Seenotfall

Seenotfall
In Seenot geratene Seeleute

Seenot ist eine Situation, in der unmittelbare und ohne fremde Hilfe unabwendbare Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Besatzung oder Passagieren eines Wasserfahrzeugs, z. B. durch Untergang oder andere Havarien, auf See droht.

Auf die Seenot kann mittels Funknotruf oder Seenotsignale aufmerksam gemacht werden, damit durch Hilfestellungen (z. B. Rettung) die Notsituation beseitigt werden kann. Neben der Bergung des Fahrzeugs und der gefährdeten Personen ist es bei größeren Havarien auch wichtig, eventuelle Umweltschäden durch auslaufenden Treibstoff oder Ladung eines in Seenot geratenen Fahrzeugs zu verhindern.

Gestrandeter Trawler Baldvin Thorsteinsson vor Island

Ein Seenotfall kann direkt oder indirekt durch schlechtes Wetter, technische Defekte (Maschinenschaden, Ruderbruch, Wassereinbruch, Brand), Havarien, Grundberührung, Fehler und Fehlverhalten der Besatzung (Navigationsfehler, Überladung, nicht gegebene oder falsch ausgeführte Anweisungen) oder durch Angriff von Piraten entstehen, oft auch als Kombination der Faktoren. Das Erkennen und die Einschätzung von Gefahrenpotentialen, die zu einer Seenot führen (können), ist naturgemäß subjektiv und stark von Erfahrungen und Fähigkeiten der involvierten Personen abhängig.

Keine Seenot herrscht demnach vor, falls ein Wasserfahrzeug einen Schaden oder Beschädigungen erleidet, von denen weder für das Fahrzeug noch für Leib oder Leben der Besatzung eine unmittelbare Gefahr hervorgeht. Ein Mastbruch einer Segelyacht, die unter eigenem Antrieb bei ruhigem Wetter einen Hafen erreichen könnte, rechtfertigt beispielsweise keinen Notruf, um einen Seenotfall mit den zumeist umfangreichen Einsätzen der Such- und Rettungsdienste auszurufen.

Inhaltsverzeichnis

Alarmierung

Die Alarmierung erfolgt meist durch die Schiffsbesatzung selbst, z. B. über Seenotsignalmittel oder über Seefunk (Mayday). Sofern der Havarist dazu in der Lage ist, sollte fremde Hilfe ausdrücklich über den Notruf angefordert werden, weil ansonsten Unklarheit herrschen könnte, wer für die Kosten der Rettung aufzukommen hat. Der Notruf muss jedoch nicht der einzige Hinweis für eine Seenot sein, eine Seenot kann auch angenommen werden infolge von Beobachtungen und Schilderungen des Vorfalls durch Dritte, infolge einer unerwartet überfälligen Ankunft eines Schiffes oder durch das Sichten von Wrackteilen. Seenotfälle in internationalen Gewässern werden nach bestimmten Übereinstimmungen der Schifffahrt von Seenotzentralen behandelt, die an verschiedenen Orten der Welt eingerichtet sind. In küstennahen Gewässern werden Seenotfälle von entsprechenden nationalen Stellen aufgegriffen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die in einem internationalen Übereinkommen von 1979 festgelegten Aufgaben über Suche und Rettung auf See an eine privatrechtliche, spendenfinanzierte Vereinigung, die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), übertragen. Faktisch nimmt die DGzRS diese Aufgaben jedoch bereits seit ihrer Gründung im Jahre 1865 wahr.

Siehe auch: Seenotrettung

Maßnahmen der hilfeleistenden Schiffe

Motorisiertes Rettungsboot
  • 1. Empfang der Notmeldung bestätigen ggf. wiederholen
  • 2. Noch während des Ausstrahlens der Notmeldung versuchen, das in Not befindliche Schiff per Funk anzupeilen
  • 3. Funkkontakt mit dem in Not befindliche Schiff aufnehmen (Schiffsname, Rufzeichen, Position, Geschwindigkeit und voraussichtliche Ankunftszeit)
  • 4. Wenn bekannt, rechtweisende Peilung des in Not befindlichen Schiffes
  • 5. Funkwache, eventuell Weitermeldung der Notmeldung
  • 6. Bildschirm des Radars ununterbrochen beobachten
  • 7. In der Nähe des Unfallortes zusätzlich Ausguckposten aufstellen

