Sturmschaden

Sturmschaden
Sturmfront auf einem Doppler-Radar-Schirm

Ein Sturm bezeichnet ein Starkwindereignis.

Inhaltsverzeichnis

Meteorologische Definition

Als Sturm werden Winde mit Geschwindigkeiten von mindestens 20,8 m/s (74,9 km/h) oder 9 Beaufort bezeichnet. Ein Sturm mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 32,7 m/s (117,7 km/h) oder 12 Beaufort wird als Orkan bezeichnet. Dazwischen spricht man bei 10 Beaufort von einem schweren und bei 11 Beaufort von einem orkanartigen Sturm. Erreicht der Wind nur kurzzeitig (für wenige Sekunden) Sturmstärke, so spricht man von einer Sturmböe. In der Regel sind mit einem Sturm auch starke Regenfälle verbunden, weshalb die Bezeichnung umgangssprachlich oft als Synonym für einen schweren Schauer oder ein Gewitter verwendet wird, beide stellen jedoch nur Begleiterscheinungen bzw. Spezialfälle eines Sturms dar. Auf See ist für den windbedingt hohen Wellengang ebenfalls die Bezeichnung Sturm gebräuchlich, mit einer geringeren Betonung auf den meist gleichzeitigen Niederschlägen. Je nachdem, was ein Sturm aufwirbelt bzw. mit was er zusammen auftritt, spricht man des Weiteren von einem Schneesturm, Hagelsturm, Sandsturm (Buran) oder Staubsturm. In Gebirgen entstehen Föhnstürme als Trockenwindereignis.

Auch eine Unterscheidung nach der Jahreszeit wird manchmal genutzt, man spricht dann beispielsweise von einem Wintersturm. Solche Unterscheidung sind insbesondere bei land- und forstwirtschaftlichen Schäden in der Folgenabschätzung von Bedeutung (etwa Ernteausfälle nach Überschwemmungen, Windbruch und Borkenkäfergefahr).

Entstehung und Erscheinung

Sturmwinde können entstehen, wenn hohe Druckgradienten (hohe Druckunterschiede auf relativ kurzer Distanz) auftreten. Diese sind als Sturmtief häufig im Einflussbereich starker Tiefdruckgebiete vorhanden. Ferner können Sturmwinde durch topographisch bedingte Kanalisierung des Windes entstehen, zum Beispiel als Talwind in engen Tälern.

Stürme treten häufig über dem Meer auf, da dort weniger Bodenreibung vorhanden ist. So können sich die Winde besser entfalten als auf dem Festland und erreichen wesentlich häufiger Sturmstärke. Zudem können tropische Wirbelstürme, also Hurrikane und Taifune, nur über dem Meer entstehen und schwächen sich über Landmassen rasch ab.



Gefahren, Schäden und Sturmversicherung

Sturmschaden in der Hohen Tatra, Slowakei
Ein aufziehender Sturm über der Nordsee vor Sylt

Direkte Sturmschäden betreffen vor allem das Abdecken von Dächern oder andere Windverfrachtungen, bei waldreichen Gebieten kommt der Schaden durch umgeworfene Bäume hinzu (Sturmholz). Von Bedeutung sind auch die indirekten Schäden, zum Beispiel durch die Ablagerungen von Sand auf Landwirtschaftsflächen bei einem Sandsturm oder Hagelschäden.

Viele Versicherungsgesellschaften bezahlen einen Sturmschaden – bei abgeschlossener Sturmschadensversicherung – dabei erst, wenn der Wind nachweislich Windstärke 8 (stürmischer Wind, der Versicherungsbegriff „Sturm“ ist hier anders zu interpretieren) erreicht hat. Unter Sturm verstehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (Deutschland etwa § 8 VGB 88) eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Ähnlich ist die Definition im deutschen § 3 Abs. 3 a FEVB, wonach es sich um eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort handeln muss. Damit weicht der versicherungsrechtliche Begriff von den meteorologischen Begrifflichkeiten ab. Stärke 8 bedeutet nach der maßgeblichen Beaufortskala „stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert“.

Der Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung, der das Vorliegen eines Sturms behauptet, kann in Grenzfällen Beweisschwierigkeiten ausgesetzt sein. Zum Nachweis eines Sturmschadens ist es freilich nicht erforderlich, dass der Beweis für ein direktes Auftreffen einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf das versicherte Gebäude erbracht wird. Viele neuere Versicherungsbedingungen lassen genügen, dass (auch) in der Nachbarschaft Sturmschäden aufgetreten sind. Ansonsten genügt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe sogar, dass am Gebäude von Luftbewegungen verursachte Schäden aufgetreten sind und in seiner näheren Umgebung zu gleicher Zeit ein Sturm der Windstärke 8 aufgetreten ist.[1]

Das Abwettern bei Sturm kann in der Schifffahrt Gefahren vermeiden.

Ein weiteres sturmbedingtes Schadereignis ist die Sturmflut.

Historische Sturmereignisse und deren Schäden

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Weltweit

Die weltweit größten Versicherungsfälle:[2]

Österreich

Bedeutende Sturmkatastrophen in Österreich:[3][4][5]

  • 8. November 1982, der „Jahrhundertföhn“[6]
  • Februar/März 1990 Vivian und Wiebke (Spitzen Wiebke mit 147 km/h (Hörsching), gemeinsamer Schaden drei Milliarden Schilling)
  • 5. April 1997, verbunden mit starken Schneefällen in den nächsten Tagen
  • 5. Februar 1999, Lara mit Sturmspitzen von 130 km/h (Flughafen Wien)
  • 26. Dezember 1999, Lothar
  • 19. März 2001, Sturmtief Emma (eine Tote und zwei Schwerverletzte in Niederösterreich)
  • 15. Dezember 2005, Sturmtief Dorian
  • 18. Januar 2007 Orkan Kyrill, 216 km/h (Gaisberg), 100 Millionen Euro Schaden, zahlreiche Todesopfer in der Schadensbeseitung
  • 26.–27. Jänner 2008 Sturmtief Paula, 230 km/h (Schneeberg), große Schäden insbesondere in der Steiermark
  • 1.–2. März 2008 Emma, 222 km/h (Wendelstein)

Weblinks

Aktuelle Sturmwarnungen:

Sammlungen von Sturmereignissen:

Einzelnachweis

  1. OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.04.2005 - 12 U 251/04 -
  2. Natur- und Man-made-Katastrophen 2001: Man-made-Schäden einer neuen Dimension. In: sigma 1/2002, Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft, S. 23 (Webdokument, pdf)
  3. Definitionen & Übersicht der letzten Jahrzehnte zu Starksturmereignissen in Österreich, Analysen von Extremwetterereignissen aus Österreich 2002–2006, unwetterstatistik.at
  4. Seit 1990: Immer wieder starke Stürme in NÖ
  5. Mächtigste Stürme über Österreich 1990 bis 2005, Salzburge Nachrichten online, 18. Jänner 2007
  6. K. Frey: Der „Jahrhundertföhn“ vom 8. November 1982. Eine synoptische Betrachtung. In: Meteorologische Rundschau 37 (1984), S. 209–220

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