Strompreis

Strompreis

Der Strompreis ist das Entgelt für Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich zumeist aus mehreren Preiskomponenten zusammen und macht 60 % des gesamten Stromrechnungsbetrages aus.

laut BDEW (Stand: Dezember 2009)

Inhaltsverzeichnis

Strompreisbestandteile

Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die nachfolgend genannten prozentualen Anteile beziehen sich auf die Situation bei den Haushaltskunden in Deutschland.

Energielieferung

Der Preis für die Stromlieferung, als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung) wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom wie beispielsweise der European Energy Exchange (EEX), einer Strombörse in Leipzig, bestimmt. Diese Kosten machen etwa 23 % des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge und den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind. Etwaige Kosten für CO2-Emissionsrechte sind aufgrund ihres Opportunitätskosten-Charakters in dem Energiekostenanteil enthalten. Hinzu kommen noch 4 % des Strompreises für die Abrechnung, Ablesung sowie die technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (wie Zähler).[1]

Die Großhandelspreise an der EEX bilden sich nach dem Prinzip der Merit-Order: das teuerste Kraftwerk, welches zur Deckung des Strombedarfs zugeschaltet werden muss, bestimmt den Preis für den gesamten an der EEX gehandelten Strom. Dadurch ergibt sich eine Einsatzreihenfolge der Kraftwerke. Diejenigen mit den niedrigsten Grenzkosten (Kernkraftwerke) können immer durchlaufen und die Preisdifferenz als Gewinn ausschütten. Somit führt ein Mehrbedarf nicht zum Zuschalten von Kernreaktoren, da sie ohnehin in Betrieb sind.

An der EEX wird lediglich ein Viertel des kurzfristig in Deutschland gehandelten Stroms umgeschlagen – der Preis gilt aber auch für die außerbörslichen Geschäfte als Referenz. Energieversorgungsunternehmen, industrielle Großkunden und Stadtwerke bestellen ihren voraussichtlichen Strombedarf Tage oder bis zu sechs Jahre im Voraus, um sich gegen Preissteigerungen abzusichern. Dadurch wirken sich die Entwicklungen der Großhandelspreise erst mit Verzögerungen auf die Verbraucher aus.[2]

Netznutzung

Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber sowie den örtlichen Verteilnetzbetreiber. Ungefähr ein Viertel des Strompreises beruht auf diesem Preisbestandteil auf Grund einer Monopolstellung der Stromkonzerne als gleichzeitiger Netzbetreiber. Für Industriekunden, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind, ist der Anteil der Netznutzungsentgelte deutlich niedriger.

Die EU-Kommission verlangt eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energiekonzerne oder zumindest die Übertragung der Netze auf eine unabhängige Gesellschaft. 2009 kam zum Beispiel E.on diesen Forderungen mit dem Verkauf seines Höchstspannungsnetzes an den niederländischen Stromnetzbetreiber Tennet nach.

Steuern, Abgaben und Umlagen

Etwa 41 % des Strompreises für Haushaltskunden entstehen durch Steuern, Abgaben und Umlagen.

Die Stromsteuer, die KWK-Umlage sowie EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt werden bei den Haushalts- und Gewerbetarifen, je nach Lieferant, entweder in den Rechnungen separat ausgewiesen, oder sind in den Arbeitspreisen bereits enthalten. In Abrechnungen nach Sondertarifen ist die separate Ausweisung inzwischen Pflicht. Die Umsatzsteuer wird stets separat auf den Rechnungen ausgewiesen.

Weiterhin werden Steuern und Abgaben auf den Verbrauch bestimmter Primärenergieträger erhoben, etwa die Brennelementesteuer (sofern neue Brennelemente 2011-2016 eingebaut werden) oder der CO2-Emissionshandel, welche den Strompreis erhöhen könnten.

Jährlicher Durchschnittsstrompreis in Deutschland

Die folgende Tabelle gibt die Zusammensetzung und den Brutto-Durchschnittsstrompreis pro Kilowattstunde (kWh) für private Haushalte mittlerer Größe (Stromverbrauch 3.500 kWh) wieder, basierend auf den Angaben des BDEW.[3] Die KWK- und EEG-Umlage decken die Mehrkosten bei der Stromerzeugung aus Kraftwärmekopplung bzw. erneuerbaren Energien. Insofern könnten diese Kosten auch zur Spalte Stromerzeugung, -transport und -vertrieb gerechnet werden.

