Täufer

Täufer

Täufer (früher auch Wiedertäufer oder Anabaptisten) sind Mitglieder einer radikalreformatorisch-christlichen Bewegung, die im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts in verschiedenen Teilen Europas entstanden ist und die nicht selten als der linke Flügel der Reformation bezeichnet wird.[1]. Wichtige Konzepte der frühen Täufer waren die Nachfolge Christi, die Kirche als Bruderschaft und die Gewaltlosigkeit.[2] Ihr Denken und Verhalten wurde ganz aus der wortgetreuen Auslegung des Neuen Testamentes (sola scriptura) begründet, was auch in ihrem Sakramentsverständnis (Gläubigentaufe, Abendmahl) zum Ausdruck kam. Forderungen nach Glaubensfreiheit, nach Trennung von Kirche und Staat, nach Gütergemeinschaft und nach Absonderung (Gemeinschaft der Gläubigen) zogen bereits in der Entstehungszeit heftige Verfolgungen durch die Obrigkeit und die Amtskirchen nach sich.

In direkter Nachfolge zu der historischen Täuferbewegung stehen täuferische Glaubensgemeinschaften wie die Mennoniten, die Hutterer und die Amischen. Auch andere evangelische Freikirchen berufen sich auf die Tradition der reformatorischen Täufer.

Der Täufer Dirk Willems rettet seinen Verfolger. Jan Luyken (1685)

Inhaltsverzeichnis

Begrifflichkeit

Täufer lesen die Bibel. Jan Luyken (1685)

Der Begriff Täufer hat sich im deutschen Sprachraum seit Mitte des 20. Jahrhundert als Bezeichnung für die radikal-reformatorischen Gruppen durchgesetzt, deren hervorstechendes Merkmal die Ablehnung der Kindertaufe war. Die Forderung nach der Gläubigentaufe wurde dadurch begründet, dass die Taufe ein aktives, persönliches Bekenntnis zum Glauben voraussetze.

Die Bezeichnung Täufer wird heute mehrheitlich an Stelle der früheren Bezeichnung Wiedertäufer, abgeleitet vom griechischen anabaptista, verwendet, da dieser Begriff polemisch aufgeladen ist. Aus dem Blickwinkel der Gegner tauften die Täufer Menschen, die als Säuglinge bereits getauft worden waren, ein zweites Mal. Da aber für die Täufer die Säuglingstaufe als unbiblisch und demzufolge als ungültig anzusehen war, bezeichnet die von ihnen vollzogene Taufe in ihren Augen keine Wieder-, sondern eine Ersttaufe. Die Täuferbewegung und ihre Erben lehnten deshalb von Anfang an die Bezeichnung Wiedertäufer als pejorativ ab. Ihre Selbstbezeichnungen lauteten unter anderem Brüder in Christo und Gemeinde Gottes.[3]

In der heutigen Literatur wird mehrheitlich auf die Bezeichnung Wiedertäufer verzichtet und der unparteiische Begriff Täufer verwendet.[4] Zuweilen werden die Täufergruppen zusammenfassend auch als radikale Reformatoren bezeichnet.

Im englischsprachigen Raum ist man bis heute bei der Bezeichnung Anabaptists (Wiedertäufer) geblieben, um sprachlich zwischen den reformatorischen Täufern und den Angehörigen der später entstandenen Baptists (wörtl. Täufer) unterscheiden zu können.

Entstehung

Täufergericht in Schwäbisch Gemünd 1529. Jan Luyken (1685)

In der älteren Täuferforschung ging man in Hinblick auf die Entstehung der Täuferbewegung von einer Monogenese aus. Damit war gemeint, dass die Täuferbewegung im reformatorischen Zürich unter früheren Weggefährten Zwinglis wie Konrad Grebel, Felix Manz und Jörg Blaurock ihren Anfang nahm und sich von da aus auf unterschiedlichen Wegen zunächst in der Schweiz und dann im süddeutschen und österreichischen Raum und später auch im niederländisch-norddeutschen Gebiet verbreitet hatte. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzte sich dann die Vorstellung einer Polygenese durch [5] In diesem Erklärungsversuch werden drei Haupt-Wurzeln des Täufertums ausgemacht: 1) in der Zürcher Reformation mit Grebel, Mantz und Hubmaier, 2) in der radikalen Reformation um Karlstadt und Müntzer mit dem apokalyptischen Hans Hut in Oberdeutschland, sowie 3) in dem spiritualistisch-endzeitlichen Milieu von Strassburg, von wo aus über Melchior Hofmann das Täufertum in den niederdeutschen Raum gebracht wurde.[6] Inzwischen wurde auch der polygenetische Ansatz in einigen Punkten weiterentwickelt, indem zum Beispiel die Beziehungen und Interaktionen der einzelnen Gruppen untereinander wieder stärker betont wurden [7].

Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich die Täuferbewegung trotz massiver staatlicher und kirchlicher Verfolgungen zu einem bedeutenden europaweiten Zweig der Reformation. Wobei die Wurzeln wie auch die Ausprägung der verschiedenen Täufergruppen keineswegs als einheitlich bezeichnet werden können.

Den als Gründerväter der Täuferbewegung bezeichneten radikalen Reformatoren im Umkreis Zwinglis ging dessen Reform der Kirche nicht weit genug. Sie forderten die sofortige Herstellung einer staatsfreien evangelischen Kirche nach dem Vorbild des Neuen Testaments.[8] Die Täufer forderten eine freie Kirche nach urchristlichem Vorbild, eine Gemeinschaft der Gläubigen, die auf dem freien Willen der einzelnen Gemeindemitglieder gründete. Deshalb verwarfen sie die Säuglingstaufe, für die es nach ihrem Verständnis keinen Beleg in den Schriften des Neuen Testaments gab. Sie tauften nur solche, die die Taufe persönlich begehrten, und nahmen nur Menschen in ihre Gemeinden auf, die sich als Gläubige hatten taufen lassen. Weitere zentrale Aspekte der Täuferbewegung waren unter anderem die Gemeindeautonomie, das Priestertum aller Gläubigen, die Eidverweigerung und das symbolhafte Abendmahlsverständnis.

Hauptartikel: Radikale Reformation

Anfänge in Zürich

Felix Mantz: Protestation und Schutzschrift an den Rat von Zürich (1524/25)

Die Bewegung der Täufer in Zürich entstand als Abspaltung der von Zwingli dort eingeleiteten und durchgeführten Reformation. Die späteren Gründerväter der ersten Täufergemeinde gehörten dem Bibellesezirkel um Andreas Castelberger an. Diese Prototäufer wirkten als Katalysatoren der zwinglianischen Reformation. Sie machten sich bemerkbar mit radikalen Aktionen wie Fastenbrechen, Predigtstörungen und Bilderstürmen. Gleichzeitig waren in einigen Landgemeinden Geistliche tätig, die radikalere Maßnahmen forderten und die Bauern auch in ihren sozialen Forderungen unterstützen. Besonders aktiv waren Simon Stumpf in Höngg und Wilhelm Reublin in Witikon. Die Tauffrage war zu diesem Zeitpunkt noch nicht zentral. Im Zuge der Zweiten Zürcher Disputation im Herbst 1523 kam es zu einem Bruch zwischen den späteren Täufern und Zwingli. Einer Gruppe um Simon Stumpf und Konrad Grebel war der Reformationsprozess nicht durchgreifend genug. Sie forderte die sofortige Abschaffung der Messe und die Entfernung der Bilder. Zwingli wollte es jedoch dem Rat überlassen, den Zeitpunkt und das Vorgehen für die Errichtung der neuen Ordnung zu bestimmen.

