Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung
Strommix in Deutschland 2010

Unter Strommix versteht man die prozentuelle Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, den der Anbieter an den Verbraucher verkauft. In Deutschland sind seit dem 15. Dezember 2005 alle Energieversorgungsunternehmen (EVUs) verpflichtet, nach §42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Informationen über ihren Strommix offenzulegen. Damit wurde die EU-Richtlinie 2003/54/EG umgesetzt. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher (im Gesetz Letztverbraucher genannt) auf der Jahresstromrechnung und auf allen Werbematerialien angegeben sein. Sie ist spätestens am 15. Dezember eines Jahres auf die Werte des Vorjahres zu aktualisieren. Mit den Informationen, insbesondere über die Umweltauswirkungen, soll dem Stromkunden ermöglicht werden, die „Qualität” der Stromproduktion zu bewerten. Folgende Daten müssen veröffentlicht werden:

  • der Strommix des Unternehmens (Händlermix, auch Lieferantenmix genannt), der alle Kunden des Händlers, die Endverbraucher sind, zusammenfasst. Sofern ein spezielles Produkt mit unterschiedlichem Energieträgermix angeboten wird (Produktmix, z. B. „100 % Wasserkraft“), muss zusätzlich für dieses Produkt und auch für den verbleibenden Energieträgermix (Residualmix) der Anteil der einzelnen Energieträger angegeben werden.
  • Informationen über Umweltauswirkungen pro Kilowattstunde. Kohlendioxid-Emissionen werden anlagenspezifisch ermittelt. Die Menge des radioaktiven Abfalls für Strom aus Kernkraftwerken wird mit dem bundesweit einheitlichen Faktor 0,0027 g/kWh errechnet [1].
  • bundesweite Durchschnittswerte für alle Angaben, damit ein Vergleich möglich ist

Da alle Stromanbieter dasselbe Stromnetz nutzen, bekommt ein Kunde von jedem Anbieter einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch an der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Dadurch kann ein Stromkunde bei der Wahl seines Lieferanten leichter Umweltschutzaspekte berücksichtigen.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise in der Praxis

Bei Stromlieferungen an Wiederverkäufer besteht keine Deklarations-Pflicht. Damit die Stromkennzeichnung verlässlich bleibt, auch wenn der Strom mehrfach weiterverkauft wird, bevor er zum Endverbraucher kommt, werden bei der Stromerzeugung Belege (so genannte Herkunftsnachweise oder Stromerzeugungs-Zertifikate) ausgestellt. Diese bestätigen, dass eine bestimmte Menge elektrischer Energie auf eine gewisse Weise produziert wurde. Diese Belege werden meistens in zentralen Datenbanken abgelegt, um leichter verhindern zu können, dass es für dieselbe erzeugte Energiemenge mehr als einen Beleg geben kann. Solche Datenbanken sind in den meisten EU-Ländern vorhanden bzw. im Aufbau. Sie werden von Behörden oder unabhängigen Organisationen betrieben.

Die Belege werden zunächst dem Kraftwerks-Betreiber anhand des Zählerstands seiner Anlage ausgestellt. Sie können zusammen mit dem dazugehörigen Strom oder auch separat weiterverkauft werden und beliebig oft den Besitzer wechseln. Der neue Besitzer kann sich irgendwo in Europa befinden. Ob er jemals Strom aus dem Land gekauft hat, aus dem der Beleg stammt, ist irrelevant.

In Ländern mit EU-konformer Stromkennzeichnung müssen die Stromanbieter am Ende eines Jahres Belege für die gesamte von ihnen an Endverbraucher abgegebene Energie vorweisen können, woraus sich der zu deklarierende Strommix ergibt. Falls ein Stromanbieter nicht genügend Belege besitzt, muss er den fehlenden Rest als "Strom unbekannter Herkunft" deklarieren. Nachdem ein Beleg für die Stromkennzeichnung verwendet wurde, wird er entwertet.

Werte in Deutschland

Die Tabelle listet den bundesweiten durchschnittlichen Strommix sowie die Angaben der fünf größten Energieversorger und der vier größten unabhängigen Ökostrom-Anbieter auf (Herkunftsdatum der Daten ist einzeln angegeben). Laut AGEB lieferte 2010 die Kernenergie 22% des Bruttostromverbrauchs. Zu den fossilen Energieträgern zählen Braunkohle (23 %), Steinkohle (19 %), Erdgas (13 %), sonstige (6 %, z. B. Erdöl). Zur erneuerbaren Energie zählen Wind- (6 %), Wasser- (3,3 %) und Solarenergie (2 %) sowie Biomasse (5,5 %).[2] 0,9 % des Stromverbrauchs 2007 stammten aus älteren Wasserkraftanlagen, der größere Teil (14,2 %) wurde aber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert und muss von jedem Stromanbieter abgenommen werden. Dementsprechend weisen nur deutlich höhere Werte auf eine gewollt umweltfreundliche Einkaufspolitik hin. Strom, der an einer Strombörse dazugekauft wird, muss anteilig in die Angaben hineingerechnet werden.

