Universalzelt

Universalzelt

SG-Zelte verschiedener Größenordnung werden besonders im Katastrophenschutz verwendet. Hier werden sie als Küchenzelte, Sanitätszelte, Unterkunftszelte oder ähnliches verwendet, sofern kein geeignetes bauliches Objekt zur Verfügung steht.

Die Abkürzung „SG“ steht für „Stangen-Gerüst“, vereinzelt auch für „Sanitäts-Gerüst“.

Eine synonyme Bezeichnung ist Universalzelt[1].

Inhaltsverzeichnis

Größen

SG 30 mit geöffneten Türen

SG-Zelte werden in diversen Größenordnungen angeboten. Die Bezeichnung gibt die ungefähre Grundfläche in Quadratmetern an. Das kleinste SG-Zelt ist das SG20 mit rund 20 m² Grundfläche (23,70 m²). Das nächstgrößere ist das SG30 mit rund 30 m² Grundfläche (33,80 m²), eine weitere gebräuchliche Variante ist das SG50. Ist beim Name eine weitere Null angehängt (z.B. SG300) so ist dies ein Hinweis auf eine größere Firsthöhe durch längere Fußstangen.

Bestandteile

Ein SG-Zelt besteht aus Stangen, Verbindungsstücken und der Zeltplane. Als typisches Zubehör gibt es Heringe und Leinen zur Befestigung, Zeltböden, Zwischenwände und Beleuchtungs- sowie Heizeinrichtungen.

Die Zeltstangen sind Rohre aus Aluminium oder Stahl (veraltet), sie werden unterteilt in Fußstangen bzw. Stützbeine (mit Bodenplatte) und Dachstangen, diese wiederum in Giebel- (sorgen für die Höhe des Zeltes) und Trauf- bzw. Firststangen (parallel zum Boden in Längsrichtung des Zeltes).

Die Verbindungsstücke (auch Knotenstücke genannt) bestehen aus Kunststoff oder Druckguß (veraltet), es gibt sie in dreiarmiger und vierarmiger Ausführung, je nach Anzahl der damit zu verbindenden Stangen.

Die Zeltplane ist aus einem Baumwoll-Mischgewebe oder aus Plastik. Das atmungsaktive Mischgewebe wird vor allem für Unterkunftszelte, die abwaschbare Plastikplane vorrangig für Küchenzelte verwendet. Am unteren Planenrand befindet sich ein wasserabweisend beschichteter und in dunkler Farbe gehaltener „Faulstreifen“. Je nach Zelttyp oder Hersteller sind die Eingänge fest mit der restlichen Plane verbunden oder werden getrennt eingehängt. Optional sind aufrollbare Planenfelder, die Ausstattung mit Fenstern und weiteren Zelteingängen erhältlich. Küchenzelte haben einen Kaminauslass und spezielle Belüftungsöffnungen am First. Die Zeltplane ist zum Befestigen an den Stangen und zum Abspannen mit Spannringen, Schnallgurten und Spannriemen versehen, sowie an belasteten Stellen verstärkt.

Errichten

Das Vorgehen beim Errichten ist für alle Größenordnungen prinzipiell identisch: Nach der Auswahl des Aufbauplatzes werden die Gerüststangen ausgelegt, mittels der Verbinder zusammengesetzt und anschließend mit der Zelthaut bedeckt. Danach wird das Zelt ausgerichtet und befestigt. Ein Stangengerüstzelt ist mit einer geübten Mannschaft in ca. zehn Minuten voll aufgebaut.

Für den Aufbau des Gerüstes ist pro Querstangenlinie je ein Helfer notwendig, bei den gebräuchlichen Größen sind das drei (SG20), vier (SG30) oder sechs (SG50) Helfer. Zusätzlich sollte eine Führungskraft den Aufbaufortschritt koordinieren und auf die Einhaltung einer sicheren Arbeitsweise achten.

