Verlustschein

Verlustschein

Gemäss schweizerischem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG) ist ein Verlustschein das Ergebnis eines ganz oder teilweise erfolglosen Pfändungsvollzuges nach einer Betreibung oder einem Konkurs.

Der Verlustschein gilt zum einen teils als Schuldanerkennung, andererseits als Ausweis für den in einem Vollstreckungsverfahren erlittenen Verlust und stellt für gewisse Delikte des Strafrechts eine so genannte ‚objektive Strafbarkeitsbedingung‘ dar, d. h. einige Betreibungsdelikte können erst geahndet werden, wenn ein Verlustschein ausgestellt wurde (z. B. Art. 163, 164 oder 169 StGB). Der Schuldner kann bei einer späteren Betreibung dieser gleichen Forderung die Rechtmässigkeit der Schuld erneut in Frage stellen, d. h. es wird keine ‚res iudicata‘ geschaffen (keine Einrede der abgeurteilten Sache).

Ein Verlustschein verjährt erst nach 20 Jahren. Während dieser Zeit kann für die ursprüngliche Forderung erneut die Betreibung eingeleitet werden. Geschieht dies in den ersten sechs Monaten nach erstmaligen Erhalt der Urkunde, so kann der Gläubiger direkt ein Fortsetzungsbegehren stellen, was die Prozedur verkürzt. Allerdings wurde die Verjährung erst mit der grossen SchKG-Revision, welche am 1. Januar 1997 in Kraft trat, eingeführt. Alle Verlustscheine, welche vor dem 1. Januar 1997 ausgestellt wurden, verjähren erst am 1. Januar 2017.

Für den Schuldner bringt der Verlustschein teils den Vorteil, dass er keine Zinsen für die verurkundete Forderung leisten muss.

Bei einer Betreibung auf Konkurs kann nach Erhalt des Verlustscheins nur dann eine neue Betreibung eingeleitet werden, wenn der Schuldner zwischenzeitlich zu neuem Vermögen gekommen ist.

Ein Verlustschein berechtigt u. a. zum Arrest für die Verlustscheinsforderung (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 5 SchKG), nicht jedoch für andere Forderungen.

Ein Verlustschein kann an eine Firma oder an eine Privatperson (z. B. ein Freund des Schuldners) verkauft werden. Dem Schuldner bleiben jedoch sämtliche Einreden erhalten, die er bereits gegen den ursprünglichen Gläubiger hat vorbringen können.

Literatur

  • Kurt Ammonn/Fridolin Walther: Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, 8. Aufl., Bern 2008, S. 292 ff. und 443 ff.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Betreibung — Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Betreibungen werden durch die Betreibungsämter durchgeführt.[1] Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage und Organisation 2 Wirtschaftliche Bedeutung …   Deutsch Wikipedia

  • Anschlusspfändung — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfall (Militär) — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Der Ausdruck Verlust bezeichnet das „Verlorengehen“ von Energie,… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs — Das schweizerische Schuldbetreibungs und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Da Selbsthilfe einem Gläubiger grundsätzlich verboten ist,[1] regelt das SchKG das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfändungsfreigrenze — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfändungsgrenze — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatkonkurs — Der Privatkonkurs (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Schkg — Das schweizerische Schuldbetreibungs und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Da Selbsthilfe einem Gläubiger grundsätzlich verboten ist,[1] regelt das SchKG das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbraucherinsolvenz — Der Privatkonkurs (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbraucherinsolvenzverfahren — Der Privatkonkurs (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”