- Share Deal
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Der sog. Share Deal [engl.] ist neben dem Asset Deal eine Form des Unternehmenskaufs. Hierbei erwirbt der Käufer vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Mit dem Begriff Share Deal kann auch die teilweise Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft bezeichnet werden.
Der Share Deal stellt einen Rechtskauf gemäß § 453 I BGB dar, wobei Aktien, GmbH-Anteile (Geschäftsanteile), sowie Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft Kaufgegenstand sind. Hierdurch wird der Erwerber Anteilseigner und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten.
Ein Share Deal lässt sich prinzipiell einfach in einem Kauf- und Übertragungsvertrag über eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung (z. B. an einer GmbH oder Aktiengesellschaft) abbilden. In der Regel werden jedoch zusätzlich detaillierte Vereinbarungen darüber getroffen, inwiefern Risiken (z. B. mögliche Steuerverbindlichkeiten oder Garantiefälle) durch Käufer oder Verkäufer zu tragen sind. Verkäufer bevorzugen oft einen Share Deal gegenüber einem Asset Deal, u.a. weil ein Veräußerungsgewinn aus einem Share Deal in vielen Jurisdiktionen steuerlich begünstigt wird.
Siehe auch
Literatur
- Beisel, Wilhelm / Klumpp, Hans-Hermann Der Unternehmenskauf- Gesamtdarstellung der zivil- und Steuerrechtlichen Vorgänge einschließlich gesellschafts-, arbeits- und kartellrechtlicher Fragen bei der Übertragung eines Unternehmens. 5. Auflage. Beck Verlag, München 2006 ISBN 3406537073.
- Ralf Ek/ Philipp von Hoyenberg: Unternehmenskauf und -verkauf, Beck-Rechtsberater im dtv, 1. Auflage 2006, ISBN 3-406-54707-9 (C.H. Beck)
- Rödder, Thomas / Hötzel, Oliver / Mueller-Thuns, Thomas Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf – Zivilrechtliche und steuerrechtliche Gestaltungspraxis. 1. Auflage. Verlag C.H.Beck, München 2003, ISBN 3406426328.
- Wirtz, Harald: Die Übernahme börsennotierter Aktiengesellschaften, Monsenstein & Vannerdat, Münster 2004. ISBN 3-937-31239-0
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