Backenstreich

Backenstreich

Die Ohrfeige ist ein von der Seite geführter Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht. Das Wort „Ohrfeige“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen und wurde im 13. oder 16. Jahrhundert[1] erstmals erwähnt (vgl. niederländisch oorveeg, zu veeg = Hieb, Streich). Der Begriff „fige“ beziehungsweise „feige“ leitet sich entweder von „fegen“ oder von der Frucht Feige[1] im übertragenen Sinn (Schwellung) ab.

Bis ins 20. Jahrhundert wurde die Ohrfeige neben anderen Formen der Körperstrafe als „probates“ Erziehungsmittel betrachtet. Im späten Mittelalter wurde bei Grenzumgängen Knaben an bestimmten Stellen (Grenzsteinen) eine Ohrfeige verpasst, damit sie sich die Lage merkten. Daher stammt auch die Redewendung „sich etwas hinter die Ohren schreiben“.

In Deutschland ist die körperliche Bestrafung gegenüber Kindern seit der Reform des Züchtigungsrechts verboten. Ob die Ohrfeige jedoch unter bestimmten Umständen als „nicht entwürdigende Maßnahme“ angesehen werden kann, ist umstritten. Die weitverbreitete Sicht, eine „Ohrfeige schadet nicht, mir hat sie auch nicht geschadet“ ist widerlegt, da sie bei Kindern mitunter zu schweren körperlichen Schäden oder gar zum Tode führen können.[2]

Obwohl sie weder der verletzendste noch der schmerzhafteste Schlag ins Gesicht ist, gilt die Ohrfeige unter Erwachsenen als besonders ehrenrührig. Dies wird auch in Ausdrücken wie der „verbalen Ohrfeige“ deutlich. Ohne tatsächliche Gewalt anzuwenden, sagte der „Ohrfeigende“ seinem „Opfer“: „Fühlen Sie sich geohrfeigt!“ Dieser Satz hatte früher die gleiche Bedeutung wie die eigentliche Handlung. Nach der eigentlichen Handlung oder der Aussprache des Satzes galt der Geohrfeigte als in seiner Ehre eingeschränkt und hatte die moralische, wenn auch rechtswidrige Pflicht, den Ohrfeigenden zu einer Revanche aufzufordern. Heutzutage wird diese Redewendung kaum noch verwendet.

Die Anwendung einer Ohrfeige kann bei einer Anzeige durch den Betroffenen zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung führen.[3] Berühmt geworden ist die Ohrfeige, die der damalige deutsche Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger am 7. November 1968 von Beate Klarsfeld erhielt.

In der katholischen Liturgie der Firmung war ein angedeuteter Backenstreich (lat. alapa) seit dem 13. Jahrhundert bis zur Reform der Firmung 1973 als Symbol der Stärkung (vgl. Ritterschlag, Schmiss) vorgesehen.

Die Redewendung "der Ohrfeige nach" meint bei Personengruppen (z.B. bei Spielen) eine Reihenfolge im Gegenuhrzeigersinn.

Umgangssprachliche Synonyme

  • Watschn (Österreich/Bayern); Detschn, Fotzn, Tachtel (Österreich); Lage (Ostfriesland); Backpfeife; Backfotzn; Oahrklatsch (Mölmsch Platt); Maulschelle, Ohrschelle, Schelle, Backenstreich; Tåsche (Tirol); Fauze (Teile Sachsens – weitgehend veraltet); Chlapf, Tätsch (Schweiz)
  • Das „Ohrfeigengesicht“ ist eine „unsympathische, dümmlich-provozierende Grimasse“.

Quellen

  1. a b Friedrich Kluge, Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache / Kluge, 24. Auflage, de Gruyter, Berlin 2002
  2. Stern: „Ohrfeigen müssen zum Tabu werden“
  3. Strafverfahren wegen Ohrfeige, Hamburger Abendblatt, 23. Juli 2005

Siehe auch


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