Bauausschreibungen in Österreich

Bauausschreibungen in Österreich

Eine Ausschreibung ist eine schriftliche Leistungszusammenstellung, die bestimmte Leistungen zu genau festgelegten Bestimmungen beschreibt. Durch eine Ausschreibung werden potentielle Unternehmen aufgefordert Ihre Angebote abzugeben. Die Ausschreibung ist – rechtlich gesehen – eine Aufforderung zur Angebotsstellung und sie ist Teil der technischen Abwicklung von Bauausschreibungsprozessen. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen:

  • privatwirtschaftliche Ausschreibungen
  • öffentliche Ausschreibungen

Inhaltsverzeichnis

Privatwirtschaftliche Ausschreibungen

Privatwirtschaftliche Ausschreibungen unterliegen nicht dem Bundesvergabegesetz (BVerG) und ihre Form ist nicht reglementiert. Grundsätzlich orientieren sich Ausschreibungen seitens der Privatwirtschaft an den gesetzlichen Regelungen zur öffentlichen Ausschreibung. In der Praxis lädt der private Ausschreiber bekannte Unternehmen (Bieter) zur Angebotsabgabe ein. Nachdem es sich im privaten Bereich um eine freie Vergabe handelt, kann ein nach beliebigen Kriterien gewählter Bieter „zum Zuge“ (den Auftrag zugeteilt be-) kommen.

Öffentliche Ausschreibungen

Wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine Ausschreibung erstellt, muss er sich an die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVerG) halten. Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen, um so das wirtschaftlich günstigste und zuverlässigste Angebot zu finden.

Öffentlichen Auftraggeber

  • Bund
  • Länder
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • bestimmte Einrichtungen
    • die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, und
    • zumindest teilrechtsfähig sind und
    • in einer besonderen Nahebeziehung zur öffentlichen Hand stehen, weil sie von dieser kontrolliert oder überwiegend finanziert werden

Die Landesvergaberechtsschutzgesetze gelten als Gesetzesgrundlage für die Vergabekontrollverfahren aller öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Länder. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene unabhängige und weisungsfreie Kontrollbehörde, die berechtigt ist, rechtswidrige Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers für nichtig zu erklären, durch eine einstweilige Verfügung vorläufige Maßnahmen zu ergreifen oder eine Rechtsverletzung festzustellen.

Standardisierte Leistungsbeschreibungen

Die öffentlichen Auftraggeber sind gemäß §§ 97 Abs. 2 und 99 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 angehalten, bei der Erstellung von Ausschreibungen Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB) heranzuziehen. Die Standardisierte Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB) und Haustechnik (LB-HT) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) als Herausgeber koordiniert und im Zuge des Änderungsdienstes auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten. Standardisierte Leistungsbeschreibungen sollen dem Planer helfen, eine klare, übersichtliche Ausschreibung zu formulieren. Eine Standardisierte Leistungsbeschreibung ist eine Sammlung von Texten zur Beschreibung standardisierter Leistungen, und zwar für rechtliche und technische Bestimmungen (Vertragsbestimmungen) und für Positionen eines künftigen Leistungsverzeichnisses. Die Sammlung umfasst die Leistungen für ein bestimmtes Fachgebiet in seiner Gesamtheit oder in Bezug auf Teilgebiete. Standardisierte Leistungsbeschreibungen werden besonders, jedoch nicht ausschließlich, für die Ausschreibung von Bauleistungen erarbeitet.

Übersicht der Standardisierten Leistungsbeschreibungen in Österreich:

  • LB-HB 18 Standardisierte Leistungsbeschreibung für den Hochbau - Baumeister und Professionisten (Ausgabe Dezember 2009)
  • LB-HT 08 Standardisierte Leistungsbeschreibung für Haus-, Installations- und Elektrotechnik (Ausgabe November 2009)
  • LB-FB 02 Standardisierte Leistungsbeschreibung für den Flussbau (Ergänzung zur LB-SWB04)
  • LB-VI 01 Standardisierte Leistungsbeschreibung für Verkehrsinfrastruktur
  • LB-SW 05 Standardisierte Leistungsbeschreibung für den Siedlungswasserbau

