Verbrechen der Wehrmacht

Verbrechen der Wehrmacht

Als Verbrechen der Wehrmacht werden Verbrechen bezeichnet, die von Angehörigen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg planmäßig begangen wurden. Zu ihnen gehören rechtswidrige Befehle und die Außerkraftsetzung des Kriegsvölkerrechts, der Genfer Konventionen und sonstiger Rechtsnormen schon während der Kriegsvorbereitung, Angriffs- und Vernichtungskrieg, Massenmorde an Zivilisten und als Partisanen Verdächtigten, Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen, Besatzungsverbrechen sowie die direkte und indirekte Teilnahme am Völkermord, besonders am Holocaust.

Die juristische und politische Aufarbeitung ist bis heute nicht abgeschlossen. In NS-Prozessen seit 1945 wurden nur wenige Wehrmachtsverbrechen verhandelt. Sie wurden in der Bundesrepublik Deutschland lange öffentlich bestritten oder verharmlost, ihre Strafverfolgung verschleppt und behindert. Wie viele einfache Soldaten an ihnen beteiligt waren, die Opferzahlen und die Motive der Täter sind bis heute umstritten.

Inhaltsverzeichnis

Verbrechensbereiche

Verbrechen der Wehrmacht verteilen sich auf die Vorbereitung eines Angriffskriegs, der auf Vernichtung zielte, und tödliche Begleiterscheinungen und Folgen der Kriegführung. Ersteres geschah vor allem in Bezug auf Osteuropa, Letzteres geschah in und nach allen Eroberungskriegen der Wehrmacht, zuletzt auch beim Rückzug deutscher Truppen im „Altreich“.

Die Verbrechen erfolgten hauptsächlich in folgenden Bereichen:

  • als Vernichtung großer Bevölkerungsteile der Feindstaaten durch die Kriegsführung
  • als Ausbeutungspolitik der besetzten Länder
  • als mit „Bandenbekämpfung“ (gemeint waren Partisanen) gerechtfertigten Massenmorden an Zivilisten
  • als Zusammenarbeit mit SS-Einsatzgruppen und Militärverwaltungen besetzter Gebiete beim Aufspüren, Ausliefern und Ermorden verfolgter Gruppen, besonders von Juden
  • als mörderische Behandlung von Kriegsgefangenen, besonders durch systematische Unterversorgung von Rotarmisten
  • als Erschießungen von „Verdächtigen“ durch die Geheime Feldpolizei
  • als sogenannte Endphaseverbrechen[1], darunter etwa 50.000 standrechtlich vollstreckte Todesurteile gegen eigene Soldaten.[2]

Sie fanden vor allem in den rückwärtigen Gebieten der Ostfront statt, so dass Besatzungsverbände mit etwa 700.000 Soldaten im Herbst 1943 daran häufiger beteiligt waren als Frontverbände mit etwa zwei Millionen Soldaten. Einheiten wie die Geheime Feldpolizei oder das so genannte Jagdkommando waren durch ihr Aufgabengebiet erheblich stärker an den Verbrechen beteiligt als die restlichen Soldaten ihrer Divisionen.

Struktur und Rolle der Wehrmacht vor Kriegsbeginn

Die Wehrmacht war 1935 aus der Reichswehr hervorgegangen, deren Offizierskorps auch in der Weimarer Zeit großenteils die konservativen und reaktionären Traditionen des Kaiserreichs fortgesetzt und bewahrt hatte. [3]

Mit der Zustimmung zur Wiederaufrüstung ab Herbst 1933, der Aufnahme vieler ehemaliger SA- und Polizeiangehörigen nach dem Röhm-Putsch, der indirekt auch auf Betreiben der Wehrmacht ausgeführt wurde, da sie die SA als so genanntes „Volksheer“ und unliebsamen Konkurrenten sah, dem Führereid 1934, zur Einführung der Wehrpflicht und Neubildung von Oberkommandos für alle Teilbereiche 1935 gab die Militärführung die Theorie der zwei Machtsäulen von Partei und Militär schrittweise auf, und wurde überwiegend zur Armee des Dritten Reiches ausgebaut.

Im Januar 1938 stürzten der Reichswehrminister Werner von Blomberg und der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner von Fritsch, über Homosexuellen-Vorwürfe (Fritsch) und Intrigen der SS. Dies öffnete Hitler den Weg, sich selbst als Oberbefehlshaber einzusetzen und NS-treue Generäle in leitenden Dienststellungen einzuführen (Keitel und Jodl). Als Führungsorgan trat das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) an die Stelle des Reichswehrministeriums. Nachdem Hitler das OKW einrichtete und übernahm, war die Wehrmacht eine der tragenden Machtsäulen des NS-Regimes, mit dessen Interessen sie ideologisch und politisch weitgehend übereinstimmte. [4] Mit rund 18 Millionen Angehörigen während des Krieges wurde die Wehrmacht auch militärisches Instrument für die nationalsozialistische Eroberungs- und Vernichtungspolitik.[5]

Aufgrund der Aufarbeitung umfangreicher Wehrmachtsdokumente ist es unbestreitbar, dass das Heer auch aktiv an Vernichtungsaktionen teilnahm, [6] und die Wehrmacht durch aktives Handeln oder Unterlassen an Verbrechen beteiligt war. [7] Besonders die Oberkommandos, aber auch mittlere Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften waren an Massenverbrechen in den besetzten Gebieten beteiligt.[8]

Die Generalität

Ein relativer Konsens besteht über die politische Mitverantwortung der Wehrmachtsführung für viele NS-Verbrechen in den von deutschem Militär besetzten und verwalteten Gebieten. Die Kriegsverbrechen der Wehrmacht waren häufig Teil der spezifisch nationalsozialistischen Gewaltverbrechen und ermöglichten diese zum Teil erst in dem ausgeführten Umfang. Sie lassen sich daher historisch nicht klar von den großangelegten Deportations-, Vertreibungs- und Ausrottungsvorhaben des NS-Regimes trennen. Mitwissen, Zustimmung, oder offenes beziehungsweise stillschweigende Duldung des Großteils der Generalität der Planung und Ausführung der Verbrechen kann als erwiesen gelten.[9] Dies wird durch etliche Befehle und Anweisungen von OKW, einzelnen Generälen, und untergeordneten Befehlsstellen deutlich.

Hitler und die Wehrmachtsführung bezogen wesentliche Impulse aus der Schrift Erich Ludendorffs Der totale Krieg von 1934. In dieser wurde eine optimale Mobilisierung der Gewaltbereitschaft, und eine Einheit zwischen ziviler Gesellschaft und militärischer Organisation eingefordert. Wesentliche Elemente nationalsozialistischer Gedanken wurden von Ludendorff vorformuliert. Und obwohl Ludendorff damit Hitler eines der nachhaltigsten Stichwörter der NS-Ideologie geliefert hat, wich seine Militärstrategie im totalen Krieg doch inhaltlich deutlich von den Überlegungen Ludendorffs ab.[10] Anders als Ludendorff, der basierend auf der Dolchstoßlegende dem Militär sämtliche Verfügungsgewalt überlassen wollte, sah Hitler den Krieg als genuin politisch an; dadurch gewann der Krieg an Grausamkeit, die weder der Ideologie Ludendorffs noch seines geistigen Antipoden Clausewitz, dessen Werk Ludendorff als überholt betrachtete, unterlag.[10] Eine gesteigerte Kampfmoral sei z. B. nur durch eine:

„… Geschlossenheit des Volkes und durch die Umwidmung des Krieges zu einer Auseinandersetzung antagonistischer Kulturen und Wertordnungen, letztlich in einem Entscheidungskampf konkurrierender Völker um die Lebenserhaltung zu erzielen.[11]

Schon vor Ausbruch des Krieges wurde die Armee durch Erlasse der Führung auf einheitliche ideologische Linie mit dem NS-Staat eingeschworen. Generaloberst Werner von Fritsch, Oberbefehlshaber des Heeres bis 1937, erwartete gemäß Erlass vom 25. April 1936 besonders vom Offizier,

„… daß er den Anschauungen des 3. Reiches gemäß handelt, auch wenn solche Anschauungen nicht in gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder dienstlichen Befehlen festgelegt sind. [12]

Der Generalfeldmarschall und Oberbefehlshaber des Heeres ab 1938 Walther von Brauchitsch betonte Ende 1938 in einem Erlass über die Erziehung des Offizierskorps:

„Wehrmacht und Nationalsozialismus sind desselben geistigen Stammes. Sie werden weiter Großes für die Nation leisten, wenn sie dem Vorbild und der Lehre des Führers folgen, der in seiner Person den echten Soldaten und Nationalsozialisten verkörpert. [13]

OKW und OKH-Dokumente belegen eindeutig, dass die Entwürfe für den Gerichtsbarkeitserlasse Barbarossa und den Kommissarbefehl im Verantwortungsbereich des OKW (Halder, Müller, Jodl, Warlimont, u. a.) und der Wehrmacht vorgedacht und ausgearbeitet wurden. [9]

Etliche andere Befehle der Führung forderten von der Truppe ein extrem hartes und teilweise völkerrechtswidriges Vorgehen. Beispiele hier für sind der Befehl Keitels vom 16. September 1942, ein Befehl des Befehlshabers der Panzergruppe 4, Erich Hoepner, vom Mai 1941, oder Generalfeldmarschall von Mansteins vom 20. November 1941. [14] Andere Befehle des OKW und der Generalität sind im Kapitel 4 bis 4.5 (Sowjetunion: Kriegs- und Versorgungsplanung Völkerrechtswidrige Befehle – Behandlung der Kriegsgefangenen – Partisanenbekämpfung – Zwangsarbeit) dargestellt.

Völkerrechtswidrige Befehle

Am 30. März 1941 wies Hitler auf einer Konferenz zur Vorbereitung des „Russlandkrieges“ die anwesenden Generäle an, die sowjetischen „Kommissare“ (Parteifunktionäre) nach Kriegsbeginn zu töten. Dieser Absicht folgend formulierten das OKW und die Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres (OKH) entsprechende Befehle.

Am 14. Mai 1941 erließ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass Barbarossa. Dieser sah vor,

  • Straftaten feindlicher Zivilpersonen der Zuständigkeit der Kriegsgerichte und Standgerichte „bis auf weiteres“ zu entziehen,
  • Freischärler „durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen“,
  • auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen […] auf der Stelle mit den äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen“.

Gemeint war, als Herkunft von Partisanen verdächtige Orte kollektiv zu bestrafen, etwa durch Niederbrennen, Töten und Deportieren der Einwohner. Ausdrücklich verboten wurde, „verdächtige Täter zu verwahren, um sie […] an die Gerichte weiterzugeben“. Damit entzog der Erlass als Partisanen verdächtigten Zivilisten von vornherein jeden Rechtsschutz und erlaubte beziehungsweise befahl den Truppeneinheiten Lynchjustiz und Kollektivgewalt an der sowjetischen Zivilbevölkerung. Zugleich entzog er den Militärgerichten die gesetzliche Pflicht zur Strafverfolgung der Täter außer bei exzessiven Vergewaltigungen.

Der Kommissarbefehl des OKW vom 6. Juni 1941 befahl, „politische Kommissare jeder Art und Stellung“ – zivile sowjetische Parteifunktionäre und Führungsoffiziere in der Roten Armee – schon wegen des bloßen Verdachts von Widerstand oder Sabotage sofort auf dem Gefechtsfeld oder nach Gefangennahme hinzurichten:

„Diese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt; der für Kriegsgefangene völkerrechtliche Schutz findet auf sie keine Anwendung.“[15]

General Walter Warlimont, der die Ausführungsrichtlinien des Befehls im Auftrag des OKW unterzeichnete, bekräftigte, dass hier „eine Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme“ falsch sei: „Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen.“[15] Auch Generalleutnant Hermann Reinecke übernahm den Befehl für die ihm unterstehende Abteilung Kriegsgefangene im OKW mit einem Grundsatzbefehl vom 8. September 1941 dahingehend, dass der „Waffengebrauch gegenüber sowjetischen Kriegsgefangenen in der Regel als rechtmäßig gilt“.

Dahinter stand auch die antisemitische Wahnidee, dass es sich bei sowjetischen Parteifunktionären mehrheitlich um Juden handele und diese die Führungspositionen in der Roten Armee innehätten. „Kommissar“ und „Jude“ wurden somit in der Praxis häufig gleichgesetzt. Bis Juli 1941 gab es dort jedoch nur niedere Ränge, sogenannte Politruks (Politarbeiter, Agitatoren). [16] [17] Nach Bekanntwerden des Befehls entfernten zudem viele sowjetische Führungsoffiziere ihre Abzeichen von den Uniformen und waren dann nicht mehr von einfachen Soldaten unterscheidbar.

Der Kommissarbefehl wurde den drei Wehrmachtsteilen und den Oberbefehlshabern aller Armeen und Luftflotten schriftlich, von dort aus den meisten rangniederen Einheiten mündlich weitergegeben. Er stieß zwar in einigen Truppenteilen auf Widerspruch, wurde jedoch laut Aktenlage von bis zu 80 Prozent der deutschen Divisionen vollstreckt. Im Ergebnis führten deutsche Fronttruppen laut Aktenbelegen 4000 Exekutionen durch, die Gesamtopferzahl könnte aber auch im fünfstelligen Bereich liegen.[18] Im Mai 1942 hob Hitler den Kommissarbefehl nach einer Bitte des OKH zur Überprüfung versuchsweise auf, um den feindlichen Widerstand aufzuweichen und eingeschlossene sowjetische Truppen eher zur Kapitulation zu bewegen. Danach wurde der Befehl nicht erneuert, jedoch für Juden unter den Rotarmisten dennoch bis zum Kriegsende weiter vollzogen.[19]

Zahlen

Täter

Die Anteile einfacher Wehrmachtssoldaten im Ostheer an den Verbrechen sind ebenso wie die Kriterien für ihre Beteiligung umstritten. Schätzungen reichen von unter fünf Prozent[20] bis zu achtzig Prozent.[21]

Opfer

Der Kommissarbefehl führte zu einigen Tausend Opfern. [22] Der Befehl zur Auslieferung von jüdischen und politischen Kriegsgefangenen an den SD führte zu nachgewiesenen 140.000, [23], aber geschätzten 600.000 Opfern.[24]

Über die Anzahl der Partisanen und der gegen sie eingesetzten deutsche Truppen, die Verluste auf beiden Seiten, sowie die Opfer unter der Zivilbevölkerung kann, nicht nur für die östlichen Kriegsschauplätze, wegen erheblicher Quellenprobleme kaum etwas Präzises ausgesagt werden. Meist handelt es sich um verschiedene, stark voneinander abweichende Schätzungen. [25]

Insgesamt starben nach einer Schätzung von Christian Streit 3,3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene, das sind 57 Prozent aller in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Rotarmisten. [26] Nach Angaben von David J. Dallin verstarben sogar 3,7 Millionen bzw. 63 %. [27] Zwei Millionen waren bereits vor dem Frühjahr 1942 tot, weil sie nicht schonend behandelt werden sollten und ihre Aufnahme in Lagern mangelhaft oder gar nicht vorbereitet worden war. Das Massensterben ging zurück, als man die Kriegsgefangenen der Sowjets als Arbeitskraft benötigte, aber erst im Juli 1944 wurden sie wie westliche Gefangene versorgt.[28] Nach der Quellenlage bleibt ungeklärt, in welchem Maß dabei „Absicht oder Notstand“ zusammenwirkten.[29] Bei englischen und amerikanischen Kriegsgefangenen betrug die Todesrate etwa 3,5 Prozent.