Seit dem Frühjahr 1524 wurde in einigen Landgemeinden von den Prädikanten offen zur Verweigerung der Säuglingstaufe aufgerufen. Der Rat der Stadt Zürich erließ daraufhin am 11. August 1524 einen Befehl, alle Kinder taufen zu lassen: Eß söllent ouch angentz die, so ungetouffte kind habent, dieselbigen touffen lassen, und welcher dass nit tätte, der sol 1 march silber zuo buoß geben.[9] Dieser Anordnung widersetzte sich der Kreis um Manz und Grebel. Der Tauffrage kam nun eine zentrale Stellung in der Auseinandersetzung mit Zwingli zu. Man nahm brieflichen Kontakt mit anderen Reformatoren wie Karlstadt und Thomas Müntzer auf, was gleichzeitig eine Art von Selbstbesinnung war. Ende 1524 wurde in den sogenannten beiden Dienstagsgespräche zwischen Zwingli und dem Kreis um Grebel und Manz ein letzter Verständigungsversuch unternommen.[10] Die Gespräche verliefen ergebnislos, sodass Felix Mantz seine Taufanschauungen schriftlich darlegen wollte. Dazu verfasste er die Protestation und Schutzschrift, ein Verteidigungsschreiben an den Stadtrat. Mantz wehrte sich gegen den Vorwurf des Aufruhrs und forderte eine schriftliche Auseinandersetzung mit Zwingli, in der die Kindertaufe auf ihre biblische Begründung überprüft werden solle.

Täuferdisputation 1525 im Zürcher Ratshaus. Darstellung aus dem frühen 17. Jahrhundert

Auf den 17. Januar 1525 bot daraufhin der Rat Vertreter beider Seiten zu einer öffentlichen Disputation ins Rathaus von Zürich auf, damit beide Gruppen ihre Tauflehre anhand der Schrift begründen konnten. Der Ausgang zu Gunsten Zwinglis war allerdings schon zum vornherein gegeben.[11] Am 18. Januar erließ der Zürcher Rat ein vernichtendes Mandat gegen die Täufer. Alle Taufverweigerer wurden aufgefordert, ihre neugeborenen Kinder unverzüglich taufen zu lassen. Wer dieser Aufforderung nicht innerhalb von acht Tage nachkäme, werde des Landes verwiesen. Der in Zollikon aus der Kirche entfernte Taufstein sollte unmittelbar wieder aufgestellt werden. In einem zweiten Mandat vom 21. Januar 1525 wurde das Verdikt noch verschärft. Grebel und Mantz wurde jede weitere Agitation gegen die Kindertaufe untersagt und das Unterrichten in ihren Bibelschulen (besonderen Schulen) wurde verboten, was einem faktischen Versammlungsverbot der Taufgegner gleichkam.[12] Die Nichtzürcher unter den Täufern (unter ihnen: Reublin, Brötli, Castelberger und Hätzer; Simon Stumpf war schon früher weggewiesen worden) wurden aufgefordert, das Gebiet Zürichs innerhalb von acht Tagen zu verlassen. Der Beschluss war endgültig; eine weitere Disputation wurde ausgeschlossen.[13]

Erste Gemeinden

Grebel und Manz ignorierten das Verbot und versammelten ihre Anhänger nach wie vor zum gemeinsamen Bibelstudium. Am Abend des 21. Januar 1525 traf sich der Grebelsche Kreis im Haus der Mutter von Felix Manz. In der ältesten Chronik der hutterischen Brüder, dem Großen Geschicht-Buch, ist ein Bericht über den Verlauf dieser Zusammenkunft erhalten. Die Chronik berichtet, dass „die Angst begann und auf sie kam“ und „dass ihre Herzen bedrängt wurden“. Nach einem Gebet trat der ehemalige römisch-katholische Priester Jörg Blaurock aus dem Schweizer Kanton Graubünden vor Konrad Grebel und bat diesen, ihn zu taufen. Grebel kam dieser Bitte sofort nach. Danach taufte Blaurock auf deren Bitten hin auch die anderen des Kreises – unter ihnen auch Felix Manz. Diese Taufe gilt bis heute als der Gründungsakt der Täuferbewegung.

Die im Kreis um Grebel und Manz vollzogene Gläubigentaufe blieb nicht geheim. Die Repressionen seitens der Zürcher Stadtrates führten dazu, dass Grebel, Manz und Blaurock nach Zollikon im Zürcher Umland flohen.[14] Hier hatte bereits Johannes Brötli, der Zürich nach der Disputation am 17. Januar verlassen musste, seinen vorübergehenden Wohnsitz genommen und täuferisches Gedankengut unter der Bevölkerung verbreitet.

Erinnerungstafel an eine der ersten Täuferversammlungen (25. Januar 1525) in Zollikon

Gleich nach seiner Ankunft begann Jörg Blaurock in den Bauernhöfen Zollikons in evangelistischer Weise[15] zu predigen. Die Verkündigung löste unter den Einwohnern innerhalb kürzester Zeit eine Bußbewegung aus, in deren Folge Blaurock eine große Anzahl Erweckter taufte. Hin und her in den Häusern Zollikons wurde nach den Taufhandlungen das Abendmahl in „apostolischer Schmucklosigkeit“ (Fritz Blanke) gefeiert.[16] Die Hausväter verlasen in den Wohnstuben die neutestamentlichen Abendmahlstexte und reichten den Teilnehmern ihrer gottesdienstlichen Hausversammlungen Brot und Wein. Während im „reformierten“ Zürich auf einen Ratsbeschluss hin die evangelische Abendmahlsfeier erst zu Ostern 1525 genehmigt wurde[17], hatten die Zollikoner Täufer schon Monate zuvor die radikale Trennung von der römisch-katholischen Tradition vollzogen. Nachdem sie sich bereits durch ihre Taufen gegen obrigkeitliche Beschlüsse gestellt hatten, sprachen sie nun mit ihren „evangelischen“ Abendmahlsfeiern dem Staat ein zweites Mal das Recht ab, in geistlichen Dingen zu entscheiden. Damit - so Fritz Blanke - trat 1525 in Zollikon die erste protestantische Freikirche in Erscheinung.[18]

Am 30. Januar 1525 entsandte der Zürcher Rat Stadtknechte nach Zollikon und nahm Getaufte und Täufer vorübergehend fest. Während Felix Manz bis zum Herbst 1525 im Gefängnis verbleiben musste, kamen die Zolliker Bauern sowie Grebel, Blaurock, Brötli und Wilhelm Reublin frei. Reublin ging nach Waldshut, wo er den bereits zur lutherischen Reformation konvertierten Stadtpfarrer Balthasar Hubmaier und seine Gemeinde für das Täufertum gewinnen konnte. Brötli emigrierte nach Hallau im Kanton Schaffhausen und gründete dort noch im selben Jahr eine Täufergemeinde. Blaurock und Grebel wandten sich dem Zürcher Oberland zu und gewannen dort durch ihre Predigt eine große Anhängerschaft. Der Erfolg der Missionsarbeit verstärkte sich, als Felix Manz nach seiner Freilassung zu ihnen stieß.

Felix Manz wird 1527 in der Limmat ertränkt. (Darstellung aus dem 17. Jahrhundert)

Blaurock, Grebel und Manz wurden erneut verhaftet. Zwingli versuchte sie in verschiedenen Gesprächen zum Widerruf zu bewegen, was aber weder ihm noch den Folterknechten bei den sogenannten peinlichen Verhören gelang. Während Grebel und Blaurock mit Hilfe von einflussreichen Freunden freikamen, verblieb Manz in Haft und wurde in den ersten Januartagen des Jahres 1527 in der Limmat in Zürich ertränkt.

Das Sendungsbewusstsein der Täufer wurde durch die Verfolgungen, in denen sie eine Bestätigung ihres Weges sahen, gestärkt. Sie lehrten weiterhin ihre täuferische Ekklesiologie im Zürcher Land und richteten das Zeichen der Taufe sowohl in St. Gallen als auch in der Ostschweiz auf. Auch auf Basel griff die täuferische Bewegung über. Hubmaier sorgte durch die Herausgabe zahlreicher Schriften für eine weite Verbreitung des radikal-reformatorischen Gedankenguts. Johann Groß, ein Schüler Hubmaiers, missionierte als täuferischer Sendbote in der Region um Bern. Reublin und Michael Sattler, der ebenfalls früh zur Täuferbewegung gestoßen war und später sich unter anderem als Verfasser der sogenannten Schleitheimer Artikel einen Namen machte, brachten das Täufertum nach Südwestdeutschland. Jörg Blaurock initiierte Gründungen von Täufergemeinden in Graubünden und Tirol.