Besonderheit Hubschrauberrettung

Bei Hilfeleistung durch Hubschrauber ist Folgendes zu beachten:

  • Sichtbarmachung der Schiffsposition durch Abgabe eines orangefarbenen Rauchsignals, Scheinwerferlicht o. ä.
  • Wenn möglich, einen größeren Teil des Decks als Aufnahmefläche vorbereiten und mit einem großen weißen "H" kennzeichnen. Bei Dunkelheit das Schiff so hell wie möglich beleuchten, insbesondere die Aufbauten (Piloten nicht blenden)
  • Nach Möglichkeit mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren und den Wind 30° an Backbord des Bugs halten
  • Mit Wimpel, Flagge, Rauch usw. den Piloten die Windrichtung anzeigen
  • Die Hebevorrichtung am Ende des vom Hubschrauber herabgelassenen Windenläufers auf keinen Fall am Schiff befestigen. Darauf achten, dass sie sich nicht in der Takelage oder Aufbauten verfängt. Hebevorrichtung muss vor dem Ergreifen durch die Besatzung das Deck berühren, um einen Schlag durch statische Elektrizität zu vermeiden.
  • Wird vom Hubschrauber eine Krankentrage herabgelassen, so muss diese vom Windenläufer ausgeklinkt werden, während der Verletzte in der Trage festgeschnallt wird.

Siehe auch: Search and Rescue

Planung und Durchführung der Suche nach einem hilfsbedürftigen Objekt

Die wirksame Durchführung von Such- und Rettungsaktionen erfordert insbesondere eine Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und Einheiten, die Luftfahrzeuge, Schiffe und Seenotrettungseinrichtungen an Land umfassen kann. Wenn spezialisierte SAR-Schiffe (einschließlich Kriegsschiffe) und Luftfahrzeuge gleichzeitig mit Handelsschiffen am Unfallort sind, kann normalerweise erwartet werden, dass eine Spezialeinheit die Aufgaben des Suchleiters übernimmt. Wenn keine Spezialschiffe zur Übernahme der Suchleiter-Aufgaben anwesend sind, sich jedoch einige Handelsschiffe an der Operation beteiligen, muss eines dieser Schiffe die Aufgabe der Suchleitung übernehmen. Diese Suchleitung wird durch gegenseitige Vereinbarung der betreffenden Schiffe gebildet, unter Berücksichtigung ihrer Eignung und vorausichlichen Ankunftszeit am Unfallort. Das zuerst ankommende Schiff sollte jedoch jede notwendige Sofortmaßnahme ergreifen. Damit Schiffe ggf. zusammen mit SAR-Schiffen/Luftfahrzeugen eine wirksame Suche durchführen können, ist es notwendig, dass die Suchprogramme und -verfahren im voraus geplant sind. Zu diesem Zweck wurden in Hinblick auf verschiedene Unfallsituationen eine Reihe von Suchprogrammen aufgestellt. Welches Suchprogramm angewendet werden soll, wird in der Regel von der Suchleitung entschieden.

Hilfeleistungen

Abtransport der Besatzung (durch Hubschrauber: mit Rettungshose oder Trage), Löschversuche, Abbergen des Schiffes, Schleppen des Schiffes u. a.

Der Notfallverkehr im Sprechfunk wird über die Frequenzen 500 kHz oder 2182 kHz oder über UKW-Kanal 16 abgewickelt. Inhalt des Seenotrufes (Mayday): Schiffsname, Rufzeichen des Schiffes, Position, Art des Notfalls, Art der benötigten Hilfe und Angaben, die geeignet sind, die Rettung zu erleichtern; längere Zeit zählend senden, um anderen Peilfunkstellen die Funkpeilung und Zielfahrt zu ermöglichen. Außerdem ist geboten und auf Verlangen auch gefordert, während des Notfallverkehrs von allen anderen Teilnehmern eine Funkstille einzuhalten.

Siehe auch:

Weblinks


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