Osteuropa

Polen

Hauptartikel: Deutsche Besetzung Polens 1939–1945

Adolf Hitler machte den Heeresgruppenführern und Armeeführern auf dem Obersalzberg am 26. August 1939 klar, dass ein militärischer Sieg im vorbereiteten Angriff auf Polen nicht ausreiche. Vielmehr komme es „auf die Beseitigung der lebendigen Kräfte“ an, um das zu erobernde Gebiet für das deutsche „Volk ohne Raum“ zu sichern. Dazu vereinbarten Reinhard Heydrich und Eduard Wagner, Generalquartiermeister des Heeres, schriftlich, dass „rückwärts der fechtenden Truppe“ sogenannte Einsatzgruppen aus SS, Sicherheitspolizei und SD die „Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente“ wahrnehmen sollten. Aus dem Vorgehen im Reich war bekannt, dass darunter vor allem Juden und Kommunisten zu verstehen waren. Die Wehrmachtsführung trat ihre nach der Haager Landkriegsordnung gegebene Verantwortung für die besetzten Gebiete und deren Zivilbevölkerung also an die Kräfte ab, die bereits im Reich mit den rassenpolitischen Säuberungen beschäftigt waren. [30]

Vom Infanterieregiment 15 (mot.) erschossene polnische Kriegsgefangene in Ciepielów (9. September 1939)

Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und des Heeres (OKH) vertraten die Notwendigkeit dieser Vereinbarung aktiv gegenüber dem Offizierskorps. Walther von Brauchitsch bot Himmler Unterstützung bei ihrer Erklärung an; einzelne Generale wie Walter von Reichenau, Erich von Manstein und andere waren für die propagandistische Indoktrination der Truppenkommandeure zuständig. Diese und die unmittelbar Ausführenden blieben nach geltendem Recht jedoch verantwortlich für ihre Taten. Das Militärstrafgesetzbuch (MStGB), die Kriegsstrafverfahrensordnung (KStVO) und die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) bedrohten Vergehen gegen die „Manneszucht“, das heißt insbesondere Plünderung und Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung, mit Festungshaft oder Todesstrafe. Allerdings setzten der Kriegsgerichtsbarkeitserlass und andere Verordnungen diese Gesetze faktisch außer Kraft.

Gemäß der vereinbarten Aufgabenteilung sorgte die Wehrmacht für Unterkünfte, Versorgung und Kraftfahrzeuge der Einsatzgruppen, die in und nach dem Polenfeldzug bis Ende 1939 etwa 60.000 polnische Intellektuelle, darunter 7.000 Juden, ermordeten. Die Wehrmachtsführung blieb in diese letalen Tätigkeiten eingebunden.[31] Mehr als 3.000 polnische Soldaten wurden abseits der Kampfhandlungen von deutschen Soldaten ermordet. [32] Zwischen dem 1. September und dem 25. Oktober 1939 wurden über 16.000 Zivilisten hingerichtet. Es ist davon auszugehen, dass zumindest während des deutschen Einmarsches mehr als die Hälfte der Opfer auf das Konto der Wehrmacht gingen.[33] Historiker wie Gerd R. Ueberschär kommen daher zu dem Ergebnis: „Die Wehrmacht war bereits in Polen erheblich in die NS-Verbrechen verstrickt.“[34]

siehe auch: Massaker von Ciepielów, Massaker von Przemyśl

Sowjetunion

Kriegs- und Versorgungsplanung

Einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion hatte Hitler seit 1924 öfter angekündigt. Er begründete ihn in seiner Autobiografie Mein Kampf (1925) mit zwei angeblich unumgänglichen Zielen: der Eroberung von „Lebensraum im Osten“ und der Zerschlagung des „Bolschewismus“, also des sowjetischen Staats- und Gesellschaftssystems. Dessen Vertreter setzte er mit dem Hauptfeind der „arischen Rasse“, einem angeblichen „Weltjudentum“, gleich.

In einem Vortrag am 30. März 1941 bezeichnete er den kommenden Russlandkrieg vor etwa 250 Generälen der Wehrmacht als „Kampf zweier Weltanschauungen“ und verlangte, „von dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abzurücken“. [35]

Bereits vor den ersten Kampfhandlungen und der Verabschiedung völkerrechtswidriger Befehle, skizzierte Generaloberst Georg von Küchler am 25. April 1941 vor Divisionskommandeuren Prämissen für den Krieg gegen die Sowjetunion. Zu anfangs führte er den Anwesenden aus, dass die bestätigten Planungen für den Angriff auf die Sowjetunion sowie die besprochenen Details der Durchführung der Geheimhaltung unterlägen. Sodann führte er aus:

„Sollten die Einwohner (Anm.: Russlands) sich am Kampf gegen uns beteiligen, […], so werden sie als Franc-tireurs behandelt und den entsprechenden harten Strafen zugeführt. […] Die politischen Kommissare und GPU-Leute sind Verbrecher. […] Sie sind kurzerhand vor ein Feldgericht zu stellen.“[36]

In einem weiteren Befehl vom 28. April 1941 verfügte der OBdH Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch „Regelungen für den Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD im Verbande des Heeres“. Hier heißt es:

„Die Sonderkommandos der Sicherheitspolizei und des SD führen ihre Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit durch. Sie sind den Armeen hinsichtlich Marsch, Versorgung und Unterbringung unterstellt. […] Für die zentrale Steuerung dieser Kommandos wird im Bereich jeder Armee ein Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD eingesetzt.“[37]

Das OKW plante das „Unternehmen Barbarossa“ als weiteren Blitzkrieg. Um einer nun aufgrund der seit September 1939 andauernden Kriegführung drohenden Unterversorgung mit Lebensmitteln entgegenzuwirken, wollte man ab dem Kriegsjahr 1941/42 alle deutschen Truppen und Teile der deutschen Zivilbevölkerung während der gesamten weiteren Kriegsdauer auf Kosten der Einheimischen aus den eroberten sowjetischen Gebieten ernähren. Dazu beschloss das Wirtschaftsrüstungsamt des OKW in einer Besprechung von General Georg Thomas mit den Staatssekretären der kriegswirtschaftlich bedeutsamen Ressorts am 2. Mai 1941:

„1. Der Krieg ist nur weiter zu führen, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Russland ernährt wird.
2. Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Land herausgeholt wird.
3. Am wichtigsten ist die Bergung und Abtransport von Ölsaaten, dann erst Getreide. Das vorhandene Fett und Fleisch wird voraussichtlich die Truppe verbrauchen.“[38]

Auf der Basis dieses Hungerplans begrenzte das OKW die Lebensmittelvorräte des deutschen Heeres für den Russlandfeldzug auf wenige Wochen. Für die weitere Versorgung sollten die fruchtbaren südrussischen Schwarzerdegebiete vom Norden abgeriegelt und alle Lebensmitteltransporte dorthin unterbunden werden. Damit wurde der Tod zahlloser Russen, Ukrainer und Weißrussen von vornherein in Kauf genommen. Im Kriegsverlauf gab das OKW bestimmte sowjetische Landstriche zur Plünderung frei, darunter Charkow, Städte im Donezbecken, auf der Krim und vor Leningrad. Schon im Winter 1941/42 setzte in vielen größeren Städten ein Massensterben ein. In der Folge „starben die schwächsten der Stadteinwohner, also Kinder, Alte und Personen ohne Familienanhang, monatlich zu Zehntausenden“.[39] Erst durch die Verschleppung vieler Einwohner als Zwangsarbeiter besserte sich die Lage im Folgewinter etwas.[40]

Partisanenbekämpfung

Ab 1942 wurde der Widerstand sowjetischer Partisanen im rückwärtigen Raum für die Wehrmacht zunehmend zu einer ernsthaften Bedrohung, welche sie vor dem Krieg in den Planungen nicht beachtet und lange unterschätzt hatte. Der Kampf zwischen Wehrmacht und Partisanen wurde ab 1942 von beiden Seiten mit unerbittlicher Härte und verbrecherischen Handlungen gegen den Gegner sowie die Zivilbevölkerung geführt. [41] [42]

Am 14. Mai 1941 erließ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass Barbarossa. Dieser sah unter anderem vor, Partisanen „durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen“, auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen […] auf der Stelle mit den äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen“.

Einen eindeutigen rechtlichen Status für Partisanen kannte das damalige Völkerrecht nicht, so dass diese nur bei Tragen eines bleibenden und von weitem erkennbaren Zeichens, dem offenen Tragen der Waffen, der Beachtung der Gesetze und Gebräuche des Krieges, und Existenz eines verantwortlichen Anführers als Kriegsgefangene galten. Zudem war die Hinrichtung gefangener irregulärer Kämpfer vom damals geltenden Kriegsrecht (Haager Landkriegsordnung von 1907) unter gewissen Umständen gestattet. [43] Zumindest die ersten beiden Punkte sowie Punkt vier trafen auf viele der sowjetischen Partisanen häufig nicht zu.[44] Wie selbst die französische Anklage und amerikanische Richter in Nürnberg urteilten, stellte allein die Erschießung gefangener Partisanen – selbst ohne Gerichtsverfahren – noch kein Kriegsverbrechen dar. Auch seien Geiselerschießungen und Repressalien im „angemessenen Rahmen“ nach damaligem Kriegsrecht nicht generell verboten, allerdings auch nicht ausdrücklich erlaubt, gewesen. [45] In Prozessen nach dem Krieg, wie z. B. gegen Friedrich Engel, folgten die Gerichte der Auffassung der Verteidiger, Geiselerschießungen seien „völkerrechtliches Gewohnheitsrecht“. Massaker an der Zivilbevölkerung wurden so als legitime Sühnemaßnahmen und Vergeltungsaktionen gegen „ungesetzliche Partisanenaktionen“ ausgewiesen. In deutschen Strafkammern wurde entschieden, Exekutionen seien zwar grundsätzlich als „Repressaltötungen“ gedeckt gewesen, nicht aber deren oft erreichtes Ausmaß und Grausamkeit.

Allerdings gehörten zu den notwendigen rechtlichen Voraussetzungen derartiger Tötungen etwa das Verbot, Geiseln ohne richterliches Verfahren, aus Rache oder aus Gründen militärischer Zweckmäßigkeit zu töten. Weiter musste verpflichtend nachgewiesen werden, dass die Täter selbst nicht gefasst werden konnten, eine Beteiligung der Bevölkerung an der zu sühnenden Widerstandsaktion gegeben war, und dass keine Möglichkeit der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung durch andere Maßnahmen mehr bestand. Vor allem musste die Anzahl der getöteten Geiseln verhältnismäßig sein. „Sühnemaßnahmen“ und Geiselerschießungen mit exzessiv festgelegten Quoten, wie 100 getötete Geiseln - unter ihnen auch Frauen und Kinder - auf einen getöteten Deutschen, [46] waren daher eindeutig nicht rechtens und als Kriegsverbrechen einzustufen. Ferner waren erhebliche Verstöße gegen die Menschenrechte, wie etwa besonders grausame Handlungen oder die Tötung von Kindern, eindeutige Kriegsverbrechen. Daher stellten viele Massaker der deutschen Partisanenbekämpfung auch nach damaligem Recht keine Kriegshandlungen, sondern schwere Kriegsverbrechen dar.[47]

Insofern überschritt die Wehrmacht den schon relativ weiten Spielraum der legalen Partisanenbekämpfung sehr häufig in exzessiver und somit verbrecherischer Weise. Es wurden häufig nicht nur Partisanen, sondern auch vorgebliche „Partisanenhelfer“ und „Partisanenverdächtige“ ungeprüft und relativ wahllos liquidiert.[44] Die Partisanenbekämpfung betraf zunehmend mit der Partisanentätigkeit in keinem Zusammenhang stehende Personen, Ortschaften, und Bevölkerungsgruppen. Die jüdische Bevölkerung wurde pauschal mit „dem Partisanen“ gleichgesetzt bzw. als dessen Helfer eingestuft, und ermordet. Ferner ist anzumerken, dass trotz Josef Stalins Aufruf zum Partisanenkampf vom 3. Juli 1941 selbiger lange nicht in Schwung kam, und es sich bei im rückwärtigen Heeresgebiet aufhaltenden Rotarmisten meist um unorganisierte Soldaten handelte, welche sich oft nur aus Angst vor den Deutschen versteckten.

Die deutsche Taktik auf so genannten „Rollbahnen" vorzurücken, diese für den Nachschub zu schützen und dabei gleichzeitig weiträumige Landstriche von der Größe beispielsweise des Saarlands, seitlich undurchkämmt liegen zu lassen, führte zu der grotesken Situation, dass es bis Ende 1942, Anfang 1943 immer noch Gebiete gab, die keinen deutschen Soldaten, Polizisten oder Verwaltungsbeamten gesehen hatten.

In Hinsicht auf die „Bekämpfung“ dieser Personen spricht Hannes Heer für den Zeitraum 1941 bis 1942 sogar von einem „Partisanenkampf ohne Partisanen“. [48] Lutz Klinkhammer dagegen wertet den Partisanenkrieg der Wehrmacht weder als Mythos noch als Chiffre für den Massenmord, aber auch nicht als ausschließlich militärische Angelegenheit. Er stellte eine Mischform zwischen Kampfhandlungen und Mordaktionen an der Zivilbevölkerung dar. [49]

Der Keitel-Befehl vom 16. September 1941 besagte, dass für jeden ermordeten Deutschen bis zu 100 Geiseln und für jeden Verwundeten 50 Geiseln zur Sühne erschossen werden sollten. Basierend darauf hatte der Wehrmachtsbefehlshaber Südost am 19. März 1942 Weisung an seine Truppenkommandeure „betreffend Bekämpfung von Aufständischen“ erlassen. [50] Die von Jodl unterzeichnete "Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten" vom 11. November 1942 fasste alle vorherigen Einzelverfügungen zusammen, und forderte unerbittliche Härte auch gegen Frauen und Kinder ein. [51]

Dass die Partisanenbekämpfung schon 1941 auch als ein willkommener Vorwand für die Ausrottungspolitik gesehen wurde, belegt folgende Aussage Hitlers aus einer geheimen Besprechung mit führenden NS-Funktionären: "Die Russen haben jetzt einen Befehl zum Partisanen-Krieg hinter unserer Front gegeben. Dieser Partisanenkrieg hat auch wieder seinen Vorteil: er gibt uns die Möglichkeit, auszurotten, was sich gegen uns stellt." [52]

Behandlung der Kriegsgefangenen

Einzelne deutsche Oberbefehlshaber ließen auch andere gefangene Rotarmisten ermorden: darunter weibliche Offiziere, die als besonders fanatisch galten, obwohl sie faktisch nur zu Hilfsdiensten eingesetzt wurden. In Weißrussland drohte man versprengten Rotarmisten mit Erschießung, falls sie sich nicht freiwillig in einer gesetzten Frist gefangen nehmen ließen.

Die meisten sowjetischen Gefangenen wurden zuerst von Sammelstellen in Durchgangslager im Operationsgebiet, von dort in Stamm- oder Offizierslager im Hinterland – u. a. in der Ukraine, Polen, Österreich, Rumänien und im Deutschen Reich – gebracht. Vielfach mussten sie die Wege in Fußmärschen zurücklegen; dabei ermordeten die Begleitmannschaften die erschöpft Zurückbleibenden zu Tausenden, z. B. nach der Kesselschlacht von Kiew (circa 1.000) und im Raum Wjasma–Brjansk (circa 4.000). Genaue Zahlen kann die Forschung hier nicht mehr ermitteln.