Strompreisentwicklung für einen 3-Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh in €/kWh (Durchschnittswerte)
Jahr Stromerzeugung,
-transport,
und -vertrieb
Konzessions-
abgabe
KWK-Umlage Stromsteuer EEG-Umlage Umsatzsteuer Strompreis
Brutto
Anteil
Steuern, Abgaben und Umlagen [%]
1998 0,1289 0,0179 0,0000 0,0000 0,0008 0,0237 0,1713 24,7 %
1999 0,1159 0,0179 0,0000 0,0077 0,0010 0,0228 0,1653 29,9 %
2000 0,0862 0,0179 0,0013 0,0128 0,0020 0,0192 0,1394 38,1 %
2001 0,0860 0,0179 0,0020 0,0153 0,0023 0,0197 0,1432 39,9 %
2002 0,0971 0,0179 0,0025 0,0179 0,0035 0,0222 0,1611 39,7 %
2003 0,1023 0,0179 0,0033 0,0205 0,0042 0,0237 0,1719 40,5 %
2004 0,1082 0,0179 0,0031 0,0205 0,0051 0,0248 0,1796 39,7 %
2005 0,1122 0,0179 0,0034 0,0205 0,0069 0,0257 0,1866 39,9 %
2006 0,1175 0,0179 0,0031 0,0205 0,0088 0,0268 0,1946 39,6 %
2007 0,1219 0,0179 0,0029 0,0205 0,0103 0,0329 0,2064 40,9 %
2008 0,1301 0,0179 0,0019 0,0205 0,0116 0,0346 0,2165 39,9 %
2009 0,1412 0,0179 0,0024 0,0205 0,0131 0,0371 0,2321 39,2 %
2010 0,1390 0,0179 0,0013 0,0205 0,0205 0,0378 0,2369 41,3 %
2011 0,1357 0,0179 0,0003 0,0205 0,0353 0,0398 0,2495 45,6 %

Im Jahre 1998 wurde der Grundstein für das seit 2005 geltende erneuerte Energiewirtschaftsgesetz gesetzt. So sind die Stromversorgungsunternehmen unter anderem zur Führung von getrennten Konten in der Rechnungslegung für die Bereiche Erzeugung, Übertragung, Verteilung und gegebenenfalls Handel verpflichtet. Außerdem müssen sie das Übertragungsnetz als eigene Betriebsabteilung – getrennt von Erzeugung und Verteilung – führen (so genanntes „Unbundling“).[4] Weiteren Einfluss auf die Strompreisentwicklung im Deutschland der letzten Jahre hat das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005[5]. Mit der Novelle hat der Gesetzgeber auch die Einrichtung von Regulierungsbehörden auf Bundes- und Landesebene bestimmt. Künftig müssen unter anderem alle Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur oder einer Landesregulierungsbehörde genehmigt werden. Außerdem wird der Netzzugang diskriminierungsfrei geregelt, und Endkunden können ihren Stromversorger frei wählen. Von diesen wettbewerbsfördernden Maßnahmen verspricht sich die Politik eine Senkung der Strompreise.[6] Der Bundesgerichtshof erklärte im Juni 2011 Teile der Regulierung für ungültig, sodass die Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte für 2012 erhöhen können.[7]

Abrechnung der Strompreise

Grundlagen

Die Abrechnung der Strompreise erfolgt zu den jeweiligen Konditionen gemäß dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Stromliefervertrag. Die Kunden können in 3 Gruppen eingeteilt werden: Privatkunden (Haushaltkunden), Gewerbekunden (Handwerk, Kleingewerbe) und Sonderkunden (Großunternehmen). Die Stromtarife können in verschiedene Preisbestandteile gegliedert werden. Nicht jeder Tarif muss alle der hier beschriebenen Preiskomponenten aufweisen. Gerade im Sonderkundenbereich können je nach Energieversorgungsunternehmen sehr individuelle Tarifsysteme auftreten.

Abrechnungsbeispiele

Singlehaushalt

Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung).

Verbrauchsermittlung
Sparte Zähler-Nr. ZW* Datum Zählerstand Art** Verbrauch Faktor Abzurechnender
Verbrauch
Strom S00985632 ET 23.09.2007 8.270 01A
31.12.2007 8.640 02S
21.09.2008 9.370 01A 1.100 1 1.100 kWh
Betragsermittlung
Tarif Zone Zeitraum Menge Tage Preis Betrag (€)
Arbeitspreis NT 1 23.09.07 - 31.12.07 370 0,142500 €/kWh 52,73
Arbeitspreis HT 1 01.01.08 - 21.09.08 730 0,147500 €/kWh 107,68
Bereitstellungspreis 1 23.09.07 - 31.12.07 1 100 35,00 €/Jahr 9,59
Bereitstellungspreis 1 01.01.08 - 21.09.08 1 264 40,00 €/Jahr 28,93
Verrechnungspreis 1 23.09.07 - 31.12.07 1 100 25,00 €/Jahr 6,85
Verrechnungspreis 1 01.01.08 - 21.09.08 1 264 30,00 €/Jahr 21,70
Stromsteuer 1 23.09.07 - 21.09.08 1100 0,020500 €/kWh 22,55
Nettosumme Strom 250,03
Umsatzsteuer (19 %) 47,51
Bruttogesamtsumme 297,54

*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET – Eintarifzähler, DT – Doppel- oder Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.

Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe, die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen, die Abgaben wiederum nicht. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung, aus der der Strom erzeugt wurde, zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.

Sondervertragskunde

Abrechnung des Energieverbrauchs bei einem Großkunden nach Monatsleistungspreis.

Verbrauchsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
ZW* von bis Zählerstand
alt
Zählerstand
neu
Differenz Wandler-
faktor
Verbrauch
WHT 01.06.2007 30.06.2007 130.409,25 144.622,03 14.212,78 40 568.512 kWh
WNT 01.06.2007 30.06.2007 143.194,60 156.836,54 13.641,94 40 545.677 kWh
LSTG 01.06.2007 30.06.2007 35,398 82,348 46,950 40 1.878,4 kW
BHT 01.06.2007 30.06.2007 11.697,06 13.573,46 1876,40 40 75.056 kVArh
BNT 01.06.2007 30.06.2007 12.949,73 14.470,01 1.520,28 40 60.811 kVArh
Betragsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
Bezeichnung von bis Verbrauch Preis Betrag (€)
Leistungspreis 01.06.2007 30.06.2007 1.878,4 kW 5,50000 €/kW 10.331,20
Arbeitspreis HT 01.06.2007 30.06.2007 568.512 kWh 0,07430 €/kWh 42.240,44
Arbeitspreis NT 01.06.2007 30.06.2007 545.667 kWh 0,04430 €/kWh 24.173,05
KWKG 01.06.2007 30.06.2007 8.333 kWh 0,00289 €/kWh 24,08
KWKG (vergünstigt) 01.06.2007 30.06.2007 1.105.856 kWh 0,00050 €/kWh 552,93
EEG 01.06.2007 30.06.2007 1.114.189 kWh 0,00880 €/kWh 9.804,86
Stromsteuer 01.06.2007 30.06.2007 1.114.189 kWh 0,02050 €/kWh 22.840,87
Messpreis 01.06.2007 30.06.2007 30 Tage 960 €/ 365 Tage 78,90
Trafomiete 01.06.2007 30.06.2007 30 Tage 1.424 €/ 365 Tage 117,04
Blindmehrarbeit 01.06.2007 30.06.2007 0 kVArh 0,01090 €/kVArh 0,00
Nettobetrag 110.163,73
Umsatzsteuer (19 %) 20.931,11
Rechnungsbetrag 131.094,84

*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT – Hochtarif Wirkarbeit, WNT – Niedertarif Wirkarbeit, LSTG – Leistung, BHT – Hochtarif Blindarbeit , BNT – Niedertarif Blindarbeit

Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie für die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung, aus der der Strom erzeugt wurde, zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.

Stromtarife

Allgemeines zu den Tarifen

Energieversorgungsunternehmen bieten ihren Kunden verschiedene Arten von Stromlieferverträgen an.

Grundsätzlich besteht der Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem Grundpreis, welcher aus einem festen Verrechnungspreis und bei Großkunden zusätzlich aus einem Leistungspreis besteht. Gestaffelt nach dem Stromverbrauch und dem Leistungsbedarf bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an. Es gibt Single-Tarife, bei denen zu einem geringen Verrechnungspreis/Grundpreis ein höherer Arbeitspreis je Kilowattstunde hinzukommt, umgekehrt kann man mit einem Familientarif bei einem höheren Verrechnungspreis einen geringeren Arbeitspreis bezahlen, der dem Familienverbrauch entgegenkommt. Eine weitere Möglichkeit ist ein Verrechnungspreis kombiniert mit einem günstigen Arbeitspreis bis zu einer bestimmten Abnahmemenge, bei deren Überschreitung ein höherer Arbeitspreis fällig wird. Des Weiteren werden Ökostromtarife angeboten, die Strom aus umweltfreundlichen Energiequellen anbieten. Ferner gibt es günstige Schwachlasttarife, sofern man den Strom zu Nebenzeiten (meist zwischen 22 und 6 Uhr) bezieht. Auch besteht die Möglichkeit zwei Tarife vertraglich zu vereinbaren. Die verbrauchte elektrische Energie wird dann an einem Zweitarifzähler, beispielsweise durch eine Umschaltuhr gemessen und der Preis damit getrennt berechnet.

