Barmer Theologische Erklärung

Barmer Theologische Erklärung
Der Ort der Bekenntnissynode: Die Gemarker Kirche
50 Jahre Barmer Theologische Erklärung: Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost von 1984

Die Barmer Theologische Erklärung, auch Barmer Bekenntnis genannt, war das theologische Fundament der Bekennenden Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus. Sie wurde wesentlich von Karl Barth[1] ausgearbeitet und nach einer Erläuterung von Hans Asmussen auf der ersten Bekenntnissynode vom 29. bis 31. Mai 1934 in Wuppertal-Barmen verabschiedet. Im Rahmen des Kirchenkampfs führte sie zu Spaltungen gegenüber und innerhalb von durch Deutsche Christen dominierten Evangelischen Landeskirchen.

Darüber hinaus gilt sie als wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis der deutschsprachigen Kirche im 20. Jahrhundert.[2] Für einige Mitgliedskirchen der EKD – die Evangelisch-reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) und die Mitgliedskirchen der ehemaligen Evangelischen Kirche der Union – sowie in den evangelischen Kirchen Österreichs A.B. und H.B. gehört sie zu den Bekenntnisgrundlagen für die Ordination von Pfarrern. Daher ist sie im Evangelischen Gesangbuch, das in den meisten deutschsprachigen evangelischen Kirchen in Gebrauch ist, im Wortlaut abgedruckt.

Inhaltsverzeichnis

Wortlaut der sechs Barmer Thesen

1.

„Jesus Christus spricht: Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“

Joh 14,6

„Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steigt anderswo hinein, der ist ein Dieb und Räuber. Ich bin die Tür; wenn jemand durch mich hineingeht, wird er selig werden.“

Joh 10,1.9

„Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.“

2.

„Durch Gott seid ihr in Christus Jesus, der uns von Gott gemacht ist zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung.“

1. Kor 1,30

„Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und Heiligung durch ihn bedürften.“

3.

„Lasst uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus, von dem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.“

Eph 4,15.16

„Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.“

4.

„Jesus Christus spricht: Ihr wisst, dass die Herrscher ihre Völker niederhalten und die Mächtigen ihnen Gewalt antun. So soll es nicht sein unter euch; sondern wer unter euch groß sein will, der sei euer Diener.“

Mt 20,25.26

„Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer geben und geben lassen.“

5.

„Fürchtet Gott, ehrt den König.“

1. Petr 2,17

„Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.“

6.

„Jesus Christus spricht: Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“

Mt 28,20

„Gottes Wort ist nicht gebunden.“

2. Tim 2,9

„Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.“

Bedeutung

Mahnmal für die Barmer Erklärung

Die sechs Thesen haben alle den gleichen Aufbau: Sie beginnen in Verfolgung eines christologischen Ansatzes mit ein oder zwei Zitaten aus dem Neuen Testament. Dann folgt ein Absatz, der in wenigen Sätzen positiv ein Bekenntnis formuliert. Zum Abschluss folgt ein ebenso kurzer Absatz, der Auffassungen benennt, die als „falsche Lehre“ (Häresie) „verworfen“ abgelehnt werden.

Bereits die erste These formuliert den Widerspruch der Bekennenden Kirche gegen jede natürliche Theologie oder „Bindestrich-Theologie“, die eine Isolierung vermeiden will und Offenbarungen Gottes in der Vielfalt weltlicher Kultur und Ideen sieht. Wegen der Gefahr der Anpassung theologischer Grundaussagen sah sie Barth als eine durchgehende Fehlentwicklung seit 1700. Zeitgenössische Vertreter waren die Dogmatiker Werner Elert und Paul Althaus, besonders aber richtet sich die erste These gegen die Theologie der Deutschen Christen, die nach Barth das „deutsche Volkstum“ als zweite Offenbarung behaupteten.[3]

