Balkon

Balkon
Skizze eines Balkons

Ein Balkon [balˈkɔŋ, auch, süddt./österr. nur: bal'ko:n, schweiz. 'balko:n oder 'bau̯ko:n; Plural: Balkone, norddt. Balkons] ist eine Plattform an einem Gebäude, die über dem Geländeniveau liegt und aus dem Baukörper hinausragt. Ein Balkon wird von einer Brüstung oder einem Geländer eingefasst. Das Wort geht auf das italienische Wort balcone zurück, dieses seinerseits auf das althochdeutsche (möglicherweise durch die Langobarden vermittelte) Wort balkoBalken“.

Mit Balkon wird außerdem der erhöhte Teil des Zuschauerraums in einem Theater bezeichnet. Es ist der unterste Rang.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung

Mietshaus mit Erker und Loggien (Berlin, erbaut 1898)
Französischer Balkon

Umgangssprachlich wird die Bezeichnung Balkon oft verallgemeinernd für erhöhte, begehbare Plattformen unterschiedlicher Art verwendet. In der Architektur und im Bauwesen wird hingegen zwischen unterschiedlichen Bauformen differenziert:

  • Ein Balkon ist ein erhöhter, offener Austritt an einem Obergeschoss, der aus der Wand hervorkragt. Die Kragplatte kann selbsttragend sein oder mittels Konsolen oder Streben an der Wand abgestützt werden.
  • Beim Altan oder Söller wird im Unterschied zum Balkon die offene Plattform durch Säulen, Pfeiler oder Mauern abgestützt. Abgesehen von der Konstruktion ist die Funktion meistens die gleiche wie die eines Balkons.
  • Ein erhöhter Austritt, der nicht aus der Wand hervorkragt, sondern innerhalb der Kubatur des Gebäudes verbleibt, wird auch als Loggia bezeichnet. Eine Loggia dieser Art erfüllt meistens die gleiche Funktion wie ein Balkon, sofern sie nicht zu einem durchgehenden Laubengang verlängert ist.
  • Ist ein hervorkragender Gebäudeteil überdacht und von eigenen Wänden umgeben, wird er als Erker bezeichnet. Da auch Balkone überdacht und (teil)verglast sein können, sind die Übergänge zwischen beiden Bauformen manchmal fließend.
  • Der sogenannte französische Balkon ist ein bodentiefes Fenster mit Geländer, das nur minimal aus der Fassade hervor tritt.

Die aufgelisteten Bauteile haben die Funktion des erhöhten Austritts als gemeinsames Merkmal. Eine teil-, halb- oder ganz offene Fläche auf oder unter der Erdgeschossebene eines Hauses wird hingegen als Terrasse bezeichnet. Ist diese Fläche überdacht, spricht man von einer Veranda.

Repräsentativbauten

Der sogenannte Erscheinungsbalkon findet sich häufig an Repräsentativbauten und ist öffentlichen Straßen oder Plätzen zugewandt. Die Bezeichnung verweist darauf, dass Würdenträger auf einer solchen Plattform erscheinen und sich einem vor dem Gebäude versammelten Publikum zeigen können. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Benediktionsloggia am Petersdom, auf der ein neugewählter Papst der Weltöffentlichkeit vorgestellt wird.

Kaiser Wilhelm II. hielt zu Beginn des Ersten Weltkrieges vom Balkon des Berliner Stadtschlosses aus die zwei sogenannten Balkonreden. Vom selben Balkon aus proklamierte Karl Liebknecht am 9. November 1918 die "Freie Sozialistische Republik Deutschland". Aufgrund dessen wurde das Bauteil in das Staatsratsgebäude der DDR eingebaut.

Am Römer in Frankfurt am Main wurde 1900 ein Balkon angebaut, der heute wie damals als repräsentative Bühne für Staatsbesuche und Ähnliches benutzt wird. So traten beispielsweise 2003 die Weltmeisterinnen des Damenfußballs und 2002 die Vize-Weltmeister des Herrenfußballs auf.