Kolonne sowjetischer Kriegsgefangener 1941

In vielen Lagern wurden die Ankömmlinge sich selbst überlassen, mussten unter freiem Himmel oder in selbstgegrabenen Erdhöhlen wohnen, erhielten zu wenig Nahrung und keine oder kaum ärztlich-medizinische Versorgung. Bis September 1941 waren die Tagesrationen noch relativ ausreichend, danach kürzten die Militärspitzen die Zuteilungen erheblich. Die Gründe dafür waren der unerwartet ausgebliebene Blitzsieg, der mangelnde Nachschub für das eigene Heer, das in den eroberten Gebieten zu wenig Lebensmittel vorfand, mangelnde Transportkapazitäten und eine speziell Ende 1941 einsetzende allgemeine Versorgungskrise, [53] der bevorstehende Winter, und Hitlers anfängliches Verbot, sowjetische Gefangene ins Reich zu transportieren.

Selbstgeschaffene kriegswirtschaftliche Sachzwänge führten dazu, dass die für die Ernährung Verantwortlichen sich fast ausschließlich auf die Versorgung der eigenen Truppe konzentrierten, wobei die Inkaufnahme des Hungertodes der Gefangenen durch die Brutalisierung des Krieges und ideologische Einflüsse begünstigt wurde und "in den Monaten Oktober 1941 bis Januar 1942 mit der Transport- und Versorgungskrise der Wehrmacht zusammenfiel".[54]

Diese selbstgeschaffenen Sachzwänge, die eine Versorgung der Gefangenen unmöglich machten, waren strukturell dadurch bedingt, dass das OKW im März 1941, als es mit den Versorgungsplanungen begann, zwar "zwei bis drei Millionen sowjetische Kriegsgefangenen" erwartete, aber "kurz vor Angriffsbeginn die Entscheidung fiel, keine sowjetischen Kriegsgefangenen nach Deutschland zu verbringen".[55] So entstand ein vom bisherigen Organisationsschema abweichendes Lagersystem. Bis Mitte Dezember gerieten "rund 3,35 Millionen Rotarmisten in deutschen Gewahrsam", die langfristig in provisorischen "Durchgangs-" und "Stammlagern" untergebracht wurden.[56] Weder waren die Ressourcen noch die organisatorischen Voraussetzungen vorhanden, um diesen Menschen die ihnen völkerrechtlich zustehende Versorgung angedeihen zu lassen. Oftmals standen nicht einmal abgesperrte Bereiche (provisorische Lager) zur Verfügung, so dass man die Gefangenen mit einfachen Postenketten sicherte und erfrieren oder verhungern ließ.[57]

Hermann Göring wollte die Stimmung der deutschen Bevölkerung nicht durch das Ausbleiben von Getreidelieferungen gefährden und behauptete wahrheitswidrig am 16. September 1941, man sei bei der Verpflegung der bolschewistischen Gefangenen im Gegensatz zur Verpflegung anderer Gefangener „an keine internationalen Verpflichtungen gebunden“:[58]

„Ihre Verpflegung kann sich daher nur nach den Arbeitsleistungen für uns richten.“

Tatsächlich galt Artikel 82 des Genfer Abkommens von 1929, das Deutschland 1934 unterzeichnet hatte, auch für Feindstaaten, die dem Vertrag nicht beigetreten waren. Doch Anfang Oktober 1941 verfügte Generalquartiermeister Eduard Wagner:

„Nichtarbeitende Kriegsgefangene in den Gefangenenlagern haben zu verhungern. Arbeitende Kriegsgefangene können im Einzelfalle auch aus Heeresbeständen ernährt werden.[59]

Damit erhielten gerade die schon geschwächten, arbeitsunfähigen Rotarmisten, deren Anteil in den Folgemonaten sprunghaft anstieg, nicht mehr genug tägliche Nahrung. Die Folgen zeigten sich vor allem in den Stammlagern: Von Oktober 1941 bis Mai 1942 starben wahrscheinlich bis zu zwei von 3,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, mindestens 850.000 davon in der Obhut des Heeres vor Verlegung in das Hinterland. Eine angeordnete leichte Anhebung der Nahrungsrationen im Dezember 1941 kam zu spät und wurde vielfach nicht umgesetzt. Auch im folgenden Kriegswinter starben weitere Hunderttausende durch menschenunwürdige Behandlung beim Transport und im Lager, kriminellen Entzug von Nahrung, Unterbringung und Krankenpflege sowie inhumanen Arbeitszwang. Unter den Todesopfern waren auch viele sowjetische Zivilisten, Angehörige von Milizen, Bautrupps und Rekruten. Die Gesamtzahl der indirekt ermordeten Lagerinsassen wird auf etwa drei Millionen geschätzt. Hauptverantwortlich für das Massensterben mit genozidalem Ausmaß war das Allgemeine Wehrmachtsamt unter Hermann Reinecke, das die Verteilung und Versorgung der Kriegsgefangenen organisierte.

Ausnahmeregeln zur Entlassung für hilfswillige Ukrainer, Balten, Angehörige von Turkvölkern und Sowjetdeutsche bei guter Führung und Wohnort in Lagernähe galten nicht für „Slawen“. Einzelne Lagerkommandanten versuchten zwar, übermäßige Arbeitskraftverluste und Seuchen aufzufangen und zusätzliche Lebensmittel zu beschaffen, hinderten aber zugleich die örtliche Bevölkerung mit Schusswaffengewalt, den Verhungernden durch den Lagerzaun Nahrung zuzustecken.

Zudem wählten die Lageroffiziere mit Hilfe von Spitzeln und Denunziationen zwei Gruppen aus der Masse der gewöhnlichen Gefangenen aus: besonders wertvolle, die man zum Überlaufen und Mitarbeit in der Wehrmacht bewegen wollte, und „unerwünschte“ oder „gefährliche“ Personen. Letztere übergab man dann Sonderkommandos der Sicherheitspolizei, die sie entweder sofort erschossen oder in für sie eingerichtete Sonderlager deportierten. Vielfach ermordeten die Lagerbesatzungen der Wehrmacht diese Gruppe auch selbst. Dies traf etwa 150.000 Rotarmisten, darunter viele Juden, für die der Mordbefehl bis Kriegsende bestehen blieb.

Insgesamt zeigte sich im Umgang mit Rotarmisten überall dieselbe rassistische Haltung, wonach nur die Stärksten ein Lebensrecht hätten und man die Schwachen zugrunde gehen lassen bzw. die „Gefährlichen“ ermorden müsse.[60]

In den Nürnberger Prozessen hatten die angeklagten Militärs, darunter Wilhelm Keitel, das Massensterben der sowjetischen Kriegsgefangenen auf die angeblich unmögliche Versorgung der immensen Gefangenenmassen zurückzuführen versucht. Dass dies Folge einer verbrecherischen Kriegsplanung, Kriegsführung und rassistischer Menschenverachtung war, bei der die Nahrungsversorgung für die eigene Truppe aus den besetzten Gebieten auf Kosten der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen geschah, heben Historiker wie Dieter Pohl hervor:[61]

„Das „Unternehmen Barbarossa“ führte direkt in den Völkermord. Erstmals plante die deutsche Führung die Ermordung großer Bevölkerungsgruppen in einen Feldzug ein […] mit Nahrungsentzug, Entrechtung und Repressalmassakern. Die zahlenmäßig größte Gruppe von Opfern stellen die sowjetischen Kriegsgefangenen […].“

siehe auch: Massaker von Babi Jar

Zwangsarbeit

Arbeitsbescheinigung einer litauischen Arbeiterin

Hauptartikel: Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

Auf dem östlichen Kriegsschauplatz, das heißt im heutigen Weißrussland, der Ukraine sowie in den eroberten Gebieten Russlands, wurde die Zivilbevölkerung im Rücken der Front im Rahmen der Besatzungsstrukturen auf Armee-, Korps- und Divisionsebene zur Zwangsarbeit herangezogen. Regelmäßig wurden Kontingente von Zwangsarbeitern in die rückwärtigen Heeresgebiete oder in das Deutsche Reich abgegeben. Im Zuständigkeitsbereich der Heeresgruppe Mitte wurden Menschen seit Beginn des Jahres 1944 systematisch als Zwangsarbeiter nach Deutschland deportiert. Die 9. deutsche Armee erhielt beispielsweise den Auftrag, bis Ende März 1944 25.000 Zwangsarbeiter für die Kriegswirtschaft bereitzustellen.[62] Die Zwangsarbeiter lebten unter ähnlichen Bedingungen wie KZ-Häftlinge. Bereits für geringe Vergehen wurde die Todesstrafe verhängt. Das Regiment war darüber hinaus überaus willkürlich, wie die Erschießung von Zwangsarbeitern nach der Flucht einzelner Gefangener zeigt.

Einwohner, die als arbeitsuntauglich einstuft waren, sah das deutsche Militär als lästige Mitesser an, derer man sich zu entledigen hatte. Sie wurden zunächst ebenfalls nach Westen, ab 1943 dann aber zunehmend „feindwärts“ in das Kampfgebiet abgeschoben. Im Zuständigkeitsbereich der 9. deutschen Armee wurden beispielsweise bis Mitte März 1944 45.000 Menschen in mit Stacheldraht eingezäunten Grundstücken in der Nähe der Ortschaft Osaritschi interniert, die sich genau an der Frontlinie befanden. Nach dem Abschluss der Transporte wurde ein ca. 5 km breiter Gebietsstreifen um die Lager von den deutschen Truppen geräumt, so dass diese am 19. März von sowjetischen Soldaten übernommen wurden. Von den 45.000 Menschen hatten insgesamt nur 33.000 die Bedingungen in den gebäudelosen Arealen überlebt.[63] Bei der 3. Panzerarmee wurden die nicht arbeitsfähigen Bewohner der Stadt Witebsk am 22. Mai 1944 in ein ähnliches Lager in Frontnähe gesperrt, wo sie von der erwarteten sowjetischen Sommeroffensive (→Operation Bagration) überrollt werden sollten.[64]

In Wehrmachtsbordellen wurden Frauen und Mädchen der annektierten Gebiete zur Zwangsprostitution gezwungen.[65] Entschädigungen haben die Zwangsprostituierten im Gegensatz zu den Zwangsarbeitern bisher noch nicht erhalten; zudem wird dieser Opferkreis in den Heimatländern oft diffamiert und totgeschwiegen, und in der deutschen Öffentlichkeit gar nicht erwähnt oder wahrgenommen.

Zerstörungsmaßnahmen

Während des Rückzugs aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion wurden sämtliche Einrichtungen, die für den Gegner nützlich sein konnten, von der Wehrmacht routinemäßig vernichtet. Dadurch machte das deutsche Militär das Überleben in diesen Gebieten nahezu unmöglich und wandte die Taktik der verbrannten Erde an, die in der Militärgeschichte von vielen sich zurückziehenden Heeren praktiziert wurde.[66]

Südosteuropa

Jugoslawien

Wehrmacht setzt ein Dorf bei Kosovska Mitrovica in Brand (1941)

Da Polizei und SD-Einheiten mit der Eindämmung der Mitte 1941 einsetzenden starken Tätigkeiten von Titos Partisanen bald überfordert waren, betraute das OKW – auf Wunsch des Führers – im August die Wehrmacht mit dieser Aufgabe. [67] Da die rein militärische Bekämpfung der Partisanen durch teilweise auch gemischte Einheiten aus Wehrmacht, Polizei und SD sich dennoch als relativ erfolglos erwies, verlegte man sich bald auf „Sühneaktionen“ und Geiselerschießungen, welche sich gegen wirkliche und vorgebliche Kommunisten und Partisanen, die Zivilbevölkerung, und besonders Juden und Zigeuner richtete. Zwei der größten Massaker der Wehrmacht mit insgesamt 4.000 Opfern ereigneten sich in Kraljevo und Kragujevac. [68]

Ein typisches Beispiel für eine in keinem ursächlichen Zusammenhang stehende, und somit kriegsrechtlich ungedeckte „Sühneaktion“ sowie die Gleichsetzung von Juden und Partisanen, war die Anweisung des im September 1941 eingesetzten Bevollmächtigten Generals in Serbien, Franz Böhme, wegen 21 in einem Kampf mit Partisanen getöteten Soldaten 2.100 Häftlinge der Konzentrationslager Šabac und Belgrad, bevorzugt Kommunisten und Juden, zur Liquidierung auszuwählen.

Die Anzahl der im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen in Serbien getöteten Personen wird von Karl H. Schlarp auf 41.000 bis 46.000 geschätzt. [69]

Speziell im Bereich der systematischen Judenvernichtung ermöglichte die gut koordinierte Zusammenarbeit von Wehrmacht, Militärverwaltung, Polizei, und Sondertruppen eine größtmögliche Effizienz, so dass Serbien nach Estland das zweite besetzte Land war, welches als „judenfrei“ bezeichnet werden konnte. [70] Der Definition, Registrierung und Kennzeichnung, Entrechtung, gesellschaftlichen Ausgrenzung und Beraubung der Juden anfangs 1941 folgte die Liquidierung männlicher Juden und Roma. Nur wenige überlebten. Bis zum Herbst war die Wehrmacht an diesen Aktionen nur durch mittelbare Unterstützung beteiligt, übernahm aber ab diesem Zeitpunkt – im Gegensatz zu anderen von Deutschland besetzten Gebieten – diese Aufgabe hauptsächlich selber. [71]

siehe auch: Luftangriff auf Belgrad im Jahr 1941, Massaker von Kraljevo und Kragujevac

Kreta

Erschießung von Zivilisten in Kondomari, Kreta 1941

Nach ersten Vergeltungaktionen deutscher Fallschirmtruppen auf Kreta unter General Kurt Student (Luftlandeschlacht um Kreta, Sonderunternehmen Völkerbund) versuchten die folgenden Kommandanten auf Kreta, General Alexander Andrae, General Bruno Bräuer, General Friedrich-Wilhelm Müller und General Heinrich Kreipe, anfangs, zu einer weniger harten Repressionspolitik überzugehen. [72] Als es jedoch zu Sabotageaktionen an Flughafen- und Treibstoffanlagen und zu Zusammenstößen mit kretischen Partisanen, den Andarten, kam, gingen auch sie zu Massenexekutionen an Zivilisten über. So ließen sie in einer „Sühneaktion“ im September 1943 im Unterbezirk Viannos ein Dutzend Dörfer niederbrennen, wobei mindestens 440 Personen, Männer, Frauen und Kinder, ums Leben kamen.[73] Auch der Rückzug in die Region um Chania, die 'Kernfestung Kreta', im Herbst 1944 wurde von Zerstörungen kretischer Dörfer entlang der Rückzugslinie und von Hinrichtungen von Zivilisten begleitet.[74] Nach griechischen Schätzungen kamen während der deutschen Besatzung Kretas zwischen 3.000 und 9.000 Zivilisten ums Leben.[75]

Peloponnes und Nordwestgriechenland

Auch Gebirgsjäger waren an Kriegsverbrechen beteiligt, so die 1. Gebirgs-Division an der Erschießung von italienischen Kriegsgefangenen der Division „Acqui“ auf Kefalonia und Korfu. [76] 155 Offiziere und 4.750 einfache italienische Soldaten, [77] die sich den deutschen Truppen ergeben hatten, wurden nach ihrer Gefangennahme, den Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht folgend und allen Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts widersprechend, getötet. Dies war eines der schwersten Kriegsverbrechen mit direkter Beteiligung von Wehrmachtseinheiten. Darüber hinaus unterstützten Gebirgsjäger die Geheime Feldpolizei bei der Deportation der jüdischen Bevölkerung in Griechenland. Als die Division im Frühjahr 1943 nach Montenegro verlegt wurde, hatte sie im bisherigen Kriegsverlauf bereits über 19.000 Mann verloren. Anfang Juli 1943 wurde die 1. Gebirgs-Division nach Westgriechenland in den Epirus verlegt. Die militärischen Erfolge der ELAS hatten eine Verstärkung der deutschen Besatzungstruppen notwendig gemacht, und als Antwort darauf sollte der Terror intensiviert werden. Auch für sie galt Hitlers Befehl vom 16. Dezember 1942:

[…] Wenn dieser Kampf gegen die Banden sowohl im Osten wie auf dem Balkan nicht mit den allerbrutalsten Mitteln geführt wird, so reichen in absehbarer Zeit die verfügbaren Kräfte nicht mehr aus, um dieser Pest Herr zu werden. Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkungen auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg führt…[78]

Allein in den drei Monaten zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober 1943 wurden rund 207 Ortschaften mit 4.500 Häusern zerstört und über 2.000 Griechen und Albaner, darunter Frauen, Alte und Kinder getötet. Ein Indiz dafür, dass es höchst selten zu Gefechten mit Partisanen kam, ist die Tatsache, dass „nur“ 23 Gebirgsjäger in diesem Zeitraum gefallen sind.[79][80][81]

siehe auch: Massaker von Distomo, Kalavrita, Kandanos, Kondomari, Komeno

Westeuropa

Das OKW gab für gefangene Angehörige des britischen SOE des Secret Intelligence Service (MI6), die vor allem in Südosteuropa agierten, den Befehl aus, diese nach Verhören als Spione hinzurichten, was allerdings bei enttarnten und festgenommenen Agenten auf beiden Seite üblich war, sofern man sie nicht als Doppelagent „umdrehen“ konnte.

