Selbstverpflichtung

Selbstverpflichtung

Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist eine einseitige Erklärung von Staaten, Organisationen, Personen oder Unternehmen, mit denen diese sich verpflichten, bestimmte Regeln einzuhalten. Diese Selbstverpflichtung ist rechtlich nicht bindend.

Eine traditionelle Form der freiwilligen Selbstverpflichtung ist der Verhaltenskodex.

Inhaltsverzeichnis

Motive für freiwillige Selbstverpflichtung

Vermeiden gesetzlicher Regelungen

Vielfach kommen „freiwillige“ Selbstverpflichtungen unter der Drohung zustande, dass der Gesetzgeber die betreffenden Sachverhalte per Gesetz (und typischerweise rigider) regelt.

Beispiele:

  • So mussten sich die Banken auf Druck des Gesetzgebers dazu bereiterklären, ein Girokonto für Jedermann zu führen, auch wenn dieses für die Banken nicht kostendeckend ist.
  • Im Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs wurde eine Selbstverpflichtung der Arbeitgeber zur Ausbildung festgeschrieben. Die Diskussion über diesen Pakt stand im Schatten der Diskussion über die gesetzliche Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe.
  • Nach der Einführung des Euro-Bargelds 2001 nahmen die meisten Einzelhändler im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung noch bis zum 28. Februar 2001 D-Mark Bargeld an.

Beeinflussung der öffentlichen Meinung

Vielfach dienen Selbstverpflichtungen auch der Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Selbstverpflichtung wird das Image der Organisation als verantwortungsbewusster Partner in die Öffentlichkeit transportiert.

Rechtliche Beurteilung

Freiwillige Selbstverpflichtungen führen zu keinem Rechtsanspruch der Betroffenen. Dennoch gibt es einige erstinstanzlichen Gerichte, die aus derartigen Selbstverpflichtungen Rechtsansprüche ableiten.[1]

Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen

Die Wirksamkeit von freiwilligen Selbstverpflichtungen ist umstritten. Die wissenschaftliche Evaluation von freiwilligen Selbstverpflichtungen erscheint bislang kaum ausgeprägt.

Einerseits gibt es eindeutig erfolgreiche Selbstverpflichtungen (z. B. die internationale Übereinkunft zur Schutz der Ozonschicht (siehe FCKW)).

Die Ergebnisse der meisten Selbstverpflichtungen sind jedoch umstritten. Während z. B. Banken auf die über 800.000 Jedermann-Konten als Erfolg der Selbstverpflichtung verweisen, kritisieren Verbraucherschutzverbände, dass es weiterhin Menschen gebe, denen ein Girokonto verweigert werde.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. u.a. LG Bremen Az. 2 O 408/05; LG Berlin Az. 21 S 1/03.


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