Sicherheitsmaßnahme

Sicherheitsmaßnahme
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Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Mit dieser Definition ist Sicherheit sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände bezogen.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Bei komplexen Systemen ist es unmöglich, Risiken völlig auszuschließen. Das vertretbare Risiko für jede mögliche Art der Beeinträchtigung hängt von vielen Faktoren ab und wird zudem subjektiv und kulturell verschieden bewertet. Im Allgemeinen werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen mit steigendem Nutzen (beispielsweise Aktien-Spekulation, Teilnahme am Straßenverkehr) als vertretbar angesehen.

Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen, werden Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt. Sicherheitsmaßnahmen sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl erwartete als auch nicht erwartete Beeinträchtigungen abgewehrt bzw. hinreichend unwahrscheinlich gemacht werden.

Angriffssicherheit, Betriebssicherheit

Anders als im angloamerikanischen Sprachraum wird im Deutschen normalerweise nicht zwischen den beiden Themen Security („Angriffssicherheit“) und Safety („Betriebssicherheit“) unterschieden, beide Begriffe werden stattdessen allgemein unter „Sicherheit“ zusammengefasst. Während „Safety“ den Schutz der Umgebung vor einem Objekt, also eine Art Isolation beschreibt, handelt es sich bei „Security“ um den Schutz des Objektes vor der Umgebung, d. h. die Immunität.

Dementsprechend reicht es nicht an einer Fluchttür lediglich „Sicherheit“ zu fordern. Im Sicherheitskonzept sind die Anforderungen zu spezifizieren. Eine „Safety“-Anforderung wäre hier die Gewährleistung eines möglichst gefahrlosen Flucht- und Rettungsweges für Betroffene beziehungsweise hilfeleistende Kräfte, während Forderungen zur Vermeidung einer unberechtigten Nutzung der Tür im Normalbetrieb dem Bereich „Security“ zuzuordnen sind.

Sicherheit als relativer Zustand

Allgemein wird Sicherheit jedoch nur als relativer Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Fall gebracht werden durch Ereignisse, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (beispielsweise ein Meteoriteneinschlag). Sicherheit bedeutet daher nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen sind, sondern nur, dass sie hinreichend (beispielsweise im Vergleich zum allgemeinen „natürlichen“ Risiko einer schweren Erkrankung) unwahrscheinlich sind.

Ein prägnantes Modell für die Relativität von Sicherheitsmaßnahmen ist das Kraftfahrzeugwesen, in dem es zahlreiche sicherheitstechnische Vorschriften und auch regelmäßige Überprüfungen gibt. Dennoch können weder Vorschriften noch Prüfungen verhindern, dass mit dem Kraftfahrzeug absichtlich, böswillig oder unabsichtlich gefährliche Zustände herbeigeführt werden oder dass Teile des Kraftfahrzeugs in gefährlicher Weise nicht mehr funktionieren.

Spannungsverhältnis Sicherheit und Freiheit

Der Wunsch nach größtmöglicher Sicherheit einerseits und möglichst weitgehender individueller Freiheit andererseits stehen in einem starken Spannungsverhältnis. So muss der einzelne sich im Alltagsleben einer großen Zahl von Vorschriften und Einschränkungen unterordnen, die vom Staat oder von Institutionen „aus Sicherheitsgründen“ erlassen werden. Vor allem Kritiker aus dem liberalen Spektrum warnen davor, dass die dazu in als unsicher empfundenen Zeiten hohe Bereitschaft verstärkt auch ausgenutzt werde, um eine stärkere Überwachung der Bürger durchzusetzen und damit die allgemeinen Bürgerrechte zu schwächen. Angebliche „Sicherheitsgründe“ seien mitunter lediglich vorgeschoben oder zumindest im Vergleich zur tatsächlich drohenden Gefahr unverhältnismäßig.[1] Im Übrigen sei das Motiv einschränkender Vorschriften häufig weniger im Schutz des Einzelnen vor Gefahren zu suchen, sondern vielmehr darin, den Staat oder eine Institution von juristischen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

Technische und zwischenmenschliche Sicherheiten

Technische Sicherheiten unterscheiden sich grundsätzlich von zwischenmenschlichen Sicherheiten: Das Vertrauen in Mechanismen ist ein Vertrauen in ihre Gleichgültigkeit und Interesselosigkeit (Ein Geldautomat z. B. behandelt alle Benutzer gleich und hat kein Interesse an ihnen). Einem Menschen oder einer Personengruppe vertraut man dagegen in dem Glauben, individuell und loyal behandelt zu werden. Dieser immanente Widerspruch führt in allen soziotechnischen Systemen zu interessanten Paradoxien – Die soziale Sicherheit etwa hat sich im Laufe der Geschichte von einer vorwiegend zwischenmenschlichen zu einer mehrheitlich technischen gewandelt.