Schleitheimer Artikel

Titelseite der Schleitheimer Artikel

Nach dem Scheitern der Bauernerhebung verlor die Täuferbewegung einen großen Teil der Massenbasis. Dies sowie die zunehmende Repression von Außen und die Konfusion im Innern[19] waren Gründe für eine Selbstbesinnung, die in den Weg in Absonderung[20] mündete. Im Jahr 1527 trafen sich in Schleitheim (in der Nähe von Schaffhausen) unter der Leitung von Michael Sattler einige Täufer zu einer "Christlichen Vereinigung". An dieser "Täufersynode" wurde eine erste ausformulierte programmatische Bekenntnisschrift der Täufer verfasst. In den Schleitheimer Artikeln sind in sieben Punkten die wichtigsten Grundsätze des Täufertums aufgeführt:

  • Gläubigentaufe (Ablehnung der Säuglingstaufe)
  • Kirchenzucht (Bann bei Verfehlungen)
  • Brotbrechen (Abendmahl) als Zeichen der Gemeinschaft
  • Absonderung von der „Welt“
  • Freie Wahl des Hirten/Seelsorgers
  • Ablehnung des Wehrdienstes
  • Verweigerung des Eides

Mit den Schleitheimer Artikeln trat das Sozialrevolutionäre stark hinter die religiöse Komponente zurück. Gleichzeitig waren sie Ausdruck für eine Abkehr von einer volkskirchlichen Bewegung hin zu einer minderheitlichen Freikirche.[21]

Hauptartikel: Schleitheimer Artikel

Die Schleitheimer Artikel waren auch Gegenstand auf der Synode, die im August 1527 in Augsburg stattfand. Die Thesen Sattlers, die vom Waldshuter Täufer Jakob Gross verteidigt wurden, konnten sich hier jedoch nicht durchsetzen.[22] Weil viele der Anwesenden dieser Täufersynode kurze Zeit danach hingerichtet wurden, wird diese Zusammenkunft auch als Augsburger Märtyrersynode bezeichnet.

Hauptartikel: Augsburger Täufersynode

Ausbreitung 1525 bis 1550

Ausbreitung der Täuferbewegung 1525-1550

Nach den Schweizer Anfängen in den Jahren 1525/26 breiteten sich die täuferischen Lehren innerhalb der ersten fünf Jahre „ungemein rasch“ in Mitteleuropa aus[23] und wurden von vielen zeitgenössischen Chronisten - neben der lutherischen und zwinglischen - als dritte „kraftvolle“ reformatorische Bewegung wahrgenommen.[24] Bereits im Frühjahr 1526 sind die Täufer im Tiroler Inntal nachweisbar. Fast gleichzeitig tauchen sie in der Gegend um Horb und Rottenburg am Neckar auf. Auch für Augsburg sind zu diesem Zeitraum erste Spuren der Täufer belegt. Im Sommer desselben Jahres evangelisierten täuferische Sendboten in Mähren.

Einen besonderen Aufschwung erfährt die Ausbreitung des Täufertums im Jahr 1527. Im Frühling wurden Nieder- und Oberösterreich erfasst. In Süddeutschland entstanden im Laufe des Jahres Gemeinden in Nürnberg, Erlangen, Regensburg, Memmingen, München, Esslingen und Schwäbisch Gemünd. Im gleichen Jahr begann sich die Täuferbewegung auch in Schlesien auszubreiten [25]. Als zum Jahresende 1527 die Täufer in Tirol Fuß fassten, schrieb König Ferdinand an die dortigen Behörden, dass „solchem angezündeten Feuer“ mit aller Entschiedenheit zu begegnen sei. Im Herzogtum Württemberg entstanden Täufergemeinden zu Anfang des Jahres 1528. Mitte 1528 kam es zu einer anabaptistischen Erweckung im hessischen Sorga, die bis in die Kerngebiete der lutherischen Reformation ausstrahlte. Von daher ist es nicht erstaunlich, dass der Reichstag zu Speyer sich 1529 mit dem Anwachsen dieser Bewegung intensiv beschäftigte und Gegenmaßnahmen beschloss. 1530 „richtete“ der ehemalige lutherische Sendbote Melchior Hofmann „das Bundeszeichen der Taufe“ in Nordwestdeutschland „auf“ und kurze Zeit später mit seinen Sendboten in den Niederlanden . Danach trugen Glaubensflüchtlinge die Täuferlehren nach Preußen und sogar nach England. Tausende - so der bereits erwähnte Chronist Sebastian Franck im Jahr 1531 - nahmen die Taufe an und überzogen das ganze Land.[26]

Die verschiedenen Richtungen der Täuferbewegung

Titelblatt einer polemischen Schrift gegen die Täufer: Verschiedene Richtungen der Anabaptisten (1644)
Ausbund – Gesangbuch der Schweizer Täufer (16. Jahrhundert)

In der neueren Kirchengeschichtsforschung wird das Täufertum häufig als „linker Flügel der Reformation“[27] oder auch als die radikale Reformationsbewegung bezeichnet. Hinter diesen Bezeichnungen verbirgt sich der Versuch, einer aus unterschiedlichen Richtungen bestehenden Bewegung einen gemeinsamen Namen zu geben. Dass sie einen gemeinsamen Namen „verdient“, wird einerseits deutlich, wenn man auf die starke innere Vernetzung der verschiedenen Täufergemeinschaften schaut. Eine gemeinsame Bezeichnung gebührt ihnen andererseits auch deshalb, weil sie neben der strikten Ablehnung der Säuglingstaufe auch in weiteren Anschauungen wesentlich übereinstimmten. Dazu gehörten die Bereitschaft zur radikalen Jesus-Nachfolge, die beabsichtigte Wiederherstellung der Kirche als bruderschaftliche Gemeinschaft der Gläubigen ohne Herausbildung eines besonderen Klerikerstandes, die Ablehnung des Eides, die Auffassung des Abendmahls als Gedächtnismahl und die Forderung der Trennung von Staat und Kirche. Neben den gemeinsamen Anschauungen entwickelten sich in verschiedenen Täuferkreisen unterschiedliche Anschauungen im Bereich der Lehre und der Ethik. Wohl gab es eine Reihe von Versuchen, zwischen den unterschiedlichen Lagern Brücken zu schlagen; auch fehlte es nicht an Zusammenkünften, Schriften, Konvergenzerklärungen und führenden Persönlichkeiten, denen das Mühen um Einheit abzuspüren war. Sie konnten jedoch den zentrifugalen Kräften innerhalb der Täuferbewegung nur wenig entgegen setzen. Hinzu kamen die Verfolgungen und die damit verbundenen Migrationen, die den geordneten Aufbau eines täuferischen Gemeindenetzwerkes blockierten. Ein der Ortsgemeinde übergeordnetes Amt und die Errichtung einer Kirchenhierarchie lehnten die Täufer ohnehin aus prinzipiellen Gründen ab.

Frühe Unterscheidungen

Erste Differenzierungen zwischen den verschiedenen Strömungen des Täufertums erfolgten bereits in der Reformationszeit. Man unterschied zum Beispiel zwischen Hutterern (nach Jakob Hutter), Huterischen oder Huteriten (nach Hans Hut), Bilgramiten (nach Pilgram Marbeck) und Men(n)isten oder Mennoniten (nach Menno Simons). Auch die Einteilung in Stäbler und Schwertler war schon früh geläufig. Auch die Täufer selbst grenzten sich gegeneinander ab. So schrieb Balthasar Hubmaier, dass die von ihm vertretene Tauflehre von den Hut´schen Auffassungen unterscheide „wie Himmel und Erde, Ost und West, Christus und Belial“.[28]

Hauptströmungen

In der heutigen Täuferforschung geht man allgemein von vier oder fünf Hauptströmungen[29] aus.

