Tarifpartner

Tarifpartner
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

Tarifvertragsparteien, auch Tarifparteien genannt, sind die Parteien eines Tarifvertrags. Diese sind auf der Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeber eines Betriebes (beim Firmentarifvertrag) oder eine Vereinigung von Arbeitgebern, also ein Arbeitgeberverband und auf der Arbeitnehmerseite eine Gewerkschaft oder ein kollektiver Zusammenschluss der Arbeitnehmer, der in der Lage sein muss, einen fühlbaren Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, so dass diese sich gezwungen sieht, in Tarifverhandlungen mit diesem Kollektiv einzutreten.

Nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen das Recht, zum Zwecke der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu gründen oder ihnen beizutreten.

Auf Seite der Arbeitnehmer nennt sich eine solche Vereinigung Gewerkschaft. Auf Arbeitgeberseite spricht man von den Arbeitgeberverbänden. Die Aufgabe beider Tarifpartner besteht darin, Tarifverträge, sprich Bedingungen für die Arbeit (Löhne, Zeiten usw.) zu bilden. Dabei bleiben sie vom Staat unabhängig. Man spricht von der Tarifautonomie.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Tarifpartner — Ta|rif|part|ner 〈Pl.〉 an einem Tarifvertrag beteiligte Vertreter von Arbeitgebern u. Arbeitnehmern * * * Ta|rif|part|ner, der <meist Pl.>: Vertragspartner eines Tarifvertrags. * * * Ta|rif|part|ner, der <meist Pl.>: Arbeitgeber bzw.… …   Universal-Lexikon

  • Tarifpartner — TarifpartnerSozialpartner,Arbeitgeber,Arbeitnehmer …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Tarifpartner — Ta·ri̲f·part·ner der; meist Pl; die Arbeitgeber bzw. die Gewerkschaften, die über die Tarife (2) verhandeln …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Tarifpartner — Ta|rif|part|ner 〈Pl.〉 an einem Tarifvertrag beteiligte Vertreter von Arbeitgebern u. Arbeitnehmern …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Tarifpartner — ⇡ Tarifvertrag …   Lexikon der Economics

  • Tarifpartner — Ta|rif|part|ner der; s, : zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigter Vertreter der Arbeitnehmer u. Arbeitgeber (Gewerkschaften u. Arbeitgeberverbände) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Tarifpartner — Ta|rif|part|ner …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gemeinwohlbindung der Tarifpartner — ⇡ Tarifautonomie …   Lexikon der Economics

  • Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss — Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß e.V. (ANG) ist eine sozialpolitische Spitzenorganisation der Ernährungsindustrie. Sie wurde am 6. Oktober 1977 in Bad Godesberg als sozialpolitischer Dachverband der Nahrungs und Genussmittelindustrie… …   Deutsch Wikipedia

  • E-Mobility — Mit dem Begriff E Mobilität bzw. E Mobility wird die Abwicklung von Aufträgen und Geschäftsprozessen über das Internet bezeichnet, bei der vor allem Arbeitsvorgänge losgelöst von der Mobilität der Person mobil im virtuellen Raum mit Hilfe der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”