Aspekte der Sicherheit

Individuelle Sicherheit

Die Sicherheit einer Person kann in physische und wirtschaftliche Sicherheit unterschieden werden. Die physische Sicherheit beschreibt die unmittelbare körperliche Unversehrtheit und Bedrohungsfreiheit, die wirtschaftliche Sicherheit die dauerhafte Gewährleistung der existentiellen Basis, welche die Zukunft der Person absichern.

Sicherheit für den Menschen bezeichnet nicht nur objektive Gefahren- oder Risikofreiheit wie z. B. eine geschützte Unterbringung mit einer gewährleisteten Versorgung aller Bedürfnisse, sondern auch die subjektive Empfindung der Geborgenheit, unabhängig davon, ob sie zutrifft. Dieses Gefühl kann einzelne Personen oder ganze Bevölkerungsgruppen einnehmen.

Kollektive Sicherheit

Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit: Objektschutz durch die Polizei

Die kollektive Sicherheit bedeutet in Konfliktsituationen, dass nicht die Sicherheit der einen Seite zu Lasten der anderen erhöht wird (etwa indem sich der eine Waffen besorgt), sondern in dem man gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die die Sicherheit für beide Seiten verbessert (Multilaterale Sicherheit), etwa, in dem sich beide Seiten verpflichten, ihre Konflikte friedlich zu lösen und einen unbeteiligten Dritten als Schiedsrichter einschalten. Der Begriff "kollektive Sicherheit" stammt aus der Außenpolitik und wurde für eine kooperative Form der Konfliktlösung verwendet, wie sie exemplarisch im Vertrag von Locarno zum Ausdruck kam. Im Kontrast dazu sind Innere Sicherheit und Äußere Sicherheit der Schutz, den eine Gemeinschaft aufbaut. Er umfasst die Mitglieder ad hoc, aber nicht Außenstehende.

  • Rechtssicherheit umfasst die Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber schafft, um das Funktionieren eines Rechtssystems zu garantieren.
  • Die öffentliche Sicherheit bezeichnet im Polizeirecht die Wahrung der objektiven Rechtsordnung, der Einrichtungen des Staates sowie der Rechtsgüter und Grundrechte des Einzelnen.

Wirtschaftliche Sicherheit

Wirtschaftliche Sicherheit bezeichnet einen Zustand, bei dem das Vorhandensein der materiellen oder finanziellen Mittel für die Existenz oder für vorgesehene oder geplanten Abläufe und Vorhaben im vorgesehenen Zeitraum gewährleistet ist. Dies kann sowohl das einzelne Individuum betreffen als auch Kollektive (betriebswirtschaftliche Unternehmen oder ganze Staaten).

Um gegen unabweisbare Gefahren gesichert zu sein, können Versicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung erhöht zwar nicht objektiv die Sicherheit, wohl aber kann sie subjektiv zum Sicherheitsgefühl beitragen und im Eintrittsfall eine Behebung oder anderweitigen Ausgleich des Schadens ermöglichen.

Spezielle wirtschaftliche Sicherheitsaspekte:

  • Betriebswirtschaftliche Sicherheit umfasst technische, logistische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf Maschinen oder Anlagen im industriellen Bereich, wie Ausfallsicherheit, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit verwendet.
  • Im Bereich Recht, Finanz- und Betriebswirtschaft und werden hinterlegte Pfänder oder Kautionen als Sicherheiten bezeichnet.
  • Im Bankwesen dienen Wertpapiere und Hypotheken als Sicherheiten für Kredite (Besicherung eines Kredits). Sie sollen den Kreditgeber vor Verlusten schützen, wenn dem Kreditnehmer die Rückzahlung des Kredits mit Zinsen nicht möglich ist (Kreditsicherung als Rechtssicherheit).

Der Sicherheitsbegriff in der Politikwissenschaft

In der akademischen Diskussion wird der Sicherheitsbegriff sehr kontrovers behandelt. Generell gibt es keinen Konsens über die Spannweite des Begriffs. Traditionell beschäftigen sich Sicherheitsstudien mit der Identifikation von und Reaktion auf bedrohliche Aktionen für einen Nationalstaat. Die ursprünglich militärische Definition stellt den Nationalstaat und militärische Reaktionsschemata in den Vordergrund. Spätestens mit der tief greifenden Veränderung der internationalen Realität und einer weltweiten Regionalisierung nach dem Kaltem Krieg rückt das Referenzobjekt Nationalstaat zunehmend in den Hintergrund. Der Sicherheitsbegriff wird allgemeiner gefasst und auf verschiedenste Lebensbereiche ausgedehnt, so z.B. auf die Ölkrise in den 70ern, den Kriegsschulden der USA und dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-System im Bereich Wirtschaft, in den 90ern mit der Rio-Konferenz (Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung auf den Bereich Umwelt und spätestens mit dem UNDP-Report 1994 auf den Bereich Humanitäre Angelegenheiten (Menschliche Sicherheit).