Die zweite These setzt die Idee der Königsherrschaft Christi gegen die Zwei-Reiche-Lehre und eine Metaphysik, die den Staat als „gute Ordnung Gottes“[4] versteht und Gefahr läuft, ihn zu vergöttlichen. So entstehe eine „doppelte Moral[5], in der Staat und berufliches Leben eine Eigengesetzlichkeit haben, während die Ethik der Bergpredigt nur „außer dem Amt und Regiment“[6] für Gesinnung und Verhalten des einzelnen gelten. Gegen eine solche Trennung von Evangelium und Gesetz betont die zweite These eine christliche Weltverantwortung.[7]

These 3 formuliert ein grundlegend neues evangelisches Kirchenrechtsverständnis, nach dem die Kirche auch „die Gestalt ihrer […] Ordnung“ nicht „ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen“ darf. Damit werden frühere Positionen überwunden, nach denen es kirchliches Recht überhaupt nicht gebe, daher die rechtliche Ordnung der Kirche immer nur Angelegenheit des Staates sei. In These 4 kommt ein spezifisch evangelisches Amtsverständnis zum Ausdruck. Dass die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen“ begründen dürfen, hat wesentlich zur Herausbildung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit beigetragen. These 5 widerspricht der damaligen Politik der Gleichschaltung durch den nationalsozialistischen Staat, und darüber hinaus jedem Totalen Staat und seinen weltanschaulichen Ambitionen, die den rein kirchlichen Bereich tangieren und dabei in Konkurrenz zum christlichen Bekenntnis treten. Über diesen konkreten Anlass hinaus enthält die 6. These die theologische Legitimation eines kirchlichen Selbstbestimmungsrechts, das auch vom staatlichen Recht mit Verfassungsrang garantiert wird.

Die Barmer Theologische Erklärung ist damit nicht nur ein Akt des Widerstands gegen den Nationalsozialismus, sondern für das evangelische Kirchen- und Kirchenrechtsverständnis von weitreichender Bedeutung.

Kritik

Mit der Barmer Erklärung gründete sich die Bekennende Kirche im Gegensatz zu den Deutschen Christen, was zu vielfältigen Spaltungen innerhalb der evangelischen Kirchen führte. Theologische Kritik formulierte in diesem Spannungsfeld der Ansbacher Kreis, dem Paul Althaus, Werner Elert und die Pfarrer Fuchs, Grießbach, Seiler, Werlin und andere angehörten, im Ansbacher Ratschlag vom 11. Juni 1934. Weitere Kritik kam von Gerhard Kittel, Hermann Sasse, Carl Stange, und dem Lutherischen Konvent. Die Deutschen Christen im engeren Sinn ignorierten die Thesen weitgehend.[8]

Dass die Barmer Theologische Erklärung nicht zu dem Schicksal der Juden im nationalsozialistischen Deutschland, der sogenannten „Judenfrage“, Stellung genommen hat, wurde stets kritisiert. Aufgrund des christologischen Ansatzes der Barmer Theologischen Erklärung und aufgrund ihrer intentionierten Abgrenzung von den Deutschen Christen bzw. der deutsch-christlichen Ideologie, wurde dieser Frage nicht die notwendige Bedeutung zugemessen. Karl Barth erkannte es Jahre später als Mangel an, dass die Erklärung das Schicksal der Juden nicht in den Blick genommen hatte, und übte diesbezüglich Selbstkritik. Dagegen hob er Dietrich Bonhoeffers schon 1933 erschienene Schrift Die Kirche vor der Judenfrage hervor.[9]

