Selbstplagiat

Selbstplagiat

Plagiat (vom lat. Wort plagium, „Menschenraub“ abgeleitet) ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes oder Teil eines eigenen Werkes. Dieses kann sowohl eine exakte Kopie, eine Bearbeitung (Umstellung von Wörtern oder Sätzen), eine Nacherzählung (Strukturübernahme) oder eine Übersetzung sein. Entscheidend, ob es sich um ein Plagiat handelt oder nicht, ist in der Wissenschaft immer die Vorgabe der eigenen geistigen Urheberschaft, d. h. wenn z. B. Zitate oder verwendete Literatur nicht als fremdes geistiges Eigentum kenntlich gemacht wurden.

Es ist an sich nicht strafbar, ein Plagiat zu begehen. Möglicherweise verstößt ein Plagiator aber gegen:

  • das Urheberrecht, wenn das Gestohlene noch urheberrechtlich geschützt ist. Es macht so gesehen einen Unterschied aus, ob man ein Gedicht von Goethe oder von einem lebenden Autor plagiiert.
  • einen Arbeits- oder Honorarvertrag, wenn darin festgestellt wird, dass der Arbeitende kein Plagiat begehen darf.
  • die Bestimmungen einer Prüfungsinstanz, beispielsweise einer Schule oder Hochschule. Das Plagiat führt je nach Regelgebung zu einer schlechten Note oder auch zum Ausschluss.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

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Nachdem ein gewisser Fidentinus Gedichte des Martial als die eigenen ausgegeben hatte, verglich Martial, der Urheber, die Veröffentlichung dieses Gedichtes mit dem Raub von Kindern. Der Begriff Plagiat geht so auf eine der ältesten bekannten Urheberrechtsverletzungen aus dem Rom des ersten Jahrhunderts nach Christus zurück. Im Unterschied z. B. zur Kopie ächteten auch andere Kulturen und Zeitalter die plagiatorische Aneignung eines Werkes weitgehend.

Allerdings war es z. B. im Barock in der Musik durchaus üblich, nicht nur beliebte Teile früherer eigener, sondern auch fremder Kompositionen mit der Technik der so genannten Parodie in neue Werke einzuarbeiten, ohne darauf ausdrücklich hinzuweisen. Obwohl aus heutiger Sicht problematisch, kann man davon ausgehen, dass sich die so „Zitierten“ geschmeichelt fühlten, ihre Werke so beliebt zu wissen – zumindest bekanntere Komponisten mit gesichertem Status.

Neben der Jagd nach Geld oder Anerkennung können auch politische Gründe zum Plagiat motivieren. So war ein Teil der Berichte über angebliche Massenvernichtungswaffen des Irak, die den Einmarsch der USA rechtfertigen sollten, wörtlich (mit allen Rechtschreibfehlern) einer etwa 10 Jahre alten Diplomarbeit entnommen.

Abgrenzungen

Das Plagiat ist nicht zu verwechseln mit dem Zitat. Das Zitatrecht ist eine Sonderregelung im Urheberrecht; ein Zitat darf nicht allzu lang sein, und es muss die Herkunft (ein Verweis auf den Urheber) angegeben sein. Zur Abgrenzung sagt das Urheberrecht:

Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.

Im juristischen Sinne ist für ein Plagiat – im Gegensatz zum Diebstahl – weder Vorsatz noch Verschulden erforderlich, die Einzelheiten sind jedoch sehr umstritten.

In der Wissenschaft wird – anders als in der Literatur bereits die Paraphrasierung eines Textes oder die nicht gekennzeichnete Übernahme einer Argumentation ohne Herkunftsangabe als Plagiat verstanden. Man unterscheidet zwischen Totalplagiat, bei dem ein kompletter Text übernommen wird, und Teilplagiat, sowie zwischen dem Verbalplagiat, das Formulierungen exakt übernimmt, und dem schwieriger aufzudeckenden Ideenplagiat, das lediglich Gedanken übernimmt, ohne deren Urheber zu zitieren. Außerdem gibt es Sonderformen wie das Autoplagiat (Selbstplagiat), bei dem eigene Arbeiten mehrfach verwertet werden. Oft gibt man zu, den zugrundeliegenden Text zwar „irgendwann“ gelesen, die Vorlage dann aber vergessen zu haben – und versucht Plagiate so zu rechtfertigen.

