Transeuropäische Netze

Transeuropäische Netze

Transeuropäische Netze (englisch Trans-European Networks; kurz TEN) sind ein Beitrag der Europäischen Union zur Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarktes und zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes der Union. Mit dem Schwerpunktprogramm wird in der EU eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und eine gewisse Vereinheitlichung der Verkehrssysteme angestrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.

Rechtsgrundlage ist das Kapitel „Transeuropäische Netze“ (Art. 170 bis Art. 172) im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die EU definiert im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Leitlinien, die die Ziele und Prioritäten des TEN-Ausbaus sowie einzelne Vorhaben von gemeinsamem Interesse festlegen. Insbesondere durch die Harmonisierung technischer Normen soll garantiert werden, dass die Netze unterschiedlicher Staaten erfolgreich verknüpft werden können. Schließlich kann die EU Machbarkeitsstudien durchführen lassen und mithilfe des Kohäsionsfonds und anderer Mittel einzelne Vorhaben finanziell unterstützen. Vorhaben, die das Hoheitsgebiet eines bestimmten Mitgliedstaats betreffen, bedürfen jedoch in jedem Fall der Billigung dieses Staates.

Inhaltsverzeichnis

Gliederung der TEN

Die TEN umfassen Netze für

Für jeden dieser Bereiche wurden Leitlinien geschaffen, die Ziele definieren und beschreibend oder in Form von Karten die Bestandteile der Transeuropäischen Netze festlegen.

Energie

Die TEN-Energie bestehen aus Strom-, Gas-, Fernwärme- und -kälte- und Erdölnetzen sowie Netzen für den Transport von CO2. Daneben zählt die EU die Speicherung von CO2, Wasserstoff, Erdgas und Strom zu diesem Bereich.[1]

Die EU ging im Jahr 2010 davon aus, dass in den nächsten 10 Jahren 1 Billion Euro in das Energiesystem investiert werden müssten. Wer die Kosten aufbringen soll, geht aus dem Bericht nicht hervor. Allein 200 Mrd. Euro müssten allein für die Energietransportnetze ausgegeben werden und davon werde der Markt nur etwa die Hälfte tragen, heißt es in dem Bericht weiter.[2]

Ziele

  • Offshore-Netz in den "nördlichen Meeren"[3] und Anbindung an Nord- und Mitteleuropa.
  • Verbindungsleitungen in Südwesteuropa, insbesondere zwischen Frankreich und Spanien
  • Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
  • Vollendung des Baltic Energy Market Interconnection Plan (BEMIP), eines Plan zur Verbindung der Strom- und Gasnetze der Ostseeanrainer (mit Ausnahme von Russland).

Verkehr

Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-Leitlinien)

Die Grundlage für den Aufbau eines TEN-V wurde durch die Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996, geändert mit Entscheidungen Nr. 1346/2001/EG vom 22. Mai 2001 und Entscheidung Nr. 884/2004/EG vom 29. April 2004) geschaffen. Sie sind ein Orientierungsrahmen für den Auf- und Ausbau der international bedeutsamen Verkehrsinfrastruktur innerhalb der EU und enthalten u.a. erste gemeinschaftliche Leitideen für den Ausbau von ca. 58.000 km Fernstraßen - insbesondere Europastraßen, ca. 70.000 km Schienenstrecken und ca. 12.000 km Binnenwasserstraßen innerhalb eines Zeithorizonts bis 2020. Besondere Bedeutung wurde darin folgenden Punkten beigemessen:

  • Grenzüberschreitende Verbindungen
  • Beseitigung von Schwachstellen innerhalb der nationalen Netze
  • Anbindung von Randregionen
  • Kombination und Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Vorteile
  • optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
  • Umweltverträglicher Aus- und Aufbau
  • Interoperabilität in allen Teilbereichen
  • Sicherheit und Zuverlässigkeit im Personen- und Güterverkehr
  • Aussicht auf spätere Vernetzung mit den Netzen der EFTA-Staaten, der Mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten), sowie der Mittelmeerländer.
  • Homogene wirtschaftliche und soziale Bedingungen

Zur Gewährleistung der Umsetzung der TEN-Leitlinien (bezüglich Ziele und Prioritäten) soll eine regelmäßige Berichterstattung durch die Europäische Kommission stattfinden. Der erste Bericht erschien im Oktober 1998. Eine Zusammenfassung der Ziele, Inhalte und Realisierung der Projekte findet man in dem Text: „Transeuropäische Netze – Gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes“ in aktualisierter Form.