Schweizer Brüder

Die Schweizer Brüder leiteten sich in direkter Linie von der ersten Zürcher Täufergemeinde her, breiteten sich in der Schweiz, am Oberrhein, im Kraichgau sowie in der Kurpfalz aus und vertraten besonders den Gedanken der „Absonderung von der Welt“. Von den Täufern bzw. Mennoniten in der Schweiz und im Elsass spalteten sich 1693 die Amischen ab. Die heute bestehenden Gemeinden sind in der Konferenz der Mennoniten der Schweiz (Alttäufer) zusammengeschlossen.

Hauptartikel: Schweizer Brüder

Süddeutsche Täufer

Die Süddeutschen Täufer bildeten in Schwaben, Bayern, Franken und Österreich ihre Gemeinden und waren eine stark missionierende Täufergruppe. Ihre Theologie war eschatologisch und zum Teil auch spiritualistisch geprägt. Vom fränkischen Königsberg breitete sich die Bewegung auch in die mitteldeutschen Regionen wie Hessen und Thüringen bis in den Harz aus [30]. Eine bedeutende Sondergruppe innerhalb der süddeutschen Täuferbewegung bildeten die Gemeinden des nach Pilgram Marbeck benannten Marbeck-Kreises.[31]

Hutterische Brüder

Die Hutterer entstanden nach 1528 unter vor allem aus Südtirol nach Mähren geflohenen Täufern, die dort unter dem Schutz des mährischen Adels zu neuen Gemeinden zusammen fanden.

Unter den frühen mährischen Täufern kam es 1526 zu theologischen Auseinandersetzungen wie zwischen den Schwertlern und den Stäblern. Aus letzteren entstand 1528 in Austerlitz die erste kommunitäre Täufergemeinde. Nach Abwanderung eines Teils der Austerlitzer Gemeinde nach Auspitz entstand dort eine weitere kommunitär verfasste Gemeinde, die später nach Jakob Hutter als Hutterer bezeichnet wurde. Neben den Hutterern bestanden im 16. Jahrhundert noch weitere kleinere mährische Täufergruppen wie die Gabrieler, die Philipper, die sabbathaltenden Sabbater und die Austerlitzer Brüder.

Bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges blühte das hutterische Gemeindeleben und es konnten zahlreiche neue Bruderhöfe gegründet werden. Hutterische Missionare warben bis in die Schweiz für das hutterische Gemeindemodell. Bedeutende Vertreter wie Peter Rideman und Kaspar Braitmichel festigten die Gemeinschaft nach innen. Mit dem Dreißigjährigen Krieg begann jedoch eine erneute Verfolgungszeit, die die Hutterer in mehreren Jahrhunderten über die Slowakei, Siebenbürgen und Rußland bis nach Nordamerika führte, wo die Hutterer heute in über 450 Kolonien leben. Bis heute ist die hutterische Glaubenspraxis durch Gütergemeinschaft, Gewaltlosigkeit, den Gedanken von der „Absonderung von der Welt“ und eine enge Ethik gekennzeichnet.

Hauptartikel: Hutterer

Mennoniten

Die nach dem Theologen Menno Simons benannten Mennoniten entwickelten sich aus der niederländisch-norddeutschen Täuferbewegung. Sie waren in den ersten Jahren ihres Bestehens vor allem in den Niederlanden (samt Flandern), in Ostfriesland und am Niederrhein verbreitet. Später übersiedelten viele in den Danziger Raum. Zum Teil entstanden auch städtische Gemeinden wie in Altona und Friedrichstadt. Ab dem 18. Jahrhundert emigrierte schließlich ein Teil in die Ukraine und nach Amerika. Eine weitere Täufergruppe, die noch im 16. Jahrhundert in Norddeutschland existierte, waren die David-Joristen.

Kennzeichnend für die frühen Mennoniten war unter anderem ihr strikter Pazifismus und die Verweigerung des Eides. Damit distanzierten sie sich ausdrücklich von den münsterschen Täufern und knüpften bewusst an die Tradition der gewaltfreien Täufer wie den Stäblern an.

Später übernahmen auch die Schweizer Täufer den Begriff Mennoniten. Auch die Mehrzahl der heute im süddeutschen Raum bestehenden Mennonitengemeinden geht auf die aus der Schweiz vertriebenen Täufer zurück.

Hauptartikel: Mennoniten

Münstersche Täufer

Eine Sonderrolle innerhalb der Täuferbewegung spielten die münsterschen Täufer. Sie gehörten zur niederdeutschen beziehungsweise niederländischen Bewegung der Melchioriten. Der Name leitet sich ab von Melchior Hofmann, der als indirekter theologischer Wegbereiter des münsterschen Täuferreichs gilt. Die apokalyptisch-chiliastische Botschaft seiner Schriften fiel bei einem Teil der Täufer auf fruchtbaren Boden. Deren sozialökonomische Lage sowie härteste Verfolgungen, die sie von allen Seiten zu erdulden hatten, öffneten sie für endzeitliche Anschauungen.

Hauptartikel: Täuferreich von Münster

Weitere Differenzierungen

Die Einteilung der Täuferbewegung in vier oder fünf Richtungen kann im Blick auf die Vielfalt der in ihnen wirksamen Überzeugungen und Kräfte nur unscharf sein. So schlägt Heinold Fast im Anschluss an den Religionsgeschichtler Ernst Troeltsch und den Täuferforscher John Howard Yoder ein weiteres Schema zur Unterscheidung der verschiedenen Bewegungen innerhalb des „linken Flügels der Reformation“ vor.[32] Innerhalb dieses Schemas, das sich vor allem an führenden Persönlichkeiten sowohl der Täufer als auch der weiter gefassten Redikalen Reformation orientiert, unterscheidet er Täufer, Spiritualisten, Schwärmer und Antitrinitarier.

Die Gruppe der eigentlichen Täufer ist danach mit folgenden Namen (in alphabetischer Reihenfolge) verbunden:

Kaspar Braitmichel, Konrad Grebel, Balthasar Hubmaier, Hans Hut, Anneken Jans, Felix Manz, Pilgram Marbeck, Dirk Philips, Michael Sattler, Leupold Scharnschlager, Leonhard Schiemer, Menno Simons und Ulrich Stadler

Die Spiritualisten werden durch folgende Namen repräsentiert:

Hans Denck, Sebastian Franck und Kaspar Schwenckfeld.

Als Schwärmer werden geführt:

Melchior Hofmann, Andreas Karlstadt, Thomas Müntzer, (Obbe Philips[33]) und Bernhard Rothmann.

Für die Antitrinitarier innerhalb der radikalen Reformation stehen:

Sebastian Castellio, Bernardino Ochino, Michael Servet und Lelio Sozzini.