Vom Plagiat ist die Fälschung zu unterscheiden, die keine getreue Kopie eines Werkes unter Verheimlichung der echten Autorenschaft darstellt, sondern im Gegensatz zu einer eigenen Leistung die Autorenschaft eines anderen unterstellt. Auch „Nachzieher“, sogenannte Me-too-Produkte sind keine Plagiate.

Besonders schwierig ist die Erkennung von Plagiaten oder gar eine Urheberrechtsverletzung, wenn bei erfolgreichen Werken belletristischer Bestsellerautoren plötzlich Dritte die Urheberschaft auf gewisse Grundideen und -themen, nicht jedoch deren fiktiv-literarische Umsetzung, beanspruchen und mit früher von ihnen verfassten Sachbüchern begründen. Es wird argumentiert, dass es sich nicht um Plagiate handelt, weil die Bücher ganz verschiedene Zielsetzungen haben. Zudem habe der Romanautor das Werk des anderen in solchen Fällen nicht im eigentlichen Sinne verwendet, sondern dort geäußerte Ideen und Themen inspirierten nur für seine fiktive Geschichte. Dennoch erörtern Gerichte derartige Vorwürfe des Öfteren, da es meist um viel Geld geht.

Sachbeispiel

Ein oftmals plagiierter Stuhl des Architekten Marcel Breuer:

Das Original
Italienisches Plagiat

Plagiate in Hochschule und Schule

Im Jahr 2002 erregte eine Artikelserie des Spiegels über eine weit verbreitete „Plagiat-Kultur“ an deutschen Hochschulen einiges Aufsehen. Die Autorin Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik in Berlin, stellt vor allem heraus, wie gering das Unrechtsbewusstsein bei deutschen Studenten und Dozenten ausgeprägt ist. Was in Deutschland bestenfalls als Kavaliersdelikt angesehen werde, könne in amerikanischen Hochschulen zur Exmatrikulation führen. Weber-Wulff hat auch eine Anleitung zur Aufdeckung von Plagiaten verfasst. Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Untersuchung zu Plagiaten in Hausarbeiten von dem Soziologen Sebastian Sattler.[1]

Eine solche Erklärung muss inzwischen vielen Seminararbeiten beigefügt werden

Verdachtsmomente für das Vorliegen eines Plagiats sind beispielsweise, wenn der Stil eines Textes uneinheitlich ist oder ungewöhnliche Begriffe verwendet werden. Neben der stichprobenartigen Überprüfung von Textpassagen in Suchmaschinen gibt es auch die Möglichkeit, spezielle Prüfprogramme zur Aufdeckung von Plagiaten zu nutzen. Während einfaches Copy & Paste von Webseiten mittlerweile recht einfach aufzudecken ist (Copy&Paste-Plagiat), fallen Übernahmen aus entlegenen Quellen häufig nicht sofort auf. Dazu zählen Plagiate aus Diplom- oder Magisterarbeiten, für die meist keine Veröffentlichungspflicht besteht, oder Übersetzungen aus fremdsprachigen Quellen (Übersetzungsplagiat). Um dem wachsenden Problem Einhalt zu gebieten, verlangen mittlerweile viele Institute und Seminare zusätzlich zu möglichen Prüfverfahren von ihren Studenten zu den Hausarbeiten eine schriftliche Erklärung, dass sie ihre Seminararbeit selbstständig verfasst und alle verwendeten Quellen ohne Einschränkung angegeben haben. Durch das Ausfüllen und Unterschreiben der Erklärung soll ein Problembewusstsein erzeugt werden, das so bewussten Täuschungsversuchen entgegenwirken soll.

