Schulen

Schulen
Typisches Schulgebäude aus der Gründerzeit
Schulklasse im 18. Jahrhundert

Eine Schule (lat. schola von griechisch σχολή [sçoˈle], Ursprungsbedeutung: „freie Zeit“, „Müßiggang, Nichtstun“, „Muße“, später „Studium, Vorlesung“), auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt, ist ein Ort des Lehrens und Lernens.

Inhaltsverzeichnis

Auftrag und Funktion

Der gesellschaftliche Auftrag der Schule, der in Deutschland meist im Schulgesetz eines Bundeslandes festgehalten wird, liegt in der Entwicklung der Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht gezielt vermitteln. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Als weitere Aufgaben werden verschiedentlich Erziehung zur Ehrfurcht vor dem Leben, zur Bewahrung der Umwelt und Verantwortung für künftige Generationen genannt.

Die schulische Persönlichkeitsbildung entbindet die Eltern nicht von ihrem Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen. Die Eltern sollen bei innerschulischen Konflikten mäßigend auf ihre Kinder einwirken. Bei Wertkonflikten zwischen Eltern und Gesellschaft (z.B. in Fragen der Sexualität, Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, Hausunterricht) sucht die Schule eine Lösung im Sinne des Kindes, muss aber wenn nötig auch gegen den Willen der Eltern die schulische Bildung durchführen. In Streitfällen entscheiden die zuständigen Verwaltungsgerichte.

Die klassischen Schulfunktionen (vgl. Helmut Fend, Theorie der Schule, 1980) sind:

  • Qualifikation - Vorbereitung auf spätere Lebensanforderungen in Beruf, Privatleben und gesellschaftlichen Funktionen
  • Sozialisation - Vermittlung gesellschaftlich erwünschten Verhaltens
  • Selektion - Auslese und Zuweisung einer sozialen Position oder Berechtigung
  • Legitimation - Vermittlung gesellschaftlicher Grundwerte zur Sicherung der Loyalität und Integration (Soziologie)

Qualifikation und Sozialisation vermitteln den Heranwachsenden zusätzlich zum elterlichen Beitrag das kulturelle Kapital einer Gesellschaft von den Grundfähigkeiten wie Schreiben und Lesen bis zum erfolgversprechenden Auftreten. Manche Gesellschaftskritiker sprechen von einem zusätzlichen „heimlichen Lehrplan“, der all das umfasst, was neben dem offiziellen Lernprogramm angeeignet wird, um Erfolg zu haben, beispielsweise die Bildung von Netzwerken mit den Mitschülern oder Schummelstrategien.

Die Schule erfüllt neben der Förderung auch die Funktion der Selektion, d.h. die Heranwachsenden nach ihrer Leistungsfähigkeit einzuschätzen und ihnen am Ende der Schulzeit durch Vergabe von Schulabschlüssen für weitere Ausbildungsgänge eine vorläufige soziale Position zuzuweisen. Die schulische Funktion einer Berechtigungsvergabe ist im deutschen Schulwesen traditionell stärker ausgeprägt als etwa in den USA, wo andere Selektionsmechanismen greifen. So richtet sich auch die Gehaltsstruktur des öffentlichen Dienstes in Deutschland (vom einfachen bis zum höheren Dienst) nach dem erreichten Schulabschluss. Auf dem Wege dahin sind Schullaufbahnentscheidungen zu treffen. In der demokratischen Gesellschaft soll jedem Schüler eine gerechte Chance gegeben werden. Die Realisierung von Chancengleichheit gehört zu den zentralen Streitpunkten der Bildungspolitik. Auch der angemessene Zeitpunkt der Selektion ist umstritten. Die Persönlichkeit der Schüler wird vorwiegend geprägt, sich gegenüber gestellten Leistungsanforderungen und ihrer Bewältigung positiv einzustellen. Kritiker der Selektionsfunktion wenden ein, dass die Schule faktisch weitgehend die soziale Schichtlage, in die jemand hineingeboren wird, reproduziert und insofern eine demokratische Chancengleichheit nur auf dem Papier existiert. Die Berechtigungen, die etwa ein Hauptschulabschluss verleiht, sind zudem recht gering geworden.