Verfolgung und Martyrium der Täufer

Hinrichtung von David van der Leyen und Levina Ghyselius in Gent, 14. Februar 1554
Hinrichtung von Anneken Hendriks

Die alsbald nach dem ersten Aufblühen der Täuferbewegung einsetzenden Verfolgungen und Hinrichtungen stehen in einem merkwürdigen Widerspruch zu den positiven Zeugnissen, die dem Lebenswandel der Täufer selbst von ihren entschiedensten Gegnern ausgestellt wurden. So schrieb Zwingli 1527 in seiner Streitschrift gegen die Täufer: „Selbst jene die zur Kritik [erg.: an den Täufern] neigen, werden bezeugen, dass ihr Leben vortrefflich ist.“[34] Heinrich Bullinger, Schweizer Reformator und Vorsteher der Zürcher Kirche, bekannte in seiner die Täufer verdammenden Schrift Von dem unverschampten fräfel (1531): „Sie (erg.: die Täufer) verwerfen Habsucht, Stolz, Gottlosigkeit, unzüchtige Rede und weltliche Unsittlichkeit, Trinken und Völlerei.“[35] Der Straßburger Reformator Wolfgang Capito formulierte es im Blick auf die Schweizer Brüder 1527 so: „Ich muss offen bekennen, dass sich bei den meisten (erg.: Täufern) Frömmigkeit und Hingabe und in der Tat ein Eifer zeigt, der über jeden Verdacht der Unaufrichtigkeit erhaben ist. Denn welchen irdischen Gewinn könnten sie sich erhoffen, indem sie Exil, Marter und unaussprechliche Körperstrafen erdulden. Ich bezeuge vor Gott, dass ich nicht behaupten kann, sie wären aus Mangel an Weisheit irgendwie dem irdischen Leben gegenüber gleichgültig, sondern allein aus dem göttlichen Geist sind sie es.“[36] Ähnliches bescheinigt 1582 der katholische Theologe Franz Agricola der Täuferbewegung: „Die Wiedertäufer, soviel den äußerlichen und öffentlichen Wandel betrifft, sind eines gar ehrbaren Lebens, an welchem kein Lügen, Trügen, Schwören [...], keine Hoffart, sondern Demut, Geduld, Treue, Sanftmütigkeit, Wahrheit [...] und allerlei Aufrichtigkeit gespürt und vernommen wird, also dass man meinen sollt, sie hätten den hl. Geist Gottes.“[37] Aufschlussreich im Blick auf die zeitgenössische Beurteilungen des täuferischen Lebenswandels ist auch folgende Anekdote. Caspar Zacher aus Waiblingen in Württemberg wurde 1562 beschuldigt, ein Täufer zu sein. Das Gerichtsprotokoll hielt jedoch zu Zachers Entlastung fest, dass er ein neidischer Mann sei, der mit keinem auskommen könne und oft Streit anzettele, auch des Schwörens, Fluchens und des Waffentragens (sic!) schuldig sei. Er könne deshalb kein Wiedertäufer sein.[38]

Diese ausgewählten[39] Zeugnisse gegnerischer Zeitgenossen führen zur Frage, warum denn die Täufer des „Aufruhrs“ bezichtigt und deshalb durch Staat und Kirchen so vehement verfolgt wurden.

Gründe der Verfolgung

In oberflächlichen Darstellungen werden immer wieder die Verbindungen zwischen Täufern und den Bauernaufständen (ab 1524) genannt und die Verfolgungen damit begründet. Solche Beziehungen gab es[40], aber der weitaus größte Teil der Täufer distanzierte sich von Anfang an vom „Gebrauch des Schwertes“. Konrad Grebel schrieb bereits fünf Monate vor der Gründung der Zürcher Gemeinde an Thomas Müntzer: „Darüber hinaus sind das Evangelium und seine Anhänger nicht durch das Schwert zu schützen, noch [sollten] sie sich selbst [schützen], was, wie wir durch unseren Bruder gehört haben, du glaubst tun zu müssen. Wahrhaft gläubige Christen sind Schafe mitten unter den Wölfen, Schafe für die Schlachtung. Sie müssen getauft werden durch Angst, Bedrängnis und Verfolgung, durch Leiden und Tod, im Feuer geläutert, [...] Sie verwenden weder das weltliche Schwert noch den Krieg noch das Morden. Das hat bei ihnen ganz aufgehört, es sei denn, sie seien noch unter dem alten Gesetz.“[41] Die Schleitheimer Artikel (1527) verwerfen ebenfalls den Waffengebrauch: „...also werden nu auch von uns angezweifelt die unchristlichen auch teuffelischen waffen des gewalts fallen als da seint Schwert, Harnasch und dergleichen und aller irer brauch für freunde oder wider die Feind in krafft des worts Christi. Ir söllend dem ubel nit widerstan.“[42]

Der Hauptgrund der Verfolgung der Täufer war also weder ihr Lebenswandel noch ihre Haltung zu den tatsächlich vorhandenen Aufstands- und Widerstandsbewegungen des 16. Jahrhunderts, sondern ihre grundsätzliche Haltung zur weltlichen Obrigkeit. Da die Täufer mit Verweis auf die Bergpredigt (Mt 5,33-37 LUT) den Eid ablehnten, weigerten sich die meisten Täufer, die damals üblichen Lehens- bzw. Gehorsamseide gegenüber der Obrigkeit abzulegen.[43] Auch die weitverbreitete Haltung der Täufer, dass wahre Christen wegen des christlichen Gewaltverzichts (Mt 5,38-52 LUT) weder als Richter, Soldaten noch Scharfrichter tätig sein dürften, ja nicht einmal irgendein öffentliches Amt ausüben dürften, weil letztlich jedes öffentliche, weltliche Amt mit der Androhung oder dem Vollzug irgendeiner Art von Gewalt (z.B. gerichtliche und polizeiliche Strafen) zusammenhänge, machte sie in den Augen sowohl der altgläubigen (katholischen) als auch der lutherischen und reformierten Obrigkeiten und Theologen verdächtig, zumindest prinzipiell den Umsturz der herrschenden Verhältnisse anzustreben[44] - auch wenn die meisten Täufer nachweislich ein völlig passives und zurückgezogenes Leben führten.[45] Die Verwicklung einzelner täuferischer Theologen in den Bauernkrieg und das Täuferreich von Münster brachte so die ganze, sehr uneinheitliche Täuferbewegung unter Generalverdacht.

Das sogenannte Wiedertäufermandat

Der Reichstag zu Speyer 1529 (Speyer II) war zwar einerseits ein Meilenstein auf dem Weg zu neuzeitlicher Gewissensfreiheit. Die 19 evangelischen Reichsstände konnten ihre religiöse Gewissensfreiheit politisch durchsetzen. Auf der anderen Seite aber wurde ein Mandat verabschiedet, das die Todesstrafe gegen die Täufer reichsrechtlich forderte. Während die lutherische Reformation über einen starken Rückhalt bei den deutschen Fürsten verfügte, wurden die ebenfalls reformatorischen Täufer von keinem der Reichsstände vertreten. Das so genannte Wiedertäufermandat von Speyer schuf die gesetzliche Grundlage für eine großangelegte Verfolgung der täuferischen Bewegung; es hatte folgenden Inhalt:

  1. Wer wiedergetauft oder sich der Wiedertaufe unterzogen hat, ob Mann oder Frau, ist mit dem Tode zu bestrafen, ohne dass vorher noch ein geistliches Inquisitionsgericht tätig zu werden braucht.
  2. Wer sein Bekenntnis zu den Wiedertäufern widerruft und bereit ist, für seinen Irrtum zu sühnen, soll begnadigt werden. Er darf jedoch nicht Gelegenheit erhalten, sich durch Anweisung in ein anderes Territorium einer ständigen Aufsicht zu entziehen und eventuell rückfällig zu werden. Die Hartnäckigkeit, auf täuferischen Lehren zu beharren, soll mit dem Tode bestraft werden.
  3. Wer die Wiedertäufer anführt oder ihre Anweisungen vorantreibt, soll „keines wegs“ also auch bei Widerruf nicht, begnadigt werden.
  4. Wer nach einem ersten Widerruf rückfällig geworden ist und abermals widerruft, soll nicht mehr begnadigt werden. Ihn trifft die volle Strafe.
  5. Wer die Taufe für seine neugeborenen Kinder verweigert, fällt ebenfalls unter die Strafe, die auf die Wiedertaufe steht.
  6. Wer von den Täufern in ein anderes Territorium entwichen ist, soll dort verfolgt und der Bestrafung zugeführt werden.
  7. Wer von den Amtspersonen nicht bereit ist, nach diesen Anordnungen streng zu verfahren, muss mit kaiserlicher Ungnade und schwerer Strafe rechnen.[46]

Die Anwendung des Mandates wurde sehr unterschiedlich gehandhabt. Viele Täufergemeinde gerieten unter massiven Druck, auch Folterungen (bei Verhören) und die Anwendung der Todesstrafe sind belegt sowohl aus katholischen als auch aus evangelischen Herrschaftsgebieten. Andererseits lehnten zahlreiche evangelisch-lutherische Theologen die strikte Anwendung des Mandates, vor allem die Verhängung der Todesstrafe, jedoch ab. Einflussreiche Reformatoren wie z.B. Martin Bucer und Johannes Brenz sprachen sich in Gutachten, um die sie von vielen evangelischen Fürsten und Stadträten oft gebeten wurden, meist für die Ausweisung renitenter Täufer aus. So wird z.B. in der Visitationsordnung des Herzogtums Württemberg von 1557 ausdrücklich nicht auf das zwischenzeitlich mehrfach erneuerte kaiserliche Wiedertäufermandat verwiesen.[47] "Wiedertäufer" werden dort in zwei Gruppen geteilt ("ufrürisch oder nit"), von denen nur die erstere des Landes verwiesen werden soll, während die Angehörigen der zweiten Gruppe unter der Zusage absoluter Zurückhaltung sogar geduldet wurden.