Nicht nur Studierende plagiieren. Auch Dozenten bedienen sich gelegentlich aus Arbeiten, die sie betreut haben. Da der ursprüngliche Autor oft in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, ist Widerstand dagegen selten und hat in der Regel keine Konsequenzen für den Dozenten. Eine besonders perfide Methode des Plagiats ist es, im Rahmen des Peer reviews eine zur Veröffentlichung vorgesehene Arbeit abzulehnen oder wenigstens deren Annahme zu verzögern, die Ergebnisse dann aber für eigene Arbeiten zu nutzen.

In Baden-Württemberg wurde das Hochschulgesetz im Zuge des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich derart verschärft, dass ab März 2009 das Anfertigen eines Plagiates in wissenschaftlichen Arbeiten als Exmatrikulationsgrund gilt. Die Hochschule hat dabei einen Ermessensspielraum um eine Verhältnismäßigkeit abzuwägen. [2]

Der Aufdeckung von Plagiaten wächst vor diesem Hintergrund eine immer größere Bedeutung zu. Eine klassische Methode wie die in Lexika als Plagiatsindikatoren eingebauten Plagiatsfallen werden heute durch EDV-gestützte Verfahren ergänzt.

Plagiatsnachweis-Software

An etlichen Schulen und Hochschulen wird Software zum Nachweis von Plagiaten eingesetzt, zum Beispiel folgende Produkte:

  • Turnitin
  • Plagiarism-Finder von der Mediaphor Media GmbH (seit 2004) und
  • Docol©c („Docoloc“) vom IfALT – Institut für Angewandte Lerntechnologien (seit 2005).
  • Urkund der schwedischen Firma PrioInfo (seit 2000 in Schweden, den Niederlanden, Frankreich, Norwegen und anderen europäischen Ländern; seit 2006 in Deutschland)
  • PlagiatCheck.de – kostenlose Onlineanalyse (seit 2008)

Solche Systeme arbeiten jedoch oft in einem Raum der Rechtsunsicherheit, weil sie zum Beispiel die geprüften Arbeiten erfassen und als Material für spätere Prüfungen verwenden. In den USA gibt es Fälle, in denen Studenten erfolgreich gegen diese Verwendung ihrer Arbeit geklagt haben und damit effektiv erreicht haben, dass ihre Arbeit nicht mit Hilfe einer solchen Software geprüft werden darf.

Experten raten vom Einsatz von Software zur Erkennung von Plagiaten ab. Solche automatisierte Software erkennt Plagiate nur unzulänglich, sie unterscheidet beispielsweise nicht zwischen Zitaten und Plagiaten. Außerdem kann sich der Einsatz von Software kontraproduktiv auswirken, wenn Bildungsinstitute sich in falscher Sicherheit wiegen. Experten empfehlen deshalb präventive Sensibilisierung, eine Förderung der Informationskompetenz sowie Arbeitsaufträge zu verteilen, die schlecht durch Plagiate gelöst werden können. Beispielsweise sollen nicht Fakten wiedergegeben sondern Themen analysiert werden lassen.[3]

Bei der Ahndung entdeckter plagiierter Arbeiten gibt es je nach (Hoch-)Schule und Schwere des Vergehens große Unterschiede. In den USA existieren relativ häufig sogenannte Honor Boards, deren Mitglieder selber Studierende sind. Dieser aus der Gruppe der nahezu Gleichaltrigen zusammengestellten Entscheidungsgremien obliegt es, die konkrete Bewertung und Bestrafung bis hin zu einer möglichen Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil, nicht Angehörige der Dozentenschaft damit zu befassen, liegt in der größeren Nähe der Gleichaltrigen zur Lebenswelt und damit der realistischeren Einschätzung der Motivlage und Rückfallgefahr der Delinquenten.

