Bartergeschäft

Bartergeschäft
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Mit dem Begriff Kompensationsgeschäft (englisch: offset oder auch: offset account) werden in der Wirtschaft Handelsabschlüsse bezeichnet, bei denen eine Ware nicht ausschließlich mit Geld bezahlt werden muss, sondern im Zuge eines Gegengeschäfts ganz oder teilweise mit einer anderen Ware oder Dienstleistung beglichen wird. Kompensationsgeschäfte sind heute hauptsächlich im Import-Export-Geschäft üblich, wenn die Geschäftspartner oder Partnerländer finanzschwach bzw. devisenschwach sind. Eine Variante solcher Tauschgeschäfte im Inland über einen multilateralen Pool wird auch als Barter-Handel (en: barter transaction) bezeichnet. Weitere typische Begriffe sind Countergeschäft oder Verbundgeschäft.

Inhaltsverzeichnis

Kompensationsgeschäfte im Außenhandel

Kompensationsgeschäfte werden oft im Außenhandel abgewickelt, um Devisenprobleme zu vermeiden bzw. die Handelsbilanz ausgeglichen zu halten. Im Idealfall werden dabei Waren mit demselben Wert ins Ausland exportiert wie im Gegenzug von dort importiert werden. Die Wirtschafts- und Handelsministerien unterstützen und vermitteln oft solche Kompensationsgeschäfte, die auch mit dem Begriff Bartergeschäfte (Tauschgeschäft Ware gegen Ware) definiert werden.

Dabei können viele verschiedene Firmen beteiligt sein, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr im Rahmen eines Kompensationsgeschäfts ihre Waren austauschen. Es geht dabei jedoch nicht um den geldlosen Tauschhandel, sondern es werden der Einfachheit halber alle Transaktionen zwischen den verschiedenen Beteiligten durchaus in Geldeswert beglichen. Letztlich soll aber der Geldrückfluss aus dem Verkauf und der Lieferung von Waren ins Ausland an bestimmte Firmen den Ankauf von Waren dieser Firmen kompensieren.

Kompensationsgeschäfte mit devisenschwachen Ländern können neue Märkte erschließen. Diese Länder sind dann in der Lage, z.B. Industrieprodukte zu importieren und im Gegenzug Rohstoffe zu exportieren. Neben den damit verbundenen Chancen gibt es natürlich auch Risiken, z.B. bei fallenden Rohstoffpreisen oder bei der Vermarktung der im Kompensationsweg erhaltenen Waren. Daher gibt es auch auf Kompensationsgeschäfte spezialisierte Handelsunternehmen.

Der Austausch von Realgütern zwischen Handelspartnern macht ca. 5 Prozent des gesamten Welthandels von 6 Billionen USD aus, das sind 300 Milliarden USD.

Kompensationsgeschäfte bei Wertpapieren

Ein Kompensationsgeschäft bei Wertpapieren ist ein Handel, bei dem Käufe und Verkäufe innerhalb einer Bank ausgeglichen werden können, ohne eine Börse einzubeziehen.

In Deutschland haben sich die Banken freiwillig dem Börsenzwang unterworfen, sie gehen also in der Regel mit sämtlichen Wertpapierkäufen und -verkäufen an die Börse. Solche Kompensationsgeschäfte dürfen daher nur ausnahmsweise auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden erfolgen.

Kompensationsgeschäfte in den Medien

Ein Kompensationsgeschäft in den Medien (auch "Bartering" genannt) bezeichnet einen Tauschhandel von Werbeplätzen. Beispielsweise stellt ein Wochenmagazin einem Fernsehsender eine Seite zum Werben zur Verfügung und erhält als Gegenleistung einen Spot im Fernsehen, der den Online-Auftritt des Magazins beinhaltet.

Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsgütern

Ein Spezialfall sind Kompensations-, Gegen- oder Offsetgeschäfte (in Englisch auch Industrial Participation) im Bereich von Rüstungsgütern. Kauft ein Staat für einen grösseren Betrag bei einer Firma aus einem anderen Land ein, so wird oft eine Kompensation fällig. Dies muss nicht im Vertrag vorgesehen sein, sondern kann in einen Gesetz geregelt werden, das funktioniert wie "Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen" und kann manchmal zu Überraschungen bei einem unbedarften Anbieter führen. Die Forderung auf Kompensation bei grösseren Beschaffungsvorhaben ist in den meisten Staaten üblich, zuständig ist oft das Wirtschaftsministerium und nicht das Verteidigungsministerium. Es wird im Gesetz oder Vertrag Umfang (in % des Rüstungsgeschäfts, 30 bis 130 % ist üblich), Strafe bei Nichterfüllung, Dauer und Art der zugelassenen Kompensationsgeschäfte sowie eine amtliche Kontrollstelle definiert.

Unterschieden wird zwischen direkter oder indirekter Beteiligung, das erstere heisst direkte Fertigungsbeteiligung an dem Rüstungsgut (also Beistellung oder Linzenzfertigung etc. des Produktes, das gekauft wird), das zweite sind allgemeine Aufträge an die Industrie des Käuferlandes. Mit Multiplikations-"Faktoren" werden manchmal versucht einzelne Branchen speziell zu fördern. Beispiel: Ein Auftrag an die Rüstungsindustrie des Käuferlandes wird mit dem "Faktor" 1.4 versehen, um einen Anreiz zu geben diese Branche des eigenen Landes zu fördern.

Was "kompensationsfähige" Güter sind, hängt von den wirtschaftspolitischen Zielen im Käuferland ab. In Europa sind es meist Hightech Industriegüter, keine Produkte aus Landwirtschaft, Bergbau, Dienstleistung, Rohwaren, Finanzprodukte usw.

Ein Nichterfüllen der Kompensation innerhalb der vorgegebenen Dauer führt üblicherweise zu hohen Strafen von bis etwa 15%.

Es gibt spezialisierte Firmen für die Abwicklung der Gegengeschäfte, diese verlangen meist eine einstellige Prozentsumme des totalen Geschäfts als Kommission und versuchen dann systematisch den notwendigen Wert zu generieren.

Die staatspolitischen Begründungen für Offsetgeschäfte sind je nach Staat unterschiedlich, aber meist ist es ein Werkzeug um Know-How oder um Wertschöpfung für das eigenen Land zu erhalten. Das führt manchmal aus innenpolitischen Gründen zu merkwürdigen Vorgängen. Kompensationsgeschäfte haben nichts mit Nepotismus oder Korruption zu tun, obwohl in Drittweltländern dies manchmal gefährlich nahe kommt. Meist sind Dienstleistungs-, Agrar- und Bergbauprodukte ausgeschlossen.

Siehe auch

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