Spanien

Gernika nach dem Luftangriff

Der Luftangriff auf Gernika durch deutsche Kampfflugzeuge der Legion Condor am 26. April 1937, bei dem nach neueren Schätzungen etwa 300 Menschen getötet wurden, wird häufig als erstes Kriegsverbrechen der Wehrmacht und als Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht gewertet.[82] Der gesamte Komplex Luftkriegsführung wurde trotz weiterer und umfangreicherer deutschen Luftangriffe während des Zweiten Weltkrieges, von den Alliierten in Nürnberg weder thematisiert, noch zur Anklage gebracht. [83] [84]

Frankreich

gefangene Franzosen 1940

Im Laufe des Frankreichfeldzuges und unmittelbar nach dem Waffenstillstand kam es zu zahlreichen Kriegsverbrechen an Kriegsgefangenen wie an Zivilisten. Bereits am 27. Mai 1940 hatten deutsche Truppen ein Massaker in Vinkt verübt, bei dem über 130 Zivilisten ums Leben kamen. In Oignies und Courrières wurden am folgenden Tag insgesamt 114 Zivilisten ermordet, weil sich deutsche Truppen von Franktireurs angegriffen wähnten.[85]

Der so genannte Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942 verfügte, dass alle Angehörigen alliierter Kommandoeinheiten, deren man habhaft wurde, unverzüglich als Saboteure erschossen werden sollten, da diese angeblich „aus Verbrechern“ bestünden, die den Schutz der Genfer Konvention nicht „verdienten“. Gefangengenommene Kommandosoldaten sollten unverzüglich aus Wehrmachtsgewahrsam an den SD überstellt werden. Dennoch hat die Wehrmacht in vielen Fällen widerrechtliche Hinrichtungen auch selbst ausgeführt.

Hintergrund dieses Befehls war eine britische Kommandooperation auf der Kanalinsel Sark am 3./4. Oktober 1942, bei der einige deutsche Soldaten im Schlaf getötet wurden und einer nach England zum Verhör entführt wurde. Einige Generäle, wie Erwin Rommel, Albert Kesselring und auch Erich von Manstein versuchten, diesen Befehl zu unterlaufen, was aber nicht immer möglich war.

Von 1,5 Millionen französischen Kriegsgefangenen starben etwa 21.000; die meisten davon an der schlechten Behandlung in deutschen „Repressallagern“ wie Rawa Ruska in Polen. Dort brachte man vorwiegend Gefangene unter, die Fluchtversuche gewagt oder Zwangsarbeiten verweigert hatten. Von ihnen wurden Schwarze [86] und Orientale nochmals schlechter behandelt. Westeuropäische Juden wurden abgesondert und zu besonders schweren und erniedrigenden Arbeiten gezwungen, bevor sie in Vernichtungslager deportiert wurden.

Für den französischen Partisanenkampf kann davon ausgegangen werde, dass der Anteil von getöteten Partisanen höher als der getöteter Zivilisten war. Prinzipiell waren Massenerschießungen von unschuldigen Zivilisten – im Gegensatz zum Ostfeldzug – in Frankreich eher die Ausnahme. [87]

Weitere direkte Kriegsverbrechen waren Zwangsverpflichtungen von Zivilisten feindlicher Staaten, etwa zum Minensuchen, einzelne Massaker und eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen [88] einheimischer Frauen. Die Statistik deutscher Kriegsgerichte verzeichnete hier nur bekannt gewordene Fälle; angenommen wird jedoch, dass die meisten Fälle nicht angezeigt werden konnten und unentdeckt blieben. [89]

Niederlande

Beim Fall Putten wurden nach der Ermordung eines Wehrmachtssoldaten durch niederländische Partisanen am 1. Oktober 1941 auf Befehl des Oberbefehlshabers über die Niederlande, General Friedrich Christiansen, 661 Männer der Gemeinde Putten von der Wehrmacht in KZs überstellt (nur 49 Personen überlebten), und das Dorf anschließend niedergebrannt. [90]

Italien

Nach dem Sturz des Diktators Benito Mussolini Ende Juli 1943 kämpfte die Regierung Badoglios noch ein paar Wochen auf Seiten des Reiches, bis sie am 8. September 1943 einen Sonderwaffenstillstand abschloss. Am 13. Oktober 1943 erklärte sie Deutschland den Krieg und trat an der Seite der Alliierten wieder in den Krieg ein. Hitler und die Wehrmachtsführung reagierten darauf mit einer Reihe von Befehlen und Maßnahmen.

Italienische Truppenkommandeure wurden als Freischärler standrechtlich erschossen, falls es ihnen nicht gelang, ihre Soldaten innerhalb kurzer Zeit dazu zu bringen, ihre Waffen an die Wehrmacht abzugeben und sich zu ergeben. Nach der Haager Landkriegsordnung waren diese Soldaten aber als Kriegführende berechtigt, sich der Entwaffnung zu widersetzen, und durften nicht als Freischärler behandelt werden. Dies wurde im Prozess gegen die wegen Kriegsverbrechen angeklagten Südostgeneräle eindeutig festgestellt.

Auf Hitlers Befehl hin ließen einige Wehrmachtsoffiziere italienische Einheiten bei der Waffenübergabe und Gefangennahme niederschießen: Die 1. Gebirgsdivision auf der Insel Kefalonia exekutierte circa 5000 bereits entwaffnete italienische Soldaten (Massaker auf Kefalonia). Ähnliche Massenhinrichtungen an Italienern geschahen in Albanien und Jugoslawien.

Der Kugel-Erlass vom 4. März 1944 sah vor, dass wiederergriffene flüchtige kriegsgefangene Offiziere und nicht arbeitende Unteroffiziere an die Gestapo übergeben werden sollten. Von der Gestapo wurden sie in das KZ Mauthausen gebracht und dort meist durch Genickschuss ermordet. [91] Wenn es eine größere Anzahl war, wurden sie vergast.

Ein Befehl des Kommandierenden Generals des XXII. Gebirgs-Armeekorps, Hubert Lanz, besagte, dass in Zivil angetroffene italienische Soldaten völlig formlos zu erschießen seien. [92] Er setzte sich damit über die Regeln des Standrechts hinweg.

Über 13.000 italienische Kriegsgefangene ertranken, als sie 1943 in hoffnungslos überladenen Dampfern von den griechischen Inseln auf das Festland gebracht werden sollten. Der Befehl, sie abzutransportieren ohne Rücksicht darauf, ob Rettungsmittel an Bord der Schiffe vorhanden waren, stellt einen Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht dar.

Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Karl Dönitz befahl, dass alle führenden Offiziere von Submarina und anderen italienischen Marinedienststellen standrechtlich abzuurteilen seien, wenn sie Kampfhandlungen gegen deutsche Seestreitkräfte zu verantworten hatten. Dieser Befehl verlangte unter Umständen von seinen Untergebenen Kriegsverbrechen.

Etwa 600.000 Soldaten der italienischen Streitkräfte wurden entwaffnet, interniert und zur Zwangsarbeit auf das Gebiet des Reiches verschleppt. Sie wurden als „Militärinternierte“ eingestuft, um ihnen den Status von völkerrechtlich geschützten Kriegsgefangenen nicht zuerkennen zu müssen. Sie galten kollektiv als „Verräter“ und wurden daher im Reich oft noch schlimmer behandelt als die „Ostarbeiter“. Bis Kriegsende starben etwa 40 bis 45.000 von ihnen. [93] Die Überlebenden wurden 1944 in den Status von Zivilgefangenen überführt und danach besser versorgt. [94]

Siehe auch: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien

Beteiligung an der Judenvernichtung

Die Wehrmacht war in mehrfacher Hinsicht an der sogenannten Endlösung der Judenfrage beteiligt:

  • Die Oberkommandos und ein Teil der oberen Kommandoebene stimmten im Vorfeld des Polen- und Russlandfeldzugs den Plänen und Befehlen zur „Liquidierung“ von Führungseliten der eroberten Staaten zu, die zugleich eine flächendeckende Judenvernichtung rechtfertigten und einleiteten. Sie kannten daher frühzeitig die Pläne und Ausführung des Holocaust.
  • Militärische Dienststellen waren an vielen den Eroberungen folgenden Besatzungsmaßnahmen beteiligt: darunter Deportationen, Einrichtung von Judenghettos, ausgrenzenden Verordnungen wie Kleiderkennzeichen für Juden, Aussonderung jüdischer Kriegsgefangener, Rekrutierung von „Rüstungsjuden“ für Zwangsarbeit in der deutschen Rüstungswirtschaft.
  • Die Wehrmacht stellt ihre Infrastruktur, unter anderem das europaweite Wehrmachtstransportwesen, vielfach für die Judendeportationen zur Verfügung, so etwa für die Transporte der französischen und griechischen Juden nach Auschwitz.
  • Wehrmachtseinheiten wirkten aktiv an als „Banden-Bekämpfung“ (Partisanenbekämpfung) gerechtfertigten Massenerschießungen mit, die einen Großteil der Judenvernichtung besonders in Russland ausmachten.[95]
Denkmal für die ermordeten Kinder von Babyn Jar

Diese direkte Form der Beteiligung beruhte auf einem Befehl des Reichssicherheitshauptamts vom 17. Juli 1941. Danach sollten Wehrmachtseinheiten „politisch untragbare“ Gefangene an Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD ausliefern, die diese dann töteten oder verschleppten. Nach den Ausführungsrichtlinien Reinhard Heydrichs vom selben Tag schloss der Befehl bedeutende sowjetische Staatsfunktionäre, leitende Persönlichkeiten der Zentral- und Mittelinstanzen bei sowjetischen Behörden, führende Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, die „sowjetischen Intelligenzler“ und „alle Juden“ ein. [96]

Zur psychologischen Erleichterung für die Soldaten und Förderung der Massenmorde und Verbrechen an Zivilisten und Juden wurden Juden und Partisanen gleichgesetzt. Typisch hierfür ist ein Befehl von Generalfeldmarschall Walter von Reichenau vom 10. Oktober 1941:

„Der Soldat ist im Ostraum nicht nur ein Kämpfer nach den Regeln der Kriegskunst, sondern auch ein Träger einer unerbittlichen, völkischen Idee und der Rächer für alle Bestialitäten, die deutschem und artverwandtem Volkstum zugefügt wurde. Deshalb muss der Soldat für die Notwendigkeit der harten aber gerechten Sühne am jüdischen Untermenschentum volles Verständnis haben. Sie hat den weiteren Zweck, Erhebungen im Rücken der Wehrmacht, die erfahrungsgemäß stets von Juden angezettelt wurden, im Keime zu ersticken. […] Immer noch werden heimtückische, grausame Partisanen und entartete Weiber zu Kriegsgefangenen gemacht […] und wie anständige Soldaten behandelt und in die Gefangenenlager abgeführt. […] Ein solches Verhalten der Truppe ist nur noch durch völlige Gedankenlosigkeit zu erklären.[97] [98]

Dass die Partisanenbekämpfung – beziehungsweise die Gleichsetzung von Partisanen und Juden – oft nur Vorwand war, legt auch folgende (kurz darauf allerdings widerrufene) Aussage von Panzergeneral Hans Röttiger vom November 1945 nahe, in der er zugibt, dass:

„… die Bandenbekämpfung, die wir führten, im Endziele den Zweck hatte, den militärischen Bandenkampf des Heeres dazu auszunutzen, um die rücksichtslose Liquidierung des Judentums und anderer unerwünschter Elemente zu ermöglichen.[99]

Generaloberst Erich von Manstein äußerte in einem Befehl vom 20. November 1941

„Dieser Kampf wird nicht in hergebrachter Form gegen die sowjetische Wehrmacht allein nach europäischen Kriegsregeln geführt. […] Das Judentum bildet den Mittelsmann zwischen dem Feind im Rücken und den noch kämpfenden Resten der Roten Armee und der Roten Führung […] Das jüdisch-bolschewistische System muß ein für alle mal ausgerottet werden.[100]

Generaloberst Hermann Hoth formulierte dies in einem Armeebefehl der 17. Armee vom 17. November 1941 wie folgt:

„Es ist die gleiche jüdische Menschenklasse […]. Ihre Ausrottung ist ein Gebot der Selbsterhaltung.[101]

Heinrich Himmler sprach in seinen Posener Reden und weiteren Geheimreden zwischen Oktober 1943 und Juni 1944 vor Befehlshabern der Wehrmacht offen über die Judenvernichtung und die Vernichtungspolitik gegenüber Rotarmisten und Slawen.[102]

Laut Dieter Pohl war zwar nur eine Minderheit der Wehrmachtssoldaten direkt am Judenmord beteiligt, aber die Wehrmacht als Organisation nahm auf vielfache Weise daran teil: Die Militärverwaltung gaben in vielen besetzten Gebieten jene antijüdischen Verordnungen heraus, die die Judendeportationen in die osteuropäischen Vernichtungslager vorbereiteten. In Serbien veranlasste die Militärverwaltung Mitte 1941 die Erschießung der jüdischen Männer. [103] In der Sowjetunion sorgten die Kommandanturen für die Registrierung und Kennzeichnung der Juden, ihre Benachteiligung bei der Versorgung und auch für die Einrichtung einzelner Ghettos. Oft arbeiteten sie bei großen Mordaktionen mit der Polizei zusammen, stellten Infrastruktur und manchmal auch Personal. Geheime Feldpolizei und Feldgendarmerie jagten versteckte Juden und töteten diese zum Teil selbst. Im Hinterland eingesetzte Wehrmachtseinheiten ermordeten Juden und Zigeuner oft ebenso wie die Einsatzgruppen: so die 707. Infanteriedivision in Weißrussland.[104]