Situation in Österreich

Seit April 2005 wurden vom Salzburger Medienwissenschaftler Stefan Weber einige Plagiatsfälle vorwiegend in Österreich aufgedeckt, wodurch das Thema auch in den Medien präsenter wurde. Als Reaktion will beispielsweise die Universität Klagenfurt in Zukunft alle Arbeiten elektronisch überprüfen lassen.[4]

Werden im Rahmen einer Lehrveranstaltung unerlaubte Hilfsmittel benutzt, und nichtzitierte fremde Werke zählen mit Sicherheit dazu, ist die Prüfung nach dem Universitätsgesetz 2002[5] für nichtig zu erklären. Sie wird aber auf die Anzahl der Prüfungsantritte angerechnet.

Wird ein Plagiat erst nach dem Abschluss des Studiums entdeckt, kann es zur Aberkennung des Titels kommen. In diesem Fall ist die Arbeit neu zu schreiben, beziehungsweise die Mängel zu beseitigen. Allerdings wurde erst kürzlich bei einem Teilplagiatsfall an der Universität Salzburg auf die Aberkennung des Titels verzichtet, da das Teilplagiat laut unabhängiger Gutachter die Arbeit nicht verbessert hat.[6]

Aktionen der Frankfurter Messe

Längst hat die Frankfurter Messe Erfahrungen mit einstweiligen Verfügungen im Zusammenhang mit Produktfälschungen. Zu dem Thema gibt es dort seit 2006 die weltweit einzige konzertierte Aktion und während der Messen einen Informationsstand. Hier sind auch die zuständigen Behörden wie Zoll und Patentamt mit Ansprechpartnern vertreten und halten Formulare bereit. Außerdem werden beschlagnahmte Plagiate ausgestellt. Winzige Hologramme z. B. können als höchstens sehr schwer imitierbares Erkennungsmerkmal schützen. Der Zoll hat geheime Herstellerinformationen solcher Details in Datenbanken, um Original und Fälschung sicher unterscheiden zu können.

Auf der Konsumgütermesse „Ambiente“ ist 2006 zum 30. Mal der Plagiarius-Preis verliehen worden.

Bedeutende historische Plagiatsfälle

Literatur

Das vom US-amerikanischen Religionsstifter Joseph Smith herausgebrachte Buch Mormon enthält neben einer nahezu wörtlichen Übernahme einiger Kapitel des Matthäusevangeliums auch zahlreiche weitere von Evangelien, Apostelbriefen und alttestamentarischen Büchern übernommene Wendungen und Schilderungen. Smith bestand jedoch darauf, dass er sein Werk von Gott offenbart bekommen habe.

Bertolt Brecht verwendete in der Dreigroschenoper Verse von François Villon in der von K. L. Ammer ins Deutsche übertragene Fassung. Dieser Sachverhalt wurde von Alfred Kerr aufgedeckt. Brecht schrieb aus diesem Grunde zur Neuauflage seines Buches ein Sonett, das diesen Sachverhalt thematisierte.

Kathy Acker begründete eine Kunstform des „Plagiarismus“. Die Anwendung dieser Kunstform und die Verwendung von Textpassagen des Bestsellerautors Harold Robbins führte zu einem Prozess, der schließlich eingestellt wurde.

Laut Gerichtsentscheid unbegründete Plagiatsvorwürfe gegenüber der afroamerikanischen Schriftstellerin Nella Larsen führten dazu, dass sich die Autorin gänzlich vom Schreiben abwandte.

