Steuerermäßigung

Steuerermäßigung

Unter Steuerermäßigung versteht man eine Verringerung des Steuersatzes oder des festgesetzten tariflichen Steuerbetrages. Im Falle der Verminderung des Steuerbetrages spricht man auch von Absetzbetrag (vor allem in Österreich) oder Abzugsbetrag.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

  • Beispiel Einkommensteuer:
    Die festgesetzte Einkommensteuer verringert sich um folgende Steuerabzugsbeträge:
    • ausländische Steuern, die auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen sind[1],
    • um 50 % der Zuwendungen an politische Parteien, … höchstens jeweils 825 Euro.[2]
    • bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen … um das 3,8-fache (bis 2007: 1,8-fache) des jeweils … festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags …[3] ,
    • um einen bestimmten Prozentsatz der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnahe Dienstleistungen auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis höchstens 1200 Euro und für Pflege- und Betreuungsleistungen gilt ein Höchstbetrag von 4000 Euro [4]
  • Beispiel Umsatzsteuer:
    Die Umsatzsteuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker [5] aber auch für frische Schnittblumen [6].
  • Beispiel Gewerbesteuer:
    Die Steuermesszahlen ermäßigen sich auf 56 vom Hundert bei Hausgewerbetreibenden [7]
  • Beispiel Körperschaftsteuer:
    Die Körperschaftsteuer ermäßigt sich um die ausländische Steuer, soweit diese der deutschen Körperschaftsteuer entspricht.[8]

Österreich

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 34 c EStG
  2. § 34 g EStG).
  3. § 35 EStG).
  4. § 35 a EStG).
  5. (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG
  6. § 14 UStG
  7. (§ 11 Abs. 3 GewStG)
  8. (§ 26 KStG)

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