Hauptartikel: Wiedertäufermandat

Ausmaß der Verfolgung

Gedenktafel für Felix Manz und andere Zürcher Täufermärtyrer
Gedenktafel an der Täuferbrücke
Gedenkstein für das hingerichtete Täuferehepaar Sattler in Rottenburg am Neckar
Titelseite der Taufschrift Balthasar Hubmaiers

Etwa 1000 namentlich erfasste Täufer ließen im 16. und 17.Jahrhundert aufgrund ihrer Glaubensüberzeugungen ihr Leben.[48] Davon finden sich etwa 800 Namen allein im mennonitischen Märtyrerspiegel. [49]. Das Geschichtbuch der Hutterischen Brüder beschreibt auf rund 670 Seiten viele Einzelschicksale täuferischer Märtyrer.[50] Die Täuferforschung geht davon aus, dass die dokumentierte Opferzahl mindestens verdoppelt werden muss. Aber auch damit ist das ganze Ausmaß der Verfolgungen nicht beschrieben. Täufer wurden ihres Besitzes beraubt, außer Landes verwiesen und in die Sklaverei verkauft. An den Verfolgungen waren neben den staatlichen Behörden die römisch-katholische Kirche, die lutherische und die reformierte Geistlichkeit beteiligt. Besonders lang anhaltend war die Verfolgung der Schweizer Täufer. Die reformierten Städte Zürich und Bern wendeten noch im 17. Jahrhundert die in den meisten Fällen mit dem Tod endende Galeerenstrafe an. Die Stadt Bern richtete im Jahr 1699 eine besondere Täuferkammer ein, die die Verfolgungen koordinieren und die Güter der geflohenen oder vertriebenen Täufer verwalten sollte (siehe hierzu den Hauptartikel Geschichte des bernischen Täufertums). Um die schweizerischen Täufer auffinden und festsetzen zu können, waren besondere Täuferjäger aktiv. Bereits im Jahr 1709 sollen infolge der Berner Rats mit Hilfe der Täuferkammer etwa 500 Personen aus der Schweiz vertrieben worden sein.[51] Nahezu 25 % der Hinrichtungen in protestantischen Territorien des Reiches fanden in Kursachsen statt. Hier hatte sich bereits 1531 Philipp Melanchthon in einem Gutachten für die Todesstrafe für aufrührerische Täufer ausgesprochen.[52]. Auch in den Niederlanden wurden viele Täufer auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Im österreichischen Weinviertel wurden 1538 in den Verliesen der Burg Falkenstein zahlreiche, aus Mähren vertriebene Täufer inhaftiert. Die Frauen und Kinder wurden bald wieder freigelassen, während die Männer in Triest auf habsburgische Galeeren kamen.

Der Täuferforscher Wolfgang Krauss spricht im Blick auf das Ausmaß des Martyriums, das die Täufer durchlitten haben, von einem „Ekklesiozid“.[53]

In manchen Territorien fanden die antitäuferischen Gesetze keine durchgehend strikte Anwendung. Man verwies die Angehörigen der Täufergemeinden, die zu einem Widerruf nicht bereit waren, des Landes oder sprach eine Duldung aus, sofern sich die Täufer in aller Stille versammelten und auf missionarische Aktivitäten verzichteten. Unter dem hessischen Landgraf Philipp I., ein Lutheraner, kam die Todesstrafe trotz Androhungen nicht zur Anwendung [54].

Anlässlich des Täuferjahres 2007 baten Vertreter der Reformierten Kirche der Schweiz die Nachfahren der Täuferbewegung um Vergebung.[55] Bei einem Bußgottesdienst in Stuttgart (Juli 2010) legte auch der Lutherische Weltbund gegenüber Vertretern der reformatorischen Täuferbewegung ein umfassendes Schuldbekenntnis ab.[56]

Gegenwart

Nach Angaben der Mennonitischen Weltkonferenz gab es im Jahr 2009 weltweit etwa 1,6 Mio. Täufer [57]. Die Zahl umfasst Mennoniten, die von den Tunkern beeiflussten mennonitischen Brethren in Christ und verwandte Kirchengemeinschaften. Die Täufer in Europa machten 2009 nur noch einen Anteil von etwa 4 % der weltweiten täuferischen Gemeinschaft aus. Größere mennonitische Gemeindeverbände bestehen unter anderem in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden.

Die Zahl der Amischen beläuft sich auf heute knapp 250.000 [58]. Die Zahl der Hutterer wird mit zwischen 40.000 bis 50.000 Personen angegeben [59]. Sowohl Amische als auch Hutterer leben heute ausschließlich in Amerika.

Im Juli 2010 formulierte die Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes ein Schuldbekenntnis gegenüber den Täufern und bat mennonitische Christen um Vergebung für die brutale Verfolgung im 16. und 17. Jahrhundert [60] [61]. Dennoch werden lutherische Pastoren bis heute auf das von Philipp Melanchthon verfasste Augsburger Bekenntnis, in dem die Täufer unter anderem für ihre Gewaltfreiheit verdammt werden, ordiniert [62].

Literatur

  • Hans Joachim Hillerbrand: Bibliographie des Täufertums, 1520-1630. Gütersloh 1962.
  • Ausführliche Literaturverzeichnisse in: Goertz (1980), S. 209-219 und Stayer (TRE 2001), S. 615-617.
  • Siehe auch: Andreas Castelberger-Bibliothek im Täufer-Portal

