Sozialversicherungsausweis

Sozialversicherungsausweis

Mittels eines Sozialversicherungsausweises kann sich ein Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung ausweisen.

Inhaltsverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland

Allgemeines

Sozialversicherungsausweis

Jeder versicherte Arbeitnehmer besitzt einen Sozialversicherungsausweis, der vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt wird (§ 18h SGB IV). Bei Aufnahme einer Beschäftigung ist dieser auf Verlangen dem Arbeitgeber vorzulegen. Häufig ist diesem jedoch die Angabe der Rentenversicherungsnummer bereits ausreichend. In zusammengeklapptem Zustand ist der Sozialversicherungsausweis in etwa so groß wie ein Personalausweis. Der Ausweis ist maschinell lesbar. Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wurden, müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung beantragen und diese mit sich führen. Bei Verlust des Sozialversicherungsausweises kann dieser vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse angefordert werden.

Bei Verlust muss bei der jeweils zuständigen Rentenversicherung ein neuer Sozialversicherungsausweis beantragt werden. Dies ist auch dann erforderlich, wenn der Ausweis zerstört beziehungsweise unbrauchbar geworden ist. Der beschädigte Ausweis muss bei Neuausstellung zurückgegeben werden. Jeder Beschäftigte darf nur einen Sozialversicherungsausweis besitzen (§ 18h Abs.4 S.3 SGB IV).

Inhalt des Ausweises

Der Sozialversicherungsausweis enthält folgende Daten:

  • die Rentenversicherungsnummer des Inhabers
  • den Familiennamen und den Geburtsnamen
  • den Vornamen

Weitere personenbezogene Daten darf der Ausweis nicht enthalten.

Außerdem ist die Bezeichnung „Sozialversicherungsausweis“, der Name des ausstellenden Rentenversicherungsträgers sowie eine fortlaufende Vordrucknummer aufgedruckt.

Vorlagepflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Beginn der Beschäftigung dem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen bzw. bei späterem Erhalt unverzüglich nachzureichen. Des Weiteren ist der Einzugsstelle der Verlust oder das Wiederauffinden unverzüglich anzuzeigen.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss sich den Sozialversicherungsausweis bei Beginn einer Beschäftigung von seinem Mitarbeiter vorlegen lassen. Eine Mitführungspflicht besteht seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Stattdessen sind die Beschäftigten verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen.

Österreich

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Die e-card in Österreich wird von der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt und beinhaltet die Sozialversicherungsnummer. Sie ist damit der aktuelle Sozialversicherungsausweis (Stand Jahresbeginn 2006).[1]

DDR

Der Sozialversicherungsausweis der DDR (Deutsche Demokratische Republik) war ein Buch, in das alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen eingetragen wurden. Des Weiteren wurden darin etwaige Arbeitsunfähigkeiten (sogenannte Arbeitsausfalltage) eingeschrieben. Der Sozialversicherungsausweis war das wichtigste „Beweismittel“ des Versicherten gegenüber dem DDR-Rentenversicherungsträger.

Zusätzlich diente er als Nachweis, krankenversichert zu sein und war bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Der Ausweis (kurz: SV-Ausweis) wurde bei der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ausgestellt.

Für die Zeit zwischen Geburt und erstmaliger Arbeitsaufnahme gab es den „Sozialversicherungs- und Impfausweis für Kinder und Jugendliche“. Dieser war ebenfalls in Buchform mit festem Pappeinband gebunden (allerdings in rot statt grün) und besaß nur 32 Seiten. Diese dienten ausschließlich der Dokumentation von Impfungen, Krankheiten und Heilbehandlungen. Die Vordrucke auf den Seiten waren entsprechend auf den Bedarf bei Kindern und Jugendlichen ausgerichtet.

Aufbau des SVA (für Erwachsene)

Seite 1

Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung DDR 1966

Hier steht nur: „AUSWEIS FÜR ARBEIT UND SOZIALVERSICHERUNG“

Seiten 2 bis 3

Auf der 2. Seite sind allgemeine Bestimmungen niedergeschrieben. Auf der folgenden Seite sind Daten des Ausweisinhabers festgehalten.

unter anderem:

  • PA Nr. (Personalausweisnummer) dort steht die PKZ (Personenkennzahl)
  • Name, Vorname
  • Namensänderung
  • Unterschrift des Inhabers
  • Stempel, Unterschrift und Datum der Ausstellungsstelle

Seiten 4 bis 5½

Hier wird die

  • allgemeine Schulbildung
Schulart von/ bis Abschluss (Klasse)
Beispiel xx.xx.xxxx - xx.xx.xxxx Abschluss
POS 1. September 1978 - 4. Juli 1988 10. Klasse
  • Berufsausbildung
a Ausbildungsberuf
b Kennzahl nach Systematik
Name des Ausbildenden
Betriebes
von / bis
Abschluss
Ja / Nein
a Elektriker
b 8558
VEB Grüne Pumpe 1. September 1988 - 30. August 1990 Ja
  • Hoch- und Fachschulausbildung / Fachrichtung
Name der Universität, Hoch- oder Fachschule von / bis
Fachrichtung
Abschluss als
Technische Universität
Berlin
10/1975 - 03/1981
Elektrotechnik
Diplom-Ingenieur

eingetragen.