Damit verschieben sich auch die Referenzpunkte für den Sicherheitsbegriff, im militärischen Bereich: vom Nationalstaat zur Umwelt; wirtschaftlich und bei humanitären Angelegenheiten zudem das Individuum: die Menschheit, die Region usw.

Der Begriff Sicherheit wird damit aus dem militärischen Bereich losgelöst, allerdings ohne die ehemals rein militärischen Reaktionsschemata aufzugeben.

Kritik der Kopenhagener Schule

Die Kopenhagener Schule um Buzan und Weaver argumentiert für eine Ausweitung des Sicherheitsbegriffs, fordert aber sowohl die traditionelle, als auch die erweiterte Sichtweise heraus, indem sie die generelle Objektivität des Begriffs hinterfragt und Sicherheit als „Sprechakt“ definiert. Mit der Assoziation eines Lebensbereiches mit Sicherheit entstehe eine soziale Wirklichkeit. Dieser „Sprechakt“ konstruiere in diesem Lebensbereich einen Ausnahmezustand, rechtfertige außerordentliche Maßnahmen und setze bestehende Entscheidungswege außer Kraft. Die Kopenhagener Schule um Buzan und Weaver fordert eine sozial konstruktivistische Herangehensweise, bei der der Prozess der Versicherheitlichung und Entsicherheitlichung in den Vordergrund rückt. Entscheidend sei, die Reaktionen auf den „Sprechakt Sicherheit“ zu untersuchen. Obwohl noch kein Konsens über die Konzeptionalisierung von Versicherheitlichung und Entsicherheitlichung besteht, existiert bereits eine Anzahl an empirischen Studien bzw. politischen Kommentaren zur Versicherheitlichung einzelner Themengebiete.

Technische Sicherheit, Betriebssicherheit

Definition

Bei technischen Konstruktionen oder Objekten bezeichnet Sicherheit den Zustand der voraussichtlich störungsfreien und gefahrenfreien Funktion. Im technischen Bereich ist „Sicherheit“ oft davon abhängig, wie sie definiert ist oder welcher Grad von Unsicherheit für die Nutzung der technischen Funktion akzeptiert wird. Tritt bei einer möglichen Störung keine Gefährdung auf, so spricht man einfach nur von Zuverlässigkeit. Die Norm IEC 61508 definiert Sicherheit als „Freiheit von unvertretbaren Risiken“ und verwendet darüber hinaus den Begriff der funktionalen Sicherheit.

Gesetzliche Vorschriften der Sicherheitstechnik dienen in erster Line der Arbeitssicherheit, also der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit, und dem Umweltschutz.

Primäre Grundlage für die Betriebssicherheit ist die Bauteilzuverlässigkeit, das heißt, Bauteile dürfen nicht durch Überbelastung oder Materialversagen Ihre Funktionsfähigkeit verlieren. Zunehmende Bedeutung für Sicherheit von technischen Systemen erlangt die Software. Um Software für sicherheitskritische Systeme zu entwickeln, muss ein hoher Aufwand für die Sicherstellung der Fehlerarmut der Software betrieben werden. Im Allgemeinen müssen strenge Maßstäbe an den Softwareentwicklungsprozess gelegt werden. Für verschiedene Industrien, z. B. die Luftfahrtindustrie, sind die Anforderungen an sicherheitsgerichtete Softwareentwicklungsprozesse in Normen festgelegt. Für die Eisenbahn ist das die Norm EN 50128.

Häufig stehen kostenaufwändige Sicherheitsmaßnahmen den wirtschaftlichen Belangen zum Kapitalgewinn entgegen.

Sicherheitstechnik

Untersuchungen zu Problemen und Lösungen der Sicherheit in der Technik führt die Sicherheitstechnik durch. Die Maßnahmen, mit denen die Sicherheit von technischen Objekten, Anlagen oder Systemen erreicht werden soll, sind im Grunde Spezialfälle zur Gewährleistung entweder von individueller oder kollektiver Sicherheit der beteiligten Menschen, oder sie sind wirtschaftlich motiviert, um z. B. kostspielige Reparaturen oder Produktionsausfälle oder aber rechtlich begründete Sanktionen bei Schadensfällen zu vermeiden.

