Unity Media

Unity Media
Unitymedia
Logo der Unitymedia GmbH
Unternehmensform GmbH
Gründung 2005
Unternehmenssitz Köln
Unternehmensleitung

Parm Sandhu (CEO)

Mitarbeiter 1.500 (2007)
Umsatz 760 Mio. Euro (2007)
Branche Kabelnetzbetreiber
Produkte

Bezahlfernsehen, Internet- und Telefonieanbieter

Website

www.unitymedia.de

Unitymedia ist ein Kabelnetzbetreiber in den deutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen. Die neue Marke entstand durch den am 22. Mai 2007 vollzogenen Zusammenschluss der regionalen Kabelnetzbetreiber iesy (Hessen), ish (NRW) (beide Netzebene 3) und Tele Columbus West GmbH (Netzebene 4).

Bis dahin wurde der Name schon in Form von „Unity Media GmbH“ für die Muttergesellschaft der Unternehmen genutzt. Ebenfalls zu Unitymedia gehört der Bezahlfernseh-Sportsender arena. Das Unternehmen erreicht damit in Summe rund 4,7 Millionen Kunden mit analogem Kabelfernsehen, mehr als 1 Million Kunden (Juni 2008) empfangen bereits digitales Fernsehen, welches Unitymedia flächendeckend im gesamten Netz anbietet.

Die Anteilseigner an der Unitymedia GmbH sind:

  • 38 Prozent: Finakabel Holding Limited (Tochterunternehmen von BC Partners, britisches Investment-Unternehmen)
  • 32 Prozent: Apollo Management LP (US-amerikanisches Investment-Unternehmen)
  • 7 Prozent: Golden Tree Asset (US-amerikanischer Hedge-Fonds)
  • 23 Prozent: andere

Im Juni 2007 musste das neue Unternehmen aufgrund einer Klage des Fernsehsenders RTL die Farbgebung seines Logos ändern. Statt rot-gelb-blau, wie auch RTL, sind die Rechtecke im Logo nun blau-grün-rot eingefärbt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Breitband-Internet und Telefonie

Über das reine analoge und digitale Kabelfernsehen hinaus bietet Unitymedia auch Breitband-Internet und Telefonie unter den Namen 1play, 2play und 3play an. Die angebotenen Produkte umfassen Internet- (1play) und Doppel-Flatrates (2play) in den Geschwindigkeiten 10, 20 und 32 MBit/s. Unitymedia hat zum 30. Juni 2008 447.000 Internet-, 261.000 Telefonie-, über 1 Million Digital TV- und 4,7 Millionen Analog-TV-Kunden. Neben den Flatrate-Paketen bietet Unitymedia mit Unity3Play ein sogenanntes Triple-Play-Produkt, welches dem Kunden grundverschlüsseltes Digitalfernsehen, Breitband-Internet und Telefon aus einer Hand bietet. Für die Nutzung von 1play Internet oder 1play Telefon bzw. der Kombination 2play Internet Telefon muss ein TV-Kabel im Haus liegen.

Im bundesweiten Geschwindigkeitstest 2007 der Zeitschrift Computer Bild erreichte Unitymedia über die Bandbreiten 2, 6 und 16 Mbit/s den 1. Platz unter 56 getesteten Anbietern.[2]

Bezahlfernsehsender arena

Ende 2005 gründete Unitymedia den Pay TV-Sender arena, der im Dezember 2005 überraschend die TV-Übertragungsrechte an der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga für 3 Jahre ersteigerte. Mit Hilfe der Bundesliga-Rechte, die pro Saison etwa 220 Millionen Euro kosten, wollte arena neben Premiere zum zweiten großen Pay TV-Anbieter in Deutschland werden. arena gab als Ziel mindestens 2,5 Millionen Abonnenten aus, doch Mitte 2007 waren es nur 1,1 Millionen Abonnenten. arena erwirtschaftete deshalb Verluste und strebte eine Kooperation mit Premiere an. Diese Einigung vom Februar 2007 wurde durch das Kartellamt untersagt, da letztere eine Verflechtung ehemaliger Konkurrenten fürchtete. Man wollte einen Wettbewerb zwischen den Satellitenplattformen behalten. Im Sommer 2007 wurden die Rechte an den Konkurrenten Premiere als Sublizenz weiterverkauft, was für arena letztendlich doch noch zu einem kleinen Gewinn führte; produziert wird das Bundesliga-Programm nun bei Premiere. Im Gegenzug erhielt arena auch einen Anteil von ca. 15 % an Premiere, der jedoch Anfang 2008 an die News Corporation von Rupert Murdoch veräußert wurde.

arena betreibt jetzt lediglich die Satellitenplattform arenaSAT, bei der neben der 1. und 2. Bundesliga auch 22 weitere Programm-Kanäle buchbar sind. Außerdem bietet Unitymedia nach wie vor Bundesliga-Fußball - produziert von Premiere - in ihrem Kabelnetz in NRW und Hessen zu günstigeren Preisen als bei Premiere an.

