Schülerhort

Schülerhort

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Ein Schulhort, Kinderhort oder einfach nur Hort ist in Deutschland überwiegend eine pädagogische Einrichtung der Kindertagesbetreuung, den Grundschüler meist bis zur 4. Klasse besuchen können. Solche Horte sind Einrichtungen der Jugendhilfe und haben (wie der Kindergarten oder die Kinderkrippe) einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt häufig in der Hausaufgabenbetreuung und auf der Freizeitgestaltung. Gelegentlich gibt es besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder. In den meisten Horten wird unmittelbar nach der Schule auch ein Mittagessen für die Hortkinder angeboten.

Die Betreuungszeit erstreckt sich von vor Schulbeginn, über eventuell unterrichtsfreie Schulstunden und hauptsächlich nach Ende des Schulunterrichtes bis etwa 16:00 Uhr, zum Teil auch länger. Sowohl der Betreuungsumfang als auch die Betreuungszeiten sind regional höchst unterschiedlich. Einige Einrichtungen bieten bereits vor Beginn des Schultages eine Frühbetreuung an, in der die Kinder frühstücken können und zur Schule gebracht werden. Horte können innerhalb des Schulgebäudes, in Kindertagesstätten oder in separaten Einrichtungen betrieben werden. Einige Horte haben auch über die Schulferien geöffnet und bieten spezielle Ferienprogramme mit angepassten Öffnungszeiten an.

Ansprüche auf Hortbetreuung ergeben sich aus § 22 Abs. 2 SGB VIII. Für die Gewährung von Ansprüchen und die Finanzierung der Plätze sind in den meisten Bundesländern Deutschlands die örtlichen Jugendämter zuständig. Die Personensorgeberechtigten (Eltern) zahlen in der Regel Elternbeiträge für die Hortbetreuung.

Allerdings gibt es neben solchen Jugendhilfeeinrichtungen auch Horte als Einrichtungen des Schulwesens und die Erzieher sind Landesbedienstete wie die Lehrer. In einigen Ländern, so zum Beispiel in Thüringen, sind Horte grundsätzlich dem Schulwesen zugeordnet. Hierdurch ergibt sich in der Regel eine enge organisatorische, räumliche und inhaltliche Verbindung zum Schulwesen. Häufiger als Horte der Jugendhilfe sind solche Einrichten elternbeitragsfrei; allerdings muss zumeist ein Essengeld gezahlt werden.

Es kann eine Tendenz festgestellt werden, die Hortbetreuung dem Schulwesen zuzuordnen (z. B. in Berlin). In jedem Fall aber soll die räumliche und fachliche Verbindung zwischen Schule und Hort verstärkt werden. Das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" des Bundes hat das Ziel, das Ganztagsangebot für Schulkinder in Deutschland auszubauen. In den meisten Bundesländern erfolgt dies durch den Ausbau der Ganztagsschule, womit diese Form des Schulhortes weiter zunehmen wird.

Der Personalschlüssel ist je nach Bundesland verschieden.

Schulhort in der DDR

In der DDR gehörte der Schulhort im Rahmen einer Ganztagserziehung fest zum Schulkonzept. Wenn eine entsprechende Erlaubnis der Eltern vorlag, konnten die Kinder jedoch nach dem Ende des Unterrichts nach Hause gehen.

Der Hort war eine vollausgebaute Bildungs- und Erziehungseinrichtung, die in der DDR die als Tageserziehung oder als ganztägiger Bildungs- und Erziehungsprozeß bezeichnete intellektuelle und soziale Betreuung der Kinder fortsetzte. In der Mittagspause oder nach dem Ende des Unterrichts gingen die Unterstufenklassen zum Mittagessen, Schulküchen und Speiseräume waren an allen Schulen seit den 50er Jahren vorhanden. Anschließend stand der verpflichtende Mittagsschlaf an. Eine längere Mittagsruhe sah die DDR-Pädagogik als unabdingbar an, um in der als organisierte Freizeit bezeichneten Nachmittagsbetreuung wieder aktiv, leistungsfähig, konzentrationsfähig und ausgewogen auftreten zu können. Weiterhin entsprach der obligatorische Mittagsschlaf dem Anspruch der Einheitsschule, den Kindern einen regelmäßigen, geordneten Tagesablauf zu bieten, so dass der Schultag ein stabiles, verlässliches Umfeld darstellte. Der Mittagsschlaf im Kindergarten und der Unterstufe war deswegen auch Gegenstand ausgiebiger pädagogischer Untersuchungen und konnte seit 1970 als wichtiges Element der Tageserziehung wissenschaftlich bestätigt werden, so dass er unverrückbar in die Leistungsdiagramme bzw. Leistungskurven der Tagesschule Einzug hielt. (Diese Diagramme zeigten und modellierten die wissenschaftlich und empirisch ermittelte geistige Aufnahmefähigkeit eines Kindes während der Tageserziehung, also zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr).

Kein Hortkind durfte sich dem Mittagsschlaf entziehen und musste wenigstens ruhen, sofern es nicht richtig schlafen konnte. Dieser Zwang wird heute oft als negativ empfunden, vor allem in den Alten Bundesländern. In den Neuen Bundesländern sind die Berührungsängste weit weniger vorhanden, und aufgrund von Erfahrungen damit weniger dogmatisch ablehnend, da man das verpflichtende Ruhen oder Schlafen als sinnvoll und pädagogisch wertvoll anerkennt. Während des Mittagsschlafes las man den Kindern oft vor, im Sinne der Fortführung des heimatkundlichen Deutschunterrichts oft klassische deutsche Märchen, Sagen oder Fabeln. Alternativ kam entspannende Musik bzw. klassische Musik zum Einsatz.