Wohnungsbau

Balkonverglasung
gefliester Balkon, 2009

Balkone gehören zu den Freisitzen. Im Wohnungsbau wurden bis zum Ende der 1930er Jahre Balkone als sogenannte Schmuckbalkone an den straßenseitigen Gebäudefronten und als Wirtschaftsbalkone an den rückseitigen Hoffassaden der Gebäude erbaut. Die Wirtschaftsbalkone waren meist den Küchen vorgelagert und für Hausarbeiten im Freien bzw. zum Trocknen von Wäsche vorgesehen. Maßstab der Flächenbemessung war: Mindesttiefe 1,00 m = 1 Stuhl. Mit der Verbesserung der Wohnqualität ab Mitte der 1950er Jahre wurden Balkone zum festen Bestandteil von Gebäudeneubauten, wurden und werden zunehmend auch bei der Altbausanierung zugefügt.

Bei einer sogenannten Balkonverglasung wird der Bereich über der Brüstung im Nachhinein verglast. So entsteht ein Glaserker, der als kleiner Wintergarten dienen kann und auch eine Doppelfassade, z.B. gegen Verkehrslärm, darstellt.

Südseitig auskragende Balkone bieten bei richtiger Dimensionierung im Sommer eine effektive Beschattung darunterliegender Fenster und Glasfassaden, speziell während der Mittagsstunden. Im Winter, bei flach stehender Sonne, werfen sie keine Schatten auf darunterliegende Fenster und ermöglichen eine passive Sonnenenergienutzung durch diese Fenster oder durch Glasfassaden.

Nutzung

Balkone werden oft mit Ziersträuchern als Kübelpflanzen, Blumen und oftmals auch Gewürzpflanzen verschönert.

Viele Menschen verbringen ihren Sommerurlaub „auf Balkonien“. Dieser Begriff soll wie ein Ländername klingen. Wer „auf Balkonien“ Urlaub macht, verreist nicht, sondern verbringt seine Urlaubszeit zu Hause.

Mietrecht

Deutschland

Der Balkon kann als zur Wohnung gehörend frei vom Mieter genutzt werden, sofern Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden oder die Substanz der Wohnung gefährdet wird. Üblicherweise werden bei der Berechnung der Wohnfläche 25 Prozent der Balkonfläche angesetzt, maximal jedoch 50 Prozent. Es ist zulässig (nach der geltenden Rechtsprechnung max. einmal im Kalendermonat) auf dem Balkon zu grillen,[1] zu rauchen oder zu feiern. Es kann auch nicht verwehrt werden, auf dem Balkon seine Wäsche zu trocknen.[2]

Schweiz

Das Mietrecht in der Schweiz enthält keine balkonspezifischen Regelungen. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln des Mietrechts, wonach die Mietsache vom Mieter sorgfältig und vertragskonform gebraucht werden muss und dieser dabei auch auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen hat.[3]

Im Mietvertrag und in einer Hausordnung können diese Pflichten konkretisiert werden.[3]

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Baukonstruktion

Der Balkon kann eine Auskragung der Geschossdecke sein oder eine Plattform, die auf Konsolen oder Kragträgern an der Außenwand eines Gebäudes befestigt ist.

Balkone werden aus Holz, Stein, Stahlbeton oder Metall gefertigt.

Alte Balkone, die als Kragarm aus der entsprechenden Geschossdecke münden, bilden konstruktionsbedingt oft Wärmebrücken, insbesondere bei Stahlbeton-Konstruktionen. Bei modernen Balkonen sorgen spezielle Dämmelemente (Isokorb) für die notwendige thermische Trennung und Wärmedämmung. Als statische Alternative kann der Balkon mit eigenem Tragwerk vor dem eigentlichen Gebäude stehen und nur an der Außenwand rückverankert werden.

Architektur

Einige Beispiele aus der Architekturgeschichte.

Balkone in der Kunst

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Balkone – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Balkon – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Grillen: 1x pro Monat darf auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden – Urteil, Amtsgericht Bonn vom 29. April 1997, Az. 6 C 545/96]
  2. Mieter dürfen Wäsche auf dem Balkon trocknen – Urteil, Landgericht Nürnberg-Fürth vom 19. Januar 1990, Az. 7 S 6265/89, kostenlose-urteile.de
  3. a b Balkonnutzung: Keine völlige Freiheit in HEV Schweiz, vom 26. August 2009. Abgerufen am 19. November 2010

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  • Balkon — Galerie * * * Bal|kon [bal kõ:], der; s, s; (bes. südd.:) [bal ko:n], s, e: 1. von einem Geländer o. Ä. umgebener, vorspringender Teil an einem Gebäude, den man vom Inneren des Hauses aus betreten kann: eine Wohnung mit Balkon. Syn.: ↑ Loggia. 2 …   Universal-Lexikon

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