Verschlüsselung

Die Unity Digital TV Pakete werden per Nagravision verschlüsselt; diese Grundverschlüsselung gilt auch für das Digital TV BASIC Paket, zu dem auch die sonst frei verfügbaren und werbefinanzierten Programme der RTL Group und ProSiebenSat.1 gehören.

Nur die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD Digital und ZDFvision sind von dieser Grundverschlüsselung ausgenommen und somit auch ohne ein Unity Digital TV Abonnement zu empfangen.

Für die Entschlüsselung der Programminhalte ist eine Smartcard erforderlich, welche monatlich zusätzlich 3,90 Euro kostet. Danach sind die Privatsender der RTL Group und ProSiebenSat.1 über das Digital TV BASIC Paket kostenpflichtig, während der analoge Empfang über Kabelanschluss, DVB-T oder Satellit weiterhin kostenfrei ist.

Smartcard

Folgende unterschiedliche Typen sind vorzufinden:

  • UM01/UM02: Das ist der aktuelle Kartentyp von Unitymedia. Dieser funktioniert aber nur mit Receivern von Unitymedia, welche von Unitymedia mit der Karte verliehen werden sowie in Unitymedia-zertifizierten Receivern, welche im freien Handel erworben werden können. Mithilfe eines AlphaCrypt Classic (nicht AlphaCrypt light) Modulen können auch nicht zertifizierte Receiver mit einer CI-Schnittstelle genutzt werden. Dies wird jedoch von Unitymedia nicht unterstützt.
  • I02: Dieser Kartentyp kann auf Verlangen bereitgestellt werden und kostet monatlich 5 Euro extra. Damit ist es möglich, "Geeignet für Premiere"- Receiver auf dem freien Markt zu kaufen und damit ggf. höherwertige Modelle als die Basis-Geräte von Unitymedia zu nutzen. Dennoch laufen diese Karten nicht mit allen Receiver-Typen. Insbesondere ist Pace in die Schlagzeilen gekommen, da Pace die Nachbesserung seiner Geräte verweigert. Mithilfe eines AlphaCrypt light oder Classic Modulen können auch nicht zertifizierte Receiver mit einer CI-Schnittstelle genutzt werden. Dies wird jedoch von Unitymedia nicht unterstützt.

Kritik

Das Unternehmen stand seit Oktober 2007 in der Kritik, da es - wie Verbraucherschützer befanden - „irreführend und nicht verbraucherfreundlich“ für eine neue Tarifstruktur warb. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale waren diese Preiserhöhungen gemäß § 315 BGB unbillig. Dies hatte unter anderem zahlreiche Kündigungen von Kabelverträgen zur Folge.

Bereits 2006 gab es Preiserhöhungen, die im Einzelfall über 30 % betrugen, geplant sind weitere 15 % Erhöhung für analoges Kabelfernsehen ab Januar 2008. [3][4].

Haus und Grund Düsseldorf hat für ein Mitglied gegen Unitymedia erneut eine positive Entscheidung vor dem Amtsgericht Köln (Urteil vom 20. April 2008, Az.: 125 C 81/08) erzielt. Gegenstand des Verfahrens war die Rückforderung der von Unitymedia ab dem 1. Januar 2007 und nochmals ab dem 1. Januar 2008 erhöhten Kabelentgelte. Unitymedia hat das Klagevorbringen des Haus und Grund Düsseldorf zugestanden, indem sie keinerlei ablehnende Stellungnahme vor dem Gericht abgegeben hat. Damit können nun sämtliche zu viel gezahlten Entgelte für die Jahre 2007 und 2008 zurückgefordert werden.

Gegen die Preiserhöhung vom Januar 2008 hat Unitymedia eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Diese besagt, dass entsprechende Passagen in den AGB des Unternehmens zukünftig nicht mehr verwendet werden. In der Presse wurde vielerseits berichtet, dass die Preiserhöhung nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtlich unwirksam ist und zu viel gezahlte Gebühren zurückgefordert werden könnten. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierfür auf ihrer Webseite und in ihren Beratungsstellen kostenlose Musterschreiben zur Verfügung. [5]

Einzelnachweise

  1. Unitymedia muss neuen Markenauftritt ändern Artikel vom 19. Juni 2007 auf www.medienmagazin.de
  2. rp-online
  3. Unitymedia: Wie Kunden behandelt werden WDR-Fernsehsendung Markt vom 29. Oktober 2007
  4. Pro und Kontra gut abwägen Verbraucherzentrale NRW: Digitales-TV für Kabelkunden: Pro und Kontra gut abwägen
  5. Unitymedia unterzeichnet Unterlassungserklärung wegen unzulässiger PreiserhöhungsklauselPressemeldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2008

Weblinks


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