Schaden (Recht)

Schaden (Recht)

Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis wird mit dem Zustand nach dem schädigenden Ereignis verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der verursachte Schaden dem Schädiger zugerechnet, sodass er Schadensersatz leisten muss.

Zurechnungsgründe sind meist:

In der Schifffahrt wird ein gegebenenfalls eingetretener Schadensfall mit Hilfe der Verklarung untersucht.
Das Rechtsgebiet, das sich mit der Überwälzbarkeit des Schadens beschäftigt, ist das Schadenersatzrecht.

Der Begriff nach deutschem Recht

Ein Schaden im Sinne des § 249 BGB (aus Sicht der Differenzhypothese) ist ein unfreiwilliges Vermögensopfer (im Gegensatz zur Aufwendung, die ein freiwilliges Vermögensopfer ist.)

Der Begriff nach österreichischem Recht

Das österreichische Recht geht von einem weitem Schadensbegriff aus. Gemäß § 1293 ABGB ist ein Schaden "jeder Nachteil, welcher jemandem am Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt wird".

Besondere Haftungstatbestände (in Österreich: Amtshaftpflichtgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, etc.) sowie Gefährdungshaftungen können dieses System modifizieren.

Siehe auch

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schaden — Schäden durch Hurrikan Katrina Schaden ist ein Nachteil durch Minderung oder Verlust an Gütern und damit das Gegenteil von Nutzen oder auch negativer Nutzen. Schaden kann materiell oder immateriell sowie tatsächlich oder erwartet sein. Allgemein… …   Deutsch Wikipedia

  • Schaden [3] — Schaden, 1) (Damnum), jeder vermögensrechtliche Nachtheil, welchen Jemand erleidet. Man theilt ihn in positiven S. (D. emergens), wenn die Minderung des Vermögens sich auf einen schon gegenwärtigen Bestandtheil desselben bezogen hat; u. negativen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Recht, nicht Rache (Buch) — Recht, nicht Rache. Erinnerungen ist eine Sammlung von wahren Geschichten, verfasst von Simon Wiesenthal. Inhaltsverzeichnis 1 Überblick 2 Inhalt im Überblick 3 Kommentare 4 Adaption …   Deutsch Wikipedia

  • Recht der unerlaubten Handlungen — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Deliktsrecht ist der zivilrechtliche Teil der Haftung für unerlaubte Handlungen (daher auch: Recht der unerlaubten… …   Deutsch Wikipedia

  • Recht (Subst.) — 1. Alles, was das Recht erlaubt, thut man mit Recht. – Graf, 285, 6. Mhd..: Allez daz das reht irloubt, daz tut man wol mit rehte. (Daniels, 334, 43.) 2. Alt Recht und frischer Braten ist wohl zu rathen. Böhm.: Stará práva, čerstvá potrava –… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • schaden — auswischen (umgangssprachlich); Leid antun; in die Pfanne hauen (umgangssprachlich); Schaden zufügen; Leid zufügen * * * scha|den [ ʃa:dn̩], schadete, geschadet <itr.; hat: für jmdn., etwas von Nachteil sein; einen Verlust, eine… …   Universal-Lexikon

  • Schaden — Benachteiligung; Nachteil; Übertölpelung; Übervorteilung; Manko; Schwäche; Insuffizienz (fachsprachlich); Macke (umgangssprachlich); Unzulänglichkeit; …   Universal-Lexikon

  • Recht am eigenen Bild — Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm… …   Deutsch Wikipedia

  • Recht der Vereinigten Staaten — Das Recht der Vereinigten Staaten stammte ursprünglich hauptsächlich vom Common Law Englands ab, welches zur Zeit des amerikanischen Unabhängigkeitskriegs Rechtskraft hatte. Seitdem die Verfassung der Vereinigten Staaten in Kraft trat, gilt sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Recht der ersten Nacht — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”