  Durchschnitt[3] (2010) E.ON
(2007)
RWE[4] (2009) EnBW[5] (2009) Vattenfall[6] (2009) EWE[7]
(2008)
LichtBlick[8] (2009) Greenpeace Energy[9] (2009) EWS[10] (2010) Naturstrom[11] (2009)
Erneuerbare Energieträger 17,9 % 15-22 % 22 % 24 % 25,8 % 21,6 % 100 % 100 % 99,6 % 100 %
Kernenergie 24,5 % 16,4-45 % 17 % 47 % 5,2 % 34,7 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Fossile Energieträger 57,5 % 36,5-66,3 % 61 % 29 % 69 % 41,5 % 0 % 0 % 0,4 % 0 %
Radioaktiver Abfall (mg/kWh) 0,7 0,6-1,2 0,5 1,3 0,1 0,9 0 0 0 0
CO2-Emissionen (g/kWh) 494 298-621 681 235 644,2 379 0 0 1 0

Hinweis: Die Werte von E.ON schwanken regional sehr stark. Die angegebenen Grenzen sind die jeweiligen Ober- und Untergrenzen aus den Stromkennzeichnungen der Unternehmen E.ON Avacon[12], E.ON Bayern[13], E.ON edis[14], E.ON Hanse[15], E.ON Mitte[16], E.ON Thüringer Energie[17] und E.ON Westfalen Weser[18].

Kritik

Die Stromkennzeichnung wurde von Umwelt- und Verbraucherschützern seit langem gefordert und ihre Einführung begrüßt. Dennoch erfüllen die Daten nicht alle Erwartungen und bieten nicht die bestmögliche Transparenz.

Kritisiert wird teilweise, dass in Deutschland die Energieträger in nur drei große Gruppen zusammengefasst und nicht näher aufgeschlüsselt sind. Damit werden beispielsweise gasbefeuerte, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit alten Braunkohle-Kraftwerken, oder Solaranlagen mit Wasserkraftwerken gleichgestellt. Der Zusatznutzen bei der Wärmegewinnung von KWK-Anlagen wird bei der Berechnung der CO2-Menge nicht berücksichtigt.

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt betrifft den Umgang mit Energien, die keiner bestimmten Erzeugungsart zugeordnet werden können, z. B. an der Strombörse gekaufte Mengen. Nach den geltenden Regelungen kann diesen Mengen der Gesamtmix der Strombörse oder der Durchschnittsmix für Deutschland zugeordnet werden. Diese Werte können stark vom tatsächlichen Mix abweichen und eröffnen den Stromversorgern die Möglichkeit, die Erzeugungsart von Strom aus unbeliebten Quellen (z. B. Kernenergie) rechnerisch zu verschleiern, indem dieser an der Börse verkauft und direkt zurückgekauft wird. Der in der Stromkennzeichnung angegebene Mix muss somit nicht mit der Zusammensetzung der durch den Stromanbieter betriebenen Kraftwerke übereinstimmen.

Grundsätzlich gibt der Strommix nur näherungsweise wieder, welcher Strom tatsächlich an den Verbraucher geliefert wurde. Da Strom an sich nicht speicherbar ist, müssen zu jedem Zeitpunkt Erzeugung und Verbrauch gleich groß sein. Eine faktisch richtige Stromkennzeichnung würde für alle Zeitpunkte die in den verschiedenen Arten von Kraftwerken momentan erzeugte elektrische Leistung den Verbrauchern entsprechend den geltenden vertraglichen Beziehungen zuschreiben und aufsummieren. Das ist jedoch nicht der Fall:

  • Die Herkunft des Spitzenlast-Stroms muss nicht deklariert werden. Stattdessen kann der Anbieter z. B. Strom aus Grundlast-Kraftwerken rechnerisch auf eine Kundengruppe aufteilen. Strom, der etwa als "100 % Wasserkraft" verkauft wird, muss nicht zu jedem Zeitpunkt tatsächlich aus Wasserkraftwerken stammen. Der Strommix sagt nur aus, dass der verbrauchten elektrischen Energie insgesamt, über ein Jahr gesehen, eine entsprechende Erzeugung gegenübersteht (mengengleiche Einspeisung).
  • Die Stromanbieter müssen die bezogene Menge von Ausgleichsenergie nicht veröffentlichen. Weder Menge noch Art der Ausgleichsenergie fließen in die Stromkennzeichnung ein.
  • Die unvermeidbaren Übertragungsverluste in der Höhe von etwa 5 bis 10 % der eingespeisten elektrischen Energie werden von den Netzbetreibern ersetzt und bleiben im Strommix des Stromlieferanten unberücksichtigt. Z. B. müsste ein Anbieter von 100 % Ökostrom eigentlich 105 bis 110 % Ökostrom ins Netz einspeisen, damit seine Kunden keinen Strom aus konventionellen Kraftwerken konsumieren. Das ist jedoch aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen in der Praxis nicht realisierbar.