Ferner wurden viele Angehörige von Wehrmachtseinheiten Zeugen und Helfer der von den Einsatzgruppen begangenen Massenmorde. Ihre Befehlshaber ließen häufig zu, dass SD-Kommandos in den Kriegsgefangenenlagern Juden, Kommunisten und andere „Verdächtige“ aussonderten und töteten. Die Wehrmachtsführung schloss im April 1940 ihrerseits fast alle „jüdischen Mischlinge“ aus ihren Reihen aus.[105]

Raub und Zerstörung von Kulturgütern

Auch der im großen Stil betriebene Raub von Kunst- und Kulturgütern in den besetzten Gebieten war nach Artikel 56 der Haager Konvention ein Verbrechen.[106] So unternahm der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg seit 1940 umfangreiche Beschlagnahmungen. Der Führerbefehl vom 5. Juli 1940 sowie eine Anweisung Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel vom 17. September 1940 ermächtigten zur „Sicherstellung jeglichen herrenlosen Kulturbesitzes“. [107] Von 1940 bis 1944 plünderten dann nationalsozialistische Organisationen Schlösser, Bibliotheken, Museen und Privatsammlungen in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten. Diese duldete und unterstützte die Aktionen, und nahm teilweise auch daran teil. [108] [109]

Wehrmacht-Untersuchungsstelle

Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle – vollständig Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts, abgekürzt: WUSt, diente formal der Wehrmachtsführung zur Klärung von Kriegsverbrechen der Gegenseite und eigener Dienststellen. Christoph Rass weist darauf hin, dass diese vierköpfige Stabsstelle aus Juristen nach den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs als eine Art Hilfstruppe der NS-Gegenpropaganda bei Anschuldigungen gedient hat.[110] Nach seiner Arbeit hatte 1914/18 die Militärführung in Deutschland gelernt, dass eine publizistische "Verwertung" von Kriegsverbrechen zu einer Waffe der Politik werden konnte.[111] Hinzu kam, dass durch die Leipziger Prozesse vor dem Reichsgericht hohen Militärs und den Wehrmachtsjuristen bewusst sein musste, dass Verbrechen durch die Wehrmacht durchaus justiziabel werden konnten.[112] Diese "Untersuchungsstelle" wurde Mitte September 1939, durch einen auf den 4. September datierten Erlass Keitels, Chefs des OKW, bei der Rechtsabteilung des OKW eingerichtet. Ihr Auftrag lautete danach, die von den gegnerischen Militär- und Zivilpersonen gegen deutsche Wehrmachtangehörige begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Anschuldigungen aufzuklären. Von 1939 bis 1942 gab sie dreizehn Niederschriften, sieben zum Polenfeldzug, je zwei zum Krieg gegen Frankreich und die Sowjetunion und jeweils eine über belgische, niederländische, norwegische und über die Kämpfe mit den Briten auf Kreta heraus. Er schätzt, dass zwischen 1939 und 1945 rund 8000 Fälle derart bearbeitet wurden. Zugrunde lagen jeweils Ermittlungen der lokal zuständigen Gerichtsoffiziere.[113]. Etwa die Hälfte des Archivs der WUSt ging im Krieg verloren, 226 Aktenbände blieben erhalten. Davon hat nur ein Band deutsche Kriegsverbrechen zum Inhalt, deren Untersuchungen durch die WUSt jedoch ergebnislos verliefen und keine Verfahren nach sich zogen. Rass weist außerdem auf die spätere selektive Publikation Franz W. Seidlers hin, Historiker an der Münchner Bundeswehrhochschule, der mit seiner »Edition« aus dem Material der Untersuchungsstelle unter dem Titel "Verbrechen an der Wehrmacht" gegen die Wehrmachtausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung arbeitete (1998).

Strafverfolgung

Nürnberger Prozesse

Acht der 24 Hauptangeklagten in Nürnberg: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vordere Reihe von links), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter)

Hauptartikel: NS-Prozesse

Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, bei dem der Österreicher Generalmajor Erwin von Lahousen als Kronzeuge und somit wichtigster Informant der Anklage aussagte, verurteilten die Alliierten einige Hauptverantwortliche, darunter Generäle des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW). Sie stuften das OKW und den Generalstab jedoch – anders als Gestapo, Sicherheitsdienst und Schutzstaffel – nicht als kriminelle Vereinigungen ein, sondern bezeichneten die Führer der Wehrmacht als „rücksichtslose militärische Kaste“[114] und empfahlen, sie in künftigen Strafprozessen einzeln zur Verantwortung zu ziehen. In weiteren NS-Prozessen verurteilten sie vorwiegend Verbrechen, die an ihren eigenen Soldaten begangen worden waren.

Ausgewählte hohe Repräsentanten der Wehrmacht wurden in zwei weiteren Prozessen angeklagt. Im Prozess Generäle in Südosteuropa und im Prozess Oberkommando der Wehrmacht wurden hohe und einige höchste ehemalige Kommandeure in folgenden Punkten angeklagt:

Fall VII:

  1. Kriegsverbrechen und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: Massenmord
  2. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Plünderung und Raub
  3. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: völkerrechtswidrige Hinrichtungen
  4. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Zwangsarbeit und Deportation zur Sklavenarbeit

Von den 12 Angeklagten wurden 9 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, einer beging Selbstmord und zwei wurden freigesprochen.

Fall XII:

  1. Verbrechen gegen den Frieden
  2. „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
  3. gemeinsame Plan und die Verschwörung

Diese Verbrechen wurden unterteilt in Verbrechen gegen Kriegsführende und Kriegsgefangene einerseits und Verbrechen gegen Zivilpersonen andererseits. Von den 14 Angeklagten wurden elf zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt (einige bis zu 20 Jahre und lebenslänglich), einer beging Selbstmord und zwei wurden freigesprochen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Unter dem für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen völkerrechtlichen Straftatbestand wurden folgende Tathandlungen subsumiert:

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist ein völkerrechtlicher Straftatbestand, der 1945 im Londoner Statut des für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen Internationalen Militärgerichtshofs vertraglich festgelegt wurde. Darunter wurden folgende Tathandlungen subsumiert:

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“

Die Charta wurde als ein nationalen Rechtssystemen übergeordnetes Recht von den Alliierten erlassen. Sie bildete die Grundlage für die Nürnberger Prozesse gegen die wichtigsten gefangenen NS-Machthaber und die zwölf Nachfolgeprozesse. Die Idee dahinter war, einverbindlichen international gültigen Normenkatalog zu schaffen, der es erlaubt, auch Staaten, ihre Institutionen und Akteure vor einem internationalen Gerichtshof für ihrer Verbrechen anzuklagen.

Die Anwendung dieses Rechtsinstituts (Normenkatalogs) wurde bereits während der Nürnberger Prozesse von der Verteidigung, aber auch von ehemaligen nationalsozialistischen Rechtswissenschaftlern kritisiert, weil die rückwirkende Heranziehung dieser Normen für die Verurteilung der Verbrechen der Wehrmacht dem in vielen Ländern gültigen Rechtsgrundsgrundsatz Nulla poena sine lege widerspräche, da diese erst nach den Tathandlungen formuliert und festgelegt wurden. [115][116] Diese Argumentation wurde von den Richtern unter Hinweis auf die Rechtspraxis bei der Anwendung der Haager Landkriegsordnung zurückgewiesen. Bei ihrer Anwendung war es gebräuchlich, nicht auf der Basis von Gesetzestexten oder vereinbarter Strafkataloge zu urteilen, sondern auf der Basis von Präzedenzfällen. Ebenso wurde die Tu quoque-Argumentation der Verteidiger der Angeklagten als Versuch der Prozessverschleppung zurückgewiesen. Diese versuchten, unter Hinweis auf die angebliche Notwendigkeit, auch Kriegsverbrechen der Alliierten zu untersuchen, die Prozesse hinauszuzögern.

Dennoch spielte diese Charta für die juristische Aufarbeitung eine eher untergeordnete Rolle, da die meisten Verbrechen auch schon vorher Straftaten darstellten und es diesem Grundtatbestand für eine erfolgreiche Anklage gar nicht bedurfte.

Kontrollgesetz Nr. 10

Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 von 1945 beschränkte die deutsche Justiz in ihrer Zuständigkeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Alliierten konnten aber deutsche Gerichte ermächtigen, wenn die Straftaten an Deutschen oder Staatenlosen verübt worden waren. Die Besatzungsmächte handhabten diese Möglichkeit unterschiedlich. In der amerikanischen und sowjetischen Zone wurden deutsche Instanzen nur von Fall zu Fall ermächtigt, in der britischen und in der französischen Zone wurden allgemeine Zuweisungen der Zuständigkeit durch Verordnungen festgelegt. Erst 1950, fünf Jahre nach dem Krieg, reduzierten die Alliierten die Zahl der Straftatbestände, deren Verfolgung den Besatzungsbehörden vorbehalten blieb. Danach konnten Kriegsverbrechen der Wehrmacht auch von der westdeutschen Justiz verfolgt werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Opfer, soweit sie sich nicht gegen alliierte Militärangehörige gerichtet hatten.

Bundesrepublik Deutschland

Die West-Alliierten zogen sich vor dem Hintergrund des heraufziehenden Kalten Krieges schon bald nach dem Kriegsende aus der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen zurück. Immer mehr stand der Ost-West-Gegensatz im Vordergrund und spätestens seit der Berliner Luftbrücke (1948 bis 1949) setzte sich die Überlegung durch, die Westdeutschen als Verbündete und nicht mehr als Besiegte zu sehen. Dies führte in vielen Fällen zu Gnadenerlassen und deutlichen Strafverkürzungen bei bereits verurteilten NS- und Kriegsverbrechern, ja sogar zu bewusster Strafvereitelung bei der Verfolgung schwer belasteter Täter, da diese entweder aufgrund ihrer Fachkenntnis oder ihrer Kontakte, sowohl politisch, als auch nachrichtendienstlich, „verwendet“ beziehungsweise ein Teil des Aufbaus der Bundesrepublik werden sollten. Ein prominentes Beispiel eines solchen Falls ist General Reinhard Gehlen, ehemaliger Leiter der Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) des deutschen Generalstabs, Leiter der Organisation Gehlen und erster Präsident des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND), in den etliche ehemalige SD-Mitglieder aufgenommen wurden.

Aus diesem Grund blieben zahlreiche Massenverbrechen ungeahndet. Die Zuständigkeiten waren unklar, zumal die Tatorte im Ausland lagen und Täter in unterschiedlichen Bundesländern lebten. 1958 wurde die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ eingerichtet; damit wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bundesweit koordiniert. Ab 1965 wurden Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden, der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Bundesgebiet eingeleitet und auch Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen verfolgt.

Eine nicht unerhebliche Rolle für die nur schleppende strafrechtliche Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen spielte auch die Tatsache, dass die Spruchkörper der Justiz (Gerichte) in der jungen Bundesrepublik sich in nicht unerheblichen Maße aus Juristen zusammensetzten, die bereits zur NS-Zeit als Organe der Rechtspflege tätig waren.

Seit 1960 waren aber alle Straftaten außer Mord schon verjährt. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches, Paragraph 50, galt 1968 auch die Beihilfe zum Mord als verjährt; damit waren alle „Schreibtischtäter“ einer strafrechtlichen Verfolgung entzogen.

Von der westdeutschen Justiz wurden nach dem Krieg einige Tatkomplexe schwerpunktmäßig verfolgt. Dazu zählten Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen, Verbrechen, die sich im Zusammenspiel von Wehrmacht und Sicherheitspolizei ereigneten, wobei dies Verbrechen der Geheimen Feldpolizei der Wehrmacht einschloss. Für den Raum außerhalb der Sowjetunion kommen Geiselerschießungen in besetzten Ländern und Endphaseverbrechen hinzu.

Generell gesehen sind aber ein Großteil der Ermittlungen und Verfahren eingestellt worden. Das zahlreiche Material, das den Staatsanwaltschaften und der Zentralen Stelle zuging, hat zu nur sehr wenigen Anklagen geführt. Bei den Verurteilungen ist das geringe Strafmaß auffällig, das ganz generell für NS-Verfahren vor westdeutschen Gerichten typisch ist. [117]

Deutsche Demokratische Republik

Bis Ende 1946 sollen 14.098 Personen wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der sowjetischen Besatzungszone verurteilt worden sein. [118] Dabei ist anzumerken, dass in der Sowjetunion und der Sowjetischen Besatzungszone die Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher mit Vergeltungsmaßnahmen, sowie spezifischen Repressiv- und Terrormaßnahmen verbunden war. [119] Die alliierten Bestimmungen wurden von den sowjetischen Sicherheits- und Justizorganen extensiv ausgedeutet, unter Missachtung elementarer rechtsstaatlicher Maßstäbe willkürlich angewendet, und für politische Ziele massiv missbraucht. [120]

Vergleich der Verurteilungen wegen NS-Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR von 1951 bis 1958

Trotz des Selbstverständnisse der DDR als „antifaschistischem Staat“ war die Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR nicht intensiver als in der Bundesrepublik. [121] Zur Unterstreichung dessen führte die Regierung häufig an, dass an die 13.000 Kriegsverbrecher verurteilt worden wären. [122] Diese Behauptung hielt einer Prüfung der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen nach der Wiedervereinigung allerdings nicht stand. Nur ein verschwindend kleiner Teil davon betraf Kriegsverbrechen. Der Großteil wurde wegen NS-Verbrechen und der Mitgliedschaft in für verbrecherisch erklärten Organisationen verurteilt, und ist somit eher als das zu sehen was im Westen die Entnazifizierung darstellte. Wenn man die Waldheimer Prozesse, welche wegen Rechtsverletzungen im Prozess und in der Urteilsfindung als nichtig anzusehen sind, nicht berücksichtigt, ergeben sich für beide Staaten ähnliche Zahlen. Bis 1960 kam es nur zu zwei Urteilen gegen Wehrmachtsangehörige.

Erst 1964 kam zur Einrichtung der Diensteinheit 11 in der Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit, welche für die Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen zuständig war. Obwohl das zu einem Anstieg von Verurteilungen führte, war allerdings die Aufgabe dieser MfS-Einheit nicht primär die Ermittlung und Strafverfolgung ehemaliger NS-Täter, sondern die nachrichtendienstliche und politische „Verwendung“ dieser Information. Das heißt, man war daran interessiert zu wissen, wer eine solche Vergangenheit hatte und vor allem, wie man diese ausnutzten konnte, zum Beispiel zur Erpressung von Kooperation und informeller Mitarbeit (IM). Ein weiter Gesichtspunkt war Sicherstellung der Informationshoheit in diesem Bereich, um die nicht kleinen Zahlen solcher Personen im eigenen Partei- und Staatsapparat, die es ebenso in der DDR gegeben hat, vor ausländischer Kompromittierung durch eventuelle Anklagen (Rechts- und Auslieferungsersuchen) oder nachrichtendienstlicher Erpressung zu schützen.

