Unsicherer Kantonist

Unsicherer Kantonist

Kantonisten war eine im 19. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für Dienstverpflichtete beim Militär, die weder der Gruppe der Freiwilligen noch derjenigen der Söldner zugerechnet werden konnten. Geprägt wurde der Begriff erstmals durch den polnischen Oberst R. Pastetzky im Jahre 1713.[1]

Der Begriff steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kantonssystem (auch Kantonsreglement), das durch Friedrich Wilhelm I., König von Preußen, im Jahr 1733 eingeführt wurde. Bei dieser verbindlichen Dienstpflicht aller Untertanen handelte es sich faktisch um eine Art von Wehrpflicht.

In Russland waren Kantonisten (Кантонисты) Kindersoldaten, die seit 1758 jedes Jahr zum Militärdienst in der russischen Armee eingezogen wurden und von ihrem achten Lebensjahr an auf Staatskosten erzogen wurden. Diese Einrichtung wurde nach dem Krimkrieg 1856, mit dem Krönungsmanifest Alexander II. abgeschafft. Die Militärangehörigen siedelten sich daraufhin in ihren Garnisonsorten an.[2]

Unsichere Kantonisten waren Wehrpflichtige, die sich dem Wehrdienst auf eine Weise entzogen, welche nicht den (schweren) Straftatbestand der Fahnenflucht erfüllte. Meyers Konversationslexikon von 1889 definiert sie als: "Junge Leute, welche sich der Gestellung entziehen, ohne sich der Fahnenflucht schuldig zu machen; verlieren das Losungsrecht und können außerterminlich eingestellt werden, wobei ihre Dienstzeit vom nächsten Einstellungstermin an rechnet."

Während der Begriff Kantonist als historisch gelten kann, hat sich der Unsichere Kantonist außerhalb des ursprünglichen militärischen Kontextes erhalten. Er bezeichnet heute als Redewendung eine wenig bis unzuverlässige Person.

Quellen

  1. Kurt von Schweinitz Streifzug durch die Militärsprache.Biblio-Verlag. 1992. ISBN 978-3764824129
  2. A. Solschenizyn. Zweihundert Jahre zusammen. Die russisch-jüdische Geschichte 1795-1915. Herbig-Verlag. 2002

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  • Kantonist — Kan|to|nịst 〈m. 16; veraltet〉 ausgehobener Rekrut ● er ist ein unsicherer Kantonist 〈fig.; umg.〉 man kann sich nicht auf ihn verlassen [„Dienstpflichtiger“ nach dem in Preußen bis 1814 geltenden Kantonsystem; → Kanton] * * * Kan|to|nịst, der;… …   Universal-Lexikon

  • Kantonist — Kan|to|nịst 〈m.; Gen.: en, Pl.: en〉 ausgehobener Rekrut; unsicherer Kantonist 〈fig.; umg.〉 jmd., auf den man sich nicht verlassen kann [Etym.: nach dem in Preußen bis 1814 geltenden Kantonsystem; → Kanton] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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