Loyalität zu gesellschaftlichen und politischen Normen stellt sicher, dass die bestehenden Institutionen und Verfahren überhaupt von der nächsten Generation akzeptiert werden und weiter funktionieren. Loyalitätssicherung ist in allen politischen Systemen eine zentrale Funktion des Bildungssystems. So war die Schule der DDR in höchstem Maße darauf ausgerichtet, die Existenz der DDR zu rechtfertigen (am Ende weitgehend erfolglos). In demokratischen Systemen ist die Ausbildung eines Demokratiebewusstseins eine Hauptaufgabe der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Das Auftreten von jugendlichem politischem Extremismus führt in der Regel zu einer Verstärkung der entgegensteuernden Schulaktivitäten im gefährdeten Bereich. In dieser Hinsicht erweist sich die Schule als ein die Gesellschaft stabilisierendes System.

Der staatliche Auftrag, Schulen zu unterhalten, kann vom Staat selbst (öffentliche Schulen) oder von privaten Trägern (nach Grundgesetz Art. 7 (4) (Privatschulen) erfüllt werden. In engen Grenzen kann die Schulpflicht auch an Nicht-Schulen erfüllt werden. So können z.B. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen Behinderung in Niedersachsen anstatt einer Regelschule oder einer Förderschule auch eine Tagesbildungsstätte besuchen. Die Aufsicht über alle Einrichtungen, in denen Schüler ihrer Schulpflicht nachkommen, liegt nach Art. 7 (1) GG beim Staat.

Schulpflicht

Der Besuch einer Schule ist in Deutschland durch die Schulpflicht vorgeschrieben. Üblicherweise gilt die Vollzeit-Schulpflicht vom sechsten bis zum neunten oder zehnten Pflichtschuljahr, d.h. bis zum fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr. Rückstellungen sind unter Umständen möglich, neue Tendenzen legen den möglichen Schulbeginn bereits in das fünfte Lebensjahr. An die Vollzeit-Schulpflicht schließt sich in Deutschland die Berufsschulpflicht an, die in der Regel bis zum Abschluss einer Berufsausbildung oder bis zum Ende des zwölften Schulbesuchsjahres gilt.

Durch die Schulpflicht schreibt in Deutschland der Staat im Gegensatz zu einer Bildungspflicht sogar vor, wie und in welcher Form Bildung zu erfolgen hat. Hausunterricht, bei dem Schüler von ihren Eltern oder Privatlehrern unterrichtet werden, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in Deutschland unzulässig. Aus der Schulpflicht folgt eine Aufsichtspflicht der Schule über die Kinder und Jugendlichen.

Es ist daher auch falsch, die Schule als reine staatliche Dienstleistung zu betrachten, sondern sie stellt auch eine Ausübung von legitimer Macht dar und schränkt einige Grundrechte der Eltern und Kinder nach gesetzlichen Normen (Freizügigkeit, freie Berufswahl) ein. Deutlich wird das auch an dem Verbot der Kinderarbeit, das in einem engen Zusammenhang mit der Vollzeit-Schulpflicht steht. Insofern hat die Schule eine hoheitliche Funktion, die letztlich nur vom Staat geregelt werden darf.

Die Einschulung erfolgt seit dem 18. Jahrhundert nur einmal im Jahr. Es gibt aktuelle Überlegungen, dies zu ändern.

Kritik an der Schule

Während des 20. Jahrhunderts wurden traditionelle Schulen zum Gegenstand verbreiteter Kritik. In Deutschland zeigte sich dies in allen Strömungen der Jugendbewegung und Reformpädagogik. In den 1970er Jahren fand die antiautoritäre Erziehung breite Sympathie. Alternativschulen wurden gegründet, bedeutsam war z. B. die Glockseeschule Hannover.