Von 1966 bis 1985 kam es zu 65 Verfahren und sechs Urteilen. [121] Die großteils von der Staatssicherheit beeinflussten Verfahren dienten ab den 60er Jahren zunehmend propagandistischen Zwecken, und sollten im Umfeld die mangelhafte Vergangenheitsaufarbeitung des Westens sowie den vorgeblich faschistischen Grundcharakter der Bundesrepublik, Bundeswehr und Nato aufzeigen. [123] [124]

Rezeption

Wandel des westdeutschen Geschichtsbildes

In der Nachkriegszeit bestimmten Memoiren und Gerichtsaussagen deutscher Generäle und Offiziere das westdeutsche Geschichtsbild des „anständigen deutschen Soldaten“ und der „sauberen Wehrmacht“, deren Angehörige von Ausnahmen abgesehen fair nach Kriegsvölkerrecht gekämpft hätten.[125] Darin wurden Wehrmachtsverbrechen kaum erwähnt, bestritten oder als Einzeltaten dargestellt.

Eine der wenigen Ausnahmen bilden die Aussagen des Generalmajors Erwin von Lahousen, der sich im Rahmen des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg der Anklage als Kronzeuge zur Verfügung stellte.

Breiteren Raum nehmen dagegen taktische Fragen ein, wie man den Krieg ohne die Einmischung von Hitler doch noch hätte gewinnen können. [126] In Illustriertenromanen wurde der deutsche Soldat meist als pflichtbewusst, engagiert, im Kampf hart aber fair, kameradschaftlich, freundlich, gebildet, und gutaussehend dem Partisanen gegenübergestellt. Dieser ist oft ein heimtückisch-verräterischer Kommunist, Krimineller, Zuhälter oder Drogenhändler mit einer Physiognomie, die den nationalsozialistischen Rassevorstellungen entsprach. Deutsche Kriegsverbrechen kamen nur sehr selten vor und wurden dann der SS angelastet.[127]

Seit den Nürnberger Prozessen galt die Wehrmacht als Ganzes in der Öffentlichkeit als „freigesprochen“; Verbrechen von Truppenteilen wurden vorwiegend als Handlungen von Einzeltätern betrachtet. Die enge institutionelle Verbindung der Wehrmachtsspitze mit dem nationalsozialistischen Partei- und Staatsapparat und damit ihre Gesamtverantwortung für deren Vernichtungskrieg blieben weitgehend unberücksichtigt[128]; ebenso die Zusammenarbeit von Soldaten jeden Ranges mit den verbrecherischen Organisationen SD, SS und Gestapo.[129] Nach den ersten Kollektivschulddebatten der Nachkriegszeit [130] wurden bis etwa 1955 Amnestiegesetze erlassen, die diese Einstellung für mehr als ein Jahrzehnt zementierten.[131][132] Hannes Heer fasst die damalige Haltung folgendermaßen zusammen:[133]

„Sinnhafte Interpretationen der eigenen Erfahrung wurden abgedrängt auf Bereiche des Funktionsstolzes über Effektivität, Kompetenz und Kampfkraft oder in private Bereiche erfahrener und bestätigter Kameradschaft einer Schicksals- und Überlebensgemeinschaft – auf Bereiche also, die für Wiederaufbau und Wirtschaftswunder anschlußfähig waren. Politischer oder antipolitischer Sinn war daraus nicht zu generieren, das Interpretationsschema kam vielmehr einem unpolitischen privatistischen Habitus entgegen.“

Die erste wissenschaftliche Arbeit zu den Wehrmachtsverbrechen war die 1978 veröffentlichte Dissertation von Christian Streit Keine Kameraden. Ihr Schwerpunkt war die Behandlung kriegsgefangener Sowjetsoldaten und die damit eng verknüpften Themen Kommissarbefehl und Zwangsarbeit. Streits Dissertation wurde jahrelang kaum rezipiert.

Mit Rückgriff auf inzwischen zugängliche neue Quellen, darunter Wehrmachtsakten, Prozessunterlagen, Zeugenaussagen, Feldpost, Tagebücher, widerlegte eine jüngere Historikergeneration die Legende der „sauberen“, unpolitischen, irregeführten und vom NS-Regime missbrauchten sauberen Wehrmacht. So wurde etwa die bis dahin bestrittene Ausführung des Kommissarbefehls und die Eigenbeteiligung ganzer Einheiten an Massenmorden bewiesen. Im Ergebnis ging diese Generation der Militärhistoriker „von einer problematischen Verstrickung der Wehrmacht in die NS-Verbrechen während des Krieges“ aus: Sie sei „letztlich als 'Komplize des Bösen' und 'stählerner Garant' und nicht als vermeintlich unpolitischer Bereich des NS-Staates anzusehen“.[134]

DDR-Rezeption

Die Wahrnehmung und Interpretation der Wehrmacht in der DDR war hauptsächlich durch das marxistisch-leninistische Geschichtsbild (siehe Imperialismustheorie und Marxistische Faschismustheorie) geprägt. [135] Die Wehrmacht war aus diesem Blickwinkel „...das wichtigste Instrument der deutschen Monopolbourgeoisie zur Sicherung der Herrschaft über das eigene Volk, insbesondere zur Niederhaltung der Arbeiterbewegung, und zur Durchsetzung der Weltmachtpläne der Großbourgeoisie, vor allem der reaktionären Klassenziele gegenüber der Sowjetunion.“ Diese Sichtweise erforderte einen strengen Klassengegensatz innerhalb der Wehrmacht in Form von ausbeutender und unterdrückender Generalität und höherem Offizierskorps als Werkzeuge des Kapitalismus, und ausgebeuteten, unterdrückten einfachen Soldaten und Unteroffizieren. [136]

Im Weltbild der SED-Propaganda wurde die DDR zum "Staat der Opfer" und "Staat des Antifaschismus". Etliche persönlich verfolgte Kommunisten in Staats- und Parteiführung galten als Beweis dieser Doktrin. Die historische Verantwortung für NS-Verbrechen wurde an den Westen delegiert und loyalen Bürgern der DDR somit das Angebot einer Generalabsolution gemacht. [137]

Mediale Darstellung

Die Wehrmachtsverbrechen waren in der Bundesrepublik vor 1989 auch in den Medien thematisiert worden: etwa 1978 durch die amerikanisch-sowjetische Fernsehdokumentation Der unvergessene Krieg. Während des Historikerstreits 1986/87 spielten sie jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Nach der Wiedervereinigung erschienene Forschungsliteratur von 1991 wie das Buch von Reinhard Rürup Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945. Eine Dokumentation oder der von Peter Jahn und Reinhard Rürup herausgegebene Band Erobern und Vernichten. Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945 fanden über Fachkreise hinaus kaum Beachtung.

Erst die seit 1995 in 34 deutschen und österreichischen Städten gezeigten beiden Wehrmachtsausstellungen machten das wissenschaftlich inzwischen korrigierte Geschichtsbild zur Wehrmacht auch in der Bevölkerung bekannter (die 2. Fassung 2001-2004). Sie verbreiteten mit vielen Bild- und Schriftdokumenten das Wissen, dass sich ganze Truppenteile an Massenerschießungen von Zivilisten, Juden, und an Vergeltungsaktionen, beteiligt hatten. Damit ließen sich Kriegsverbrechen nicht mehr nur auf verbrecherische Befehle zurückführen, Einzeltätern anlasten und von der Völkermordpolitik des NS-Regimes getrennt betrachten.

Die Ausstellung rief Proteste in Teilen der bundesdeutschen Öffentlichkeit, insbesondere bei ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, darunter auch renommierten Persönlichkeiten wie die ehemaligen Wehrmachtsofiziere Helmut Schmidt und Richard von Weizsäcker hervor, [138] fand aber auch Zustimmung sowie fundierte Kritik. Einige Historiker wiesen auf einige falsch zugeordnete Fotografien hin, die irrtümlich Verbrechen der Roten Armee oder anderer, mit Deutschland verbündeter Militärs zeigten. [139]

Daraufhin wurden die Exponate wissenschaftlich überprüft und die Ausstellung entsprechend überarbeitet. [140]

Die zweite Ausstellung stellte in den Vordergrund, dass eine Nichtbefolgung verbrecherischer Befehle in der Wehrmacht möglich gewesen war. Offiziere, die bei Massenmorden nicht mitmachen wollten oder konnten, wären nach Darstellung der Ausstellung allenfalls versetzt worden und ansonsten unbehelligt geblieben.

Im Rechtsextremismus werden beide Ausstellungsversionen als Propagandashow zur Verleumdung ehrlicher deutscher Soldaten dargestellt und bekämpft; die marginalen Fehler der ersten Fassung werden zur Diskreditierung der gesamten Grundthese benutzt.[141]

Rezeption in der Bundeswehr

Der erste Traditionserlass der Bundeswehr von 1965 lobte die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 mit den Worten "Zuletzt nur noch dem Gewissen verantwortlich, haben sich Soldaten im Widerstand gegen Unrecht und Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bis zur letzten Konsequenz bewährt" [142], vermied jedoch klarstellende Aussagen über die Beurteilung der Wehrmacht als Gesamtinstitution bzw. ihre Verbrechen.

Mit dem Traditionserlass vom 20. September 1982 hat sich die Bundeswehr von den Traditionen der Wehrmacht stärker abgegrenzt, und reklamiert das Attentat vom 20. Juli 1944 dagegen als ihr Vorbild für den „Staatsbürger in Uniform“. Im Erlass von 1982 sind die Schwerpunkte gegenüber 1965 etwas anders gesetzt, und es wird zum ersten Mal selbstkritisch von „Schuld“ gesprochen: „Im Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime wie das Dritte Reich kann Tradition nicht begründen.“ [143]

Der Umgang mit der Wehrmachtausstellung war in der Bundeswehr uneinheitlich. Verschiedene Standortkommandeure besuchten die Ausstellung mit ihren Soldaten oder empfahlen den Besuch und der Generalinspekteur der Bundeswehr Ulrich de Maizière war bei einer Podiumsdiskussion anwesend. Im Gegensatz dazu verboten Verteidigungsminister Volker Rühe und sein Nachfolger Rudolf Scharping, dass Soldaten als Redner bei Veranstaltungen im Rahmen der Wehrmachtausstellung auftreten und dass Angestellte des militärgeschichtlichen Forschungsamtes über die Ausstellung diskutieren. [144]

Ursachenforschung

Von der Wissenschaft wurden verschiedene, umstrittene und teilweise widersprüchliche Thesen entwickelt, welche zu erklären versuchen, warum Angehörige der Wehrmacht Kriegsverbrechen begangen haben, beziehungsweise wie ihre Hemmschwelle zur Begehung bzw. Vermeidung dieser Taten ausgestaltet war. Dabei bleiben viele dieser Erklärungsmodelle recht spekulativ, da sie sich auch aufgrund von Mangel an Quellenmaterial, schwer statistisch verifizieren oder falsifizieren lassen.

„Für die Faktoren, die für die Haltung und das Verhalten jener Soldaten ausschlaggebend waren, die nicht der höheren militärischen Führung angehörten, aber trotzdem für die Durchführung der Besatzungspolitik verantwortlich waren, wurden bisher gewisse Erklärungsmodelle gefunden, die aber alle als problematisch zu bezeichnen sind. [145]

Entmodernisierung des Krieges

Dem Historiker Omer Bartov zufolge begünstigten verschiedene Faktoren die Kriegsverbrechen durch Wehrmachtsoldaten: so die so genannte „Entmodernisierung“, das heißt ein zunehmender Ausfall moderner Kampfmittel, eine drastische Verschlechterung der Lebensumstände und wachsende geistige Entfernung vom modernen Leben der Kampfeinheiten und eine daraus resultierende Verrohung, besonders an der Ostfront ab 1941. Dies habe zu physisch-psychischen Erschöpfungszuständen und seelischer Abstumpfung bei den Soldaten geführt. In den vereinzelten, immer weniger einer modernen Armee gleichenden Kampfverbänden hätten sich defätistisch-nihilistische, sozialdarwinistische Rechtfertigungsmuster sowie die Verachtung traditioneller Autoritäten und Werte breitgemacht. [146] Er zitiert einen damaligen Kriegsteilnehmer:[147] Allerdings war der Sozialdarwinismus eine der theoretischen Grundlagen der NS-Ideologie, insofern ist es schwer zu ermessen, inwieweit diese Sichtweise nun das Ergebnis jahrerlanger Propaganda oder des Krieges selbst gewesen ist.

„Der Mensch wird zum Tier. Er muss vernichten, um zu überleben […] Der Kampf nimmt hier wieder seine urtümlichste, tierähnlichste Form an […]“

Man führe „einen Kampf ums Überleben, in dem alles erlaubt sei, was die Vernichtung des einzelnen Soldaten und darüber hinaus auch seiner Kameraden, seiner Einheit, seiner Rasse und seines Landes verhindern könne.“[148] Diese Haltungen machten eventuell zusätzlich empfänglicher für ideologische Indoktrination. Den Soldaten sei auch im Rahmen gewöhnlicher Kampfhandlungen zunehmend gestattet worden, Ärger und Frustrationen an feindlichen Soldaten und Zivilisten „auszulassen“.[149] Diese „Entmodernisierung“ an der Front trug auch nach Hannes Heer erheblich zur Brutalisierung der Truppe bei.[150]

Funktion von Primärgruppen

Auch „Primärgruppen“, also landsmannschaftlich und regional organisierte Einheiten, die auch einen quasi familiären Zusammenhalt bieten konnten, könnten im Osten das Durchhaltevermögen, die Brutalität und Neigung zu Verbrechen und Anfälligkeit für Ideologisierung gefördert haben. In welcher Richtung und welchem Maß, ist jedoch umstritten. Während einige in diesen Primärgruppen den Grund für die besondere Leistungsbereitschaft und mitunter auch die Verbrechen der Wehrmachtsangehörigen sehen[151], sehen andere gerade den Ausfall traditioneller Bindungen als Einfallstor für nationalsozialistische Indoktrination und vermehrte Kriegsverbrechen. Entgegen der Ansicht, dass soziale Ordnung Ideologie entbehrlich machte, wird angeführt, dass gerade an der relativ aussichtslosen von „sozialer Ordnung entleerten“ Ostfront im Gegensatz zur Westfront erbittert gekämpft worden sei. In dem Maß, wie funktionierende soziale Bande zerbrochen seien, habe die ideologische Motivation vermehrt an Bedeutung gewonnen. [152]

Ideologie

Die Wehrmachtsverbrechen in Osteuropa beruhten großenteils wie sonstige NS-Verbrechen auf einem Rassismus, der die Bevölkerung der Feindstaaten nicht als gleichwertige Rechtssubjekte anerkannte und damit die Grundlage des geltenden Völkerrechts außer Kraft setzte. Dabei strebten NS- und Wehrmachtsführung gleichermaßen die Vernichtung der Staatsstrukturen, nationalen Einheit und politischen Führungskräfte der eroberten Gebiete sowie deren demographische Umgestaltung an.[153]

Die Rolle der Ideologie innerhalb der Wehrmacht als Ursache von Verbrechen wird unterschiedlich bewertet. Während Autoren wie Omar Bartov [154] und Hannes Heer die Funktion der nationalsozialistischen Ideologie als essentielle Mitursache für die Verbrechen der Wehrmacht einschätzen, und eine Übereinstimmung zwischen Überzeugungen von Wehrmachtsführung und Regime konstatieren, schreibt zum Beispiel Dr. Klaus Jochen Arnold:

„Mit Blick auf die Wehrmacht, nicht auf Hitler, Himmler etc., handelte es sich eben nicht um eine lang geplante Massenvernichtung von Juden oder Slawen aus ideologischen Gründen, sondern vor allem um Krieg, und dieser von beiden Seiten mit Erbitterung geführte Krieg schuf ein Klima, in dem Massenmord zum Alltagsgeschäft "normaler Männer" werden konnte. [155]

Christian Gerlach sieht in der Besatzungspolitik im Osten eher ein radikalökonomisches, rücksichtsloses Zweckmäßigkeitsdenken, in welchem die Ideologie eine eher untergeordnete Rolle gespielt habe. [156]

Die maßgebliche Beeinflussung der Heeresführung und der oberen Ränge durch die nationalsozialistische Propaganda ist relativ eindeutig zu konstatieren. So schreibt Mark Mazover dazu:

„Jüngere Studien haben nicht nur gezeigt, wie stark die politische Indoktrination in das Offizierskorps eingedrungen war und dort sogar institutionalisiert worden war, sondern auch, wie sich die NS-Ideologie in den Befehlen und Aktivitäten der militärischen Befehlshaber widerspiegelte. [157]

Dagegen ist die Wirksamkeit dieses Faktors für die mittleren und speziell unteren Ränge eher fraglich bzw. nicht eindeutig beantwortbar. Rolf-Dieter Müller schreibt dazu in Bezug auf die Forschungen zur "Alltagsgeschichte des Soldaten":

„Welche Rolle spielten dabei Ideologie und Propaganda? Systematische Untersuchungen dazu fehlen fast völlig. Über Motivation und Mentalitäten innerhalb der Wehrmacht wissen wir abseits von Einzelbefunden, die sich zudem meist nur auf die Ostfront beziehen, relativ wenig. […] Wie lassen sich Wirkungen der Unterdrückung und Disziplinierung in einer Armee des blinden Gehorsams abgrenzen gegenüber den Wirkungen von Ideologisierung und Propaganda? [158]

Während Manfred Messerschmidt trotz seiner umfangreichen Darstellung der nationalsozialistischen Indoktrination der Wehrmacht bezweifelt, dass "diese wirklich einen Einfluß auf die Soldaten" hatte, [159] und Hans Mommsen die Ansicht vertritt, dass "die Mentalität des durchschnittlichen Landsers eher von Nüchternheit und Ablehnung der realitätsfernen Propagandatiraden" geprägt gewesen sei, [160] setzt Hannes Heer zumindest für den Bereich der Judenverfolgung Führung und Truppe in eins, indem er schreibt:

„Die Beteiligung der Wehrmacht am Holocaust erfolgte auf allen Ebenen der militärischen Befehlsgewalt […] bis zu den Truppenführern. […] Die Mentalität der Wehrmachtsführung entsprach dem Bewußtsein der Truppe. [161]

Literatur

zur Wehrmacht
  • Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich. Aufbau, Gliederung, Recht, Verwaltung. Oldenbourg Verlag, 6 Bände, hier relevant:
Band IV: 5. Februar 1938 bis 31. August 1939. 2. Auflage 1998, ISBN 3-486-41739-8
Band V: 1. September 1939 bis 18. Dezember 1941. 1. Auflage 1988, ISBN 3-7646-1882-5
Band VI: 19. Dezember 1941 bis 9. Mai 1945. 1995, ISBN 3-7646-1940-6
zu Wehrmachtsverbrechen
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Polen
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  • Rolf-Dieter Müller: Der letzte deutsche Krieg 1939–1945. 2005, ISBN 3-608-94133-9
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  • Hannes Heer: Stets zu erschießen sind Frauen, die in der Roten Armee dienen. 1995, ISBN 3-930908-06-9
  • Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen und völkerrechtliche Probleme des Krieges gegen die Sowjetunion In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. Überarbeitete Neuausgabe, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-596-24437-4
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  • Dieter Pohl: Die Herrschaft der Wehrmacht. Deutsche Militärbesatzung und einheimische Bevölkerung in der Sowjetunion 1941–1944, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2008, ISBN 3-486-58065-5
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  • Hermann Frank Meyer: Kommeno: erzählende Rekonstruktion eines Wehrmachtsverbrechens in Griechenland, Köln 1999, ISBN 3-929889-34-X
  • Hagen Fleischer, Loukia Droulia (Hrsg.): Von Lidice bis Kalvryta. Widerstand und Besatzungsterror. Reihe: NS-Besatzungspolitik in Europa 1939–1945, Band 8, Berlin 1998, ISBN 3-932482-10-7
  • Gerhard Schreiber: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien. Täter - Opfer - Strafverfolgung. C. H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-39268-7.
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  • Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941 – 1945. Einzelschriften zur Militärgeschichte, Bd. 32, Freiburg 1989, ISBN 3-7930-0192-X
  • Hagen Fleischer: Im Kreuzschatten der Mächte. Griechenland 1941–1944 (Okkupation – Resistance – Kollaboration). Reihe: Studien zur Geschichte Südosteuropas, Frankfurt/M., Bern, New York, 1986, ISBN 978-3-8204-8581-3
Westeuropa
  • Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44; Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 3-486-57992-4
  • Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Wallstein Verlag, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-693-8
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  • Walter Manoschek: „Wo der Partisan ist, ist der Jude, und wo der Jude ist, ist der Partisan“. Die Wehrmacht und die Shoa. In: Gerhard Paul (Hrsg.): Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche? Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte Band 2, Wallstein Verlag, Göttingen 2002, ISBN 3-89244-503-6.
  • Walter Manoschek: 'Serbien ist judenfrei'. Militärische Besatzungspolitik und Judenvernichtung in Serbien 1941/42. R. Oldenbourg Verlag, München 1993, ISBN 3-486-55974-5.
Zwangsarbeit
  • Almuth Püschel: Zwangsarbeit in Potsdam: Fremdarbeiter und Kriegsgefangene, Märkischer Verlag, 2002, ISBN 3-931329-37-2
Vergewaltigungen und Zwangsprostitution
  • David R. Snyder: Sex Crimes under the Wehrmacht, University of Nebraska Press, Lincoln 2007, ISBN 978-0-8032-4332-3
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  • Insa Meinen: Wehrmacht und Prostitution während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Frankreich, Edition Temmen, Bremen 2002, ISBN 3-86108-789-8
  • Regina Mühlhäuser: Eroberungen - Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941-1945; Hamburger Edition 2010; ISBN 3-86854-220-5
Geschichtliche Rezeption und Aufarbeitung
  • Walter Manoschek, Alexander Pollak, Ruth Wodak, Hannes Heer (Hrsg.): Wie Geschichte gemacht wird. Zur Konstruktion von Erinnerungen an Wehrmacht und Zweiten Weltkrieg, Czernin Verlag, Wien 2003, ISBN 3-7076-0161-7
  • Alexander Pollak: Die Wehrmachtslegende in Österreich. Das Bild der Wehrmacht im Spiegel der österreichischen Presse nach 1945, Böhlau Verlag, Wien 2002, ISBN 3-205-77021-8
  • Wilfried Loth, Bernd-A. Rusinek: Verwandlungspolitik: NS-Eliten in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft, Campus Verlag, Frankfurt/Main 1998, ISBN 3-593-35994-4
  • Detlev Bald, Johannes Klotz, Wolfram Wette: Mythos Wehrmacht. Nachkriegsdebatten und Traditionspflege., Aufbau Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-7466-8072-7
  • Christian Gerlach, Johannes Klotz, Reinhard Kühnl: Vorbild Wehrmacht? Wehrmachtsverbrechen, Rechtsextremismus und Bundeswehr. Papyrossa, Köln 2002, ISBN 3894381620

