Sondervermögen

Sondervermögen

Sondervermögen bezeichnet:

  • das Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist, siehe Investmentgesellschaft #Sondervermögen
  • in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden, siehe Sondervermögen des Bundes
  • in Deutschland rechtlich unselbständige Teile der Gemeinde, siehe Kommunales Sondervermögen
  • im Bereich der Berufsständischen Versorgung Fonds zur Deckung der Rentenanwartschaften der Versicherten, geführt von den jeweiligen Versorgungswerken, siehe Sondervermögen (Rente)
  • das persönliche Eigentum der Braut, welches neben der Mitgift in die Verwaltung des Ehemannes übergeht, die Paraphernalia
28px Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Sondervermögen — Reserve; Fonds * * * Sọn|der|ver|mö|gen, das (Rechtsspr.): Vermögen, dem das Gesetz eine rechtliche Sonderstellung einräumt, ohne dass eine juristische Person mit eigener Rechtsperson besteht (z. B. Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen… …   Universal-Lexikon

  • Sondervermögen — I. Verwaltung:1. Begriff: Vermögensteil im Eigentum einer Gebietskörperschaft, der über keine Rechtsfähigkeit verfügt, aber organisatorisch und haushaltsmäßig einen wesentlich höheren Selbstständigkeitsgrad als Verwaltungseinheiten aufweist. 2.… …   Lexikon der Economics

  • Sondervermögen der Kommunen — ⇡ Sondervermögen …   Lexikon der Economics

  • Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften — Sondervermögen bezeichnet: das Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist, siehe Investmentgesellschaft #Sondervermögen in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Sondervermögen des Bundes — Als Sondervermögen des Bundes bezeichnet man in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen des Bundes, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden. Diese Sondervermögen sind zwar Teil des Bundesvermögens, besitzen jedoch einen eigenen Haushalt …   Deutsch Wikipedia

  • Sondervermögen des Bundes — wirtschaftlich verselbstständigte, rechtlich unselbstständige Vermögensteile, die aus dem Bundesvermögen getrennt und mit eigenem Haushalt versehen sind, um Aufgaben zu erfüllen, die sonst das Budget hätte übernehmen müssen. Beispiele: ERP… …   Lexikon der Economics

  • Sondervermögen — Sọn|der|ver|mö|gen (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • ERP-Sondervermögen — Das ERP Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommunales Sondervermögen — Als kommunales Sondervermögen bezeichnet man in Deutschland einen rechtlich unselbständigen Teil der Gemeinde, der durch Satzung oder aufgrund einer Satzung entstanden ist und zur Erfüllung einzelner Aufgaben der Gemeinde bestimmt ist.… …   Deutsch Wikipedia

  • Altersvorsorge-Sondervermögen — (AS Fonds) sind eine seit April 1998 in Deutschland zugelassene Form von Investmentfonds, die speziell für die Altersvorsorge aufgelegt werden. Die Altersvorsorge Sondervermögen wurden vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.… …   Deutsch Wikipedia

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