Schulen wurden beschuldigt, das Lernen bei Kindern eher zu verhindern als zu fördern, vor allem indem die Unterrichtssituation Angst erzeugt. Pädagogen wie Francisco Ferrer oder Alexander Sutherland Neill gründeten freiere Schulen (Summerhill), während andere wie John Caldwell Holt im Unschooling eine Alternative sahen (vergleiche auch: Deschooling und Hausunterricht).

Der amerikanische Psychologe David Keirsey zeigt in seinen kritischen Essays, dass vom Schulsystem nur bestimmte Temperamenttypen gefördert, andere hingegen gehemmt werden. Er spricht sich auch deutlich gegen verhaltensändernde Pharmazeutika aus, die besonders im amerikanischen Raum häufig eingesetzt werden.

Der in Lateinamerika tätige Priester Ivan Illich verwies besonders für die Dritte Welt auf das Versagen der Schule (Schulen helfen nicht, 1972).

Der französische Soziologe Pierre Bourdieu zeigte in seinem Buch Die feinen Unterschiede (frz. 1979), wie Schulen zum Erhalt von Klassenstrukturen beitragen.

Siehe auch Schulkritik

Schulentwicklung

Schulentwicklung bezeichnet die Weiterentwicklung von Schulen in personeller und organisatorischer Sicht. Ziel ist die inhaltliche Veränderung von Schule als Reaktion auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Dieses Konzept ergibt sich aus der internen Diskussion der an Schule beteiligten Institutionen.

Schulrecht

Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Angehörigen der Schule sind im Schulrecht geregelt. Über das Schulgesetz, Erlasse und Verordnungen sowie Lehrpläne werden die Schulangelegenheiten von den zuständigen Landesparlamenten und Kultusministerien geregelt. Der Schulleiter sorgt für die rechtsstaatliche Einhaltung aller Bestimmungen und ist der Empfänger von Beschwerden gegen die Lehrer. Bei der Leitung einer Schule konkurrieren das hierarchische Schulverwaltungsrecht (Schulleiter leitet die Schule) und das demokratische Schulmitbestimmungsrecht (Entscheidungsinstanzen der Schule sind die Gremien, z.B. Schulkonferenz) miteinander. Die Notengebung ist der Mitbestimmung durch Konferenzen weitgehend entzogen, während Entscheidungen über Nichtversetzung von Schulgremien getroffen werden.

Über die einzelnen Schulen wachen auf verschiedenen Ebenen (je nach Schulform) die Schulaufsicht sowie die für Schule zuständigen Ministerien (ebenfalls mit verschiedenen Namen in den Bundesländern und Zuschnitten). Der direkte Vorgesetzte des Schulleiters ist meist ein Schulrat oder ein -dezernent.

Aufbau und Organisation

Die Organisation einer Schule beruht auf einer Schulgemeinschaft.

Sie besteht je nach Schulart und Ausstattung aus:

  • Schulleiter (Amtsbezeichnung kann je nach Bundesland variieren) und dessen Stellvertreter. An manchen Schulen im Sek II Bereich gibt es darüber hinaus noch Funktionsträger in leitender Funktion (die je nach Bundesländern und Schulform eigene Bezeichnungen tragen.

und dem

  • Lehrpersonal als Beamte oder Angestellte des Schulträgers.

Je nach Schule wird diese Organisation ergänzt durch:

  • Schularzt (an Waldorfschulen)
  • Sozialpädagoge/Sozialarbeiter, Schulpsychologe (meist an Haupt- und Gesamtschulen)
  • Schul-Assistenten (evtl. unter verschiedenen Namen) für alle möglichen Aufgaben

Schulen als demokratische Einrichtungen unterliegen der Beteiligung der Beschäftigten (Lehrer), sowie der Eltern, Schüler und weiterer gesellschaftlicher Gruppen:

Auf der Seite des Schulträgers bestimmt der Rat nach vorbereitender Arbeit im Schulausschuss (der je noch Zuschnitt des jeweiligen Schulträgers auch anders heißen kann). Im Schulausschuss sind auch weitere gesellschaftliche Gruppen vertreten (Kirchen, Ortslehrerschaft, Sportverband…)