Manche Experten konstatieren, dass die Stromkennzeichnung eine Farce sei, da durch Börsenhandel, direkten Kauf bzw. Verkauf an andere Händler und Verkauf an verschiedene Gruppen von Endkunden der Anteil des zugelieferten Stroms seinem Ursprung nicht zugeordnet werden könne bzw. die ausgewiesenen Zahlen hypothetisch seien.

Kritisiert wird auch die Angabe eines Produktmix, weil dieser dazu führt, dass Großkunden wie Industrie und Staat, denen die Herkunft des Stroms egal ist, billiger „schmutziger“ Strom verkauft wird, während der Strom aus umweltfreundlichen Kraftwerken nun gesondert, gegen Aufpreis an sensible Endkunden verkauft wird. Andererseits wären von einer Abschaffung des Produktmix aber auch Kunden von Ökostrom-Anbietern, die Strom in verschiedenen Preislagen anbieten, negativ betroffen, da ein Kunde aus dem Händlermix, der den Durchschnitt wiedergibt, nicht genau erfahren kann, welche Stromproduktion er mit dem Bezahlen der Rechnung unterstützt. Außerdem wäre zu befürchten, dass ein Verbot des Produktmix durch die Gründung von eigenständigen Tochtergesellschaften leicht umgangen werden könnte.

Global 2000 und Greenpeace fordern, dass nicht nur die an Endkunden abgesetzte Energie deklariert wird sondern die gesamte Handelsmenge. Kunden sollen wissen, ob ihr Anbieter z. B. mit dem Handel von Atomstrom Gewinne macht. Die Umsetzung dieser Forderung ist schwierig, weil der Börsenhandel anonym, ohne Herkunftsnachweis, erfolgt und weil die Handelsmenge – im Gegensatz zur tatsächlich abgesetzten Menge – durch Käufe und Verkäufe beliebig groß werden kann, d. h. die Anteile jeder einzelnen Erzeugungsart wären durch entsprechende Geschäfte nahezu beliebig manipulierbar.

Die Stromkennzeichnung kann das Verbraucherverhalten auch beeinflussen: Manche Kunden glauben, dass Stromsparen nicht mehr so wichtig ist, wenn sie sich mit 100 % Wasserkraft oder 100 % Ökostrom beliefern lassen. Allerdings verfügen die meisten Anbieter nicht über genug Erzeugungskapazitäten, um Spitzenlasten zu decken, oder sie besitzen überhaupt keine Kraftwerke, die sich dem Verbrauch anpassen können. In diesem Fall kann jeder Mehrverbrauch während einer Spitzenlastzeit de facto zum Hochfahren eines konventionellen Kraftwerks führen, obwohl davon nichts im Strommix deklariert wird.

Die Art der Berechnung der radioaktiven Abfallmenge ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgegeben, sondern den Stromanbietern überlassen. Deren Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat vereinbart, dass lediglich die abgebrannten Brennelemente (20-25 t pro Kernkraftwerk und Jahr) in die Mengenberechnung eingehen sollen. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle bleiben außen vor.[19] Dies führt zur Angabe einer vergleichsweise geringen Abfallmenge von 0,0027 g/kWh für Strom aus Kernenergie. In einigen anderen europäischen Ländern werden aufgrund anderer Berechnungmethoden weitaus höhere Abfallmengen angegeben. So wird z. B. in Großbritannien ein Faktor von 0,010 g/kWh verwendet, der vom Energieministerium vorgegeben wird.[20] Der weitaus größte Anteil an radioaktivem Abfall fällt erst nach Betriebsende eines Kernkraftwerks an. Diese Abfallmenge geht jedoch auch nicht in den vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verwendeten Faktor ein. So wurden z. B. im Block A des Kernkraftwerks Gundremmingen 13,8 Milliarden kWh Strom erzeugt und beim Rückbau sind 1400 t radioaktiver Abfall angefallen.[21] Dies entspricht einer radioaktiven Abfallmenge von 0,101 g/kWh.

Auch die Darstellung der radioaktiven Abfallmenge ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgegeben. Die Europäische Kommission empfiehlt, die Menge des radioaktiven Abfalls in Mikrogramm/kWh anzugeben.[22] Die im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zusammengeschlossenen Stromanbieter haben jedoch vereinbart, die Einheit g/kWh zu verwenden.[23] Der Zahlenwert wird dadurch um den Faktor 1.000.000 reduziert und die Abfallmenge wird optisch verkleinert.