Grundversorgung

Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten „Allgemeinen Tarife“ bezeichnet. Diese Tarife unterlagen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und mussten dort von den Energieversorgungsunternehmen beantragt werden. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie in § 39 EnWG als „Allgemeine Preise“ bezeichnet. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den „Allgemeinen Preisen“ zustande. Er hat eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

Verträge für Haushalte

Beispiel für die Entwicklung der Arbeitspreise netto inkl. Stromsteuer für einen Haushaltsgrundversorgungstarif 2003–2008

Sie bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Dadurch ist das Tarifsystem verständlicher und einfacher durch den Verbraucher nachvollziehbar. Es werden auch Tarife angeboten, die nur aus dem Arbeitspreis bestehen.

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig): Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit in Euro pro Kilowattstunde. Das gesamte Arbeitsentgelt ergibt sich aus der verbrauchten Energie multipliziert mit dem Arbeitspreis.
  • Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängig): Beide Preise dienen dazu die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Es wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Der Bereitstellungspreis ergibt sich aus den Kosten der Bereitstellung des elektrischen Stromes für den Verbraucher, der Verrechnungspreis wird aus der Art des Stromzählers und des weiteren Zubehörs des Stromversorgers an der Übergabestelle an den Endverbraucher ermittelt.
  • Variable Strompreise: Ab dem Jahr 2011 ist vom Staat vorgeschrieben, dass die Stromanbieter variable Strompreise anbieten (§ 40 Abs. 3 EnWG). Durch die digitalen Stromzähler (verpflichtender Einbau sog. Smart Meters ab 2010) wird gleichzeitig eine Visualisierung des Stromverbrauches möglich sein. Diverse (Forschungs-) Projekte beschäftigen sich mit der hieraus zu erwartenden Konsequenz, den Handlungsbedarf der Bevölkerung durch die einhergehende Sensibilisierung hinsichtlich des Stromverbrauchs und der sich verändernden Strompreise durch intelligente Gerätesteuerungen zu entsprechen.

Die Energieversorgungsunternehmen bieten eine breite Palette von Tarifen an. Diese versuchen sowohl Kundenwünsche, als auch rechtliche Anforderungen abzubilden. So wurden beispielsweise für Elektrizität und Gas eine verbrauchsabhängige Tarifangebote mit Mini-, Medi- und Maxi- oder Vario-Tarifen entwickelt. Darüber hinaus wurden auch Ökostromtarife entwickelt, die auf das Kundensegment mit ökologischer Orientierung ausgerichtet sind. Mit Tarifen, die einen unterschiedlich hohen Anteil regenerativer Energien aufweisen, reagierten die Unternehmen auf die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und der Energieeinsparverordnung. Die Kunden in diesem Marktsegment verbrauchen bis zu 100.000 kWh/Jahr Elektrizität bzw. weniger als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr.

Sonderverträge

Die Strompreise der Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Sonderverträge werden mit dem Kunden schriftlich abgeschlossen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Ein Rechtsanspruch auf diese Verträge besteht nicht. Sonderverträge sind häufig preisgünstiger als die Grundversorgungstarife und Tarife für Haushaltskunden und werden zum Beispiel mit großen Haushalten, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen abgeschlossen. Die Messung für Verbraucher mit hohen Verbräuchen über 100.000 kWh/Jahr Elektrizität bzw. mehr als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr erfolgt über die sogenannte registrierte Leistungsmessung.

Gewerbetarife

Zumeist bestehen auch diese Tarife aus einer Kombination von Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) und Grundpreis (verbrauchsunabhängig), wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso. Der Leistungspreis deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.

Sondertarife

Die hierfür angebotenen Tarifsysteme können sich stark voneinander unterscheiden und sind im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen etwas komplexer. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit derartiger Tarifsysteme liegt zumeist nur an deren mangelhafter Darstellung auf der Stromrechnung.

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
  • Leistungspreis (verbrauchsabhängig):Dies ist das Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres, also Euro pro Kilowatt (Euro/kW/Jahr). Anzutreffen ist auch die Mittelbildung aus den höchsten 2 oder 3 innerhalb eines Lieferjahres aufgetretenen monatlichen Leistungsmittelwerten. Eine monatliche Abrechnung der benötigten Leistung ist auch möglich.
  • Grund- und Messpreis (verbrauchsunabhängig)
  • Blindmehrarbeit (verbrauchsabhängig und sofern nicht ausreichend kompensiert)

Entwicklung des Strompreises

Strompreisentwicklung für Privathaushalte (rot) und Preisentwicklung an der Strombörse (grün). Daneben für Gewerbe- und Sonderkunden. Bezugsgröße sind die Strompreise im Jahre 2005

Nicht nur der Bund der Energieverbraucher kritisiert, dass die Netzbetreiber dennoch den teuren Netzausbau vernachlässigen und ihn Staat und Verbrauchern überlassen – genau wie die Kosten für die Energiewende.