Organisatorisch ergänzend gibt es

  • das Sekretariat
  • den Hausmeister (Hauswart, Schulwart)
  • sonstiges Personal (Schulgärtner, Reinigungspersonal…)

Konferenzen

Die Zusammenarbeit in der Schule ist in Konferenzen organisiert, die verschiedene Bezeichnungen in den diversen Staaten und Ländern tragen:

  • Schulkonferenz: Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium. Lehrer, Eltern und Schüler sind darin vertreten; den Vorsitz führt in der Regel der Schulleiter.
  • Lehrerkonferenz: Mitglieder sind alle Lehrer. Den Vorsitz führt in der Regel der Schulleiter.
  • Fachkonferenz: Mitglieder sind alle Lehrer eines Faches. Den Vorsitz führt ein gewählter Lehrer, der Mitglied der Fachkonferenz ist. Schulleitungsmitglieder können jederzeit an Fachkonferenzen teilnehmen. Je nach Bundesland nehmen auch Vertreter der Eltern und Schüler stimmberechtigt teil.
  • Abteilungskonferenz: Besteht aus den Unterrichtenden einer Abteilung (an Berufskollegs z. B. Wirtschaft/Medien, Chemie, Sozialpädagogik usw.). Den Vorsitz führt der Abteilungsleiter bzw. einer der Abteilungsleiter. Die Tagesordnung wird aus pädagogischen und organisatorischen Aspekten bestehen, die die Abteilung betreffen.
  • Klassenkonferenz: Sie besteht aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrer. Den Vorsitz führt in der Regel der Klassenlehrer. Je nach Bundesland sind auch Eltern- und Schülervertreter stimmberechtigte oder beratende Mitglieder.
  • Jahrgangskonferenz: Alle Lehrer der Parallelklassen im Jahrgang (nicht an allen Schulen) sind Mitglied. Den Vorsitz führt in der Regel ein Schulleitungsmitglied.
  • Stufenkonferenz: Je nach Bundesland und Schultyp wird eine Stufenkonferenz eingerichtet. Alle Lehrer einer Schulstufe (Klassen 5, 6, 7; Klassen 8, 9, 10; Klassen 11, 12, 13) nehmen teil. Den Vorsitz führt in der Regel der Stufenleiter.

Schultypen

Die Bezeichnungen für Schultypen unterscheiden sich je nach Land oder Landteil ebenso wie ihre Ausprägungen. Auch die Dauer der Schulzeit variiert. Siehe auch Schulsystem.

Schultypen in Deutschland

Hauptartikel: Deutsches Schulwesen

In Deutschland steht das Bildungswesen unter der Kulturhoheit der Bundesländer. Sowohl die Bezeichnungen für einzelne Schultypen als auch deren Inhalte unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Die Kultusministerkonferenz vereinbart Regeln zur Vergleichbarkeit von Abschlüssen und andere Eckpunkte.

In Deutschland gibt es insgesamt (Allgemein bildende + berufsbildende) etwa 47.000 Schulen.

ein Schulwegweiser in Lüneburg

Schultypen (unvollständig):

Schultypen in Österreich

Hauptartikel: Schultypen in Österreich

In Österreich ist das Schulwesen bundeseinheitlich geregelt.

Schultypen in der Schweiz

Hauptartikel: Schulsystem in der Schweiz

In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen zuständig.

Schultypen im Fürstentum Liechtenstein

Hauptartikel: Schulsystem Liechtensteins

Im Fürstentum Liechtenstein ist das Schulwesen einheitlich geregelt.

Schule im außerdeutschsprachigen Raum

Schule in Finnland

Laut PISA-Studien hat Finnland das weltweit erfolgreichste Schulsystem. Eines der Vorbilder war das Schulsystem der DDR, dessen Zug zur Uniformität aller aber abgelehnt wurde. In heutigen Tagen suchen finnische Bildungspolitiker nach neuen Vorbildern, um Kosten zu sparen und eine effektivere Selektion in Finnland einzuführen. Das Schulsystem des heutigen Deutschland ist daher in Finnland als Vorbild im Gespräch. Das derzeitige deutsche Schulsystem gilt laut PISA-Studien als in vielen Hinsichten nicht zufriedenstellend.

