Südafrikanische Zollunion

Südafrikanische Zollunion

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Zollunion des südlichen Afrika
SACU

Mitgliedstaaten
Englische Bezeichnung Southern African Customs Union
Sitz der Organe

Windhoek, NamibiaNamibia Namibia

Gründung

1910

Vorsitz BotsuanaBotswana T. C. Moremi
Mitgliedstaaten 5
Amts- und Arbeitssprachen

Englisch

www.sacu.int

Die Südafrikanische Zollunion, korrekterweise Zollunion des südlichen Afrika (englisch Southern African Customs Union, SACU) ist ein Zusammenschluss der Staaten Südafrika, Swasiland, Lesotho, Botsuana und Namibia auf der Grundlage eines gemeinsamen Zollabkommens.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die SACU geht auf eine Zollunion zwischen der Südafrikanischen Union, Betschuanaland, Swaziland und Basutoland aus dem Jahr 1910 zurück. Südwestafrika (Namibia) kann als De-facto-Mitglied der SACU ab 1918 angesehen werden, da es ab diesem Zeitpunkt unter der Fremdverwaltung durch Südafrika stand.[1] Die SACU ist damit die älteste noch bestehende Zollunion der Welt.

Als unmittelbarer Vorläufer der SACU kann die bereits 1889 zwischen der britischen Kapkolonie und dem Oranje-Freistaat gegründete Zollunion gesehen werden.

1969 und 2002 wurde die Südafrikanische Zollunion durch neue Verträge inhaltlich neu ausgestaltet.

Parallel zur SACU betreiben deren Mitgliedsländer, mit Ausnahme Botsuanas, eine gemeinsame Währungspolitik, wobei die Währung der vier verbleibenden Staaten innerhalb der Common Monetary Area an den südafrikanischen Rand gekoppelt ist.

Mitgliedstaaten

Mitglieder der SACU sind:

Entwicklungen bis 2002

Nach dem Vertrag von 1969 garantiert die Zollunion im Grundprinzip den zollfreien Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Hinzu kommt ein einheitlicher Tarif gegenüber Drittstaaten. Um die wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Staaten auszugleichen, wurde ein Kompensationsmechanismus, der so genannte Common Revenue Pool, eingeführt, welcher auf einem überproportionalen Anteil an den Zolleinnahmen zu Gunsten Botsuanas, Lesothos, Namibias und Swasilands (auch BLNS-Staaten genannt) basiert. Dieser Kompensationsfond sichert den BLNS-Staaten einen erheblichen Anteil ihrer Staatseinnahmen. So werden durchschnittlich 50 Prozent der Staatseinnahmen Lesothos und Swazilands sowie etwa 30 Prozent im Falle Namibias und rund 17 Prozent im Falle Botsuanas durch den SACU-Fond gedeckt.[2]

Nachteile innerhalb der SACU für die BLNS-Staaten ergeben sich zum einen aus einer Polarisierung zu Gunsten Südafrikas, da die südafrikanische Konkurrenz die weniger gut entwickelten Industrien in den anderen Mitgliedsstaaten vom Markt drängt. Zum anderen kommt es zur Handelsdiversifizierung, wobei teure südafrikanische Produkte billigere Waren aus Drittländern verdrängen.

Unter dem Vertrag von 1969 wurde es so geregelt, dass Südafrika alle politischen Entscheidungen allein traf, da die für die SACU zuständigen Behörden im südafrikanischen Handelsministerium angesiedelt waren.[3] Zusätzlich mussten die Staaten zwei Jahre warten, bis ihr Anteil am SACU-Fond durch Südafrika ausgezahlt wurde, wohingegen Südafrika in diesem Zeitraum die Zinsen für die Gelder einstreichen konnte.

Entwicklungen ab 2002

Eine Überarbeitung des SACU-Vertrages von 1969 wurde letztendlich nach fast achtjährigen Verhandlungen im Oktober 2002 erreicht. 2004 trat dieses neue Unionsabkommen in Kraft, das die politische Vorherrschaft und das faktische Recht zur alleinigen Bestimmung des unionsinternen Zoll- und Verbrauchsteuerrechts Südafrikas zugunsten einer gemeinsamen Verwaltung beseitigt. Zu den wichtigsten SACU-Organen gehören:

  • Der Ministerrat stellt das oberste Entscheidungsgremium der Gemeinschaft dar und besteht aus mindestens einem Minister aus dem Bereich Finanzen oder Handel pro Mitgliedsland. Entscheidungen im Ministerrat werden im Konsens getroffen.
  • Dem Sekretariat und dessen Generalsekretär kommt die administrative Leitung der SACU zu und hat seinen Sitz in Windhoek, Namibia. Es koordiniert und überwacht die Entscheidungen des Ministerrats.
  • Die Kommission ist verantwortlich für die Implementierung des SACU-Vertrags sowie für die Überwachung des Common Revenue Pool.
  • Das Tribunal soll sich nach seiner Errichtung als unabhängiges, regionales Berufungsgericht mit der Schlichtung von internen Streitfragen befassen.

Neben der Überarbeitung des Kompensationsmechanismus wurde zudem ein Entwicklungsfond eingerichtet, welcher die schwächeren Staaten der SACU unterstützen soll.

Am 1. Juli 2006 schloss die SACU ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), durch das der Handel mit Industriegütern, verarbeiteten landwirtschaftliche Produkten sowie Fisch und anderen Meeresprodukten liberalisiert werden soll. Das Abkommen trat nach der Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten der beiden Wirtschaftsbündnisse im Jahr 2007 in Kraft.

Im April 2008 wurde zudem ein Kooperationsabkommen zwischen der SACU und den USA zur beiderseitigen Ausweitung des Handels und der Investitionen abgeschlossen.

Literatur

  • Martin Adelmann: Regionale Kooperation im südlichen Afrika. Freiburg im Breisgau 2003
  • Volker Ressler: Die Perspektiven regionaler Integration im südlichen Afrika. Frankfurt am Main 2007
  • Jörgen Vogt: Die regionale Integration des südlichen Afrikas. Baden-Baden 2007

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.sacu.int/about.php?include=about/history.html SACU History
  2. Chris Alden, Mills Soko: South Africa´s economic relations with Africa: hegemony and its discontents, in: The Journal of Modern African Studies 43, 3 (2005), S. 371 f.
  3. John Daniel, Jessica Lutchman, Sanusha Naidu: South Africa and Nigeria: two unequal centres in a periphery, in: Roger Southall, Jessica Lutchman: State of the Nation: South Africa 2004 – 2005, Cape Town 2005, S. 566

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