Die Sicherheitstechnik unterscheidet:

  • unmittelbare Sicherheit bezeichnet Lösungen bei denen die Gefahrenentstehung verhindert wird. Dabei gibt es den safe-life-Ansatz, bei dem durch Klärung aller äußeren Einflüsse, sicherem Bemessen und weiterer Kontrolle ein Versagen ausgeschlossen wird. Der fail-save-Ansatz bewirkt, dass bei einem beschränkten Versagen noch eine gefahrlose Außerbetriebnahme möglich ist. Ein weiterer Ansatz ist die redundante Anordnung von Baugruppen, so dass bei einem Ausfall eines Teils dennoch die Gesamtfunktion weiterhin gewährleistet ist.
  • mittelbare Sicherheit bezeichnet Lösungen mit denen zusätzliche Schutzeinrichtungen eine mögliche Gefährdung abweisen. So verhindern zum Beispiel Maschinenverkleidungen bei Drehmaschinen eine Gefahr durch die bewegten Teile und verhindern gefährliche Eingriffe von außen. Andere Schutzsysteme arbeiten mit Sensoren. So wird etwa eine Fahrstuhltür nicht geschlossen, wenn Personen sich im Bereich der Tür befinden.
  • hinweisende Sicherheit ist die schwächste und rechtlichgeringste Form von Sicherheitsmaßnahmen. Hier wird lediglich auf die Gefahren hingewiesen (Gefahrenhinweis), etwa durch Gefahrensymbole (etwa auffällige Warnhinweise bei elektrischen Anlagen) oder Verkehrszeichen an Gefahrenpunkten. Des Weiteren gehören dazu auch Sicherheitshinweise in Bedienungsanleitungen von elektrischen Geräten sowie die Verwendung auffälliger Signalfarben oder Reflektoren an gefährdeten Objekten, zum Beispiel Fußgängern bei Nacht.

Verfahren der Sicherheitstechnik:

Spezielle Anwendungsgebiete:

Schutzeinrichtungen

Dies können sein:

  • trennende Schutzeinrichtungen (Verkleidung, Verdeckung)
  • ortsbindende Schutzeinrichtungen (Zweihandbedienung, Tipptaster)
  • abweisende Schutzeinrichtungen (Handabweiser, Fingerabweiser)
  • Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion (Lichtschranke, Pendelklappen)

Normen

Einzelbelege

  1. Telepolis: Der Albtraum Sicherheit

Literatur

  • Günter Lehder, Reinald Skiba: Taschenbuch Arbeitssicherheit
  • Arno Meyna, Olaf H. Peters: Handbuch der Sicherheitstechnik
  • Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Gewerbebetriebe. VdS-Verlag ISBN 3-936050-04-X
  • Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Haushalte. VdS-Verlag ISBN 3-936050-03-1
  • A. Neudörfer: Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte; Methoden und systematische Lösungssammlungen zur EG-Maschinenrichtlinie. Springer Berlin Heidelberg New York, 2005, ISBN 3-540-21218-3

Literatur zum akademischen Sicherheitsbegriff, seiner Ausdehnung und der Kritik der Kopenhagener Schule

  • Buzan: Change and Insecurity Reconsidered, in Croft, 2000
  • Buzan and Waever: Slippery? Contradictionary? Sociologically untenable? The Copenhagen school replies, Review of International Suties, 1997
  • Buzan, Weaver, de Wilde: A new Framework for analysis, Chapter 1 and 9, Boulder, 2000
  • Croft [Ed]: Critical Reflections on Security and Change, Introduction, Frank Cass, London, 2000
  • Gleditsch: Peace Research and International Relations in Scandinavia in Guzzini and Jung, 2004
  • Guzzini, Jung: Copenhagen peace research in Guzzini and Jung [Ed.], 2004 Contemporary Security Analysis and Copenhagen Peace Research, Routledge
  • Kolodziej: Security Studies for the next Millennium: quo vadis? in Croft, 2000
  • Lipschutz: On Security in Lipschutz [Ed.] 1995: On Security, Columbia
  • Mathews: Redefining Security, Foreign Affairs, 1989
  • Purtschert, Patricia / Meyer, Katrin /Winter, Yves : Gouvernementalität und Sicherheit, Bielefeld: transcript 2008
  • Proske, D.: Definition of Safety and the existence of “Optimal safety”, ESREL 2008 conference, Safety, Reliability and Risk Analysis: Theory, Methods and Applications – Martorell et al. (eds), Taylor & Francis Group, London, Seite 2441-2446
  • Strizel: Towards a Theory of Securitization: Copenhagen and Beyond, European Journal of International Relations 13, 2007
  • Waever: Securitization and Desecuritization in Lipschutz, 1995
  • Williams: Modernity, identity and security: a comment on the ‚Copenhagen controversy’, Review of International Studies 24, 1998

Siehe auch

Weblinks


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