Baseballkeule

Baseballkeule
Baseballschläger, mit denen bedeutende Rekorde aufgestellt wurden, ausgestellt in der Baseball Hall of Fame

Der Baseballschläger ist ein im Baseball- und Softball-Sport verwendetes Sportgerät. Er muss im Querschnitt kreisrund sein, darf maximal 42 Zoll (knapp 107 cm) lang sein und an der stärksten Stelle einen Durchmesser von höchstens 2,75 Zoll (knapp 7 cm) aufweisen. Sein Gewicht liegt gewöhnlich zwischen 26 und 35 Unzen (rund 800 bis 1000 Gramm), welches aber nicht vorgeschrieben ist. Je kräftiger der Schlagmann ist, um so schwerer wird er für gewöhnlich den Schläger wählen. Zu diesem Zweck besitzt ein Baseballteam eine große Auswahl an Schlägern. Teilweise bringen Baseballspieler auch ihren persönlichen Schläger zum Spiel mit, zu dem sie dann eine sehr „innige Beziehung” haben.

Das Material ist entweder Holz oder Aluminium. In Deutschland darf innerhalb des DBV (Deutscher Baseball- und Softball-Verband) bis zur Regionalliga wahlweise mit Holz- oder Aluminiumschlägern gespielt werden, in der 2. und 1. Bundesliga sind nur Holzschläger erlaubt. Beim Kauf von Holzschlägern sollte darauf geachtet werden, dass sie vom DBV zugelassen sind. Sie müssen massiv und aus einem Stück sein, ausgehöhlte oder aus mehreren Teilen zusammengesetzte Holzschläger sind nicht erlaubt. Das übliche Material ist heute Eschenholz, früher wurde oft auch das walnussähnliche Hickory verwendet.

Baseballschläger aus Aluminium vibrieren weniger stark beim Schlag, daher ist es leichter einen Base- oder Softball damit korrekt zu treffen. Aluminiumschläger sind hohl und bestehen meist aus einer Legierung, da reines Aluminium zu weich wäre, was eine Verformung des Schlägers zur Folge hätte. Der Vorteil von Aluminiumschlägern ist, dass sie beim Ballkontakt leicht einfedern, was dem Ball zu mehr Schwung verhilft. Außerdem sind sie verschleißärmer, da Holzschläger schnell zerbrechen können. In der amerikanischen MLB sind Aluminiumschläger verboten, dort wird mit Holz gespielt. Der Grund liegt zum einen in der Tradition, zum anderen darin, die Chancen der verteidigenden Mannschaft zu erhöhen. Im Schulsport und in Hobbyligen werden aber auch in den USA Aluminiumschläger verwendet.

Waffe

Auf Grund seiner keulenartigen Form ist der Baseballschläger auch relativ gut als Schlagwaffe gegen Personen verwendbar. In Deutschland und anderen Ländern, in denen Baseball weniger beliebt als in den USA ist, hat der Baseballschläger einen zweifelhaften Ruf erworben, da er vor allem (auch durch Filme) als Waffe von gewalttätigen Personen oder Gruppen wahrgenommen wurde und nicht als Sportgerät.

Der berühmteste Einsatz als Waffe ist die Legende um die Ermordung von Albert Anselmi, John Scalise und Joseph Giunta; alle drei sollen am 8. Mai 1929 von Al Capone, der als Archetyp eines amerikanischen Mobsters gelten kann, persönlich auf einem Bankett mit einem Baseballschläger niedergeschlagen worden sein. Die Legende wurde durch den Film The Untouchables – Die Unbestechlichen von 1987 populär, in welcher Robert de Niro als Al Capone die Mordtat brutal in Szene setzte.

Juristisch gesehen gelten Baseballschläger aber nicht automatisch als Waffen; zwar könnte nach § 1 WaffG der Baseballschläger im Sinne des Paragraphen als tragbarer Gegenstand gewertet werden, der „ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“. Da aber ein solcher Gegenstand in diesem Gesetz auch genannt sein muss, gilt der Baseballschläger nicht automatisch als Waffe, da er im Anhang zum Gesetz nicht aufgeführt wird.

In dem Moment wo es tatsächlich zum Einsatz im Sinne des Waffengesetzes kommt, wird er (wie jeder andere Gegenstand) juristisch als Waffe gewertet. Er kann allerdings bereits bei dem Verdacht, dass er als Waffe eingesetzt werden soll, aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen von der Polizei sichergestellt werden. So gilt z.B. in Hamburg seit Dezember 2007 für St. Pauli und insbesondere für die dortige Reeperbahn eine Waffenverbotszone, in der der auch das Führen von Baseballschlägern ausdrücklich verboten ist.[1] In die am 2. Juli 2008 verabschiedeten Neufassung des Schweizer Waffengesetzes wurden Baseballschläger als Waffe aufgenommen.[2]

Einzelnachweise

  1. „Waffenverbot: Reeperbahn – die gefilzte Meile“ von Georg Ismar auf www.welt.de
  2. Waffengesetz soll per Ende 2008 in Kraft treten - Unterschriftensammlung für Initiative läuft weiter (humanrights.ch)
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