Stromkennzeichnung in Österreich

Global 2000 und Greenpeace kamen nach dem Studium von Geschäftsberichten und telefonischen Recherchen zu dem Ergebnis:

  • Acht der neun Landesversorger handeln mit Atomstrom, deklarieren gegenüber ihren Endkunden jedoch nur eine geringe oder gar keine Menge.
  • Atomstrom wird durch Zukauf entsprechender Stromerzeugungs-Zertifikate als Strom aus Wasserkraft deklariert, ohne dass die Versorger jemals Strom aus diesen Wasserkraftwerken bezogen haben. Die Zertifikate stammen hauptsächlich aus Finnland, Norwegen, Schweden und Spanien. Das sind Länder, in denen Wasserkraftproduzenten die Zertifikate nicht benötigen, weil dort eine EU-konforme Stromkennzeichnung fehlt. Im Jahr 2004 kauften österreichische Stromversorger RECS-Zertifikate im Ausmaß von 7,2 Milliarden kWh. Das entspricht rund 10 % des gesamten österreichischen Stromverbrauchs.

Die Versorger haben diesen Behauptungen nicht widersprochen.

Das österreichische Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) schreibt vor, dass Stromversorger offenlegen müssen, aus welchen „Primärenergieträgern ... die von ihnen gelieferte elektrische Energie erzeugt wurde“ (§45 Abs. 2). Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, hat die Regulierungsbehörde E-Control zu bestimmen. Nach Meinung der Kritiker hat sie in dieser Sache versagt: Das ElWOG sage eindeutig, dass die Energieaufbringung des Lieferanten, und nicht die Erzeugung irgendwo anders auf der Welt, zu deklarieren ist. Die E-Control dürfe Stromerzeugungs-Zertifikate aus Ländern, die die EU-Richtlinie zur Stromkennzeichnung noch nicht umgesetzt haben, nicht anerkennen. Derzeit würden sowohl die österreichischen Stromkunden als auch die Stromkunden in den Ländern, aus denen die Zertifikate stammen, glauben, sauberen Strom aus Wasserkraft zu bekommen, was nicht der Wirklichkeit entspricht.

Dieses System, das den Nachweis der Stromherkunft vom Handel mit dem Strom selbst trennt, wird auch generell kritisiert. Eine Lücke ist, dass für den Anteil von „Strom unbekannter Herkunft“ in der Stromkennzeichnung keine Obergrenze definiert ist. Dadurch könnten Versorger, deren Kunden nicht so genau auf den deklarierten Strommix achten (etwa weil es in ihrem Land ohnehin fast nur Wasserkraftwerke gibt), ihre Stromerzeugungs-Zertifikate Versorgern in jenen Ländern verkaufen, die sensiblere Kunden haben.

Weblinks

Fußnoten

  1. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: [1], Leitfaden „Stromkennzeichnung" (PDF-Dokument)
  2. Quelle: BDEW, AGEB Die Zahlen stammen von unendlich-viel-energie.de, da sie beim BDEW nicht öffentlich einsehbar sind.
  3. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Durchschnittswerte der öffentlichen Stromversorgung in Deutschland 2010 (PDF-Dokument)
  4. RWE Stromkennzeichnung 2009
  5. EnBW Stromkennzeichnung 2009
  6. Vattenfall Stromkennzeichnung 2009
  7. EWE Stromkennzeichnung 2008
  8. Lichtblick Stromkennzeichnung 2009
  9. Greenpeace Energy Stromkennzeichnung 2009
  10. Elektrizitätswerke Schönau Stromkennzeichnung
  11. Naturstrom AG Stromkennzeichnung 2009 (PDF-Dokument)
  12. E.ON Avacon Stromkennzeichnung 2007
  13. E.ON Bayern Stromkennzeichnung 2007
  14. E.ON edis Stromkennzeichnung 2007
  15. E.ON Hanse Stromkennzeichnung 2007
  16. E.ON Mitte Stromkennzeichnung 2007
  17. E.ON Thüringer Energie Stromkennzeichnung 2007
  18. E.ON Westfalen Weser Stromkennzeichnung 2007
  19. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: [2], Leitfaden „Stromkennzeichnung" S. 21 (PDF-Dokument)
  20. http://decc.gov.uk/en/content/cms/statistics/fuel_mix/fuel_mix.aspx
  21. http://www.kkw-gundremmingen.de/kkw_t9.php
  22. European Commission note on labelling
  23. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: [3], Leitfaden „Stromkennzeichnung" S. 21 (PDF-Dokument)

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