Schuldschein

Schuldschein

Der Schuldschein ist eine die Verpflichtung des Schuldners bestätigende (feststellende) oder begründende (konstitutive) Urkunde. Der Schuldschein ist das Gegenstück zur Quittung. Er soll dem Gläubiger in der Regel als Nachweis für das Bestehen der Schuld dienen, so zum Beispiel bei einem Schuldschein über ein Darlehen. Der Schuldschein kann aber auch als Legitimation des Inhabers dienen, so zum Beispiel beim Sparbuch.

Damit ein Schuldschein rechtliche Wirksamkeit entfalten kann, muss er vom Schuldner (Aussteller) unterschrieben sein. Außerdem muss er dazu geeignet sein, für sich allein den Inhalt der Schuld zu beweisen. Eine Angabe des Schuldgrundes, also aus welchem Grund der Schuldschein ausgestellt wurde, ist aber nicht erforderlich.

Kraft Gesetzes erlangt der jeweilige Gläubiger Eigentum am Schuldschein, vgl. § 952 BGB.

Siehe auch

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  • Schuldschein — Schuldschein …   Deutsch Wörterbuch

  • Schuldschein [1] — Schuldschein, eine schriftliche Urkunde, welche die Versicherung des Ausstellers enthält, daß er einem Anderen eine gewisse Geldsumme od. Geldeswerth schuldig sei. Der S. hat zunächst nur die Natur eines Beweisdocumentes für dasjenige, was in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schuldschein [2] — Schuldschein au porteur, s.u. Porteur 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schuldschein — (Schuldbrief), eine über Entstehung und Anerkennung eines Schuldverhältnisses vom Schuldner selbst ausgestellte Urkunde. Nach § 952 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Gläubiger stets Eigentümer des Schuldscheins, im Falle der Zahlung hat er… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schuldschein — Schuldschein, Schuldverschreibung, das schriftliche Bekenntnis einer (sowohl eigenen als fremden) Schuld zur eigenen Vertretung, steht im Eigentum des Gläubigers (Bürgerl. Gesetzb. § 952) und ist bei Zahlung auf Verlangen zurückzugeben …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schuldschein — macht Schuld. Frz.: Où il n y a point d obligation il n y a point de dévoir. (Kritzinger, 484a.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Schuldschein — Pfandbrief * * * Schụld|schein 〈m. 1〉 schriftl. Anerkennung, Urkunde einer Schuld * * * Schụld|schein, der: schriftliche Bestätigung einer ↑ Schuld (3). * * * Schuldschein,   eine vom Schuldner zur Sicherung des Beweises über das Bestehen der… …   Universal-Lexikon

  • Schuldschein — der Schuldschein, e (Oberstufe) Urkunde, welche die Verpflichtung des Schuldners bestätigt Beispiel: Der Sohn hat sich von seinem Vater Geld geliehen und ihm dafür einen Schuldschein unterschrieben. Kollokation: einen Schuldschein einlösen …   Extremes Deutsch

  • Schuldschein — Schụld·schein der; eine schriftliche Bestätigung, in der jemand erklärt, dass er jemandem eine bestimmte Summe Geld schuldet <jemandem einen Schuldschein ausstellen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schuldschein — Schuldbrief, Schuldurkunde. I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Urkunde, in der der Schuldner eine bestimmte Leistung, i.d.R. Zahlung einer Geldsumme, verspricht. Sch. ist kein ⇡ Wertpapier; Besitz der Urkunde ist zur Geltendmachung des Rechts… …   Lexikon der Economics

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