Seiten 5½ bis 7

Hier werden Qualifizierungsmaßnahmen mit Abschluss eingetragen.

Name des Betriebes
Art der Qualifizierungs-
maßnahmen - Ziel
von / bis
VEB Grüne Pumpe
Posemuckel
Weiterbildung zur Fachkraft für Starkstrom 02/1981 - 05/1981

Seiten 8 bis 13

Hier sind diverse

  • staatliche und betriebliche Auszeichnungen (Seiten 8 - 9) ,
  • sonstige Spezialkenntnisse (Seite 10),
  • Urlaubs- und Lohnausgleichsansprüche, geleistete Überstunden (Seiten 11 - 13)

Seiten 14 bis 29

Hier sind die Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsverhältnisse vermerkt.

Beginn
der
Tätigkeit
Genaue Bezeichnung
der Tätigkeit
Lohn-
bzw.
Gehalts-
gruppe
Stempel und Unterschrift
des Betriebes,
bei Selbständigen auch der
Abteilung Finanzen
Beitragspflichtiger
Bruttoverdienst *)
Ende der
Tätigkeit
Stempel und Unterschrift
des Betriebes,
bei Selbständigen auch der
Abteilung Finanzen
1. Januar
1981
Elektriker 12a
VEB Elektrotechnik
Gera
Karl-Marx-Str. 125
2.525,26 Mark
31. Dezember
1981
VEB Elektrotechnik
Gera
Karl-Marx-Str. 125
 *)Eintragung erfolgt bei Beendigung der Tätigkeit
    mindestens jedoch am Ende jedes Kalenderjahres. Hier finden
    sich auch ggf. Vermerke über die Zahlung von Beiträgen zur
    Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR), bergbaulichen
    Versicherung oder aber Zugehörigkeit zu Sondersystemen 

Seiten 30 bis 45

Auf diesen Seiten werden Heilbehandlungen (ambulant/stationär) aufgeschrieben.

Folgende Angaben mussten gemacht werden:

  • Berechtigungsschein (diese Nummer trug der Arzt ein)
  • Beginn und Ende der Behandlung
  • Diagnose (Schlüssel)
  • Arbeitsunfähigkeiten (Beginn und Ende)
  • Stempel, Unterschrift der behandelnden Stelle

Seiten 46 bis 48

Hier werden Genehmigungspflichtige Heil- und Hilfsmittel eingetragen.

Seite 49

Hier wurden Anspruchsberechtigte Familienangehörige vermerkt.

1) Ehegatte
Max Muster

Vor- und Zuname

2. Januar 1961 Berlin

Geburtstag und -ort

Versicherungs-
ausweis für
Familien-
angehörige
ausgestellt am:
12. Dezember 1975
2) Kind Erika geb. am 26. März 1986 k.A.
3) Kind Helge geb. am 14. September 1987 k.A.
3) Kind etc. geb. am usw. k.A.

Seite 50

Hier ist Platz für Nachträge

Seiten 51 bis 53

Hier sind Röntgengroßaufnahmen (G) und Schirmbilder (S) der Brustorgane aufgeschrieben.

Folgende Angaben wurden gemacht:

  • Datum (der Untersuchung)
  • G
  • S
  • Stempel der Einrichtung und Unterschrift

Seite 54

Hier sind die Tuberkuloseschutzimpfungen des Ausweisinhabers vermerkt.

Seiten 55 bis 56

Auf der Seite 55, obere Hälfte, sind Blutgruppenbestimmungen mit Datum, Blutgruppe und System eingetragen. Auf der Seite 55½ und 56 sind Serumgaben mit Datum, Serumart und -menge eingetragen.

Seiten 57 bis 60

Auf diesen Seiten sind Reihenuntersuchungen eingetragen.

Angaben:

  • Datum
  • Untersuchung (schlüssel-Nr.)
  • Stempel der Einrichtung und Unterschrift

Seiten 61 bis 62

Hier werden Tauglichkeitsuntersuchungen für Kraftfahrer und bestimmte Berufe eingetragen.

Angaben:

  • Datum
  • Untersuchungsart
  • Untersuchungsergebnis
  • Stempel der Einrichtung und Unterschrift

Seiten 63 bis 64

Hier werden Sonstige Informationen eingetragen.

Einzelnachweise

  1. Österreichische Sozialversicherung

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