Als Gründe für Strompreis-Steigerungen wird meist das Erneuerbare-Energien-Gesetz genannt. Allerdings berücksichtigt die Rechnung der Unternehmen nicht, dass die Erneuerbaren Energien an der Strombörse einen Preis senkenden Effekt haben: Wenn beispielsweise in der Spitzenstunde am Mittag viel Solar- oder Windstrom produziert wird, sinkt der Börsenpreis auch für konventionellen Strom durch das hohe Angebot. Die sinkenden Stromkosten werden dagegen nicht an die Verbraucher weitergereicht. Auch die Bundesnetzagentur sieht genügend Spielraum für Preissenkungen. Entwicklungen der Strompreise an der Börse lassen sich inzwischen mit finanzmathematischen Modellen abschätzen. Das Verfahren hat jedoch wegen der vergleichsweise geringen zugrunde liegenden Datenmenge nicht die Aussagestärke wie finanzmathematische Modelle im normalen Aktiengeschäft.[8]

Strompreis und deutsche Politik

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen veröffentlicht jährlich ein von ihr in Auftrag gegebenes Kurzgutachten, so wie im August 2010.[9] Es konstatiert unter anderem:

  • Die Preiserhöhungen der RWE Vertriebs AG zum 1. August 2010 in Höhe von 7,3 % für ca. 2 Mio. Kunden werden durch die dafür angegebenen Begründungen nicht gerechtfertigt. Die Preiserhöhungen bewirken ungerechtfertigte Mehrerlöse von ca. 100 Mio. Euro.
  • Gestiegene Beschaffungskosten als genannter Erhöhungsgrund sind nicht nachvollziehbar. Von 2009 nach 2010 wäre aufgrund der gesunkenen Börsenpreise eine Preissenkung um knapp 1 Cent/kWh angemessen gewesen.
  • Die zum Jahresbeginn 2010 gestiegene EEG-Umlage rechtfertigt nur eine Erhöhung um 0,7 Cent/kWh.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) entgegnete, die Stromunternehmen stünden in einem harten Wettbewerb um Kunden: „Keiner kann es sich erlauben, überhöhte Preise zu verlangen“. Er forderte die Politik auf, auch öffentlich Verantwortung für die steigenden Staatslasten auf die Strompreise zu übernehmen.[10]

Verweise

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesnetzagentur: Wie setzt sich der Strompreis zusammen, abgerufen am 02. November 2011, [1]
  2. Energiewende an der Leipziger Strombörse: Hier wird der Strompreis gemacht, Tagesschau.de am 3. Juni 2011
  3. BDEW-Musterhaushalt für Strom 2011: 46 Prozent des Strompreises sind Steuern und Abgaben
  4. Pressebroschüre Energie - DESTATIS
  5. EnWG
  6. Strompreisentwicklung
  7. Frankfurter Rundschau – Geschenk an die Stromkonzerne (Aufgerufen am 18. Oktober 2011)
  8. Der Strompreis und die Mathematik, Forschungsprojekt von Peter Hepperger an der TU München; Bericht in Forschung Aktuell im Deutschlandfunk am 7. Juni 2011
  9. Strompreisstudie PDF, 14 Seiten
  10. BDEW zu aktueller Auftrags-Studie zu Strompreisen


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  • Alternativ-Energien — Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien oder Alternativenergien, sind aus nachhaltigen Quellen sich erneuernde Energien. Sie bleiben − nach menschlichen Zeiträumen gemessen − kontinuierlich verfügbar und stehen hiermit im Gegensatz zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Alternative Energie — Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien oder Alternativenergien, sind aus nachhaltigen Quellen sich erneuernde Energien. Sie bleiben − nach menschlichen Zeiträumen gemessen − kontinuierlich verfügbar und stehen hiermit im Gegensatz zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Alternative Energiegewinnung — Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien oder Alternativenergien, sind aus nachhaltigen Quellen sich erneuernde Energien. Sie bleiben − nach menschlichen Zeiträumen gemessen − kontinuierlich verfügbar und stehen hiermit im Gegensatz zu… …   Deutsch Wikipedia

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