Quellen

Täuferschriften
  • Felix Mantz: Protestation und Schutzschrift. Zürich 1524/1525.
  • Konrad Grebel: Brief an Thomas Münster. Zürich 1524.
  • Balthasar Hubmaier: Von dem christlichen Tauff der Gläubigen. 1525.
  • Balthasar Hubmaier: Ein gesprech Balthasar Huebmörs von Fridberg, Doctors, auf Mayster Vlrichs Zwinglens zu Zürich Taufbuchlein von der Kindertauf. 1526.
  • Balthasar Hubmaier: Ein Form ze Tauffen im Wasser Die vnnderrichten im glauben. D. Balthasar Hübmair von Budberg. 1527.
  • Hans Hut: Von dem geheimnis der tauf, baide des zaichens und des Wesens, ein anfang eines rechten wahrhaftigen christlichen Lebens. 1527.
  • Hans Denck: Von der waren lieb etc. 1527.
  • Pilgram Marbeck: Clare Verantwurtung ettlicher Artickel (so jetz durch irrige geyster schrifftlich vnnd mündtlich auschweben) von wegen der ceremonien dess Newen Testaments... 1531.
  • Peter Riedemann: Rechenschafft unserer Religion, Leer vnd Glaubens, von den Bruedern so man die Hutterischen nennt. 1540-1541
  • Melchior Hoffmann: Weissagung usz heiliger götlicher geschrifft. Von den trubsalen dieser letsten zeit. Von der schweren hand vnd straff gottes über alles gottloß wesen. Von der zukunfft des Türkischen Thirannen vnd seines gantzen anhangs. (1529)
  • Bernd Rothmann: Bekenntnisse von beyden Sacramenten, Doepe vnde Nachtmaele, der Praedicanten tho Munster. (1533)
  • Menno Simons: Dat fundament des christelyken leers doer Menno Simons op dat alder corste geschreuen (1539-40).
Quellensammlungen
  • Quellen zur Geschichte der Wiedertäufer (QGWT)
  • Quellen zur Geschichte der Täufer (QGT)
  • Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz (QGTS)
Schriften gegen die Täufer
  • Ulrich Zwingli: Uber Doctor Balthazars Touffbüchlin, waarhaffte, gründte antwurt. Zürich 1525
  • Ulrich Zwingli: Vom dem Touff. Vom Widertouff unnd vom Kindertouff. Zürich 1525.
  • Ulrich Zwingli: In catabaptistarum strophas elenchus. Zürich 1527.
  • Konrad Schmid: Ein Christliche ermanung zu warer Hoffnung in Gott und warnung vor dem abtrülligen Widertouff der da abwyset von Gott, an die Christlichen Amplüt zu Grünigen. Zürich 1527.
  • Karl Brennwald, Johannes Oecolampadius: Underrichtung von dem Widertauff, von der Oberkeit, und von dem Eyd, auff Carlins N. widertauffers artickel. Basel 1527.
  • Martin Luther: Ein Brieff D. M. Luthers von den Schleichern und Winkelpredigern. Wittenberg 1532.
  • Jean Calvin: Brieve Instruction pour armer tous bons fideles contre les Erreurs de la secte commune des Anabaptistes. Genf 1544.
  • Heinrich Bullinger Der Widertöufferen Ursprung, Fürgang, Secten, Wäsen, fürnemme und gemeine jrer Leer Artickel, ouch jre Gründ und warumm sy sich absünderind unnd ein eigne Kirchen anrichtind. Zürich 1560.
  • Philipp Melanchthon: Unterricht Philip. Melancht. wider die Lere der Widerteuffer auß dem latein verdeutschet durch Just. Jona. Wittenberg 1528.

Studien

Monografien
  • Fritz Blanke: Brüder in Christo, Die Geschichte der ältesten Täufergemeinde (Zollikon 1525). Zürich 1955, Winterthur 2003. ISBN 978-3-89490-501-9
  • Claus-Peter Clasen: Die Wiedertäufer im Herzogtum Württemberg und in benachbarten Herrschaften, Stuttgart 1965.
  • Claus-Peter Clasen: Anabaptism: a Social History, 1525-1618 Switzerland, Austria, Moravia, South and Central Germany. Ithaca 1972.
  • Hans-Jürgen Goertz: Die Täufer. Geschichte und Deutung. München 1980. ISBN 3-406-07909-1.
  • Samuel Henri Geiser: Die Taufgesinnten Gemeinden im Rahmen der allgemeinen Kirchengeschichte. Courgenay 1971.
  • Barbara Kink: Die Täufer im Landgericht Landsberg 1527/28. St. Ottilien 1997, ISBN 3-88096-887-X
  • Franklin H. Littell: Das Selbstverständnis der Täufer, 1966.
  • Marlies Mattern: Leben im Abseits, Frauen und Männer im Täufertum, 1525-1550, Eine Studie zur Alltagsgeschichte. Frankfurt a. M. 1998. ISBN 3-631-33331-5.
  • Werner O. Packull: Die Hutterer in Tirol. Frühes Täufertum in der Schweiz, Tirol und Mähren. Innsbruck 2000. ISBN 3-703-00351-0.
  • James M. Stayer: The German Peasants' War and Anabaptists community of goods. Montreal 1991. ISBN 0-773-51182-2.
  • Andrea Strübind: Eifriger als Zwingli. Die frühe Täuferbewegung in der Schweiz. Berlin 2003, ISBN 3-428-10653-9.
Aufsätze und Sammelschriften
  • Harold S. Bender: The Anabaptist Vision. In: Church History, 13/1 (1944), S. 3-24.
  • Richard van Dülmen (Hg.): Das Täuferreich zu Münster 1534-1535 (Dokumente), München 1974, ISBN 3-423-04150-1
  • Heinold Fast (Hg.): Der linke Flügel der Reformation = Klassiker des Protestantismus, Bd. 4, Bremen 1962.
  • J. F. Gerhard Goeters: Die Vorgeschichte des Täufertums in Zürich. In: Luise Abramowski, J. F. Gerhard Goeters, Ernst Bizer (Hgg.): Studien zur Geschichte und Theologie der Reformation. Neukirchen-Vluyn 1969, S. 239–281.
  • Hans-Jürgen Goertz (Hg.): Umstrittenes Täufertum, 1525-1975. Neue Forschungen. Göttingen 1975. ISBN 978-3525553541.
  • Hans-Jürgen Goertz (Hg.):Radikale Reformatoren. 21 biographische Skizzen von Thomas Müntzer bis Paracelsus, München 1978. ISBN 3-406-06783-2.
  • Guy F. Hershberger (Hg.): Das Täufertum. Erbe und Verpflichtung . Stuttgart 1963. (engl. The Recovery of the Anabaptist Vision. Scottdale 1957)
  • Urs B. Leu, Christian Scheidegger (Hgg.): Die Zürcher Täufer 1527 - 1700, Zürich 2007, ISBN 978-3-290-17426-2.
  • James M. Stayer, Werner O. Packull, Klaus Deppermann: From Monogenesis to Polygenesis. The historical discussion of Anabaptist origins. In: Mennonite Quarterly Review, 49 (1975), S. 83-121.