Siehe auch

Literatur

  • Petra Bahr, Martin Dutzmann, Heino Falcke, Johanna Haberer, Wolfgang Huber, Margot Käßmann, Michael Welker: Begründete Freiheit. Die Aktualität der Barmer Theologischen Erklärung. Evangelische Impulse Band 1; ISBN 978-3-7887-2388-0
  • Eberhard Busch: Die Barmer Thesen. 1934–2004. Göttingen 2004. ISBN 3-525-56332-9
  • Hyun-Beom Choi: Die Politische Ethik der protestantischen Theologie im 20. Jahrhundert. Karl Barth, Barmen und die koreanische evangelische Kirche; Lit Verlag, Münster 2003, ISBN 3-8258-7128-2 (Online-Auszug)
  • Hermann-Peter Eberlein: Wi(e)der „Barmen“. Eine Abrechnung aus Anlaß des siebzigsten Jahrestages der Verabschiedung der Barmer theologischen Erklärung; Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 54 (2005), S. 315-329
  • Wilhelm Hüffmeier, Martin Stöhr (Hrsg.): Barmer Theologische Erklärung 1934–1984. Geschichte – Wirkung – Defizite. Vorträge des Barmen-Symposiums in Arnoldshain, 9. bis 11. April 1983. Unio und Confessio. Bd 10. Luther Verlag, Bielefeld 1984, ISBN 3-7858-0287-0
  • Carsten Nicolaisen: Der Weg nach Barmen. Die Entstehungsgeschichte der Theologischen Erklärung von 1934. Neukirchen-Vluyn 1985, ISBN 3-7887-0743-7
  • Günther van Norden (Hrsg.): Wir verwerfen die falsche Lehre. Arbeits- und Lesebuch zur Barmer Theologischen Erklärung. Jugenddienst-Verlag., Wuppertal-Barmen 1984, ISBN 3-7795-7388-1
  • Enno Obendiek: „Ein Ruf nach Vorwärts!“ Barmen 1934–2004; Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 54 (2005), S. 331–350
  • Thomas Martin Schneider: Zwischen historischem Dokument und Bekenntnis. 75 Jahre Barmer Theologische Erklärung; Pastoraltheologie 98 (2009), S. 138–156
  • Hans-Ulrich Stephan: Das eine Wort für alle. Barmen 1934–1984. Eine Dokumentation; Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlag 1986; ISBN 3-7887-0784-4
  • Friedrich Weber: Kirche zwischen Staat und Bekenntnis. 75 Jahre Barmer Theologische Erklärung. Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, Wolfenbüttel 2009
  • Ernst Wolf: Barmen: Kirche zwischen Versuchung und Gnade. 3. Aufl., unveränd. Nachdr. d. 2. Aufl., München: Kaiser 1984 (Beiträge zur evangelischen Theologie; Bd. 27) ISBN 3-459-01559-4

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Martin Honecker: Die Barmer Theologische Erklärung und ihre Wirkungsgeschichte, Band 330 der Vorträge / G, Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, Westdeutscher Verlag, 1995, ISBN 978-3-506-70002-5, Seite 13
  2. Eberhard Busch: Die Barmer Thesen 1934-2004, Vandenhoeck & Ruprecht, 2004, Seite 20
  3. Karl Barth: Lutherfeier; TEH 4, 1933, S. 20. Zit. n. Hyun-Beom Choi: Die Politische Ethik der protestantischen Theologie im 20. Jahrhundert. Karl Barth, Barmen und die koreanische evangelische Kirche; Lit Verlag, Münster 2003, S. 72-74. Online-Auszug
  4. Werner Elert: Das christliche Ethos; Hamburg 21962, S. 148. Zit. n. Hyun-Beom Choi, a.a.O., S. 103
  5. Ernst Wolf: Zur Sozialethik des Luthertums; 1932. Zit. n. Hyun-Beom Choi, a.a.O., S. 106
  6. Paul Althaus: Religiöser Sozialismus – Grundfrage der christlichen Sozialethik; Gütersloh 1921, S. 82. Zit. n. Hyun-Beom Choi, a.a.O., S. 106
  7. Hyun-Beom Choi, a.a.O., S. 110
  8. Gerhard Niemöller: Die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Barmen, Band 1. Arbeiten zur Geschichte des Kirchenkampfes, Band 5, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1959, S. 142 ff., 182
  9. Brief an Eberhard Bethge 1967. Veröffentlicht bei Sabine Dramm: Dietrich Bonhoeffer: Eine Einführung in sein Denken; Kaiser/Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2001, S. 195, ISBN 3-579-05183-0

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