Beim Aufbringen der Zeltplane gibt es unterschiedliche Verfahren, so weichen z.B. die Herstellerangaben von der (veralteten, aber immer noch in Ausbildungsunterlagen referenzierten) deutschen Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 420[1] ab, örtlich haben sich auch eigene Auf- und Abbauvarianten entwickelt.

Besonderen Wert sollte auf die richtige Abspannung gelegt werden. Die Zelte sind ohne Abspannung nicht windsicher, auch mit ordnungsgemäßer Abspannung sind Windstärke über sieben auf der Beaufortskala kritisch. Zur ordnungsgemäßen Abspannung gehört die sichere Verankerung im Boden, hier wird die Windkraft auf die Zeltwand oder gar bei Böen ins Zeltinnere oft unterschätzt. Diese Gefahr sollte auch beim gleichzeitigen Einsatz von Hubschraubern beachtet werden.

Die Eignung des Aufstellplatzes hängt vom vorgesehenen Verwendungszweck ab. Eine Errichtung auf der Wiese führt schnell zu matschigen und rutschigen Böden. Gegebenenfalls muss ein Wasserablaufgraben um das Zelt gezogen werden. Besser sind Kiesplätze, dagegen erschweren gepflasterte oder geteerte Flächen die Befestigung im Boden.

Die Errichtung von Zelten unterliegt prinzipiell der örtlich gültigen Bauvorschrift zu „fliegenden Bauten“, allerdings fallen die SG-Zelte aufgrund ihrer geringen Höhe meist unter die Ausnahmeregelungen und sind somit genehmigungsfrei. Für den Aufbau sind dennoch gültige Sicherheitsregeln zu beachten, die organisationsintern oder durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (in Deutschland zum Beispiel die Berufsgenossenschaft [2]) festgelegt werden. Hierzu gehört gegebenenfalls das Tragen von Arbeitshandschuhen und Schutzhelmen. Typische Unfallgefahren bestehen im Stolpern über herumliegende Stangen oder über schlecht sichtbare Abspannleinen, Verletzungen an der Hand beim Zusammenstecken der Stangen und Verbindungsstücke, Kopfverletzungen durch Übersehen von Gerüstteilen in Kopfhöhe, Verletzungen durch unbedacht bewegte Stangen und herabfallende Gerüstteile.

Ausführungen

Sanitätszelt

Das Sanitätszelt ist olivgrün oder weiß gefärbt. Die Zelthaut besteht in der Regel aus atmungsaktivem, imprägnierten Stoff. Die Variante mit einem Eingang ist aus arbeitsorganisatorischen Gesichtspunkten eher ungünstig, zwei Eingänge und ggf. zusätzlich entnehmbare bzw. aufrollbare Zeltbahnen an der Seite sollten bevorzugt werden.

Unterkunftszelt

Als behelfsmäßige Unterkunft für Einsatzkräfte oder auch unverletzte Betreuungsbedürftige (z.B. Flüchtlinge) kann ein SG-Zelt mit Feldbetten und Sitzgelegenheiten ausgestattet werden.

Küchenzelt

Das Küchenzelt ist weiß gefärbt und verfügt über eine Lüftungsöffnung und eine mit Gummi umfasste Kaminöffnung im Zeltdach. Dies ist notwendig um einen Feldkochherd auch im Inneren des Zeltes betreiben zu können. Die Zelthaut besteht aus abwaschbarem Plastik und kann seitlich aufgerollt werden.

Führungszelt

Das Führungszelt wird zur Vergrößerung einer mobilen Besprechungseinheit oder eines Einsatzleitwagens verwendet.

Weitere Verwendungen

Weitere Verwendungen sind als überdachte Essensausgabe, Kantine, Kinderspielraum und Büro für verschiedene Zwecke denkbar.

Anmerkungen

  1. a b Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 420 (KatS-DV420, veraltet) im Archiv des deutschen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
  2. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) C25 „Zelte und Tragluftbauten“

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