Lexikoneinträge

Belletristik

Film

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Der Begriff geht zurück auf Roland H. Bainton: The Left Wing of the Reformation. In: The Journal of Religion, Jg. 21, Nr. 2 1941, S. 124–134. Vergleiche dazu Heinold Fast (Hrsg.): Der linke Flügel der Reformation, Bremen 1962
  2. Vgl. Bender: The Anabaptist Vision (1944).
  3. Stayer: Täufer (TRE) (2001), S. 597.
  4. So wurde die Editionsreihe „Quellen zur Geschichte der Wiedertäufer“ nach zwei Bänden in „Quellen zur Geschichte der Täufer“ umbenannt.
  5. Vgl. Stayer, Packull, Deppermann: From Monogenesis to Polygenesis. (1975).
  6. Vgl. Goertz (1980), S. 12f.
  7. James M. Stayer: Täuferforschung In: Mennonitisches Lexikon Band V (MennLex V).
  8. Goeters: Wiedertäufer (1958), S./Sp. 1812
  9. QGTS, Bd. 1, Nr. 12, S. 11.
  10. Leu / Scheidegger (2007), S. 29f.
  11. Blanke (1955), S. 20f.
  12. Leu / Scheidegger (2007), S. 43f.
  13. Vgl. Strübind (2004), Die Disputation vom Januar 1525, S. 337-351.
  14. Fritz Blanke: Brüder in Christo. Die Geschichte der ältesten Täufergemeinde, Zürich 1955
  15. Zu Jörg Blaurock als Evangelist siehe J. A. Moore: Der starke Jörg, Kassel 1955
  16. Fritz Blanke: Täufertum und Reformation, in: Das Täufertum. Erbe und Verpflichtung (Hrsg. Guy F. Hershberger), Stuttgart 1963, S. 59f
  17. Seit 1523 war nur die evangelische Predigt erlaubt. Das Abendmahl wurde bis Ostern 1525 in den Zürcher Kirchen nach römisch-katholischem Ritus gefeiert - allerdings ohne die in der Liturgie vorgesehenen Wandlungsworte; s. Fritz Blanke, Täufertum und Reformation', a.a.O., S. 59f
  18. Fritz Blanke: Täufertum und Reformation, a.a.O., S. 60
  19. John H. Yoder: The Legacy of Michael Sattler. Scottdale 1973. S.29f.
  20. Vgl. Haas (1975).
  21. Goertz (1980), S. 20ff.
  22. Goertz (1980), S. 23.
  23. Eduard Widmoser: Das Täufertum im Tiroler Unterland, Innsbruck 1948, S. 14
  24. So zum Beispiel von Sebastian Franck in seiner sogenannten Türkenchronik: „Zu unseren Zeiten sind drei fürnehmlich Glauben auferstanden, die großen Anhang haben, als Lutherisch, Zwinglisch und Täuferisch.“; zitiert nach Alexander Nicoladoni: Johannes Bünderlin und die oberösterreichischen Täufergemeinden in den Jahren 1525 - 1531, Berlin 1893, S. 123
  25. Martin Rothkegel: Ausbreitung und Verfolgung der Täufer in Schlesien in den Jahren 1527-1548. Bd. 61, 2003, S. 149-209.
  26. Zu den hier angegebenen Daten siehe Wolfgang Schäfele: Das missionarische Bewusstsein und Wirken der Täufer. Dargestellt an oberdeutschen Quellen, Neukirchen-Vluyn 1966, S. 34f
  27. Diese Bezeichnung geht auf einen 1941 erschienenen Aufsatz von Roland Herbert Bainton zurück (The Left Wing of the Reformation, in: Journal of Religion Nr. 21, 1941, S. 124-134). Im deutschsprachigen Raum wurde sie vor allem durch die von Heinold Fast verfasste Täufergeschichte (Der linke Flügel der Reformation, Bremen 1962) bekannt.
  28. Zitiert nach Urs B. Leu, Christian Scheidegger (Hrsg.): Das Schleitheimer Bekenntnis 1527. Einleitung, Faksimile, Übersetzung und Kommentar, Zug, o.J. [2004], ISBN 3-905351-10-2, S. 12
  29. Der Unterschied liegt in der Beurteilung der Mennoniten. Während die Mennoniten sich selbst als direkte Nachfahren der Schweizer Brüder sehen und Menno Simons „nur“ als führende Persönlichkeit dieser Richtung im niederländischen und norddeutschen Raum Quelle?, halten andere die Mennoniten für eine durchaus eigenständige Bewegung, die nach der Katastrophe von Münster andere täuferische Richtungen (darunter die Schweizer Brüder) sammelte und für eine längere Zeitspanne integrierte.
  30. Paul Wappler; Verein für Thüringische Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Die Täuferbewegung in Thüringen von 1526-1584. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
  31. Jan J. Kiewiet: Pilgram Marbeck, Kassel 1958, S. 54ff
  32. Heinold Fast: Der linke Flügel der Reformation, Bremen 1962, S. IX - XXXV
  33. Heinold Fast: Der linke Flügel der Reformation, Bremen 1962, S. 318: „Das Bekenntnis des Obbe Philips ist nicht das Glaubenszeugnis eines Schwärmers, sondern das eines Spiritualisten. Es gehört eigentlich nicht hierher ...“
  34. Zitiert (und übersetzt) nach S. M. Jackson: Selected Works of Huldreich Zwingli, Philadelphia 1901, S. 127
  35. Heinrich Bullinger: Der Widertäuffern Ursprung, fol. 15v
  36. Zitiert nach C.A. Cornelius: Geschichte des Münsterischen Aufruhrs, Leipzig 1860 (2. Auflage), S.52
  37. Franz Agricola: Erster evangelischer Prozess wider allerlei grausame Irrtümer der Wiedertäufer, 1586; zitiert nach Karl Rembert: Die Wiedertäufer im Herzogtum Jülich, Berlin 1899, S.564
  38. Gustav Dossert (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Wiedertäufer, Band I (Herzogtum Württemberg), Leipzig 1930, S. 210ff.
  39. Eine Sammlung weiterer Gegener-Zeugnisse findet sich bei Harold S. Bender: Das täuferische Leitbild, in: Das Täufertum. Erbe und Verpflichtung, Stuttgart 1963, S. 45ff
  40. So verbanden sich zum Beispiel Johannes Brötli und die Hallauer Täufergemeinde kurzzeitig mit den aufständischen Bauern.
  41. http://www.anabaptistnetwork.com/grebel Brief Konrad Grebels an Thomas Müntzer (Zürich, 5. September 1524); engl.]; eingesehen am 24. Januar 2010. - Dieser Brief hat Müntzer nicht erreicht.
  42. Homepage des Schleitheimer Museums: Die sogenannten Schleitheimer Artikel (eigentlich: Brüderlich vereinigung etlicher Kinder Gottes / sieben artikel betreffend) im originalen Wortlaut; eingesehen am 24. Januar 2010 - Das Zitat entstammt dem Artikel VI (Vom Schwert).
  43. Lars Jentzsch: Die Glaubenslehren der Schweizer Täufer. auf www.täufergeschichte.net
  44. Vgl. dazu die Formulierungen in zahlreichen Kirchenordnungen des 16. Jhs, z.B. dier Kirchenordnung Pfalz-Zweibrücken 1557, in: Emil Sehling (Begr.): Die Evgl. Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Band XVIII Rheinland-Pfalz I, S. 136.
  45. Barbara Stollberg-Rilinger: Einführung in die Frühe Neuzeit. Website des Historischen Seminars der Uni Münster.
  46. Wikibooks: Entstehungsgeschichte der Hutterer
  47. Emil Sehling (Begr.): Die Evgl. Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Band XVI: Baden-Württemberg II, S. 335f.
  48. Vgl. dazuAuszug aus dem Märtyrerspiegel; englisch; eingesehen am 22. Februar 2009
  49. Christian Hege und Christian Neff (Hrsg.): Märtyrer. In: Mennonitisches Lexikon, Band III. Eigenverlag, Karlsruhe 1958, S. 47.
  50. Rudolf Wolkan (Hrsg.): Geschicht-Buch der Hutterischen Brüder; Wien 1923. Im vorangestellten Register des Buches findet sich auf S. XXXII ff. eine chronologische Zusammenstellung der beschriebenen Täuferschicksale; auf Seite 182ff findet sich eine Tafel der Märtyrer im Zeitraum 1527 bis 1544.
  51. Mennonitisches Lexikon, Band IV, 1967
  52. Gottfried Seebass, Irene Dingel und Christine Kress (Hrsg.): Die Reformation und ihre Außenseiter. Gesammelte Aufsätze und Vorträge. Brill 1997, S. 281.
  53. Wolfgang Krauss:Niemanden zu sich hereinlassen. Kündigen wir die Mennistenkonzession nach 350 Jahren?; S. 3; eingesehen am 22. Februar 2009. Krauss spricht von „Ekklesiozid“ (= Kirchenmord) in Parallele zum „Genozid“ (= Völkermord)
  54. Gottfried Seebass, Irene Dingel und Christine Kress (Hrsg.): Die Reformation und ihre Außenseiter. Gesammelte Aufsätze und Vorträge. Brill 1997, S. 281.
  55. Informationen über die Veranstaltungen des „Täuferjahres 2007“; eingesehen am 22. Februar 2009
  56. Artikel Versöhnung nach 500 Jahren, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung; eingesehen am 3. August 2010
  57. New global map locates 1.6 million Anabaptists. Mennonite World Conference, abgerufen am 5. Februar 2010.
  58. Amische. Täufergeschichte.net, abgerufen am 26. August 2011.
  59. Hutterer. Täufergeschichte.net, abgerufen am 26. August 2011.
  60. LWB-Vollversammlung bittet MennonitInnen um Vergebung. Luterischer Weltbund, Elfte Vollversammlung, abgerufen am 23. Juli 2010.
  61. Nach früherer Verfolgung: Lutheraner versöhnen sich mit Mennoniten. Tagesschau, abgerufen am 23. Juli 2010.
  62. Ökumene-Experte: Vergebungsbitte der Lutheraner ist historischer Akt. Evangelischer Pressedienst, abgerufen am 23. Juli 2010.

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