Musik

Wegen der Massenhaftigkeit der Werke und der überwiegend nicht notierten Musik kommen Plagiate im Genre der Pop-Musik häufig vor. Dabei wird die Schwelle zum Plagiat international überschritten, wenn vier oder fünf aufeinander folgende Takte eines bereits urheberrechtlich geschützten Werkes in einem „neuen“ Werk zu finden sind:

  • My Sweet Lord, Popsong, Plagiator: George Harrison, Original: He’s So Fine von The Chiffons.
  • Hello, I Love You,' Popsong, Plagiator: Doors, Original: „All Day And All Of The Night“ von den Kinks.
  • A One Minute Silence, Avantgarde, Plagiator: Mike Batt, Original: 4'33" von John Cage
    Die Plagiateigenschaft dieses Stückes ist allerdings umstritten. Denn während Cage in seinem Stück die Geräusche, die während der Stille entstehen, zur Musik erhebt, behandelt das Stück von Batt tatsächlich die Stille.
  • Passionsmusik (heute verschollen), Barock, Plagiator: Wilhelm Friedemann Bach, Original von Johann Sebastian Bach
  • Mbube, Original von Solomon Linda, Plagiator: Tokens (u. a.).
    Der Rechtsstreit um das Lied wurde zugunsten Lindas entschieden; die Familie des bereits in Armut verstorbenen Komponisten erhält Royalties in Millionenhöhe.
  • Love is a wonderful thing, Popsong, Plagiator: Michael Bolton (April 1991), Original aus Februar 1964 von den Isley Brothers.[7]
  • Still got the blues, Bluesrocksong, Plagiator: Gary Moore (Mai 1990), Original Nordrach, aufgenommen am 29. März 1974 in den SWR-Studios Baden-Baden von Jud's Gallery, allerdings bis zum Jahre 1999 nie auf Tonträger veröffentlicht. Das Plagiat besteht in der Entlehnung der Gitarrenpassage am Ende des Stückes Nordrach, diese Sequenz bildet das Hauptthema des Stückes Still got the blues. Jud’s Gallery gewinnen den Prozess gegen Virgin Records am 3. Dezember 2008 vor dem Landgericht München, allerdings noch nicht rechtskräftig.[8]
  • A Groovy Kind of Love, Popsong, Plagiator: Wayne Fontana and the Mindbenders, Original: ein Rondo von Muzio Clementi (1752–1832)[9]

Wissenschaft

  • Der russische Ministerpräsident Putin soll große Teile seiner Dissertation nahezu wörtlich aus dem 1978 erschienenen Buch „Strategic Planning and Policy“ (von William R. King und David I. Cleland, Professoren an der Universität Pittsburgh) abgeschrieben haben.[10]
  • Der US Amerikanische Historiker Stephen Ambrose, Biograf der US-Präsidenten Dwight Eisenhower sowie Richard Nixon, hat in vielen seiner Werke ganze Passagen von anderen Autoren kopiert und als eigenes Werk ausgegeben.[11]
  • Ein Jura-Professor an der HU Berlin, Hans-Peter Schwintowski, plagiierte beim Verfassen eines Lehrbuchs.[12]

Schach

In der Schachkomposition gibt es immer wieder Plagiate, bei denen Autoren die Stücke anderer Autoren als eigene ausgeben. Einige verändern auch eigene Stücke leicht und geben diese als Original aus. Die Existenzberechtigung solcher Selbstplagiate ist umstritten und wird in der Regel nur geduldet, wenn alle Vorgänger inkorrekt waren.

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Spiegel Online
  2. Neue Regelungen im Hochschulrecht treten am 1. März 2009 in Kraft, Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung, 2. Februar 2009
  3. Tim Roberts (Ed.): Student Plagiarism in an Online World: Problems and Solutions.
  4. Der Standard, 13. November 2006
  5. Österreichisches Universitätsgesetz 2002, §74 Nichtigerklarung von Beurteilungen
  6. Der Standard, 18. Jänner 2007
  7. http://cip.law.ucla.edu/caselist.html
  8. Spiegel-Online, 3. Dezember 2008
  9. http://www.jochenscheytt.de/popsongs/groovy.html
  10. The Washington Times, 25. März 2006
  11. History News Network, „How the Ambrose Story Developed“.
  12. „PLAGIAT-PROFESSOREN – Der Kavalier liest und schweigt“, Spiegel Online

Weblinks


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