind. In Wahlkreisen antretende Kandidaten müssen bei Registrierung 3.000.000 Yen hinterlegen, die zurückerstattet werden, wenn sie mindestens ein Achtel der gültigen Stimmen erhalten.

Um eine Verhältniswahlliste aufstellen zu können, muss eine Partei entweder bereits über fünf Abgeordnete im Kokkai verfügen oder in den letzten Wahlen mindestens zwei Prozent der Stimmen (Verhältniswahl oder Wahlkreise) erhalten haben. Parteien müssen pro Listenkandidat eine Summe von 6.000.000 Yen hinterlegen, eine Rückerstattung erfolgt, wenn insgesamt halbsoviele Kandidaten der Partei gewählt werden wie Listenplätze vorhanden sind.

Seit 2011 ist Kenji Hirata (Demokratische Partei) Präsident des Sangiin, Vizepräsident ist Hidehisa Otsuji (Liberaldemokratische Partei). Beide sind formal fraktionslos.

Kompetenzen

In der Gesetzgebung ist das Sangiin dem Shūgiin untergeordnet, das ein Gesetz im Konfliktfall mit einer Zweidrittelmehrheit durchsetzen kann. Bei der Wahl des Ministerpräsidenten, bei internationalen Verträgen und beim Haushalt ist das Votum des Shūgiin ausschlaggebend; findet über einen im Shūgiin verabschiedeten internationalen Vertrag oder den Haushalt im Sangiin innerhalb von 30 Tagen keine Abstimmung statt, so gilt er als angenommen. Lediglich bei bestimmten Personalnominierungen ist die Zustimmung beider Häuser zwingend erforderlich. Die Initiierung von Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen muss in beiden Kammern mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Das Sangiin kann gegen den Ministerpräsidenten oder einzelne Minister eine „Rügeresolution“ (問責決議, monseki ketsugi) verabschieden, die allerdings nicht bindend den Rücktritt nach sich zieht. Dies geschah bisher fünfmal, 1998 gegen den Leiter der Verteidigungsbehörde Fukushirō Nukaga, 2008 gegen Ministerpräsident Yasuo Fukuda, 2009 gegen Ministerpräsident Tarō Asō und 2010 gegen die Staatsminister Yoshito Sengoku und Sumio Mabuchi. Alle fünf wurden bei einem „verdrehten Parlament“, also mit einer Oppositionsmehrheit im Sangiin beschlossen.

Institutionelle Reform

Da das Sangiin in allen entscheidenden Fragen dem Shūgiin untergeordnet ist, gibt es bereits seit seiner Errichtung eine Debatte über Reform oder Abschaffung des Sangiin. Befürworter eines föderalen Elements im politischen System Japans plädieren für eine Umwandlung in eine Regionalkammer, die die Präfekturen oder Regionen repräsentiert. Bisher blieb der Status quo unangetastet, lediglich die im Vergleich zum Shūgiin größere Ungleichheit der Wahl – im Extremfall 1992 hatten die Wähler in Tottori ein 6,5-faches Stimmgewicht gegenüber denen in Kanagawa – wurde wiederholt vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig befunden und durch Wahlkreisreformen korrigiert.

Nach dem erstmaligen Verlust der Regierungsmehrheit bei der Sangiin-Wahl 1989 hatte das politische Gewicht des Sangiin zunächst zugenommen, da die Regierungsparteien in der Regel versuchten, einen Konsens zwischen beiden Kammern herzustellen. Erst 2008 griff die Regierung zum Mittel der Zweidrittelmehrheit im Shūgiin, um eine Oppositionsmehrheit im Sangiin zu überstimmen, wodurch diese Konsensbildung umgangen wird und das institutionelle Kräfteungleichgewicht wieder zum Tragen kommt: Im Konfliktfall kann das Sangiin ein Gesetz zwar verzögern, aber nicht verhindern.

Letzte Wahl und aktuelle Zusammensetzung

Die letzte Sangiin-Wahl am 11. Juli 2010 führte zu folgendem Ergebnis:

Partei Stimmenanteil Abgeordnete
Wahlkreise Verhältniswahl 2010 gewählt gesamt
Demokratische Partei 39,0 % 31,6 % 44 106
Liberaldemokratische Partei 33,4 % 24,1 % 51 84
Kōmeitō 3,9 % 13,1 % 9 19
Minna no Tō 10,2 % 13,6 % 10 11
Kommunistische Partei Japans 7,3 % 6,1 % 3 6
Sozialdemokratische Partei 1,0 % 3,8 % 2 4
Tachiagare Nippon 0,6 % 2,1 % 1 3
Neue Volkspartei 0,3 % 1,7 % 0 3
Shintō Kaikaku 1,1 % 2,0 % 1 2
Sonstige 1,0 % 1,9 % 1 1
Unabhängige 2,3 % - 0 3
Summe 100 % 100 % 121 242

Nach Fraktion

Die Parlamentsfraktionen haben (Stand: 12. September 2011) folgende Stärken:

Fraktion Abgeordnete
bis 2013 bis 2016 gesamt
Demokratische Partei/Shinryokufūkai 62 44 106
Liberaldemokratische Partei/„Versammlung der Unabhängigen“ 33 50 83
Kōmeitō 10 9 19
Minna no Tō 1 10 11
Kommunistische Partei Japans 3 3 6
Tachiagare Nippon/Shintō Kaikaku 3 2 5
Sozialdemokratische Partei/„Allianz zum Schutz der Verfassung“ 2 2 4
Neue Volkspartei 3 0 3
Fraktionslos (einschließlich Präsident und Stellvertreter) 4 1 5
Summe 121 121 242

Nach Partei und Wahlkreis

Sangiin-Abgeordnete nach Partei und Wahlkreis
Parteizugehörigkeit der Amtsinhaber (Stand: 12. September 2011):

Erste Zeile: bis 2016, zweite Zeile: bis 2013

Hokkaidō
         
         
Aomori
   
   
Akita
   
   
Iwate
   
   
Niigata
         
         
Yamagata
   
   
Miyagi
         
         
Ishikawa
   
   
Toyama
   
   
Tochigi
   
   
Fukushima
         
         
Fukui
   
   
Nagano
         
         
Gunma
   
   
Saitama
               
               
Ibaraki
         
         
Shimane
   
   
Tottori
   
   
Hyōgo
         
         
Kyōto
         
         
Shiga
   
   
Gifu
         
         
Yamanashi
   
   
Tokio
                           
                           
Chiba
               
               
Yamaguchi
   
   
Hiroshima
         
         
Okayama
   
   
Ōsaka
               
               
Nara
   
   
Aichi
               
               
Shizuoka
         
         
Kanagawa
               
               
Saga
   
   
Fukuoka
         
         
Wakayama
   
   
Mie
   
   
Nagasaki
   
   
Kumamoto
   
   
Ōita
   
   
Ehime
   
   
Kagawa
   
   
Nationale Verhältniswahl

Bis 2016:
    16             12        6       7      3     2     1     1 
Bis 2013:
    19        1     1          12        7      3     2     1     1     1 

Kagoshima
   
   
Miyazaki
   
   
Kōchi
   
   
Tokushima
   
   
Okinawa
   
   

Siehe auch

Weblinks


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