Trotzkündigung

Trotzkündigung

Eine Trotzkündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erneut mit denselben Gründen kündigt, die bereits zum Zeitpunkt der mit einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage angegriffenen Kündigung bekannt waren.

Der Arbeitnehmer muss gegen die wiederholte Kündigung erneut Klage erheben; das Gericht hat dieser Klage aber ohne erneute Prüfung der Gründe stattzugeben.[1]

Einzelnachweise

  1. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. August 1993, Az.: 2 AZR 159/93

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