Neue LB-HB 18: Eine neue Ausgabe der Standardisierten Leistungsbeschreibunge für den Hochbau, die LB-HB 18, ist seit Dezember 2009 verfügbar. Nach Auskunft des BMWA wurden vor allem die Leistungsgruppen der Baumeisterarbeiten (LG01 bis LG20) überarbeitet. Die elementorientierte Gliederung der Leistungspositionen entsprechend der ÖNORM 1801-1 ist weiter forciert worden. Die Leistungen für das Baunebengewerbe blieben weitestgehend unverändert. Durch die Protokollierung von Änderungen von der LB-HB Version 17 zu der Version 18 will das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Migration bestehender Daten unterstützen.

ÖNORM A 2063

Regelt den Austausch von Leistungsbeschreibungs-, Ausschreibungs-, Angebots-, Auftrags- und Abrechnungsdaten in elektronischer Form.

Die neue ÖNORM A 2063 ersetzt per 1. Juni 2009 die Ausgaben ÖNORM B 2062:1996, ÖNORM B 2063:1996 und die ÖNORM B 2114:1996, die technisch überarbeitet und zu einer ÖNORM zusammengefasst wurden.

Diese ÖNORM berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretenen Anforderungen, z.B. E-Procurement, wobei auch ein einheitlicher Aufbau der Datenbestände für Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse und die Abrechnungsdaten angestrebt wurde.

Die ÖNORM A 2063, die nun der Kennbuchstabengruppe A angehört, hat jetzt auch die Anforderungen für Lieferleistungen oder Dienstleistungen abzudecken und findet daher folgerichtig nicht nur im Bauwesen ihre Anwendung.

Sie regelt den Austausch von strukturierten Daten im XML-Format und soll Grundlage für Programme für Auftraggeber und Auftragnehmer sein. Softwarehäuser können zusätzliche Funktionalitäten auf dieser Basis implementieren, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen.

Wichtigste Änderungen gegenüber den vorherigen Normen sind nur mehr eine Struktur der Leistungsbeschreibungen und ein Änderungskennzeichen, um Änderungen von einer Version einer Leistungsbeschreibung zur anderen transparenter zu machen. Die Texte können formatiert ausgegeben und mit Grafiken ergänzt werden. Für Preise zu einer Leistungsbeschreibung (LB) kann ein eigener Datenbestand ausgetauscht werden.

Die ÖNORM A 2063:2009 erlangt per 1. Juni 2009 Gültigkeit.

ÖNORM B 2062, B 2063

ÖNORM B 2062 und ÖNORM B 2063 werden per 1. Juni 2009 von der neuen ÖNORM A 2063 abgelöst. Form und Aufbau solcher Standardisierten Leistungsbeschreibungen sind in der ÖNORM A 2063 geregelt. In welcher Form ein Leistungsverzeichnis entsteht ist in der ÖNORM A 2063 zu finden. Diese Norm regelt vor allem auch die Formate für den elektronischen Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Planer, Planer und Bieter beziehungsweise zwischen Bieter und vergebender Stelle.

Die neue ÖNORM A 2063 ersetzt per 1. Juni 2009 die Ausgaben ÖNORM B 2062:1996, ÖNORM B 2063:1996 und die ÖNORM B 2114:1996, die technisch überarbeitet und zu einer ÖNORM zusammengefasst wurden.

Software zur Erstellung von Ausschreibungen

Professionelle AVA (Ausschreibung Vergabe Abrechnung) Programme (Ausschreibungsprogramme) unterstützen die elektronische Erstellung und Abwicklung von Ausschreibungen unter Einhaltung der ÖNORM A 2063 (vormals ÖNORM B 2062 und B 2063). Solche AVA Programme sind meist modular aufgebaut und bieten neben dem Modul für Ausschreibungserstellung und Preisspiegel auch Module für Kostenmanagement, Kostenermittlung, Raumbuch, Gebäudemodell, Protokolle, Baucontrolling, SiGePlanung und Angebotskalkulation.

Um Bietern das Ausfüllen/das Auspreisen von Ausschreibungen in elektronischer Form zu erleichtern, stellen einige Softwarehersteller sogenannte Auspreisprogramme kostenfrei zur Verfügung.

Weblinks


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