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 28
  2. Artikel Wehrmacht, Brockhaus 2006
  3. Norbert Graml in: Hermann Graml: Die Wehrmacht im Dritten Reich, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1997, Heft 3, S. 369
  4. Wilhelm Deist schreibt: „Denn gerade im Bereich des Militärs ergab sich aus der ‚Teilidentität der Ziele‘ mit dem nationalsozialistischen Regime eine vielschichtige Übereinstimmung in wesentlichen Fragen der Außen- und Innenpolitik.“; nach: Wilhelm Deist: Militär, Staat und Gesellschaft – Studien zu preußisch- deutschen Militärgeschichte, Oldenbourg, 1991, Seite 406
  5. Artikel Wehrmacht, Brockhaus Enzyklopädie Band 29, 21. Auflage 2006, S. 554f
  6. Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung – Die Denkschrift der Generäle für den Nürnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 543
  7. Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 570
  8. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, Vorwort
  9. a b Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung – Die Denkschrift der Generäle für den Nürnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 540
  10. a b P. M. Baldwin: Clausewitz in Nazi Germany. Journal of Contemporary History 16 (1)(1981): 5-26, S. 11f.
  11. Erich Ludendorff: Der totale Krieg, München 1934, Seite 16 ff.
  12. Zitiert nach Manfred Messerschmidt: Wehrmacht im NS-Staat – Zeit der Indoktrination, Hamburg 1969, Seite 82
  13. Dokument Nr. 107; zitiert nach Manfred Messerschmidt und Ursula von Gersdorff: Offiziere im Bild von Dokumenten aus drei Jahrhunderten, Stuttgart, 1964, Seite 274
  14. Hannes Heer: Die Logik des Vernichtungskrieges – Wehrmacht und Partisanenkampf, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 113, und Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung – Die Denkschrift der Generäle für den Nürnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 543
  15. a b Zitiert nach: Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer: Grundkurs deutsche Militärgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, MGFA, Oldenbourg, 2006, Seite 345.
  16. Hannes Heer: Killing Fields – Die Wehrmacht und der Holocaust, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 57 ff.
  17. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 191 und 192
  18. Einestages bei Spiegel Online bzw. Felix Römer: Der Kommissarbefehl - Wehrmacht und NS-Verbrechen an der Ostfront 1941/42, F. Schöningh Verlag, Paderborn 2008.
  19. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit, a. a. O. S. 39 und 43
  20. so Rolf-Dieter Müller, zitiert nach Christian Hartmann (Hrsg.): Krieg und Verbrechen – Zur Struktur des deutschen Ostheeres, in: Mitteilungen der Gemeinsamen Kommission für die Erforschung der jüngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen 2, Oldenbourg, 2005, S. 18
  21. Hannes Heer, nach Christian Hartmann: Wie verbrecherisch war die Wehrmacht? In: Christian Hartmann: Krieg und Verbrechen – Zur Struktur des deutschen Ostheeres, a.a.O., S. 70ff.
  22. Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen …. In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“ …, überarb. Neuausg. Frankfurt/M 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 165
  23. Alfred Streim: Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg. Heidelberg 1982, ISBN 3-8114-2482-3, S.176
  24. Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945. Neuausgabe Bonn 1991, ISBN 3-8012-5016-4, S. 105
  25. Lutz Klinkhammer: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht 1941–1944, in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, Seite 819
  26. Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 244
  27. Pavel Polian: Deportiert nach Hause – Sowjetische Kriegsgefangene im "Dritten Reich" und ihre Repatrierung, Oldenbourg, 2000, Seite 44
  28. Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen …, a. a. O., S. 169
  29. Christian Streit: Keine Kameraden…, a. a. O., S. 187–190
  30. Vgl. zum Übertrag von autonomen Tätigkeiten im rückwärtigen Armeegebiet an die SS; Hans-Heinrich Wilhelm, Rassenpolitik und Kriegsführung – Sicherheitspolizei und Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion, Passau 1991, S. 139
  31. Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: Die Wehrmacht. Mythos und Realität, Hrsg. Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1202f.
  32. Jochen Böhler: Auftakt zum Vernichtungskrieg – Die Wehrmacht in Polen 1939, Frankfurt, 2006, Seite 241
  33. Timm C. Richter (Hrsg.): Krieg und Verbrechen – Situation und Intention – Fallbeispiele, Martin Meidenbauer, 2006, Seite 168
  34. Gerd R. Ueberschär: Artikel Wehrmacht, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 1998, S. 102
  35. Aufzeichnungen in Halders Tagebuch von der Hitler-Rede in der Reichskanzlei vom 30. März 1941; zitiert nach: Max Domarus: Hitler – Reden und Proklamationen 1932–1945, Würzburg 1962, Band 2, Seite 1682
  36. Generaloberst von Küchler; zitiert nach: Handschriftliche Notizen des Oberbefehlshabers der 18. Armee, Generaloberst von Küchler, dokumentiert in: Hans-Heinrich Wilhelm: Rassenpolitik und Kriegsführung – Sicherheitspolizei und Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion, Passau 1991, Seite 133 bis 139.
  37. Zitiert nach Befehl des ObdH Generalfeldmarschall von Brauchitsch, über die Zusammenarbeit mit der Sicherheitspolizei und dem SD für den vorgesehenen Ostkrieg vom 28. April 1941; dokumentiert in: Gerd R. Ueberschär und Wolfram Wette, Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion – „Unternehmen Barbarossa“ 1941, Frankfurt am Main 1997, S. 249 f.
  38. Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 63
  39. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 56 f
  40. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 57
  41. Günther Deschner: Schonungslos Erledigen: Der Partisanenkrieg im Osten, in: Der II. Weltkrieg, Band 4, Der totale Krieg, Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft, 1989, Seite 175 bis 178
  42. Joachim von Meien: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht während des Russlandfeldzugs im Zweiten Weltkrieg, 2007, Seite 46 ff.
  43. Truman Anderson: Die 62. Infanteriedivision – Repressalien im Heeresgebiet Süd, Oktober bis Dezember 1941, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 309
  44. a b Günther Deschner: Schonungslos erledigen – Der Partisanenkrieg im Osten, in: Der II. Weltkrieg, Band 4, Der totale Krieg, Pawlak-Verlag, 1989, Seite 179 und 181.
  45. Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? – Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44, Oldenbourg, 2007, Seite 253 und 254
  46. Götz Aly und Ulrich Herbert: National Socialist Extermination Policies – Contemporary German Perspectives an Controversies, Berghahn Books, 2000, Seite 174
  47. Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. II, 1969, 236 f.; Jörn Axel Kämmerer, Kriegsrepressalie oder Kriegsverbrechen?, in: Archiv des Völkerrechts (AVR) 1999, Seite 283 und 296 ff.
  48. Hannes Heer: Die Logik des Vernichtungskrieges – Wehrmacht und Partisanenkampf, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 104 bis 131
  49. Lutz Klinkhammer: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht 1941–1944, in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, Seite 836
  50. BA-MA: RH 20-12/218; zitiert nach www.hfmeyer.com
  51. OKW/WFSt/Op. Nr. 1216/42, Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten vom 11. November 1942, gez. I.A. Jodl
  52. Aus dem Protokoll Bormanns einer Besprechung von Hitler mit führenden NS-Größen am 16. Juli 1941 im Führerhauptquartier; zitiert nach: "Beherrschen, Verwalten, Ausbeuten" – Protokoll einer Führerbesprechung, in: Der II. Weltkrieg, Band 3, Tief im Feindesland, Pawlak-Verlag, 1989, Seite 372
  53. Veit Veltzke: Kunst und Propaganda in der Wehrmacht – Gemälde und Grafiken aus dem Russlandkrieg, Kerber, 2005, Seite 38
  54. Klaus Jochen Arnold: Die Wehrmacht und die Besatzungspolitik in den besetzten Gebieten der Sowjetunion – Kriegführung und Radikalisierung im „Unternehmen Barbarossa“, Duncker & Humblot, 2005, Seite 408 bis 412, Zitat S. 408; Rüdiger Overmans: Die Kriegsgefangenenpolitik des Deutschen Reiches 1939 bis 1945. In: Die Deutsche Kriegsgesellschaft 1939–1945. Band 9. Zweiter Halbband: Ausbeutung, Deutungen, Ausgrenzung. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes herausgegeben von Jörg Echternkamp. DVA, München 2005 (= Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg Bd. 9/1–2), S. 729–875, hier S.799-825.
  55. Rüdiger Overmans: Die Kriegsgefangenenpolitik des Deutschen Reiches 1939 bis 1945, S. 804
  56. Rüdiger Overmans: Die Kriegsgefangenenpolitik des Deutschen Reiches 1939 bis 1945, S. 804 f.
  57. Raymond Cartier: Der Zweite Weltkrieg, Band 1, Lingen Verlag, Köln 1987
  58. Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen…. In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“ …, überarb. Neuausg. Frankfurt/M 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 168
  59. Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 157
  60. Dieter Pohl, Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit, a. a. O. S. 40ff
  61. Dieter Pohl, Holocaust, a. a.O. S. 57
  62. Rass: Menschenmaterial, S. 370:
  63. Rass: Menschenmaterial, S. 386-402; Е. Морозов (Ed.): Преступления немецко-фашистских оккупантов в Белоруссии. 1941-1944, S.142-161
  64. Shtetle: Vitebsk (aufgerufen am 15. August 2009)
  65. Armin Püschel: Zwangsarbeit in Potsdam: Fremdarbeiter und Kriegsgefangene, S. 74
  66. Christoph Rass: Verbrecherische Kriegführung an der Front. Eine deutsche Infanteriedivision und ihre Soldaten, in: Christian Hartmann, Johannes Hürter, Ulrike Jureit: Verbrechen der Wehrmacht. Bilanz einer Debatte, Beck, München 2005, ISBN 3-406-52802-3, S. 80-90; Ausstellungskatalog Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941 - 1944, S. 397-428
  67. BA-MA, RW 40/5, KTB Ia, Chef OKW, Nachrichtlich an Militärbefehlshaber Serbien, 9. August 1941
  68. Michael Portmann: Serbien und Montenegro im Zweiten Weltkrieg 1941–1945, 2007, Seite 27
  69. Karl H. Schlarp: Wirtschaft und Besatzung in Serbien 1941–1944, Steiner Franz Verlag, 1998, Seite 161
  70. Walter Manoschek: „Gehst mit Juden erschießen?“ – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 52 und 53
  71. Walter Manoschek: „Gehst mit Juden erschießen?“ – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seiten 39, 42, 52 und 53
  72. Hagen Fleischer: Besatzungsalltag auf Kreta 1943–1944 – Eine Dokumentation; in Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939–1945; Band 3, 1943–1945, München 1999, Seite 361
  73. Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941–1945, a. a. O., S. 39
  74. Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941–1945, a. a. O., S. 127
  75. Hagen Fleischer: Besatzungsalltag. In: Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939 – 1945. 3. Band, Saur Verlag, Neuauflage 2002, ISBN 3-598-11428-1
  76. Manachem Shelah: Die Ermordung italienischer Kriegsgefangener, September- November 1943, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 195 bis 204
  77. Gerhard Schreiber: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich 1943–1945, Oldenbourg, 1990, Seite 158, (Zahlen nach italienischen Angaben)
  78. Bundesarchiv (Hrsg.): Europa unterm Hakenkreuz – Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus in Jugoslawien, Griechenland, Albanien, Italien und Ungarn (1941–1945), Hüthig Verlagsgemeinschaft, Band 6, ISBN 3-8226-1892-6, S. 71 ff., S. 219.
  79. Bericht über die „Brendtenfeier“ und die Proteste (Video) ARD Magazin Kontraste, Sendung vom 26. Mai 2005
  80. Bericht über die „Brendtenfeier“ und die Proteste (Video) ARD Magazin Panorama, Sendung vom 12. Juni 2003.
  81. Hermann Frank Meyer: Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgsdivision im Zweiten Weltkrieg, 2008
  82. Klaus A. Maier: Die Zerstörung Gernikas am 26. April 1937 in: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.) Militärgeschichte, Zeitschrift für historische Bildung, Heft 1/2007, Seite 22
  83. Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer: Grundkurs deutsche Militärgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, 2006, Seite 406
  84. Natalino Ronzitti und Gabriella Venturini: The Law of Air Warfare – Contemporary Issues, 2006, Seite 162:
  85. Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg. Oldenbourg, München 2007, S. 518.
  86. Raffael Scheck: They are just Savages. German Massacres of Black Soldiers from the French Army in 1940, in: The Journal of Modern History 77, 2005, Seite 325-344; vgl. ders.: Hitler’s African victims. The German Army massacres of Black French soldiers in 1940. Cambridge UP 2006, ISBN 978-0-521-85799-4; deutsch: Hitlers afrikanische Opfer. Die Massaker der Wehrmacht an schwarzen französischen Soldaten. Assoziation A, Berlin 2009. Rezension von Bernhard Schmid, in "Dschungel", Beilage zu jungle world 14. Jan. 2010, S. 2 - 6
  87. Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? – Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44, Oldenbourg, 2007, Seite 295 und 298
  88. Women's International League for Peace and Freedom: Ruth Seifert: War and Rape – Analytical Approaches 1
  89. Dieter Pohl: Verfolgung… a. a. O. S. 43ff
  90. Madelon de Keizer: Kriegsverbrechen in den besetzten Niederlanden – Der „Fall Putten“. in: Wolfram Wette und Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert. Darmstadt 2001, Seite 260-262.
  91. Hanno Ballhausen, Friedemann Bedürftig, und Petra Niebuhr-Timpe: Chronik des Zweiten Weltkriegs, 2004, Seite 478
  92. Gerhard Schreiber: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich 1943 bis 1945 – Verraten, Verachtet, Vergessen, München 1990, Seite 156
  93. Gerhard Schreiber: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich 1943–1945, Oldenbourg, 1990, Seite 507.
  94. zu diesem Abschnitt: Gerhard Schreiber: Militärsklaven im Dritten Reich in Der Zweite Weltkrieg. Analysen, Grundzüge, Forschungsbilanz, im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes herausgegeben von Wolfgang Michalka, München 1989, ISBN 3-932131-38-X, Seite 764 ff.
  95. Konrad Kwiet: Rassenpolitik und Völkermord, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus 1998, S. 60
  96. RSHA vom 17. Juli 1941 im Dokument Nr. 24 mit Anlagen abgedruckt bei: Hans-Adolf Jacobsen: „Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener.“ In: Anatomie des SS–Staates, dtv 463, München 1967, Band II, Seite 200-204
  97. Befehl Reichenaus (AOK 6, Ia, Az. 7), Verhalten der Truppe im Ostraum vom 10. Oktober 1941; zitiert nach: Gerd R. Ueberschär und Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“ – Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941, F. Schöningh, 1984, Seite 416
  98. Online einsehbar unter: NS-Archiv – Dokumente zum Nationalsozialismus
  99. Nachlass von Hans Röttiger vom 28. November 1945 im Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg (BA-MA), N 422/11, Bl. 3. Anm.: Am 8. Dezember zog Röttiger diese Aussage zurück.
  100. Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 116
  101. Abgedruckt in: Verbrechen der Wehrmacht – Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–1944, Ausstellungskatalog, Hamburg 2002, Seite 90.
  102. Bradley F. Smith, Agnes F. Petersen (Hrsg.): Heinrich Himmler. Geheimreden 1933 – 1945, Propyläen Verlag, Frankfurt am Main, Berlin/Wien 1974, ISBN 3-549-07305-4
  103. Walter Manoschek: "Gehst mit Juden erschießen?" – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 44 bis 47
  104. Dieter Pohl: Holocaust, Herder, Freiburg 2000, S. 120f
  105. Israel Gutman (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust Bd. III, Piper, München u. a. 1998, Artikel Wehrmacht, S. 1564
  106. Internationale Übereinkunft betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (Den Haag am 29. Juli 1899) (Dritter Abschnitt, Artikel 56 (S. 15, pdf)
  107. Jonathan Petropoulos: Kunstraub und Sammelwahn – Kunst und Politik im Dritten Reich, Berlin 1999, Seite 168
  108. Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums; auf www.zeno.org
  109. Auf www.bundesarchiv.de
  110. Christoph Rass: Missbrauchte Verbrechen Die Zeit vom 16. Nov. 2009
  111. Im Oktober 1914 wurde eine "Militär-Untersuchungsstelle für die Verletzung des Kriegsrechts" im preußischen Kriegsministerium eingerichtet. Sie sollte der deutschen Gegenpropaganda Material beschaffen, um die Beschuldigungen zu widerlegen und mit Hilfe eigenen Belastungsmaterials zu kontern.
  112. Vergl. dazu u. a. Andreas Toppe, Militär und Kriegsvölkerrecht, etwa S. 236ff
  113. Forschungsarbeiten über die Einheit von Alfred de Zayas (USA) und dem niederländische Völkerrechtler Walter Rabus konnten die Authentizität der gesammelten Berichte mit großer Wahrscheinlichkeit bestätigen. Das sagt zunächst nichts über die Art ihrer Verwendung durch das Auswärtige Amt und die NS-gelenkte Presse aus.
  114. Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg 14. November 1945–1. Oktober 1946 (1947), Band 22, Seite 591
  115. Susanne Jung: Die Rechtsprobleme der Nürnberger Prozesses, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, 1992 Seite 138 ff.
  116. Nulla poena sine lege bei I. Das Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege poenali anteriori) (eingesehen am 28. Juli 2008
  117. Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht. Mythos und Realität herausgegeben im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1081 ff.
  118. Meyer-Seitz: Die Verfolgung von NS-Straftaten, 1998, Seite 36
  119. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 29
  120. Friedrich Egler: Das sowjetische Speziallager Nr. 3, 1995, Seite 10
  121. a b Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 588 und 589
  122. Günther Wieland: Der Jahrhundertprozess von Nürnberg, Berlin, 1986, Seite 119
  123. Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 589, 590 und 591
  124. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 73 ff.
  125. z. B. Franz Halder: Hitler als Feldherr, 1949. Heinz Guderian: Erinnerungen eines Soldaten, 1950. Erich von Manstein: Verlorene Siege, 1950
  126. Friedrich Gerstenmeier: Strategische Erinnerungen – Die Memoiren deutscher Offiziere, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, S. 626f
  127. Michael Schornstheimer: Harmlose Idealisten und draufgängerische Soldaten – Militär und Krieg in den Illustriertenromanen der fünfziger Jahre. In: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, a. a. O. S. 635-642
  128. Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1197 f. und 1207 ff.
  129. Jürgen Förster: Wehrmacht, Krieg und Holocaust in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 948–963 ff.
  130. Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53604-2, S. 99 ff.
  131. Jürgen Danyel: Die Erinnerung an die Wehrmacht in beiden deutschen Staaten, in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1139 ff.
  132. Annette Weinke, a. a. O., S. 107 ff
  133. Hannes Heer und Klaus Naumann: Einleitung, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, a. a. O. S. 33
  134. Gerd R. Ueberschär: Wehrmacht, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 1998, S. 106f
  135. Gerhart Haas: Zum Bild der Wehrmacht in der Geschichtsschreibung der DDR, in: Rolf-Dieter Müller und Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht – Mythos und Realität, München 1999, Seite 1100
  136. Gerhart Haas: Zum Bild der Wehrmacht in der Geschichtsschreibung der DDR, a. a. O. S. 1100
  137. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 12 und 13
  138. Die Wehrmachtsausstellung – und worum es wirklich geht – Eine notwendige Korrektur der öffentlichen Meinung; auf www.studis.de
  139. Bogdan Musial: Bilder einer Ausstellung – Kritische Anmerkungen zur Wanderausstellung „Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 47, Oktober 1999, Seite 563-591
  140. Omer Bartov, Cornelia Brink, Gerhard Hirschfeld, Friedrich P. Kahlenberg, Manfred Messerschmidt, Reinhard Rürup, Christian Streit, Hans-Ulrich Thamer: Bericht der Kommission zur Überprüfung der Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, November 2000
  141. Beispiel: Die Reemtsma-Show (Anti-Wehrmacht-Ausstellung) – Grundinformationen zur Hetze über die Deutsche Wehrmacht (Seite ohne Impressum aus dem Umfeld der als rechtsextrem eingestuften „Deutschland-Bewegung“ Alfred Mechtersheimers)
  142. Ziffer 14 des Erlasses
  143. Zitiert nach: Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer, Grundkurs deutsche Militärgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, MGFA, Oldenbourg, 2006, Seite 347
  144. Interview mit Hannes Heer und Walter Manoschek in der Zeit im Jahr 1999
  145. Theo J. Schulte, Die Wehrmacht und die nationalsozialistische Besatzungspolitik in der Sowjetunion, in: Roland G. Foerster (Hrsg.), „Unternehmen Barbarossa“ – Zum historischen Ort der deutsch-sowjetischen Beziehungen von 1933 bis Herbst 1941, Seite 165
  146. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, S. 27, 38 und 48
  147. nach H. Spaeter und W. Ritter von Schramm: Die Geschichte des Panzerkorps Großdeutschland, Bielefeld 1958, Band I, S. 341
  148. Bähr: Kriegsbriefe gefallener Studenten 1939-43, Tübingen, 1952, S. 83
  149. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht…, a. a. O., S. 50
  150. Hannes Heer: Tote Zonen – Die deutsche Wehrmacht an der Ostfront, Hamburger Edition, 1999, S. 94
  151. Janowitz und Shils: Cohesion and Disintegration. S. 281; zitiert nach Omer Bartov: 'Hitlers Wehrmacht…, a. a. O., S. 54; E.P. Chodoff: Ideology and Primary Groups, S. 569 ff.
  152. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht…, S. 59.
  153. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 37 und 47
  154. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 93 ff. und Seite 164
  155. Verbrechen der Wehrmacht in der Sowjetunion 1941 – Ergebnisse eines sich radikalisierenden Kriegsgeschehens oder lange vor dem deutschen Überfall am 22. Juni 1941 geplanter Maßnahmen? Eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Gerhart Hass und Dr. Klaus Jochen Arnold.
  156. Mark Spoerer: Der Faktor Arbeit in den besetzten Ostgebieten im Widerstreit ökonomischer und ideologischer Interessen, in Mitteilungen der Gemeinsamen Kommission für die Erforschung der jüngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen 2, Oldenbourg, 2005, Seite 70
  157. Mark Marzover: Militärische Gewalt und nationalsozialistische Werte – Die Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 160
  158. Rolf-Dieter Müller und Hans-Erich Volkmann: Die Wehrmacht – Mythos und Realität, München 1999, Seite 26
  159. Adolf Graf Kielmansegg und Manfred Messerschmidt: Die Wehrmacht im NS- Staat – Zeit der Indoktrination, Decker, 1969, Seite 334 und 483
  160. Hans Mommsen: Kriegserfahrungen, in: Ulrich Borsdorf und Mathilde Jamin: Über Leben im Krieg, Rowohlt, 1989, Seite 13
  161. Hannes Heer: Killing Fields – Die Wehrmacht und der Holocaust, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 74

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