Tanja Kreil

Tanja Kreil
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Mit der Kreil-Entscheidung schuf der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. Januar 2000 die rechtliche Voraussetzung dafür, dass in der Bundesrepublik Deutschland auch Frauen für den aktiven Militärdienst bei der Bundeswehr eingestellt wurden und werden.

Inhaltsverzeichnis

Sachverhalt und Streitgegenstand

Die deutsche Elektronikerin Tanja Kreil bewarb sich 1996, nach ihrer Ausbildung bei der Siemens AG, um eine Stellung bei der Bundeswehr als Waffenelektronikerin. Ihr Antrag wurde vom zuständigen Kreiswehrersatzamt mit Hinweis auf Artikel 12a Absatz 4 Grundgesetz [1], nach dem Frauen keinen Dienst an der Waffe tun dürften, abgelehnt. Frauen waren zu diesem Zeitpunkt nur im Militärmusikdienst (seit 1991) und im Sanitätsdienst (seit 1975) zugelassen. Sie reichte daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Hannover ein („Tanja Kreil / Bundesrepublik Deutschland“). Unter anderem berief sie sich auf die EG-Richtlinie 79/7/EWG vom 19. Dezember 1978 zur schrittweise erfolgenden Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit[2].

Das Verwaltungsgericht sah in der deutschen Rechtslage einen möglichen Widerspruch zu der EG-Richtlinie 79/207/EWG [3] vom 9. Februar 1976, die Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts beim Zugang zu einer Beschäftigung verbietet. Das Verwaltungsgericht setzte daraufhin das Verfahren 1998 aus, um im Vorabentscheidungsverfahren den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Die Entscheidung des EuGH

Am 11. Januar 2000 entschied der Europäische Gerichtshof auf die Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts, dass auch Frauen in der Bundeswehr zum Dienst an der Waffe zuzulassen seien[4]. In dem Urteil wurde festgestellt, dass Artikel 12 a Absatz 4 des Grundgesetzes, wonach Frauen grundsätzlich der Dienst mit der Waffe verboten ist, gegen die EU-Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau verstößt. Nur wenn das Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung für den Zugang von speziellen Kampfeinheiten darstelle, seien Ausnahmen bei dieser Gleichstellung möglich. Das Verfahren wurde mit dieser Maßgabe an die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in Hannover zurückverwiesen.

Folgen des Urteils

Der Artikel 12a Abs. 4 Satz 2 Grundgesetz wurde durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 geändert. Der Absatz, dass Frauen „auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten“ dürfen lautet nun: „Frauen dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“. Mit dieser Änderung des Grundgesetzes sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften hat der Bundestag den freiwilligen Dienst von Frauen mit der Waffe rechtlich neu geordnet. Die bestehenden Beschränkungen auf Verwendungen im Sanitäts- und im Militärmusikdienst wurden aufgehoben. Damit konnten sich Frauen auf freiwilliger Basis als Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit zum Dienst in den deutschen Streitkräften bewerben. [5]

Das Verfahren „Tanja Kreil gegen Bundesrepublik Deutschland” erfuhr eine große Aufmerksamkeit in der deutschen Öffentlichkeit. In der nationalen Presse wurde es ausgiebig und kontrovers diskutiert. Die CDU und CSU kritisierten das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sah voraus: „Demnächst wird die Gleichstellungsrichtlinie erzwingen, dass der nächste Bundeskanzler eine Frau ist.” [6].

Bereits im Januar 2001 traten die ersten 244 Frauen ihren Dienst als Soldatinnen des Truppendienstes bei der Bundeswehr an. Inzwischen leisten über 15000 weibliche Soldaten ihren Dienst, davon etwa 1400 Offiziere, was einem Anteil von 8% der Berufs- und Zeitsoldaten (Stand: April 2008) entspricht [7]. Tanja Kreil hat ihren Dienst bei der Bundeswehr nicht angetreten.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. GG, Artikel 12 a (aktuelle Fassung)
  2. Wortlaut der Richtlinie 79/7/EWG
  3. Wortlaut der Richtlinie 79/207/EWG
  4. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Januar 2000, Aktenzeichen C-285/98, Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-69
  5. Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (PDF-Datei)
  6. Magazin Focus
  7. Bundeswehr.de zu Frauen an der Waffe
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