Tribonianus

Tribonianus

Flavius Tribonianus (* 5. Jahrhundert oder 6. Jahrhundert; † 542) war ein oströmischer Staatsbeamter und Jurist. Sein Geburtsdatum ist unbekannt. Er stammte aus Pamphylien in Kleinasien und war vielleicht heidnisch gesinnt.

Leben

Tribonian war der bedeutendste Jurist des oströmischen Kaisers Justinian I. und überhaupt der letzte große Rechtsgelehrte der Antike. Er galt als hochgebildet, beherrschte fließend Latein und Griechisch und war von 529 bis 532 und von 535 bis 542 als quaestor für das Justizwesen des Reiches zuständig. Es ist maßgeblich seinen Fähigkeiten zu verdanken, dass das Monumentalwerk des so genannten Corpus Iuris Civilis (des Gesamtwerks des römischen Rechts) in kürzester Zeit fertiggestellt werden konnte. Damit ist es das Verdienst Tribonians, dass das (erst später so genannte) Corpus Iuris noch bis weit in die Neuzeit hinein eine solch prägnante Rolle spielen konnte.

Tribonian bekleidete das hohe Amt des quaestor sacri palatii. In Folge des Nika-Aufstands musste er, der offenbar zahlreiche Feinde hatte, abberufen werden; er trat jedoch wenig später wieder seinen Posten an und war federführend bei der Ausgestaltung der Digesten und Institutionen, vor allem aber der Novellen. Zwischenzeitlich hatte Tribonian auch das wichtige Amt des Magister officiorum inne. Prokop beschrieb ihn als bestechlich, was durchaus der Wahrheit entsprechen kann, ohne dabei jedoch seine fachlichen Qualifikationen in Frage zu stellen. Überdies stand Tribonian in dem Verdacht, heimlich dem Heidentum anzuhängen – ob dies nur eine Unterstellung war, die Neider in Umlauf brachten, ist kaum zu entscheiden. Tribonian starb 542, wohl an den Folgen der damaligen Pestepidemie. Sein Nachfolger als quaestor sacri palatii wurde Junillus Africanus.

Literatur


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