Variable Annuities

Variable Annuities

Variable Annuitäten (engl. Variable Annuities) ist die Bezeichnung für eine besondere Form der fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalzahlung oder gegen laufende Beitragszahlung mit einer garantierten Mindestrente. Im Gegensatz zu älteren Formen einer garantierten fondsgebundene Rentenversicherung wird hier die Garantie durch Derivate dargestellt.[1] Neben einer Rentenzahlung können diese Verträge weitere Leistungen, z. B. Zahlungen im Todesfall garantieren.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Die Kapitalanlage ist während der gesamten Laufzeit an einen oder mehrere Fonds gebunden. Im Unterschied zur "normalen" fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es einerseits Garantien, d. h. unabhängig von der Entwicklung des Finanzmarkts gibt es eine garantierte Rentenzahlung. Außerdem ist es möglich, gegen eine vom Fonds-Guthaben abhängige Garantiegebühr jährlich Guthaben aus dem Fonds zu entnehmen.

Variable Annuitäten sind relativ neue Versicherungsprodukte, die in den USA und Japan bereits sind und die nun auf den europäischen und deutschen Markt kommen. In Japan betrug die Versicherungssumme dieser Verträge 2007 80 Milliarden US Dollar[2].

Garantien

Während traditionelle Rentenversicherungen dem Kunden keine Einflußmöglichkeiten auf die Anlagepolitik geben, kann der Kunde bei fondsgebundene Rentenversicherungen die Asset Allokation selbst über die Fondsauswahl steuern. Im Gegenzug entfällt die Garantie der Versicherungsgesellschaft auf eine Mindesthöhe der Rente. Gerade bei einer Rentenversicherung ist aber die verlässliche Erwartung einer bestimmten Rentenhöhe ein wesentliches Entscheidungskriterium für den Kunden.

Aus diesem Grund wurden Ende der 90er Jahre in Deutschland fondsgebundene Produkte mit Beitragsgarantien (Zweitopf-Hybride) auf den Markt gebracht, die das Garantieversprechen über konventionelles Deckungskapital oder die Geldanlage in Garantiefonds darstellten. Diese Garantien waren jedoch mit einem erheblichen Verlust an Rendite verbunden. Mit der Reduzierung des Rechnungszinses für das konventionelle Deckungskapital auf 2,25% und den erkannten Probleme des Cashlocks.

Cashlocks bedeutet folgendes: Wenn der Anleger auf einem hohen Garantieniveau den Fonds erwirbt und die Kurse anschließend fallen muss der Fonds auf Kosten der Performance in risikolosen Anlagen investiert bleiben, um das Garantieniveau auch weiterhin halten zu können. Damit sinkt der Anreiz neuer Kunden, diesen Fonds zu zeichnen.

Anfang der 2000er-Jahre wurden die dynamischen Dreitopfhydride entwickelt. Produkte wie der HDI-Gerling TwoTrust-Tarif oder das Deutsche Ring Discover-Produkt können hier als Beispiel genannt werden. Bei ihnen wird das Leistungsversprechen durch zwei Garantievermögen abgebildet.

Mit dem Tarif TwinStar der AXA wurden 2006 erstmals variable Annuitäten (VA) breit in Deutschland eingeführt. Die Produkte zeichnen sich dadurch aus, dass sie während der gesamten Laufzeit (also auch während der Rentenbezugszeit) in Aktien investiert sind. Anders als bei den Vorgängerprodukten wird die Garantie damit nicht mehr durch „Töpfe“ mit sicheren Vermögensbestandteilen herbeigeführt. Die erforderlichen Garantien werden stattdessen durch einen entsprechenden Hedgingprozess sichergestellt. Die Besonderheit besteht darin, dass die Produkte so gestaltet werden, dass die „Rendite nach Hedgingkosten“ immer noch höher ist, als bei einem sicheren klassischen Produkte. Dies gelingt, indem man insbesondere das Kundenverhalten (Storno, Rentenwahl etc.) stärker als sonst üblich in der Kalkulation des erforderlichen Hedgingumfanges berücksichtigt.

