Staatsvertrag

Staatsvertrag

Ein Staatsvertrag ist ein internationaler, völkerrechtlicher Vertrag zwischen in der Regel zwei oder mehreren Staaten. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man ‚bilateral‘, zwischen mehreren Staaten ‚multilateral‘.

Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die Salinenkonvention zwischen Österreich und Bayern. Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft Staatsvertrag genannt, was in Wirklichkeit ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Da in Deutschland die Länder über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. Art. 70 ff. GG) verfügen, wird der Begriff auch für Verträge zwischen zwei oder mehreren Bundesländern angewandt. Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in solchen Staatsverträgen geregelt. Ein Beispiel für einen solchen Vertrag ist der Rundfunkstaatsvertrag. Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz genannt) in ein Landesgesetz zu übernehmen.[1] Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.

Siehe auch: Verwaltungsabkommen

Österreich

Auch in Österreich gibt es einerseits Staatsverträge zwischen der Republik Österreich und anderen Staaten, sowie andererseits zwischen einzelnen oder allen seiner Bundesländer.

Der allgemeine Sprachgebrauch meint mit Staatsvertrag insbesondere den Österreichischen Staatsvertrag, der am 15. Mai 1955 im Schloss Belvedere unterzeichnet wurde und der die Unabhängigkeit des Landes wiederherstellte. Darüber hinaus regelte er die Reparationen an die Sowjetunion, den Rückzug der vier Besatzungsmächte sowie den Aufbau von Bundesheer, Wirtschaft, Luftfahrt und Rechtswesen.

Einige Themen multilateraler Staatsverträge

Staatsverträge zwischen mehreren Staaten können u. a. betreffen:

Hingegen sind z. B. Kulturabkommen fast immer bilateral und meist unterhalb der Ebene eines Staatsvertrags.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. dazu Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Rn 21 (Staatsverträge als „innerstaatlich gewöhnlich politisch besonders bedeutsame und der parlamentarischen Zustimmung bedürftige Verträge“).
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