Bau und Finanzierung der Transeuropäischen Netze

Die TEN-Leitlinien sind weder ein Bau- noch ein Finanzierungsprogramm. Die Kosten für eine Realisierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes belaufen sich nach neueren Schätzungen der EG-Kommission bis 2020 auf rd. 600 Mrd. €. Hierin ist auch der Bedarf für den Ausbau in den beigetretenen Staaten enthalten, der im Rahmen der Arbeiten zur Ermittlung des notwendigen Infrastrukturbedarfs in den assoziierten Staaten (TINA-Prozess) ermittelt wurde.

Die Hauptfinanzierung obliegt den Mitgliedstaaten. Mitfinanzierung der Union erfolgt aus folgenden Mitteln:

Darüber hinaus finanzieren internationale Finanzinstitutionen, vor allem die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) in erheblichem Maße über Darlehen bzw. Bürgschaften Verkehrsinfrastrukturen in Europa mit.

Die Einzelheiten der Förderung aus der TEN-Haushaltslinie regelt die TEN-Zuschussverordnung (Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Unionszuschüssen für transeuropäische Netze geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004). Aus dieser Haushaltslinie können im Verkehrsbereich Investitionsvorhaben grundsätzlich mit bis zu 10 % und Studien mit bis zu 50 % der Kosten gefördert werden. Für bestimmte vorrangige Vorhaben (insbes. wenn sie grenzüberschreitend sind oder natürliche Hindernisse queren) kann aufgrund der ebenfalls im Jahr 2004 erfolgten Änderung der TEN-Zuschussverordnung die finanzielle Unterstützung bis zu 20 % der Investitionen betragen.

Die Haushaltslinie TEN enthielt für den Zeitraum 2000−2006 insgesamt 4,855 Mrd. €, davon ca. 90 % für Verkehr, 10 % für Energie und Telekommunikation. 255 Mio. € hiervon waren in den Jahren 2004 bis 2006 für Projekte in den beigetretenen Staaten reserviert.

Für die Finanzperiode 2007 bis 2013 sollen 8,013 Mrd. € für Verkehrsprojekte bereitgestellt werden.

Revision der TEN-V-Leitlinien vom Oktober 2001 bis April 2004

Aufgrund der Verpflichtung gem. Art. 21 (Überprüfung im 5-Jahres-Turnus) der Leitlinien legte die Kommission im Oktober 2001 - auf Grundlage des Weißbuches zur EU-Verkehrspolitik aus dem Jahre 2001 [4] - einen Revisionsvorschlag vor. Dabei ging es vor allem um eine Stärkung der umweltfreundlicheren Verkehrsträger und eine Veränderung des Anhangs III (damals noch Liste der prioritären Projekte). Da insbesondere hinsichtlich dieser Liste keine Einigung zwischen der Mitgliedstaaten und der Kommission erreicht werden konnte, war der für eine Einigung mit dem Parlament notwendige gemeinsame Standpunkt nicht erreichbar.

Auf Veranlassung der Kommissarin Loyola de Palacio wurde daher eine hochrangige Arbeitsgruppe unter dem ehemaligen Kommissar Karel Van Miert eingesetzt, die schließlich am 30. Juni 2003 einen Schlussbericht (Van-Miert-Bericht [5]) mit Vorschlägen für vorrangige Vorhaben und zur Finanzierung des TEN-V vorlegte. Ausgehend von diesen Vorschlägen konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die Revision schließlich im April 2004 verabschiedet werden.

Prioritäre Projekte

Vorrangige Vorhaben (Verkehrsachsen und Abschnitte), mit denen vor 2010 begonnen werden sollte:

Farbe Status
grün fertiggestellt
gelb in Bau
rot nicht begonnen
ohne unbekannt
Nr. Projekt Beginn Strecke Anmerkung
01. Eisenbahnachse Berlin–Palermo k. A. inkl. Brennerbasistunnel
02. Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse PBKAL k.A. ParisBrüsselKölnAmsterdamLondon siehe Thalys und Eurostar
03. Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse Süd (Westeuropa) 1996 ParisMadrid siehe AVE,TGV, Madrid-Paris
04. Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse Ost k.A. Paris−Ostfrankreich−Frankfurt-Stuttgart-München siehe Rhealys
05. Betuwe-Verbindung Maasvlakte-Kijfhoek-Oberhausen
06. Eisenbahnachse LyonTschop k.A. LyonTriestDivača/Koper−Divača-LjubljanaBudapestTschop
07. Autobahnachse Igoumenitsa-Budapest k.A. Igoumenitsa/PatraAthenSofiaBudapest
08. Multimodale Achse Iberische Halbinsel−restliches Europa k.A. Portugal-Spanien-Frankreich
09. Eisenbahnachse Irland CorkDublinBelfastStranraer
10. Anbindung Flughafen Mailand-Malpensa 2001
11. Öresund-Landverbindung 1993
12. Eisenbahn-/Straßenachse Nordisches Dreieck mehrere Strecken
13. Straßenachse Irland-Benelux 2010 Irland-GB-Benelux
14. Hauptstrecke Westküste Edinburgh/Glasgow-Carlisle-(Manchester)- bzw. Liverpool-Crewe-(Birmingham)-Rugby-London
15. Galileo 2007 - Endausbau 2013
16. Güterverkehr Sines-Paris k. A. Sines/Algeciras-Madrid-Paris
17. Magistrale für Europa k.A. ParisStraßburgStuttgartMünchenWienBratislava/Budapest
18. Binnenwasserstraße Rhein-Donau k.A. Rhein/MaasMainDonau
19. Interoperabilität 2010 Iberien siehe AVE
20. Fehmarnbelt 2014 Fertigstellung 2020
21. Meeresautobahnen k.A. inkl. Nord-Ostsee-Kanal
22. Eisenbahnachse AthenNürnberg/Dresden k.A. AthenSofiaBudapestWienPragNürnberg/Dresden
23. Eisenbahnachse Danzig-Wien k.A. DanzigWarschauBrünn/BratislavaWien
24. Eisenbahnachse Lyon/Genua-Rotterdam/Antwerpen k.A. Lyon/GenuaBaselDuisburgRotterdam/Antwerpen
25. Autobahnachse DanzigWien DanzigBrünn/BratislavaWien
26. Schienen-/Straßenachse Irland-Festland k.A. Irland-Großbritannien-europäisches Festland
27. Rail Baltica k.A. WarschauKaunasRigaTallinnHelsinki
28. Eurocaprail k.A. BrüsselLuxemburgStraßburg
29. Eisenbahnachse Ionisches Meer-Adria k.A.

(siehe ENTSCHEIDUNG Nr. 884/2004/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, Amtsblatt der Europäischen Union L 167 vom 30. April 2004)

TEN – Nachbarn (Hochrangige Arbeitsgruppe II)

Die Überarbeitung der Planung für die Anbindung des TEN-V mit den nationalen Verkehrsnetzen der EU-Nachbarstaaten – in Anlehnung an die bisherigen Paneuropäischen Verkehrskorridore – fand 2004/2005 durch die so genannte Hochrangige Arbeitsgruppe II unter der Leitung von Loyola de Palacio statt.

Am 11. Juni 2004 haben die Europäische Kommission und Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien sowie Serbien und Montenegro (einschließlich Kosovo) eine Absichtserklärung über die Entwicklung des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes unterzeichnet. Das Netz umfasst 4.300 km Schienen, 6.000 km Straßen, die wichtigsten Flughäfen sowie die Häfen Rijeka, Split, Dubrovnik, Niš, Durrës und Vlora. Als Binnenwasserstraßen sind die Donau und die Save einbezogen. Das Netz ist an 58 Punkten grenzüberschreitend. Die Gesamtkosten für die Entwicklung des Netzes werden auf über 16 Mrd. EUR geschätzt. Insgesamt wurden 17 vorrangige Vorhaben mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 650 Mio. EUR ermittelt. Beispiele: Eisenbahnbrücke Zezeljov Most in Novi Sad (Serbien), Flughafen von Skopje (Mazedonien), Hafen von Durrës (Albanien), Autobahn von Banja Luka nach Bosanska Gradiška (Bosnien und Herzegowina) und Schienenverkehrsverbindung von Moravice nach Sapjane (Kroatien).

Der Abschlussbericht „Netze für Frieden und Entwicklung - Verlängerung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen in die Nachbarstaaten und -regionen“ wurde am 7. Dezember 2005 an den EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot überreicht. [6]

Die darin definierten multimodalen Achsen sind im Wesentlichen:

Farbe Status
grün fertiggestellt
gelb in Bau
rot nicht begonnen
ohne unbekannt
Verlängerung der Meeresautobahnen
Nr. Projekt Beginn Strecke Anmerkung
01. Ostsee nach Kaliningrad und Sankt Petersburg
02. Atlantik nach Norwegen und Marokko
03. Mittelmeer nach Nordafrika, zum Nahen Osten und dem Roten Meer
04. in das Schwarze Meer
Nordachse
Nr. Projekt Beginn Strecke Anmerkung
05. Berlin-Transsib BerlinWarschauMinskMoskauTranssib multimodale Achse
06. Finnische Grenze − St. Petersburg − Moskau Finnische Grenze − St. Petersburg − Moskau multimodale Achse
07. St. Petersburg - Transsib St. Petersburg − Wologda − Moskau / Transsib Schienengüterverbindung
08. Ostseehäfen - (Weiß-)Russland Ostseehäfen nach Minsk/Moskau multimodale Achse
09. Estland-Russland Tallinn – St. Petersburg – Moskau
10. Lettland-Russland VentspilsRiga – Moskau
11. Kaliningrad/Litauen-Russland Klaipėda/Kaliningrad – Vilnius – Minsk – Moskau
12. Norwegischer Teil der Eisenbahn-/Straßenachse Nordisches Dreieck mehrere Strecken
13. Russland- Nordnorwegen St. Petersburg – Vartius – TornioHaparandaNarvik
Zentralachse
Nr. Projekt Beginn Strecke Anmerkung
14. Dresden-Kiew DresdenKattowitzLembergKiew multimodale Achse
15. Moskau – Kiew – Odessa Moskau – Kiew – Odessa multimodale Achse
16. Weißrussland-Odessa Weißrussland – Kiew – Odessa Binnenschiffahrt
17. Don-/Wolga-Schifffahrt Kaspisches Meer- Schwarzes Meer-Wolga Binnenschiffahrt auf Don/Wolga
18. Minsk – Kiew Minsk – Kiew multimodale Achse
19. Kiew-Transsib Kiew – Charkiw – Transsib/Kaukasus multimodale Achse
Südostachse
Nr. Projekt Beginn Strecke Anmerkung
20. Salzburg-Niš SalzburgLjubljanaZagreb/BudapestBelgradNiš (incl. SkopjeThessaloniki und SofiaIstanbulAnkaraGeorgien/ArmenienAserbaidschan) multimodale Achse, s. u.a. „TRACECA
21. Budapest – SarajevoPloče Budapest – SarajevoPloče multimodale Achse
22. Bari/BrindisiBurgas/Warna Bari/BrindisiDurrës/VloraTiranaSkopje – Sofia – Burgas/Warna multimodale Achse
23. Binnenschiffahrt auf Donau und Save
24. Ankara-Alexandria Ankara – MersinSyrienJordanienSueskanalAlexandria/East Port Said Ankara – MersinSyrienJordanienSueskanalAlexandria/East Port Said (incl. 24a-f)
24a Türkei SivasMalatya – Mersin
24b Türkei in den Iran und Irak
24c Syrien TartusHoms Richtung Irak
24d Libanon-Syrien BeirutDamaskus Richtung Irak und Syrien
24e Israel Haifa – Israelische Nordgrenze
24f Jordanien Jordanische Westgrenze – Amman Richtung Irak und Saudi-Arabien
25 Ägypten DumyatKairo multimodale Achse
26 Südkaukasus von Armenien, Aserbaidschan und Georgien nach Norden und Süden multimodale Achse
Südwestachse
Nr. Projekt Beginn Strecke Anmerkung
AlgecirasRabat AlgecirasRabat Richtung Agadir
Rabat-Libyen/Ägypten RabatFèsOujdaConstantineAlgierTunisLibysche Grenze “Trans-Maghrebin” und TunesienÄgypten
Verlängerung TEN 24 durch Schweiz s.o.

2006

In der Halbzeitbilanz zum EU-Verkehrsweißbuch 2001, die 2006 veröffentlicht wurde, wurde der bis dahin verfolgten Begünstigung von Schienenprojekten der Begriff Komodalität entgegen gestellt. Demnach sollen alle Verkehrsträger in ihrer effizienten Benutzung optimiert werden, entweder allein oder in Kombination [7].

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52010DC0677:EN:HTML:NOT Der EU-Bericht von 2010 zu den TEN-Energie.
  2. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52010DC0677:EN:HTML:NOT Der EU-Bericht von 2010 zu den TEN-Energie. Seite 10, Abs. 2.7
  3. Dies konkretisiert der Bericht in "Die Nordsee und die nordwestlichen Meere".
  4. EUROPÄISCHE KOMMISSION (Hrsg.): Weißbuch - Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 – Weichenstellungen für die Zukunft. Luxembourg. 2001
  5. EUROPÄISCHE KOMMISSION (Hrsg.): Hochrangige Gruppe für das Transeuropäische Verkehrsnetz (Leitung: Karel Van Miert), Bericht, 27. Juni 2003)
  6. Europäische Kommission (2005): „NETWORKS FOR PEACE AND DEVELOPMENT - Extension of the major trans-European transport axes to the neighbouring countries and regions“ Report from the High Level Group chaired by Loyola de Palacio November 2005. http://ec.europa.eu/ten/transport/external_dimension/doc/2005_12_07_ten_t_final_report_en.pdf
  7. Europäische Kommission (Hrsg.): Für ein mobiles Europa - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent. Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001. Luxembourg 2006 

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