Nach dem Mittagsschlaf und der Hygiene nach dem Aufstehen folgte die Vesper. Es handelte sich um eine gemeinschaftliche kleine Mahlzeit aller Kinder einer Hortgruppe, wo Gebäck, Tee bzw. Kakao für alle Kinder gereicht wurden. Anschließend waren verpflichtend sämtliche erteilten Hausaufgaben des Schultags zu erledigen. Das Bearbeiten der Hausaufgaben wurde durch die Erzieher betreut. Im Gegensatz zur lockeren Vesper wurde absichtlich gesteigerter Wert auf die sogenannten gediegenen Grundfertigkeiten Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, Strebsamkeit, Beharrlichkeit und Fleiß gelegt; die Kinder hatten still, konzentriert und mit hohen Anforderungen an die äußere Form zu arbeiten. War ein Kind der Meinung, die Aufgaben gut gemeistert zu haben, legte es die Ergebnisse dem für die Hortgruppe verantwortlichen Erzieher zur Beurteilung und Freigabe vor. Der Erzieher unterschrieb zum Zeichen des Einverständnisses oder wies gegebenenfalls auf Fehler und Unzulänglichkeiten in der Form hin. Mit der Unterschrift unter die Hausaufgabe konnte das Kind das entsprechende Arbeitszimmer verlassen und bis zum Ende seines Schultages frei spielen. Die Verweigerung der Unterschrift hieß für das Schulkind solange nachzubessern oder eine erneute Bearbeitung zu leisten, bis das gewünschte Ergebnis im Sinne des Lehrstoffs und der äußeren Form erreicht wurde. Des Weiteren hieß die Unterschrift des Erziehers für den Klassenleiter bzw. für den Lehrer, dass das Kind die Hausaufgaben korrekt und nach den verlangten Normen erfüllt hatte, dass die äußere Form in Ordnung war und dass alle wesentlichen Fragen zum Lehrstoff geklärt worden sind. Auf diese Weise konnte die Hausaufgabenbesprechung effizient und kurz gehalten werden, da ein schneller Blick in die Hefte der Kinder reichte und sich der Lehrer auf die Kontrolle durch den Erzieher verließ. Die schriftliche oder mündliche Zensierung von Hausaufgaben war davon allerdings nicht betroffen, so dass die Hausaufgaben oft eingesammelt wurden oder von wenigen zufällig benannten Schülern mündlich vor der Klasse darzulegen waren. Die Erzieher des Hortes kontrollierten in Absprache mit dem Klassenleiter auch die Mitschriften und Hefte der Kinder. Nicht vollständig geführte oder unordentlich angefertigte Mitschriften mussten daher unter Umständen sauber neugeschrieben werden. Neben den Hausaufgaben waren auch die Mitschriften regelmäßig Gegenstand der schriftlichen Zensierung. Grundsätzlich gab es in der Unterstufe konsequent jeden Schultag Hausaufgaben. Nur der Sonnabend zum Montag musste freibleiben (nicht jedoch zum Dienstag oder später). War nichts explizit aufgegeben worden, so hatten die Kinder trotzdem eine gewisse Weile das Schönschreiben, das Rechnen und besonders das Lesen zu üben. Das Schülertagebuch (Hausaufgabenheft) war ordentlich vorzutragen, in den Heften war der Rand einzuziehen, die Mitschriften wurden kontrolliert, die Unterschriften der Eltern unter die Zensuren und im Schülertagebuch mussten vorgezeigt werden. Hin und wieder besprach der Erzieher auch generell den Leistungsstand mit einem Kind und beriet mit ihm über etwaige gute und schlechte Leistungen, über lobenswertes oder tadelwürdiges Verhalten, über den Lehrstoff, über Verbesserungsmöglichkeiten des Schülers, oder suchte einfach generell einen engen, unterstützenden Kontakt in Bezug auf schulische Fragen.

Die Erzieher, die ebenfalls ein Fachschulstudium an den Instituten für Lehrerbildung bzw. den Pädagogischen Instituten absolviert hatten und im Grunde Lehrer für ein Fach der Unterstufe darstellten, arbeiteten eng mit dem Klassenlehrer zusammen, so dass nachmittäglich auf Defizite und Stoffprobleme von Schülern eingegangen werden konnte. Diese Kooperation von Lehrer bzw. Klassenleiter und Erzieher bremste einerseits nicht den straffen Fachunterricht der Einheitsschule und bot andererseits genügend Raum, zurückbleibende Schüler frühzeitig auszumachen und dann koordiniert bzw. gezielt fördern zu können. Die Maßnahmen geschahen in Beratung mit den Eltern, die über die aufgestellte, planmäßige Förderung informiert wurden. Als Indikator galten DDR-typisch der Zensurendurchschnitt und das gemeinschaftliche Verhalten der Unterstufenschüler.

Situation in anderen Ländern

Vereinigte Staaten

In den USA sind zwar Ganztagsschulen üblich, doch ergeben sich auch dort am Morgen und am Nachmittag für viele Familien Betreuungslücken. Viele Grundschulen des öffentlichen Schulsystems stellen darum ihre Räumlichkeiten außerhalb der Unterrichtszeiten unabhängigen Trägern zur Verfügung, die dort ein für die Familien kostenpflichtiges Betreuungsprogramm (after-school childcare) anbieten.[1]

Einzelnachweise

  1. Choose the Right After-School Program; Choosing After-School Child Care
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