Vorteilhaft für den Kunden sind hierbei Garantien in den Bereichen, wo sie benötigt werden, bei gleichzeitig hoher Rendite. In Abhängigkeit von der Produktgestaltung häufig auch mehr Flexibilität (z.B. Fondsentnahmemöglichkeiten während der Rentenbezugsphase) als bei klassischen Garantieprodukten. Für den Versicherer liegt der Reiz des Produktes in der hohen Aktienfondsquote, die während der gesamten Produktlaufzeit eine breite Basis für Investment- und Hedgingkosten-Margen bietet.

Derzeit bieten ausschließlich große Versicherer (Allianz, AXA, Ergo, R+V, Swiss Life) über ihre ausländischen Töchter VA an. Klassisch handelt es sich dabei um Einmalbeitragstarife, die als Zielgruppenprodukte (z.B. Menschen ab 50 Jahren) verkauft werden. Es gibt aber auch Produkte gegen laufende Beitragszahlung.

Zwar ist formal bereits heute ein Angebot auch durch deutsche Versicherer möglich, aber durch die Vorgaben der Anlageverordnung (keine Optionen zur Bedeckung der Deckungsrückstellungen erlaubt) und der Deckungsrückstellungsverordnung (Garantien müssen „teuer“ mit 2,25% diskontiert werden) sind die Produkte wirtschaftlich nicht darstellbar.

Dies soll sich künftig ändern. Auch wenn derzeit mit Blick auf die Finanzmarktkrise die Politik den Gesetzesvorstoß (Beteiligungsrichtlinie) zur Änderung der entsprechenden Rechtsquellen noch kontrovers diskutiert (Informationsstand Nov./Dez.2008), so ist mit der Gesetzesinitiative ein erster Schritt gemacht. Der Gesetzgeber will den Weg für deutsche VA freimachen.

Bedeutung für das Unternehmen

Für die Unternehmen ist die Einführung von VA mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Beispielhaft für die vielen betroffenen Unternehmensbereiche lässt sich aufführen:

  • Das Produktmanagement muss das Wertsicherungskonzept als zentrale Produktkomponente mit gestalten.
  • Das Aktuariat muss neue, stochastische Kalkulationsprinzipien anwenden, um Kapitalmarktsimulationen durchzuführen.
  • Es muss ein Hedgingprozess etabliert werden, um die erforderlichen Garantie zu erzeugen. Sofern das Hedging durch einen externen Investment-Dienstleister durchgeführt wird, sind Schnittstellen zu einer Hedgingplattform technisch und organisatorisch zu etablieren. *Das Risikomanagement des Unternehmens ist zu stärken und um neue Aspekte zu erweitern.
  • Die Anforderungen des Vertriebes an anfängliche Schulung und laufende transparente Vertriebsinformation sind zu erfüllen und die Vertriebssteuerungssysteme sind entsprechend anzupassen.

Unternehmensrisiko

Bei einem allgemeinen Einbruch des Finanzmarktes kann der Versicherer weder auf andere (renditeträchtigere) Investments ausweichen, noch seine Verluste an den Kunden weitergeben. Da der Kunde durch die Renditegarantie geschützt ist, muss der Versicherer die auflaufenden Verluste aus seinem Eigenkapital auszugleichen. So hat z.B. in Folge der Finanzkrise ab 2007 der Anbieter AXA sein VA-Produkt TwinStar für Neukunden vom Markt genommen.[3]

Literatur

  • Steria Mummert Consulting AG (Autor): Zeitschriftenartikel in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft(2009) Heft 2 S.88: "Start für Variable Annuities in Deutschland verzögert sich"[4]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.news-times.de/Boersenlexikon/de/10482109/Annuit%C3%A4t
  2. Oliver Wyman GmbH (Hrsg.): Presseinformation - Variable Annuities: Produktinnovation für den europäischen Versicherungsmarkt. (online
  3. http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/axa-zieht-die-notbremse;2238508;0
  4. http://www.steria-mummert.de/documents/5000/Variable_Annuities_VerW_2_2009.pdf

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