So besuchen 90 % der finnischen Schüler im Alter von 6 Jahren eine qualifizierte Vorschule. Die Schulpflicht beginnt mit 7 Jahren. Die Klassenstärken liegen bei ca. 20 Schülern. Sitzenbleiben ist unbekannt.

Schule in Entwicklungsländern

Dorfschule im Sudan, 2002

Da diese Länder zumeist auf Grund politischer Instabilitäten und Fehlentwicklungen weder über das erforderliche Budget noch über ein wahres Interesse am „lesenden Volk“ verfügen, sind qualifizierte Schulsysteme in diesen Ländern selten. Somit ist das Bildungsniveau in diesen Ländern über Jahrzehnte hinweg katastrophal und mit einer der Hauptgründe für fehlende Demokratisierungsprozesse und fehlende wirtschaftliche Erfolge.

In den ehemaligen englischen Kolonien wie z.B. Tansania, Kenia und Gambia orientiert sich das Schulwesen an der früheren Kolonialmacht. Es gibt auch noch die klassische Schuluniform. Eine Schulpflicht wird hier nicht durchgesetzt. Neben einem monatlichen Schulgeld müssen die Schüler auch die Schulmaterialien bezahlen sowie die Lehrkräfte finanziell unterstützen (Korruption). Kinder aus wohlhabenden Familien gehen zumeist in England zur Schule.

Schulsysteme in weiteren Ländern

Geschichte der Schule

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Die Chengdu Shishi Zhongxue ist die älteste weiterführende Schule der Welt. Siehe auch Liste der ältesten Schulen im deutschen Sprachraum

Siehe auch Paideia, Römische Erziehung, Sieben Freie Künste, Humanismus, Deutsches Bildungssystem, Bildungsreform, Residential Schools (Kanada)

Spezielle Schulen

Siehe auch

Einstiegsseiten: Portal:Pädagogik, Portal:Bildung und Portal:Schule

Literatur

  • Philippe Ariès: Geschichte der Kindheit, dtv, München, 1978, 2003 (Ariès geht ausführlich auf die Geschichte der Schule in Frankreich ein).
  • Hans-Georg Herrlitz u.a.: Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Eine Einführung, 4. Auflage, Juventa Verlag, Weinheim, 2005, ISBN 3-7799-1724-6.
  • Lotte Kühn: Das Lehrerhasser-Buch. Eine Mutter rechnet ab. Droemer-Knaur Verlag, München, 2005, ISBN 3-426-77834-3.
  • Annette Pfisterer: Schulkritik und die Suche nach Schulalternativen - ein Motor der Schulentwicklung? Rückblick und Ausblick an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, Kovac Verlag, Hamburg, 2003, ISBN 3-8300-0881-3.
  • Wolfgang Schmale (Hrsg.): Revolution des Wissens? Europa und seine Schulen im Zeitalter der Aufklärung (1750-1825). Ein Handbuch zur europäischen Schulgeschichte, Winkler Verlag, Bochum, 1991, ISBN 3-924517-33-9.
  • Bertrand Stern: Schluß mit Schule! - das Menschenrecht, sich frei zu bilden, tologo verlag, Leipzig, 2006, ISBN 3-9810444-5-2.
  • Friedrich H. Steeg: Lernen und Auslese im Schulsystem am Beispiel der „Rechenschwäche“. Peter Lang, Frankfurt am Main, 1996, ISBN 3-631-30731-4 (Rezensionen und Buchdownload).
  • Ingeborg Thümmel: Sozial- und Ideengeschichte der Schule für Geistigbehinderte im 20. Jahrhundert - zentrale Entwicklungslinien zwischen Ausgrenzung und Partizipation, Beltz Verlag, Weinheim, 2003, ISBN 3-407-57205-0.

Weblinks


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